Ratenzahlungsvereinbarung geplatzt
Hallo Fachleute,
also der Hund meiner Cousine mütterlicherseits.....nein Quatsch.
Ich hab eine Frage an Euch und denke, dass hier die meiste Fachkompetenz sitzt um zu helfen.
Ein Fahrzeug im Wert von 12.000 Euro netto wurde per Kaufvertrag erworben. Gleichzeitig wurde als Anlage zum Kaufvertrag eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben.
Diese besagt, der Verkäufer räumt dem Käufer die Ratenzahlung in Raten je 200 Euro zzgl. 19% Märchenabgabe ein.
Sollte der Käufer in Verzug kommen mit einer Rate wird der Restbetrag sofort fällig und der Verkäufer darf sein Pfandrecht ausüben und das Fahrzeug abholen.
Kommt der Käufer mit 2 Raten in Verzug wird eine Vertragsstrafe von Euro 5000,- fällig.
Warum, wieso, weshalb dieser Vertrag so gestaltet und unterschrieben wurde ist jetzt zweitrangig, weil er eben unterschrieben wurde.
Es kommt wie es kommt...die zwei Raten Verzug sind da, der Verkäufer will seine Restsumme von 11.900 Euro und den Wagen als Pfand zurück.
Der Käufer kann faktisch nicht zahlen. Weder die 11.900 noch die 5.000.
Was kann der Verkäufer nun machen? Meiner Meinung nach:
1) Auto an jemand anderes verkaufen, Differenz vom Käufer plus 5.000
2) 11.900 Euro Titel erwirken. Was passiert mit dem KfZ? Verkäufer hätte ja dann beides.
Ist der Kaufvertrag dann ungültig, wenn die Ratenzahlung platzt?
Ich hab überall nur was zu Immobilien gefunden wo die Finanzierung nicht genehmigt wird. Das Auto ist aber schon ein Jahr beim Käufer, unterliegt also dem Wertverlust.
Wer kann dazu was sinnvolles beitragen? Ich möchte nicht, dass der Käufer vom Verkäufer übervorteilt wird. Der Verkäufer soll nur das bekommen was ihm zusteht.
Ist überhaupt ein zusätzlicher Schadenersatz einklagbar, wenn der Schaden durch die Vetragsstrafe abgedeckt ist und ist so eine Strafklausrl im normalen Kaufvetrag überhaupt statthaft?
Danke euch.
Beste Antwort im Thema
Meine erste, ernstgemeinte Frage, ist: ist dieser Vertrag rechtens? Rechtsgültig? Nur weil zwei Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben, ist er das nämlich noch lange nicht. Für mein Rechtsempfinden ist der Vertrag stark einseitig... und wäre somit nichtig. Wurde dieser Fakt geprüft?
36 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Juni 2016 um 01:32:47 Uhr:
Nach meinem Eindruck sind wohl die Rollen nicht korrekt angegeben worden.
Na komm, lass die Andeutungen und sag, was du konkret meinst was hier falsch angegeben wurde?
Ich wage zu bezweifeln das die rechtschutz eintritt.... Denn der Versicherungsfall ist schon eingetreten, da hilft dir auch eine verkehrsrechtschutz nicht ohne Wartezeit 😉
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Juni 2016 um 18:29:53 Uhr:
Das hoffe ich doch auch, glaub mal.
Keine Ahnung in welcher Beziehung du zum Kreditnehmer stehts, mir ist sowas völlig Latte.😁
Es gibt Schicksale die Berühren mich auch zu tiefst, aber bestimmt nicht wenn ein mündiger geschäftsfähiger Mitmensch sich mit einem Autokredit gespickt mit fragwürdigen Klauseln ~14 000 überwirft😉.
Die Rechtsschutz wird freudig abwinken und wenn man jetzt den Anwalt selber zahlen muss, bei einer Streitsumme von angenommen 12000 starten diese Kosten wohl locker bei 1000 EUR aufwärts. 😮
Zitat:
@rebizzel schrieb am 22. Juni 2016 um 07:08:35 Uhr:
Denn der Versicherungsfall ist schon eingetreten, da hilft dir auch eine verkehrsrechtschutz nicht ohne Wartezeit 😉
Die eh nicht, weil es um Vertragsrecht geht und nicht um Verkehrsrecht 😉
Da die (Vertrags)Rechtschutz nach Deinen Angaben aber auch erst jetzt abgeschlossen wurde, und die Prämie noch nicht bezahlt ist, werden auch die hier keine Kostenübernahme vornehmen.
Sry Zille lies dir mal die Bedingungen durch.... Der Kauf eines Kfz ist über die verkehrsrechtschutz abgesichert, die deckt solche Vertragsbeziehungen. Auch wenn du mal Stress mit der Werkstatt hast...
Kenne zwar deine im speziellen nicht aber die aktuellen Tarife machen das eigentlich alle...
Und das gute die hat keine Wartezeit, aber egal da der rechtschutzfall eingetreten ist bevor du die rechtschutz abgeschlossen hat zahlt keine Versicherung irgendwas