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Rate für altes Auto zahlen obwohl schon abgegeben und neues schon da :/

Themenstarteram 26. März 2015 um 16:52

Hallo zusammen :)

Ich würde gerne mal eure Meinung hören.

Im November 2014 habe ich meinen a3 bestellt. Am 20 März konnte ich ihn dann endlich abholen. Zeitgleich habe ich meinen a1 abgegeben. Dieser war auch ein finanzierungsfahrzeug. Die Finanzierung

für den a1 hätte regulär Mitte April geendet. Der freundliche wollte meinen a1 ablösen und somit hatte ich (dummerweise, ich weiß -.- ) auch nicht weiter nachgehakt. Heute schaue ich auf meinen Kontoauszug und sehe, dass die Rate für den A1 vorgemerkt ist :o

Nachfrage beim Verkäufer ergab, dass ich die letzte rate für April noch zahlen muss, da das Autohaus ja nur die Ablösesumme bezahlt hat. Also darf ich jetzt für ein auto zahlen, was ich gar nicht nutze.

 

Ich hab dann bei der Audi Bank angerufen und die Dame war schockiert, dass das Autohaus mich zählen lässt obwohl ich ein neues Auto bestellt habe und sogar schon habe.

Sie meinte aber auch, dass das im Ermessen des Händlers liegt aber erlebt hätte sie das noch nie. Wäre nicht wirklich kulant.

Allerdings brauchte sie dann noch an, dass ich weit unter den zugefahrenen Kilometern war. Insgesamt 13.000 km weniger wie erlaubt. Da würde mir ja noch Geld zu stehen meinte sie. Der Händler hatte das vor Wochen verneint. Hatte jemand so einen ähnlichen Fall? Ich bin ganz schockiert, weil mein Händler mich nicht mal informiert hatte über die noch ausstehende Rate.

Ich bin schon sehr enttäuscht, weil das leider nicht das einzige war was schief lief...

 

Was meint ihr ?

Lieben Gruß, Tink

 

Beste Antwort im Thema
am 26. März 2015 um 17:12

Was steht denn in Deinem Vertrag? Ich kenne es nur vom Leasing, aber in Leasingverträgen sind die jährlichen km vereinbart und die Sätze je km für Mehr- oder Minder-km stehen auch fest. Meist sind 2.500 km als Kulanz vereinbart.

D. h. sollte Dein Vertrag ähnlich lauten, dann hättest Du Anspruch auf 10.500 km * xx Cent als Vergütung für die Minder-km.

Bei Leasing kenne ich es auch nur so, dass taggenau abgerechnet wird. Gibt man das Auto also 14 Tage früher zurück, zahlt man diese 14 Tage auch nicht.

Aber das müsste eigentlich alles im Vertrag geregelt sein und wäre somit keine Ermessenssache des Händlers.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 26. März 2015 um 17:12

Was steht denn in Deinem Vertrag? Ich kenne es nur vom Leasing, aber in Leasingverträgen sind die jährlichen km vereinbart und die Sätze je km für Mehr- oder Minder-km stehen auch fest. Meist sind 2.500 km als Kulanz vereinbart.

D. h. sollte Dein Vertrag ähnlich lauten, dann hättest Du Anspruch auf 10.500 km * xx Cent als Vergütung für die Minder-km.

Bei Leasing kenne ich es auch nur so, dass taggenau abgerechnet wird. Gibt man das Auto also 14 Tage früher zurück, zahlt man diese 14 Tage auch nicht.

Aber das müsste eigentlich alles im Vertrag geregelt sein und wäre somit keine Ermessenssache des Händlers.

Gruß

Der Chaosmanager

am 26. März 2015 um 17:13

Also kulant ist das mit der Rate sicher nicht. Aber ich fürchte viel machen kannst du dagegen nicht.

Bei den Minderkilometern musst du in deinen Leasingvertrag schauen. Bei manchen wird dann dafür was gezahlt, bei anderen nicht.

Themenstarteram 26. März 2015 um 17:30

Danke euch für die Antworten :)

Laut der Bank bin ich verpflichtet die Rate noch zu zahlen, was ich auch verstehe aber ich finde schade das mein Händler da so wenig Kulanz zeigt :(

Laut Vertrag bekomme ich Pro nicht gefahrenen km 0,4 Cent . Mit Abzug der 2500km Kulanz sind das 420€..

Aber wahrscheinlich finden die 1000 "Schäden" und Wege da raus zu kommen :(

Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 26. März 2015 um 17:52:20 Uhr:

Der Händler hatte das vor Wochen verneint.

Mit welcher Begründung? :confused:

am 26. März 2015 um 17:51

Die 1000€ werden die so oder so im Zweifel finden.

Auf den 420€ würde ich definitiv bestehen (lies aber das mit der Kulanz noch mal nach, steht davon nichts, dann auf die volle Summe bestehen).

Edit:

Lies den Vertrag wirklich noch mal, denn diese "Kulanz" ist meist eher als Bearbeitungsuntergrenze gemeint. Damit will man verhindern, dass ein Kunde kommt und für seine 100km, die er weniger gefahren ist, auf seinen 40 Cent (ich nehm mal deinen Satz als Beispiel) besteht.

Rutscht man aber über diese Grenze, dann wird für die kompletten Kilometer der Satz fällig.

Themenstarteram 26. März 2015 um 18:54

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. März 2015 um 18:49:31 Uhr:

Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 26. März 2015 um 17:52:20 Uhr:

Der Händler hatte das vor Wochen verneint.

Mit welcher Begründung? :confused:

Mit der "Begründung" das dies ja nur so wäre, wenn das Auto im April abgegeben werden würde. Also so bald man es früher abgibt, zählt das nicht mehr. :/

Ich hätte auch nichts weiter dazu gesagt, wenn ich heute nicht erfahren hätte, dass das im Ermessen des Händler liegen würde mit der letzten rate.

Themenstarteram 26. März 2015 um 18:56

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 26. März 2015 um 18:51:07 Uhr:

Die 1000€ werden die so oder so im Zweifel finden.

Auf den 420€ würde ich definitiv bestehen (lies aber das mit der Kulanz noch mal nach, steht davon nichts, dann auf die volle Summe bestehen).

Edit:

Lies den Vertrag wirklich noch mal, denn diese "Kulanz" ist meist eher als Bearbeitungsuntergrenze gemeint. Damit will man verhindern, dass ein Kunde kommt und für seine 100km, die er weniger gefahren ist, auf seinen 40 Cent (ich nehm mal deinen Satz als Beispiel) besteht.

Rutscht man aber über diese Grenze, dann wird für die kompletten Kilometer der Satz fällig.

Sorry ich meinte 4 Cent :D

Werde morgen mit dem Verkäufer noch mal telefonieren, ansonsten werd ich bei Audi selbst anrufen.

Bei Abgabe wurde sich mein altes Auto nicht mal angeguckt. Kein Übergabeprotokoll, nichts. Am Tag nach der Auslieferung musste ich noch mal kurz hin & das Auto stand immer noch an gleicher Stelle.

Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 26. März 2015 um 19:54:14 Uhr:

Mit der "Begründung" das dies ja nur so wäre, wenn das Auto im April abgegeben werden würde. Also so bald man es früher abgibt, zählt das nicht mehr.

Könnte man denn den Vertragsinhalt dahingehend interpretieren? Wenn nicht, hat der Händler schlechte Karten, wenn das Problem juristisch geklärt werden sollte.

am 26. März 2015 um 19:16

Ob nun 4 Cent (hab ich mir fast gedacht) oder 0,4 Cent, ist egal.

Das was ich geschrieben habe, gilt weiterhin.

Kein Übergabeprotokoll ist Käse. Geh hin und forder das ein!

Was ist, wenn die jeden Tag eine Runde damit drehen?

Themenstarteram 26. März 2015 um 19:37

Nein, rein interpretieren kann man das nicht. Da steht nur, dass sich bei weniger Kilometer der Rückkaufswert sinkt und das um 4 Cent pro nicht gefahrenen Kilometer.

Ich werde morgen früh direkt meinen Verkäufer anrufen aber ich bin mir sicher, dass sie sich streuben werden. Dann bleibt mir nur der ganz zum Anwalt -.-

am 26. März 2015 um 21:58

Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 26. März 2015 um 20:37:53 Uhr:

Nein, rein interpretieren kann man das nicht. Da steht nur, dass sich bei weniger Kilometer der Rückkaufswert sinkt und das um 4 Cent pro nicht gefahrenen Kilometer.

Da bringst Du wohl etwas durcheinander: Bei weniger Kilometer müsste der Rückkaufwert steigen, bei mehr Kilometer würde er sinken.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 27. März 2015 um 4:56

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 26. März 2015 um 22:58:27 Uhr:

Zitat:

@TinkerBell24 schrieb am 26. März 2015 um 20:37:53 Uhr:

Nein, rein interpretieren kann man das nicht. Da steht nur, dass sich bei weniger Kilometer der Rückkaufswert sinkt und das um 4 Cent pro nicht gefahrenen Kilometer.

Da bringst Du wohl etwas durcheinander: Bei weniger Kilometer müsste der Rückkaufwert steigen, bei mehr Kilometer würde er sinken.

Gruß

Der Chaosmanager

Oh ja stimmt. :D ich werd euch heute mal schreiben was mein Händler zu allem gesagt hat.

am 27. März 2015 um 22:42

Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Händler das Fahrzeug zu einem bestimmten Datum zu einem bestimmten Preis mit Anrechnung der KM zurückzunehmen. Vertraglich hat der Händler alles richtig gemacht, denn der Vertrag ist nicht erfüllt, da du bereits früher zurückgegeben hast.

Ja

das hat mein Händler auch so bei mir gemacht,neuen Wagen 4 Wochen vor Leasingende erhalten,und dann durfte ich 2 Leasingraten bei VW bezahlen,für den Alten und den Neuen. :(

Haben uns hinterher aber geeinigt bei den Schäden des alten Fahrzeuges wurde die 1 Rate wieder verrechnet.

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