Rahmen verzogen am Abschleppseil?
Weiss jetzt nicht ob ich im richtigen Forum bin, aber probiers einfach mal.
Und zwar ist mir was dummes passiert, Motorschaden auf der Autobahn, ausgerollt und durch den ADAC abholen lassen.
Gerade aufgeladen und losgefahren, fährt dem Abschlepper ein betrunkener Holländer mit schätzungsweise 160 Sachen auf der Autobahn hinten drauf.
Der Abschlepper war gerade so bei 80 angekommen.
Nun ists so das ich auf dem Platz der Abschleppfirma durch die Beleuchtung (das ganze war nachts) bemerkt hatte das der vordere linke Kotflügel nicht mehr plan mit der Tür abschliess. es scheint das der Rahmen bei der A-Säule etwas verzogen ist, wenn auch nur einige millimeter.
Das Fahrzeug war vorne rechts an der eingeschraubten Abschleppöse und hinten mit nem Band durch den Reifen eingespannt.
Als der Holländer reingekracht ist gabs ja nen kräftigen Ruck nach vorn, dementsprechend stell ich mir den Zug an der Öse vor.
Gibt die Winde des Abschleppers bei zu hoher Beanspruchung nach oder veriegelt die, und die komplette Zugkraft durch die ruckartige beschleunigung wird auf die Öse übertragen?
Kann dadurch der Rahmen verziehen? Meine Annahme ist ja das die Abschleppvorrichtung am Längs- oder Querträger vorne befestigt ist und die Öse selbst für hohe Biegebelastung ausgelegt ist, d.h. gerade auf Zug sehr viel der Kräfte auf die Träger überträgt.
Weiss da jemand was genaueres?
Achso, das Fahrzeug ist ein skoda Fabia Combi nach VW's Baukastenprinzip.
Beste Antwort im Thema
Welche Träger? Eine selbsttragende PKW-Karosse hat sowas nicht. Und ja, die Winde kann durchaus einen so starken Ruck auf das Fahrzeug ausüben dass es verzieht. Wirst du nur dann genau rausfinden wenn du das Fahrzeug vermessen lässt. Würde das auch durch einen Gutachter anschauen lassen (mit dem Abschlepper absprechen), als (Mit-)Geschädigter hast du darauf Anspruch.
Gruß Meik
16 Antworten
Rechne alles in Ruhe durch und besprech das mit deinem Anwalt, das ist sicher der beste Weg. Und finde erst heraus was dir für den Motorschaden tatsächlich abgezogen wird! Sprich Restwert mit/ohne Motorschaden. Ob sich die Reparatur lohnt siehst du erst dann, ich vermute nicht.
Beweislast liegt quasi beim Gutachter. Der hat ja festzustellen welcher Schaden durch den Unfall entstanden ist. Allerdings bist du angabepflichtig was Vorschäden betrifft und kannst u.U. wegen Betrug belangt werden wenn hinterher rauskommt dass Vorschäden da waren die dir bekannt sind.
Gruß Meik
@Magirus: Da hast du recht, denke nicht dass sich das so bestimmen lässt.
Motor wird wieder fertig gemacht, der Zahnriemen ist nach und nach abgewandert und hat sich dabei aufgeschlitzt. Dabei wollte ich die ganze Zeit schonmal reinschaun. entweder Materialfehler am Riemen oder die Nockenwelle hatte zusehr reibung. Die Lager der spannrolle und so sind noch alle ok.
Mal schaun was da raus kommt.
Hab ihn jetzt auchmal von unten gesehen, die Aufhängung der Öse ist ein wenig verbogen, aber nur ganz leicht. Sieht aus als hätte ich nochmal Glück gehabt.
Die anderen Teile sind durch den Ruck ein wenig verbogen. Jetzt wird nur der Rahmen vermessen und n bissel nachgebessert dann solls gudd sein damit.
Kennt jemand eigentlich die Begründung für die vermehrten Zahnriemenausfälle bei den PD's?
Ich danke schonmal für die anteilnahme und Unterstützung bei dem Thema.