Rahmen verzogen am Abschleppseil?
Weiss jetzt nicht ob ich im richtigen Forum bin, aber probiers einfach mal.
Und zwar ist mir was dummes passiert, Motorschaden auf der Autobahn, ausgerollt und durch den ADAC abholen lassen.
Gerade aufgeladen und losgefahren, fährt dem Abschlepper ein betrunkener Holländer mit schätzungsweise 160 Sachen auf der Autobahn hinten drauf.
Der Abschlepper war gerade so bei 80 angekommen.
Nun ists so das ich auf dem Platz der Abschleppfirma durch die Beleuchtung (das ganze war nachts) bemerkt hatte das der vordere linke Kotflügel nicht mehr plan mit der Tür abschliess. es scheint das der Rahmen bei der A-Säule etwas verzogen ist, wenn auch nur einige millimeter.
Das Fahrzeug war vorne rechts an der eingeschraubten Abschleppöse und hinten mit nem Band durch den Reifen eingespannt.
Als der Holländer reingekracht ist gabs ja nen kräftigen Ruck nach vorn, dementsprechend stell ich mir den Zug an der Öse vor.
Gibt die Winde des Abschleppers bei zu hoher Beanspruchung nach oder veriegelt die, und die komplette Zugkraft durch die ruckartige beschleunigung wird auf die Öse übertragen?
Kann dadurch der Rahmen verziehen? Meine Annahme ist ja das die Abschleppvorrichtung am Längs- oder Querträger vorne befestigt ist und die Öse selbst für hohe Biegebelastung ausgelegt ist, d.h. gerade auf Zug sehr viel der Kräfte auf die Träger überträgt.
Weiss da jemand was genaueres?
Achso, das Fahrzeug ist ein skoda Fabia Combi nach VW's Baukastenprinzip.
Beste Antwort im Thema
Welche Träger? Eine selbsttragende PKW-Karosse hat sowas nicht. Und ja, die Winde kann durchaus einen so starken Ruck auf das Fahrzeug ausüben dass es verzieht. Wirst du nur dann genau rausfinden wenn du das Fahrzeug vermessen lässt. Würde das auch durch einen Gutachter anschauen lassen (mit dem Abschlepper absprechen), als (Mit-)Geschädigter hast du darauf Anspruch.
Gruß Meik
16 Antworten
Du solltest das Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen untersuchen lassen. Dann hast du Gewißheit.
Welche Träger? Eine selbsttragende PKW-Karosse hat sowas nicht. Und ja, die Winde kann durchaus einen so starken Ruck auf das Fahrzeug ausüben dass es verzieht. Wirst du nur dann genau rausfinden wenn du das Fahrzeug vermessen lässt. Würde das auch durch einen Gutachter anschauen lassen (mit dem Abschlepper absprechen), als (Mit-)Geschädigter hast du darauf Anspruch.
Gruß Meik
Danke schonmal für die Antworten.
Der Meister aus der Abschleppwerkstatt hatt das erst verungimpflicht,
meinte da sei doch nix. Der spielte auf leichte Lackschäden an weil mich auf nem Real parkpölatz mal jemand gestreift hat und abgehauen ist und Nachbars Kinder mein Auto als Malunterlage benutzt hatten (leider keine Malstifte sondern Steine mit denen sie vorher den Gehweg verschönert hatten an dem mein Auto stand)
Der Dachte ich wollte ihn jetzt für haftbar machen. Naja, jetzt geht der Wagen in die Werkstatt meines vertrauens da der Zahnriemen wohl gerissen ist nach 35tkm, und dort auch der Motorschaden repariert wird.
Hatte mir sagen dass dieser sonst von der Wertbestimmung abgezogen wird nach DAT.
Und dann ist man schnell bei nem wirtschaftlichen Totali mit nem geringen Restwert.
Dort schaut sich den Wagen dann auch mal n Dekra mann an.
Weiss jemand wieviel Zugkräfte eine solche Winde aufnehmen kann?
@Meik: Ist vorne kein Längsträger zur A-Säule hin?
Ich hatte mal nach ner ExplosionsZeichnung geschaut aber nix wirkliches gefunden.
Zitat:
Original geschrieben von tok_tok
Weiss jemand wieviel Zugkräfte eine solche Winde aufnehmen kann?
von-bis...mehr kann man dazu nicht sagen...hängt vom windentyp, stahlseil, scherstiften usw. ab....
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Naja, sie ist ja auch nicht gerissen, also kann man sagen dass die Aufgetretenen Kräfte wohl so ziemlich direkt, Abzüglich der Massenträgheit des abschleppers, übertragen worden sind.
Aber jeder Autohersteller gibt ja auch an das bei Abschleppvorgängen höchste vorsicht zu geniessen ist. Hätte nur jetzt eher einkalkuliert dass da ne Sollbruchstelle ist oder vorher was rausreisst bevor der Rahmen verzieht.
Die Werkstatt vorort hat die spur vermessen und sagt die sei ok, wenn der Rahmen nun um ein paar mm verzogen ist, stellt dies dann ein sicherhitsrisiko dar, oder äussert sich dass irgendwie im Fahrverhalten?
Also wenn Ich das Korrekt Verstanden hab:
Abschlepper beschleunigt, ist bei ca 80Km/h und ein betrunkener Holländer rauscht mit ca 160 Hinten drauf, Ja?
Mal so zum Nachdenken:
Ca. 70-80Km/h Aufprall-Energie haben sich da Aufgebaut und über das Chassi des Lkw auch auf dein Kfz gewirkt.
Öhm mal geschaut was sich alles bei den Crash-Test´s mit 50Km/h verzieht/hinüber ist?
Durch den Aufprall wurde dein Wagen höchstwahrscheinlich Schief gezogen, durch das Stahlseil am Harken und durch einseitiges Spannen des Rades.
Meines Erachtens kein Problem dabei einen Wagen um etliche mm im Rahmen zu verziehen!
Naja zu den Auswirkungen:
Dein Wagen hat unkalkulierbare Risiken in sich..
Ein Bsp:
Du hast vorne sogenannte Längsträger...
Diese sollen sich "Falten" beim Crash und damit Definiert Energie absorbieren..
Kann es nun sein, das eben dieser "Träger" jetzt evtl einige Mikrorisse hat und evtl bei besagtem Crash dann
Brechen statt kontrolliert sich zu verformen?
Tjoh und Dir steht immerhin als Geschädigter ( Denke das bist Du Direkt, dein Kfz war ja involviert)
ein Ausgleich zu...Du hast einen Lupenreinen Unfallwagen wenn deine Karosserie verzogen ist.
Ausserdem wer zahlt wohl ein evtl Richten auf der Bank und die Vermesskosten, Gutachter etc...
Geh mal Fix zum RA und lass den Akteneinsicht und VS etc von dem Holländer holen...Für die Wahrung deiner Ansprüche.
Was du beachten solltest:
In jedem Land sind die Abrechnungshöhen und vor allem die Abwicklungsmodalitäten anderes.
Während dir in Deutschland auf Kosten des Schädigers ein Rechtsanwalt sowie auch ein Gutachter ( Ausnahme Bagatellschäden ) zusteht - muß das in Holland noch lange nicht so sein. Kann daher passieren das du auf den Kosten sitzenbleiben würdest.
An die Experten:
Oder liege ich hier ganz falsch und die Holländische Versicherung muß auf Deutschen Grund und Boden nach deutschen Gepflogenheiten abrechnen?
Ausländische Versicherer werden in Deutschland in der Regel durch den früher als "HUK-Verband" bekannten Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft vertreten.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
Wilhelmstraße 43 / 43G
10117 Berlin
Tel.: 030-2020 5000
Fax: 030-2020 6000
E-Mail: berlin@gdv.de
kostenlose Hotline für Verbraucher 0800 - 33 99 399
Hatt etwas gedauert, aber: Nacher einen Termin bei meiner Kanzlei.
Hatte jetzt auch mit dem Dekra mann gesprochen, der war der Meinung in diesem Falle müsse ein analytisches Gutachten erstellt werden.
Wenn man jetzt mal bedenkt das der Abschlepper wesentlich steifer gebaut ist, Ding wiegt ja 13,5 Tonnen und ist nur doppelt so lang wie meiner, also Milchmädchenrechnung.
Da ist halt massiver verwindungssteifer Stahl drun ter.
Hab übrigends das Abschleppseil vorgestern gesehen, zeigte deutlich beschädigungen.
Und die sagen mir da wäre nix, alles Vorschäden.
Problem ist halt das mein Wagen von aussen nich mehr so toll aussieht, also der Zustand des Lackes.
Der War jedoch super grade, jedes Spaltmaß stimmte.
In Deutschlang wird das über die Assekuranz der Holländischen Versicherung abgewickelt, die Zentrale auf der Grünen Karte sagt einem wie was und wo.
Übrigends durfte ich mir gestern n neuen Zylinderkopf aussuchen, Motorschaden ist Zahnriemen gerissen, Ventile hinüber und Hydrostößel müssen neu.
Dass kommt nämlich auch noch dazu, der Zahnriemen ist abgewandert und hat sich an der Spannrollenkannte aufgeschlitzt. Dabei hatte ich mir die ganze Zeit schon vorgenommen da mal nachzuschaun.
Was meint ihr, Kurbelwelle und Pleuls auch erneuern, oder halten die das aufschlagen aus. Es sind halt leichte Abdrücke an den Köpfen.
Mahlzeit!
Zitat:
Original geschrieben von tok_tok
................
Was meint ihr, Kurbelwelle und Pleuls auch erneuern, oder halten die das aufschlagen aus. Es sind halt leichte Abdrücke an den Köpfen.
Welcher Motor?
Benziner? Diesel?
Bei den Dieseln sollten KW / Pleuel etc. sowas aushalten, bei Benzinern kenn ich mich nicht aus.
Du solltest aber auf alle Fälle die Kolben anschauen (lassen) und dabei die Kolbenringe auf Freigängigkeit prüfen lassen.
Kostet im Idealfall neue Schrauben für die Pleuel und ne Ölwannendichtung und schätzungsweise (beim quer eingebauten Motor) weniger als 2 h Arbeit.
ciao, Jockel
Danke für die schnelle Antwort!
Ist ein 1,9er Pumpe-Düse.
Steht grad in meiner Werkstatt des "vertrauens", also da wo ich weiss um wieviel ich beschissen werde.
Der wollte nachschauen ob die Kolben spiel haben, sagte das wenn auch geringfügig dennoch ein sicherheitsrisiko bleibt.
Bin ja angehender Maschinenbautechniker in E&K, Tipp mal drauf das die Kurbelwelle aus Kohlenstoffreichen harten stahlt besteht, oder irre ich da?
Bringt es denn was die Kolben zur sicherheit auszutauschen oder reichts wenn sie geschliffen werden?
Ähm, Motorschaden, ggf. Rahmen verzogen, Unfallwagen -> kauf dir ein neues Auto!
Längsträger in dem Sinne gibt es beim PKW nicht mehr, die ganze Karosseriestruktur ist entsprechend ausgelegt. Also kein Träger mehr auf den die Karosse aufgeschraubt ist wie früher oder heute noch bei Transportern und LKW. Das heißt auch die Kräfte die vorne auf den "Träger" gehen gehen in die ganze Karosse, d.h. die kann komplett verzogen sein. Wenn die Spaltmaße sich verändert haben kannst du davon ausgehen dass das Auto krumm ist.
Mit Motorschaden+Unfallschaden braucht man IMHO nicht mehr viel diskutieren, das ist ziemlich sicher ein finanzieller Totalschaden.
Gruß Meik
Den Karrosserieschaden werde ich wohl auch nicht mehr reparieren lassen, jedoch würde ja dann bei der Restwertberechnung der Motorschaden wahrscheinlich voll nach DAT abgezogen, deswegen lass ich diesen noch günstig reparieren.
Bin echt n bissel deprimiert, war mein erster Neuwagen.
Wichtig wäre halt nur zu wissen ob der neue Zylinderkopf ausreichend ist und die Pleuls und Kurbelwelle stabil genug sind son schlag abzukönnen,
bzw auch noch entsprechend lange halten.
Also wie gesagt, der Dekramann hat sich distanziert und verweist auf ein analytisches Gutachten.
Bin ich eigentlich in der Beweispflicht wenn ich sage der Schaden war vorher nicht da, oder müsste die gegnerische Versicherung den Gegenbeweis erbringen?
Werd das gleich mal mit meinem Anwalt diskutieren, und dann mal mitteilen.
Bin grad echt n bissel deprimiert.
Zitat:
Original geschrieben von tok_tok
Hab übrigends das Abschleppseil vorgestern gesehen, zeigte deutlich beschädigungen.
soen abschleppseil bzw. windenseil was tagtäglich in gebrauch ist, dabei um ecken und teer und über scharfe metallkanten gezogen wird, sieht nunmal nciht mehr sosehr neu aus.....die "deutlichen beschädigungen" können x-andere ursachen haben!
was meinst du denn genau mit "deutliche beschädigungen"?