Radfahrer übersehen

Oh man. Als ich vorhin einen Parkplatz gesucht hab und an einer Kreuzung in eine 30er Zone nach links wollte, kam ein Radfahrer auf der Straße von links mit nem mordstempo an. Ich hab ihn übersehen und der ist 15m vor meinem Wagen hingestürzt. Verletzt ist er nicht, nur bissl am Handballen geschürft. Nach kurzem techtelmechtel ist er auf sein Rad und ich losgefahrn.

Oh man ich hab so schiss, dass noch irgendwas passiert. Meine Beine zittern voll 🙁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von twingo,13


wenn der radler deine autonummer im kopf hat,
kann er dir tage später noch einen reinwürgen.
...fahrerflucht ...

Die hat der Radfahrer doch selbst begangen, da er sich ohne Feststellung seiner Personalien vom Unfallort entfernt hat.

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Er meinte wahrscheinlich, ob es auch ein Radweg war, den ich genutzt hatte, oder ob ich sonstwie auf anderen Wegen unterwegs war: in meinem Fall war es ein ausgeschilderter Radweg, der zwischen Fußweg und Straße verläuft und für den auf den Querstraßen eine Furt eingezeichnet ist. Also weiße, gestrichelte Linien von einem gesenktem Bordstein zum anderen.

Hätte ja sein können, das es eine Nebenfahrbahn oder ähnliches war oder schlit und ergreifen einfach keine radfahrerüberfahrt war, dann hat der Radfahrer zu warten, wenn jedoch die Radfahrerüberfahrt gekennzeichnet war (Blockmarkierungen auf der Strasse), dann hat der Taxler sich richtig verhalten und der Vectrafahrer einfach geschlafen und nicht genau geschaut.

Also ich glaube immer noch, dass man als Radfahrer auch ohne diesen Übergang Vorrang hat. Du musst als Autofahrer an einer abknickenden Vorfahrtstraße ja auch die Fußgänger "hinter" der Kurve rüberlassen. Wieso sollte der Radfahrer da schlechter dastehen?

Fußgänger ist was anderes.
Der Radweg ist gegenüber jeder anderen Fahrbahn untergeordnet, das heißt, sobald ich von Radweg auf eine andere Fahrbahn will, hat der andere Vorrang. Ausnahme ist wie gesagt die radfahrüberfahrt.

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Zitat:

Original geschrieben von Merlin666


Fußgänger ist was anderes.
Der Radweg ist gegenüber jeder anderen Fahrbahn untergeordnet, das heißt, sobald ich von Radweg auf eine andere Fahrbahn will, hat der andere Vorrang. Ausnahme ist wie gesagt die radfahrüberfahrt.

Guckst Du zum Bleistift hier:

http://www.arag.de/de/aktuelles/tipps/verkehr/00897/

oder hier

http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0408/3420.htm

Gruß, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Guckst Du zum Bleistift hier:
http://www.arag.de/de/aktuelles/tipps/verkehr/00897/ oder hier
http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0408/3420.htm

Gruß, Günther.

Besonders den zweiten Link finde ich sehr interessant!

Danke @güntherdortmund für die Links, war mir eigentlich auch so, dass das so geregelt sein müsste. Aber ich wusste auch nicht mehr, wo ich das mal nachgelesen hatte. Jetzt kommt das alles wieder in Erinnerung, auch das mit den "Geister-"Radfahrern 😁

Prinzipiell hat immer der PKW Fahrer schuld.
Ist nunmal so in D. man muß so fahren das man jederzeit gefahrlos zum stillstand kommt und niemand anderen mehr als nötig gefährdet.
Im speziellen Radfahrer müssen nun aber die STVO nicht kennen und können sich also auch nicht immer danach richten.
Auch klaren Menschenverstand schließe ich bei vielen Radlern aus. (scheinbar die meisten Gerichte auch)
Deswegen muss man als PKW Fahrer für diese, nicht geschulten, Verkehrsteilnehmer mitdenken und eben auch zum größten Teil deren Schuld mit übernehmen.

Zitat:

@Gururom schrieb am 30. April 2019 um 16:29:17 Uhr:


Prinzipiell hat immer der PKW Fahrer schuld.
Ist nunmal so in D. man muß so fahren das man jederzeit gefahrlos zum stillstand kommt und niemand anderen mehr als nötig gefährdet.

Haha. Dann gibt es also nach deiner Definition niemals Unfälle durch Missachtung der Vorfahrt.

Hier war doch offenbar bei Rechts-vor-Links dem Radfahrer die Vorfahrt genommen worden, so dass dieser dann beim Versuch, den Aufprall zu vermeiden, zu Fall kam. Ursache dafür war offenbar doch die Vorfahrt- Missachtung durch den Kraftfahrer.

Ist das eigentlich von Bedeutung daß der letzte Beitrag dazu schon fast 15 Jahre auf dem Buckel hatte?
Ich mein ja nur.... vielleicht hat sich was geändert inzwischen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 30. April 2019 um 20:49:56 Uhr:


Ist das eigentlich von Bedeutung daß der letzte Beitrag dazu schon fast 15 Jahre auf dem Buckel hatte?

Nö, nicht wirklich; an der realen Praxis hat sich nämlich nur dort was geändert, wo Nabendynamos im Einsatz sind und das Licht permanent an ist. Deswegen hatte es in der jüngeren Vergangenheit ja auch oft das Gemotze darüber, daß das neue LED-Fahrradlicht zu stark blenden würde. Das tut es zwar, aber wenn es bei Pkw sein darf und es keinen kümmert, darf es bei Fahrrädern und anderen 2-Rädern auch sein.

Die größte Sorge in Deutschland besteht nämlich u. U. darin, mal nix zu meckern zu haben.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 30. April 2019 um 20:49:56 Uhr:


Ist das eigentlich von Bedeutung daß der letzte Beitrag dazu schon fast 15 Jahre auf dem Buckel hatte?
Ich mein ja nur.... vielleicht hat sich was geändert inzwischen.

Ja. Wäre mir das aufgefallen, hätte ich auf eine Reaktion verzichtet.

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