Radio geklaut! Was bezahlt die Versicherung?

Hi,

also als ich heute früh am Auto stand, musste ich feststellen das die Scheibe in der Fahrertür eingeschlagen war und das Radio fehlte.
Das blöde ist das ich das Auto mit Radio gekauft habe.
Es war also schon drin.
Jetzt habe ich leider keine Rechnung für das Teil.
Bezahlt mir die Versicherung ein neues? Oder wie läuft das ab.
Anzeige gegen unbekannt wurde erstellt.

Bin Student und habe keine Kohle für ein neues.

mfg. Stefan

10 Antworten

Du weißt ja sicher, wie das Radio heißt, von welchem Hersteller, und dann wird ein ca.-Preis gezahlt. Du kannst Dich ja auch schon vorher schlaumachen (z.B. im Internet), was so ein Radio ca. kostet, oder über den Hersteller herausbekommen, was es mal gekostet hat... Wenn Dir dann die Zahlung der Vers. zu wenig erscheint, einfach mal anrufen und sagen, daß Du damit nicht einverstanden bist (Begründung z.B.: lt. Internet teurer...). Dann gibt´s vielleicht noch eine kleine Nachzahlung. Besser noch über Deinen Vers.-berater, wenn er ein Guter ist, dann bringt das noch was.
Du bekommst jedenfalls das Radio sowie alle Folgeschäden des Aufbruchs, also Scheibe und mögliche weitere Schäden abzüglich der Selbstbeteiligung ersetzt.

Gruß, Jens

Nur bei Teilkasko allerdings !

s.o.

Hallo Stefan,

Du wirst aber leider nur den Zeitwert des Radios bekommen. Da das zunächst Ermessenssache des Versicherers ist, gibt es da meist Ärger. Wie oben geschrieben ggf. Nachhaken.

Sachschaden am Auto wird voll übernommen.

Grüße

Claus

noch is ja gar nicht geklärt, ob das Auto überhaupt
Kasko-versichert ist, oder?
Ich denk mal, die is doch wichtig,
wenn man sich nicht mit einer Schadenmeldung beim
Haftpflichtversicherer blamieren will?

"Tut uns leid, ihnen mitteilen zu müssen, daß..."

So wie er seine finanzielle Situation beschreibt, wird er
keinen Wagen mit Vollkasko, bzw. mit Teilkasko
ohne SB fahren.
Also wär ich sehr vorsichtig mit
"Sachschaden wird voll übernommen" und dergleichen.

Nicht böse gemeint, aber wenn´s sich so verbindlich anhört,
machen die Leute die tollsten Sachen !

Daß es ihn 150,-Euro SB (zzgl. Differenzbetrag
zw. Neugerät und Entschädigung) kostet, möchte ich
ja fast mal wetten... ;-)

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Hallo,

natürlich bin ich zunächst mal davon ausgegangen, dass er eine TK hat.
Einem Studenten unterstelle ich einfach mal, dass er den Unterschied zwischen Haftpflicht und Kasko kennt.

Mit der vollen Kostenübernahme des Sachschadens meine ich natürlich nach Abzug der SB.
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es für die Seitenscheibe keinen Abzug "Alt für Neu" gibt, wie es bei dem Radio der Fall ist.

Claus

Zitat:

Original geschrieben von VMF


Hallo Stefan,
Du wirst aber leider nur den Zeitwert des Radios bekommen. Da das zunächst Ermessenssache des Versicherers ist, gibt es da meist Ärger. Wie oben geschrieben ggf. Nachhaken.

Zeitwert ist wohl nicht der richtige Ausdruck. Du müsstest eigentlich ein

"gleichwertiges Gerät "

ersetzt bekommen.

Mir ist vor Jahren mein Blaupunkt "Berlin" mit "Schwanenhalsbedienung" gestohlen worden. Neuwert 1.500.- €, "Zeitwert" aber nur noch 500,- €.
Damit wollte man mich abspeisen. Damit war ich nicht einverstanden. Ich musste der Versicherung aber 14 Tage Gelegenheit geben, mir ein "Gleichwertiges" Gerät zu besorgen. Da diese das nicht konnte, hat die Versicherung zwangsläufig den Neuwert als gleichwertig ersetzt.

Wenn Du allerdings ein älteres Luxusradio mit allem Schnick und Schnack hattest, was heutzutage auch ein "Standardradio" von Aldi kann, müsstest Du dich auch mit "preiswerterem" Ersatz zufrieden geben. (Solange es gleichwertig in Qualität und spezifischer Funktion ist).

Gruss, Günther.

Zeitwert ist aber schon richtig. Alles andere in Kulanz der Versicherung. Oder?

Hallo Kartman (Stefan). Haben ja lange nichts mehr von einander gehört/gelesen.

@Günther:
Ich bin sicher, dass Du damals eine überaus kulante Erstattung erhalten hast.

Zitat:

§ 13 AKB:
Der VR ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes am Tage des Schadens... .
... Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der VN aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

Zugegeben, das ist schon eine etwas schwammige Formulierung, insbesondere was die Passage mit den Teilen angeht.

Aber der Wert "am Tag des Schadens" kann i.d.R. nicht der Neuwert sein, es sei denn das entwendete Gerät ist wirklich noch als neu anzusehen.

Aber allein schon die Tatsache, dass eine Neubeschaffung eines älteren Radios mit einer neuen 24-monatigen Garantie verbunden ist, stellt eine gewisse Wertsteigerung dar.

Zudem ist der Preisverfall auf Grund des technischen Fortschritts bei diesen Geräten enorm, sodass ein Autoradio i.d.R. nach 1 bis 1 1/2 Jahren schon wieder ein Auslaufmodell ist.

Aber dennoch. Wie oben immer wieder erwähnt, ist ein Nachhaken immer angeraten, wenn man mit der Erstattung nicht ganz einverstanden ist.

Claus

Zitat:

Original geschrieben von VMF


Aber der Wert "am Tag des Schadens" kann i.d.R. nicht der Neuwert sein, es sei denn das entwendete Gerät ist wirklich noch als neu anzusehen................Wiederbeschaffungswertes am Tage des Schadens... .
... Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der VN aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

Wenn die Versicherung ein "gleichwertiges" (auch gebrauchtes) Radio hätte besorgen können (oder nachweisen wo es das gibt), wäre ich gezwungen gewesen dieses zu nehmen oder den "Zeitwert" von 500.- € zu akzeptieren.

Da es aber ein sehr spezielles und seltenes Gerät war, konnte "gleichwertiger" Ersatz nur in Höhe des Neupreises beschafft werden. Ergo wurde der auch gezahlt.

Vielleicht gibt es nicht immer den Neuwert, aber die Versicherung muss dir sagen, wo so ein gleichwertiges Gerät zum "Zeitwert" zu bekommen ist. Kann sie das nicht, oder es gibt gleichwertige Geräte nur zu Preisen über dem Zeitwert, bekommst du den besagten "Wiederbeschaffungswert". Und der kann durchaus beim Neuwert oder darüber liegen. Also nie den Zeitwert ohne weiteres akzeptieren. Nachhaken kann viel bringen.

Gruss, Günther.

Im muss noch dazusagen, das bei "hochpreisigen" Geräten meist eine "Mehrwertversicherung" abgeschlossen werden muss. Sonst ist man schnell bei der maximalen Entschädigungssumme für "Standardgeräte" angelangt.

Aber diese Spitzfindigkeiten stehen meist in den Versicherungsbedingungen.

Gruss, Günther.

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