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Mit Mofa(-Roller) auf Radweg?

Moin,

n Kumpel hat mir vorhin gesagt das man seit neustem mit nem Mofa bzw. Mofaroller auf nen Radweg darf. Stimmt das?

15 Antworten

Ausserorts stimmt das. Guckst Du unter (4).
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html
Wo anders als in der StVO sollte so etwas auch stehen? Das war einfach!

Zitat:

Original geschrieben von tZunam1


Moin,

n Kumpel hat mir vorhin gesagt das man seit neustem mit nem Mofa bzw. Mofaroller auf nen Radweg darf. Stimmt das?

Ja, das stimmt und zwar seit 1.1.2008 gibt es ein neuse Gesetz, das Mofas erlaubt, Fahrradwege mit dem Mofa zu benutzen. Gleichgültig  ob inner oder Ausserorts.

MfG
Günni.

Ähhh, Günni, was erzählst Du da für ein Schmarrn?
Ich habe es doch schon richtig gepostet. Mit Link auf das Bundesministerium der Justiz zum selber nachlesen.

Mit #nem normalen 50er darfst du nicht auf dem Radweg fahren. Lernt man aber auch normalerweise in der Fahrschule. Was du jedoch machst, ist deine Sache. ;-)

fahrschule is schon solange her und ist nicht wirklich sehr auf 2 rad eingegangen^^(habe ja auch den b gemacht) hmm denke das riskiere ich je nach stau vor der ampel^^ ist eh nie ein radfahrer drauf und passe doch auf 😁

Zitat:

Original geschrieben von Leo89


was is den mit einen roller 50 ccm³? darf der auch den radweg benutzen? würde dadurch ca 10 min an einer ampel sparen 😁

ich bin gerade am 50er machen und wieso stellst du dich hinten an der ampel an?? es ist erlaubt vorbei zu fahren hab ich gestern in der fahrschule gelernt und wenn ein auto fahrer aussteigt und meckert du bist im recht...

wenn du wüsstest wie eng die straße ist quetsche ich mich da nicht vorbei.... xD

naja wäre aber legal im gegensatz zu der variante mit dem rad weg ^^

hallo das thema interessirt mich jetzt auch ich habe das wo anderes im internet auch gelesen

Zitat:

Original geschrieben von -billabong-


naja wäre aber legal im gegensatz zu der variante mit dem rad weg ^^

Leo schrieb doch, wie eng es sei und dass er sich nicht vorbeiquetschen wolle.

Wäre also nicht legal, wie jeder anhand der StVO selber nachlesen kann. Guckst Du §5 (8). Nur bei ausreichendem Raum mit besonderer Vorsicht!

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Ähhh, Günni, was erzählst Du da für ein Schmarrn?
Ich habe es doch schon richtig gepostet. Mit Link auf das Bundesministerium der Justiz zum selber nachlesen.

Mooooment, wie alt ist dieses Gesetz schon? Da steht nichs von Mofa´s drin, die den Fahrradweg benutzen dürfen. Geh´mal zu einem Grünen, der mindestens 3 Sternchen auf der Schulter hat😁, der kann dir das Garantiert sagen, was sache ist. Ich jedenfalls wurde noch nie auf dem Fahrradweg kontrolliert, sonst hätten die Grünen mich auf dem Fahrradweg schon aus dem Verkehr gezogen, die fuhren immer vorbei😁.

MfG
Günni.

Zitat:

Original geschrieben von Yamgüni


Mooooment, wie alt ist dieses Gesetz schon?

Gültig seit der 17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. November 2007.

Zitat:

Da steht nichs von Mofa´s drin, die den Fahrradweg benutzen dürfen.

Soso, steht nicht drin? Hier extra fullquote des gesamten Paragraphen mit fett markiertem Satz über Mofas (Ende Absatz 4):

Zitat:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Zitat:

Geh´mal zu einem Grünen, der mindestens 3 Sternchen auf der Schulter hat😁, der kann dir das Garantiert sagen, was sache ist.

Ich kann Dir das auch garantiert sagen. Ich kann nämlich lesen!

Aber Du kannst auch gerne unsere Kanzlei mit einer verbindlichen Rechtsauskunft beauftragen. Das "vorlesen" kostet dann aber die Erstberatungsgebühr.

Außer Du bist bei Advocard, da ist das Erstgespräch kostenlos oder hast kein Geld, dann kommste bei mir in der Rechtsantragstelle vorbei und kriegst nen Schein von mir. Aber ich würde auch dem Thomas an Deiner Stelle glauben, hab bei mir im Gesetz auch nochmal nachgesehen.

LG Markus

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