Radweg
Ich fahre mit meinem Roller eine ellenlange ca. 9 Km lange Schnellstraße wo 100KM/H ist. Neben drann ist ein Fahrradweg. Darf ich diesen nicht auch fahren ? Ich behindere mit meinem 50er doch nur den ganzen Kram dort.
Weis da einer etwas darüber ?
Beste Antwort im Thema
Hab hier ne Kraftfahrstrasse auf der nur 80 gefahren werden darf ( Stadtring) 😉
Meines Wissens nach heisst "Kraffahrstrasse" nix anderes, als dass du ein Fahrzeug mit einer BAUARTBEDINGTEN Höchsgeschwindigkeit von MINDESTENS 60km/h (laut Papieren) haben musst. Da nen Roller aber nur 45 bzw. 50km/h bauartbedingte Vmax hat, gehts nunmal nicht, ganz egal wie schnell das Ding wirklich fahren könnte.
EDIT
Shit, stand ja alles schon über mir 😁
17 Antworten
Du darfst auf keiner Schnellstrasse (Kraftfahrstrasse) fahren.
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/kraftfahrstrasse.gif
hallo,warste in keiner fahrschuhle ?da lehrnt man das .mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo,warste in keiner fahrschuhle ?da lehrnt man das .mfg fritz
Hallo Leuchtturm.
Auch wenn ich z.b. in einer Fahrschule war, hat dort niemand gelehrt welche Strassen man mit einem 50er Roller befahren darf. Da hat niemand auch nur ein einziges Wort ueber einen Roller verloren.
Das interessiert keine Sau wenn du den PKW-Fuehrerschein machst.
Trotzdem darf jeder PKW-Fahrer auch Roller fahren. Lustig? irgendwie schon..
Gruss
yo-chi
Du darfst nur als Mofafahrer auf besonders gekennzeichneten Fahrradwegen ( mit einer Abbildung eines Mofas und darunter steht "frei"😉 diesen benutzen. Aber eben nur Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/H dürfen dort fahren.
Mit einem 50 Km/H Roller, darfst du auf allen Land und Schnellstraßen fahren, ausgenommen " Kraftfahrtstraßen". Kraftfahrtstraßen sind immer mit Blauen Schildern gekennzeichnet, worauf ein weißes Auto abbgebildet ist. Deine Schnellstraße mit 100Km/H zulässiger Geschwindigkeit darfst du ganz normal befahren.
Kraftfahrtstraßen haben nämlich eine zulässige Geschwindigkeit von 130 Km/H und sind meistens Autobahnzubringer und 4 Spurig ausgebaut.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Deine Schnellstraße mit 100Km/H zulässiger Geschwindigkeit darfst du ganz normal befahren.Kraftfahrtstraßen haben nämlich eine zulässige Geschwindigkeit von 130 Km/H und sind meistens Autobahnzubringer und 4 Spurig ausgebaut.
stimmt nicht! auf kraftstrassen darf auch nur 100 gefahren werden! mit der ausnahme wenn beide fahrbahnen baulich voneinander getrennt sind zb durch eine mittelleitplanke!
@yo-chi
und man lernt auch als pkw fahrer in der fahrschule das kraftstrassen und autobahnen nur von fahrzeugen mit einer eingetragenen höchstgeschwindigkeit von mindestens 61 km/h befahren werden darf! und da fällt nun mal kein neuerer fufie drunter ! nicht mal die ddr fahrzeuge! selbst wenn es in der fahrschule nicht angesprochen wird steht es in den prüfungsbögen die man zu lernen hat!
Hab hier ne Kraftfahrstrasse auf der nur 80 gefahren werden darf ( Stadtring) 😉
Meines Wissens nach heisst "Kraffahrstrasse" nix anderes, als dass du ein Fahrzeug mit einer BAUARTBEDINGTEN Höchsgeschwindigkeit von MINDESTENS 60km/h (laut Papieren) haben musst. Da nen Roller aber nur 45 bzw. 50km/h bauartbedingte Vmax hat, gehts nunmal nicht, ganz egal wie schnell das Ding wirklich fahren könnte.
EDIT
Shit, stand ja alles schon über mir 😁
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Trotzdem darf jeder PKW-Fahrer auch Roller fahren. Lustig? irgendwie schon..Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo,warste in keiner fahrschuhle ?da lehrnt man das .mfg fritzJa und darfst nicht mehr wie 50er fahren (trotz PKW schein) aber einen Quad darf mann wiederum in allen größen fahren !?! Komich
Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Du darfst nur als Mofafahrer auf besonders gekennzeichneten Fahrradwegen ( mit einer Abbildung eines Mofas und darunter steht "frei"😉 diesen benutzen. Aber eben nur Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/H dürfen dort fahren.Hallo, das stimmt nur Teilweise, seit Januar 2008 dürfen Mofa´s auch Fahrradwegen benutzen, auch ohne zusatzschild, das ein Mofa Symbolisiert.
Mit einem 50 Km/H Roller, darfst du auf allen Land und Schnellstraßen fahren, ausgenommen " Kraftfahrtstraßen". Kraftfahrtstraßen sind immer mit Blauen Schildern gekennzeichnet, worauf ein weißes Auto abbgebildet ist. Deine Schnellstraße mit 100Km/H zulässiger Geschwindigkeit darfst du ganz normal befahren.Zitat:
Stimmt auch nicht, nur Landstraßen darf man mit einer 50er mit 45, 50 oder 60 Km/h fahren, auf einer Schnellstraße mit einer Autobahn ähnlichen Straße hat eine 50er nichts zu suchen.
Kraftfahrtstraßen haben nämlich eine zulässige Geschwindigkeit von 130 Km/H und sind meistens Autobahnzubringer und 4 Spurig ausgebaut.Zitat:
Stimmt nur Teilweise, nicht immer liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 130 Km/h. Die B9 ist eine solche Kraftfahrstraße mit 4 Spuren, hat aber eine Zulässige Höchstgeschwindikeit von teilweise 100 Km/h.
Zitat:
Original geschrieben von Yamgüni
Stimmt nur Teilweise, nicht immer liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 130 Km/h. Die B9 ist eine solche Kraftfahrstraße mit 4 Spuren, hat aber eine Zulässige Höchstgeschwindikeit von teilweise 100 Km/h.
Bei mir in der Gegend gabs bis vor kurzem noch eine Kraftfahrstrasse mit 2 Spuren pro Richtung und baulicher Trennung ohne Geschwindigkeits-Begrenzungsschilder. Die war "offen", also nichts mit 100 oder 130 km/h, sondern komplett unbeschraenkt, wie eine Autobahn. Muendet aber nach 5 km in die Stadt..
Schutzplanke heißt die Leitplanke heutzutage. Alles andere 1a
Zitat:
Original geschrieben von essi-cabrio90
stimmt nicht! auf kraftstrassen darf auch nur 100 gefahren werden! mit der ausnahme wenn beide fahrbahnen baulich voneinander getrennt sind zb durch eine mittelleitplanke!Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Deine Schnellstraße mit 100Km/H zulässiger Geschwindigkeit darfst du ganz normal befahren.Kraftfahrtstraßen haben nämlich eine zulässige Geschwindigkeit von 130 Km/H und sind meistens Autobahnzubringer und 4 Spurig ausgebaut.
@yo-chi
und man lernt auch als pkw fahrer in der fahrschule das kraftstrassen und autobahnen nur von fahrzeugen mit einer eingetragenen höchstgeschwindigkeit von mindestens 61 km/h befahren werden darf! und da fällt nun mal kein neuerer fufie drunter ! nicht mal die ddr fahrzeuge! selbst wenn es in der fahrschule nicht angesprochen wird steht es in den prüfungsbögen die man zu lernen hat!
Zitat:
Original geschrieben von Yamgüni
Stimmt nur Teilweise, nicht immer liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 130 Km/h. Die B9 ist eine solche Kraftfahrstraße mit 4 Spuren, hat aber eine Zulässige Höchstgeschwindikeit von teilweise 100 Km/h.Zitat:
Original geschrieben von Nexus500
Du darfst nur als Mofafahrer auf besonders gekennzeichneten Fahrradwegen ( mit einer Abbildung eines Mofas und darunter steht "frei"😉 diesen benutzen. Aber eben nur Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/H dürfen dort fahren.Hallo, das stimmt nur Teilweise, seit Januar 2008 dürfen Mofa´s auch Fahrradwegen benutzen, auch ohne zusatzschild, das ein Mofa Symbolisiert.
hallo,ich noch mal,wo und wie ist das geändert worden mit der benutzung von mofas auf radfahrwegen ?würde mich intressieren.und vor allen unserer trachten verein (polizei )weiss auch nichts darüber mfg fritzMit einem 50 Km/H Roller, darfst du auf allen Land und Schnellstraßen fahren, ausgenommen " Kraftfahrtstraßen". Kraftfahrtstraßen sind immer mit Blauen Schildern gekennzeichnet, worauf ein weißes Auto abbgebildet ist. Deine Schnellstraße mit 100Km/H zulässiger Geschwindigkeit darfst du ganz normal befahren.
Stimmt auch nicht, nur Landstraßen darf man mit einer 50er mit 45, 50 oder 60 Km/h fahren, auf einer Schnellstraße mit einer Autobahn ähnlichen Straße hat eine 50er nichts zu suchen.
Kraftfahrtstraßen haben nämlich eine zulässige Geschwindigkeit von 130 Km/H und sind meistens Autobahnzubringer und 4 Spurig ausgebaut.
gibt nur eins was schlimmer ist als ein Roller der mit 45 km/h auf einer Landstrasse fahrt nämlich eine Bundeswehr Kollone
die fahrt nur mit 40 km/H und wenn die dann auch noch aus 25 fahrzeugen besteht ist das einfach nur ein Traum
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo,warste in keiner fahrschuhle ?da lehrnt man das .mfg fritz
Moin fritz,
wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein...
Richtig heißt es "lernt", ohne h.
Lernt man meistens Jahre vor der Fahrschule :-)
Gruß
Vegas
Ach so und ich suche immer noch einen Jet-Force AC Motor bzw. Ludix!
Ich möchte auch mal eine Runde klugscheißen...
Es gibt keinen luftgekühlten Jetforce!