Radfahrer mit Führerschein und Kennzeichen

Geht es hier in diesem Automobilforum auch mal um Radfahrer, kann man darauf warten, dass

1. die Behauptung aufgestellt wird, Radfahrer würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten

2. gefordert wird, dass für Radfahrer eine Führerscheinpflicht eingeführt werden sollte

3. gefordert wird, dass Fahrräder versicherungs- und kennzeichnungspflichtig werden sollten

Da diese Forderungen immer von einem bestimmten Personenkreis kommen, würde ich gerne mal darüber diskutieren, was davon stimmt bzw. ob diese Forderungen sinnvoll sind.

1. Ja, Radfahrer begehen tatsächlich Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie missachten das Rotlicht einer LZA, fahren auf dem Gehweg und benutzen Einrichtungsradwege in der verkehrten Richtung.
Wie ich schon in zwei Threads hier schrieb, sollten sich die KFZ-Führer, die immer genau diese Punkte hervorheben, einmal die Frage stellen, wie viele von ihnen nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten oder ihre Fahrzeuge dort abstellen, wo es nicht erlaubt ist.
Auch die ein oder andere Missachtung des Rotlichts an einer LZA soll ab und an vorkommen, wie auch das Parken auf Gehwegen.

2. Es soll tatsächlich Radfahrer geben, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Vorsichtig geschätzt werden es wohl mindestens 30% von ihnen sein. Für den Rest würde mich interessieren, wie sich diejenigen, die diese Forderung immer wieder aufstellen, die praktische Umsetzung ihrer Forderung vorstellen?
Bei den Kindern, die nicht mehr auf dem Gehweg Fahrradfahren dürfen, wird sich das wohl etwas schwierig gestalten (und außerdem haben die meisten von ihnen eh die Fahrradprüfung in der Grundschule absolviert).

3. Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Mit einem Kennzeichen an meinem Fahrrad hätte ich kein Problem, da ich immer ein Rad fahre. Der bürokratische Aufwand wäre jedoch auf alle Radfahrer bezogen recht beträchtlich. Vor allem wenn man, wie einige meiner Bekannten, bis zu sieben Fahrräder sein Eigen nennt.
Die Forderung macht also insgesamt wenig Sinn.
Aber nehmen wir mal hypothetisch an, ich müsste ein Kennzeichen am Rad haben und dafür eine gesonderte Versicherung bezahlen:
Gerne doch, dann aber bitte mit den gleichen Privilegien eines KFZ-Führers.
Also bitte dieselbe Verkehrsfläche, identische LZA-Schaltungen, und … ja, das auch noch, das gute Recht, mein Rad jederzeit ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parken zu dürfen.

Dass der Besitz einer Fahrerlaubnis und die Kennzeichenpflicht eines KFZ nicht davon abhält, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen, sieht man, wenn man denn will, jeden Tag im Straßenverkehr.

Da die normalen Pauschalargumente alle schon in meinem Eingangspost enthalten sind, würde ich mich freuen, wenn es sachlich bleibt.

Vorab vielen Dank für eure Kommentare, auch wenn vieles schon einige male diskutiert wurde!

Ich habe die idealistische Vorstellung, dass das hier jetzt mal zusammenfassend diskutiert wird und nicht in jedem Thread, in dem das Wort "Fahrrad" auftaucht, spätestens ab Seite zwei gebetsmühlenartig wiederholt wird.

Beste Antwort im Thema

Geht es hier in diesem Automobilforum auch mal um Radfahrer, kann man darauf warten, dass

1. die Behauptung aufgestellt wird, Radfahrer würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten

2. gefordert wird, dass für Radfahrer eine Führerscheinpflicht eingeführt werden sollte

3. gefordert wird, dass Fahrräder versicherungs- und kennzeichnungspflichtig werden sollten

Da diese Forderungen immer von einem bestimmten Personenkreis kommen, würde ich gerne mal darüber diskutieren, was davon stimmt bzw. ob diese Forderungen sinnvoll sind.

1. Ja, Radfahrer begehen tatsächlich Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie missachten das Rotlicht einer LZA, fahren auf dem Gehweg und benutzen Einrichtungsradwege in der verkehrten Richtung.
Wie ich schon in zwei Threads hier schrieb, sollten sich die KFZ-Führer, die immer genau diese Punkte hervorheben, einmal die Frage stellen, wie viele von ihnen nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten oder ihre Fahrzeuge dort abstellen, wo es nicht erlaubt ist.
Auch die ein oder andere Missachtung des Rotlichts an einer LZA soll ab und an vorkommen, wie auch das Parken auf Gehwegen.

2. Es soll tatsächlich Radfahrer geben, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Vorsichtig geschätzt werden es wohl mindestens 30% von ihnen sein. Für den Rest würde mich interessieren, wie sich diejenigen, die diese Forderung immer wieder aufstellen, die praktische Umsetzung ihrer Forderung vorstellen?
Bei den Kindern, die nicht mehr auf dem Gehweg Fahrradfahren dürfen, wird sich das wohl etwas schwierig gestalten (und außerdem haben die meisten von ihnen eh die Fahrradprüfung in der Grundschule absolviert).

3. Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Mit einem Kennzeichen an meinem Fahrrad hätte ich kein Problem, da ich immer ein Rad fahre. Der bürokratische Aufwand wäre jedoch auf alle Radfahrer bezogen recht beträchtlich. Vor allem wenn man, wie einige meiner Bekannten, bis zu sieben Fahrräder sein Eigen nennt.
Die Forderung macht also insgesamt wenig Sinn.
Aber nehmen wir mal hypothetisch an, ich müsste ein Kennzeichen am Rad haben und dafür eine gesonderte Versicherung bezahlen:
Gerne doch, dann aber bitte mit den gleichen Privilegien eines KFZ-Führers.
Also bitte dieselbe Verkehrsfläche, identische LZA-Schaltungen, und … ja, das auch noch, das gute Recht, mein Rad jederzeit ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parken zu dürfen.

Dass der Besitz einer Fahrerlaubnis und die Kennzeichenpflicht eines KFZ nicht davon abhält, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen, sieht man, wenn man denn will, jeden Tag im Straßenverkehr.

Da die normalen Pauschalargumente alle schon in meinem Eingangspost enthalten sind, würde ich mich freuen, wenn es sachlich bleibt.

Vorab vielen Dank für eure Kommentare, auch wenn vieles schon einige male diskutiert wurde!

Ich habe die idealistische Vorstellung, dass das hier jetzt mal zusammenfassend diskutiert wird und nicht in jedem Thread, in dem das Wort "Fahrrad" auftaucht, spätestens ab Seite zwei gebetsmühlenartig wiederholt wird.

53 weitere Antworten
53 Antworten

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:41:16 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2020 um 17:31:45 Uhr:


Ohoh, ok, für ein eBike ist die CO2-Bilanz im Schnitt nach 150 km Radeln komplett ausgeglichen, die 2 Cent "CO2-Steuer" zahle ich dann gerne. Dass würde dann ja aber bedeuten "Selbe Rechte". D.h. ich dürfte mit einem Fahrrad dann eben mitten auf der Landstraße fahren und wenn du nicht gemäß den Vorschriften überholen könntest tuckerst du dann mit 10, 15, 25 km/h brav hinterher ? Das dürfte eher ein ganz dummes Eigentor werden.

Man darf auch mit dem PKW nicht mitten auf der Strasse fahren, immer am rechten rand der rechten fahrspur !!
Als Langsamfahrender hat man schneller Fahrenden das Überholen zu ermöglichen, notfalls mit anhalten!!
Fahrzeuge die bestimmte Geschwindigkeiten nicht erreichen dürfen viele Landstrassen gar nicht erst befahren!!

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2020 um 17:31:45 Uhr:


Zu 1:
Ich fahre mit meinem PKW nicht illegaler Weise auf Radwegen oder Fußwegen.

Du hast wirklich noch nie, wirklich nie nie unerlaubterweise auf einem Gehweg geparkt?

Bravo, dann bist du einer von den Guten, oder gar Heiligen!

Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 17:48:00 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2020 um 17:31:45 Uhr:


Zu 1:
Ich fahre mit meinem PKW nicht illegaler Weise auf Radwegen oder Fußwegen.

Du hast wirklich noch nie, wirklich nie nie unerlaubterweise auf einem Gehweg geparkt?

Bravo, dann bist du einer von den Guten, oder gar Heiligen!

Ich auch! Wo bekomme ich den Heiligenschein?

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:29:48 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:25:33 Uhr:


1: das sehe ich anders. Eher aus der Gewissheit heraus, im Zweifel schnell und unerkannt zu entwischen

2: und wie erwischt Du den Radfahrer wenn er kein Kennzeichen hat?

Zu 1. Ok, ist deine Ansicht, meine ist eben eine andere.

Zu 2. Genauso wie den Autofahrer auch. Wo ist das Problem ? Die Polizei kontrolliert auch oft, auch schwerpunktmäßig, speziell den Radverkehr und zieht dort z.B."Rotlichtsünder" etc. heraus. Da gibt es demnach keinen Unterschied. Wenn du mit dem Auto über eine rote Ampel fährst und gerade nicht eine Sreife in der Ecke stand bleibt es für dich soweit auch folgenlos. Also: Keine "Ungleichbehandlung". Selsbt wenn du von einem anderen Autofahrer "erwischt" werden würdest und der dich anzeigt dürften die Behörden eher nicht dazu neigen dir einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.

Zu 1: das heißt also, dass sich auch hoch sitzende LKW Fahrer aufgrund ihrer besseren Übersicht anmassen dürfen Regeln zu missachten? Rot heißt stehen bleiben. Auch für den Radler, welche Übersicht auch immer er sich einbildet.

Zu 2: bei uns sind ein erheblicher Teil der Ampeln mit Blitzern fürs Rotlicht ausgerüstet. Also der PKW wird erwischt. Wie ist das nochmal mit dem Radfahrer ... ? Der wird genauso erwischt? Oder fährt denn der Gewissheit, eben mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht erwischt zu werden? (ich selbst habe eine „Radfahrer Rotlichtkontrolle noch nie bewusst gesehen)

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Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juni 2020 um 17:45:56 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:41:16 Uhr:


. D.h. ich dürfte mit einem Fahrrad dann eben mitten auf der Landstraße fahren und wenn du nicht gemäß den Vorschriften überholen könntest tuckerst du dann mit 10, 15, 25 km/h brav hinterher ? Das dürfte eher ein ganz dummes Eigentor werden.

Schau mal in § 5 StVO zu den Pflichten des Überholten. Da bleibt wenig Platz für das von dir propagierte kindische Verhalten.

Keine Angst. Bin nichtso veranlagt. Kindisch finde ich es mit sowas wie "Fahrradsteuern bezogen auf CO2-Ausstoß zu kommen". Aber wie geschrieben: Die 2 Cent die fällig wären hätte ich tausendfach schon während des Tippen dieses satzes alleine an Zinsen verdient.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:49:44 Uhr:



Zu 1: das heißt also, dass sich auch hoch sitzende LKW Fahrer aufgrund ihrer besseren Übersicht anmassen dürfen Regeln zu missachten? Rot heißt stehen bleiben. Auch für den Radler, welche Übersicht auch immer er sich einbildet.

Das ist fraglos richtig.

Das Fremdgefährdungspotential eines PKW oder gar LKW bei einem Rotlichtverstoß liegt aber natürlich auch um ein Vielfaches über dem eines Radfahrers.

Das rechtfertigt nicht den Rotlichtverstoß, ggf. aber die Ungleichbehandlung bei der Kennzeichenpflicht.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:50:24 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juni 2020 um 17:45:56 Uhr:


Schau mal in § 5 StVO zu den Pflichten des Überholten. Da bleibt wenig Platz für das von dir propagierte kindische Verhalten.

Keine Angst. Bin nichtso veranlagt. Kindisch finde ich es mit sowas wie "Fahrradsteuern bezogen auf CO2-Ausstoß zu kommen". Aber wie geschrieben: Die 2 Cent die fällig wären hätte ich tausendfach schon während des Tippen dieses satzes alleine an Zinsen verdient.

Du hast 20 Euro während den 30 Sekunden tippen an Zinsen erwirtschaftet?

Deine Geldanlage wirft also 1.257.984.000 € im Jahr ab? Respekt, kauf dir doch einfach den notwendigen Verkehrsraum.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. Juni 2020 um 17:49:38 Uhr:



Ich auch! Wo bekomme ich den Heiligenschein?

InValhöll, dort werden auch deine eventuell vorhandenen Flensburger gelöscht. Mit Met 😉

Flensburger werden nicht gelöscht, mit Flensburger wird gelöscht. Prost!

Statt einer Versicherungspflicht für Radfahrer wäre ich für eine private Haftpflichtversicherungspflicht für alle. Damit entfiele auch für die meisten Radfahrer die "Versuchung", bei einem Unfall auf und davon zu fahren.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:49:44 Uhr:


Zu 1: das heißt also, dass sich auch hoch sitzende LKW Fahrer aufgrund ihrer besseren Übersicht anmassen dürfen Regeln zu missachten? Rot heißt stehen bleiben. Auch für den Radler, welche Übersicht auch immer er sich einbildet.

Zu 2: bei uns sind ein erheblicher Teil der Ampeln mit Blitzern fürs Rotlicht ausgerüstet. Also der PKW wird erwischt. Wie ist das nochmal mit dem Radfahrer ... ? Der wird genauso erwischt? Oder fährt denn der Gewissheit, eben mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht erwischt zu werden? (ich selbst habe eine „Radfahrer Rotlichtkontrolle noch nie bewusst gesehen)

Naja, nun gerade LKW als sinnbild für eine angebliche bessere Rundumsicht zu nennen.... es ist nun mal so dass Fußgänger/radfahrer eine, im Vergleich zu Kraftfahrzeugen haushoch überlegene Rundumsicht haben. Bis ich im Auto nach allen Seiten mich zu annhähernd 100% versichert habe dass links, rechts, vorne, hinten, schräg vorne, schräg hinten usw. keiner kommt habe ich das gleiche als Fußgänger/Radfahrer ohne eingeschränktes Sichtfeld schon zigfach gemacht. Und nein: Das heißt nicht dass dies irgendjemanden "erlaubt" bei rot zu laufen/fahren.

Zum Rest: Tja, das ist dann eben Pech. Und nun ? Wieviele tausende Ampeln etc. sind nicht überwacht ?! Was soll nun die Konsequenz sein ? Lückenlose Überwachung aller Straßen, sprich: Das +10 km/h ist dann ein für allemal vorbei ? Oder wegen der paar Ampeln die Überwacht werden nun für die paar Radfahrer die da bei rot drüber fahren nun Kennzeichenpflicht einführen ? Und dann ? Kennzeichen vorne und hinten ? Erstmal für Unsummen an Geld Sensoren so ausrüsten dass die auch ein Fahrrad detektieren können. Was wenn der Radfahrer (hoffentlich) einen Helm auf hatte ? Also statt Helmplicht eher ein Helmverbot zwecks Identifikation ? Und im Winter wenn manche mit Sturmhaube/Schals fahren ? Oder dann eine "Halterhaftung" anhand des Fahrradkennzeichens ? Ok, die dann endlich auch für Autofahrer ?!
Oder eher darauf hoffen dass "brave" Autofahrer "böse" Radfahrer dann anzeigen ? Naja, Aussage gegen Aussage.
Kurzum: Alles nicht im Ansatz zu Ende gedacht.

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juni 2020 um 17:55:43 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:50:24 Uhr:


Keine Angst. Bin nichtso veranlagt. Kindisch finde ich es mit sowas wie "Fahrradsteuern bezogen auf CO2-Ausstoß zu kommen". Aber wie geschrieben: Die 2 Cent die fällig wären hätte ich tausendfach schon während des Tippen dieses satzes alleine an Zinsen verdient.

Du hast 20 Euro während den 30 Sekunden tippen an Zinsen erwirtschaftet?

Deine Geldanlage wirft also 1.257.984.000 € im Jahr ab? Respekt, kauf dir doch einfach den notwendigen Verkehrsraum.

Eher mehr. Und nu ?

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2020 um 17:31:45 Uhr:


...
Ich erlebe tagtäglich Radfahrer, welche meinen, die Strasse gepachtet zu haben. Morgens um 5 im Winer auf unbeleuchteter Landstrasse, Tempo 100 erlaubt, OHNE LICHT MITTIG (nein, nicht am Rand, mitten drauf) auf der Fahrbahn zu fahren.... das grenzt an Suizidgefährdung. Hätte ich nicht auf die Gegenspur fahren können, gäbe es den Radfahrer nicht mehr.
@WeissNicht

Das man auch morgens um 5 im Winter sein eigenes Tempo der Sichtweite anpassen muss, ist dir bekannt? Da hätte auch ein gestürzter Radfahrer liegen können oder ein stehendes Kfz mit defekter Batterie oder, oder, oder...

Ähm, liebe Leute, vielen Dank, dass wir das Thema nun doch schon ein wenig am Laufen halten.

Vielen Dank für eure Sachlichkeit. Bleibt bitte am Thema und kommt mir nicht mit Einzelbeispielen vom Fehlverhalten irgendeines Verkehrsteilnehmers, denn das führt zu … nichts.

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juni 2020 um 17:32:39 Uhr:



Zitat:

@Teksaz schrieb am 15. Juni 2020 um 16:58:00 Uhr:



Ich tue mich auch gerade schwer, Sachen zu finden, wo der Radfahrer nur zweite Klasse ist?! Ok auf die Autobahn darf man nicht, aber sonst hat man eher mehr Rechte, und Wege zur Verfügung.

Grundsätzlich wird dem Auto mehr Verkehrsfläche eingeräumt. Auch die Straßenführung und Gestaltung ist eben mit dem Schwerpunkt auf dem Auto ausgelegt.

Es geht also weniger um eine rechtliche, als um eine faktische Benachteiligung des Radverkehrs.

Darüber zu diskutieren setzt aber eine grundsätzliche, ergebnisoffene und mit Weitsicht getroffene Mobilitätsplanung voraus, die gaaanz weit über stereotype Feindbilder hinausgehen muss.

Der Automobilverkehr spült natürlich dem Staat erhebliche Einnahmen in die Kassen (KFZ Steuer, Mineralölsteuer) und hält eine der größten Industrien des Landes am Laufen. Wenn man aber die tatsächlichen nicht monetisierbaren Kosten mit einpreisen würde, müsste - je nach Studie - Autofahren eigentlich noch teurer sein.

Stimmt doch im Realfall gar nicht. Jeder ist dazu angehalten, den benutzten Verkehrsraum bestmöglich zu verwenden. Ein Auto ist größer, benötigt schon deshalb mehr Platz. Ich befürchte aber, die 5 Leute, die ich ins Auto setzen kann, benötigen weniger Raum als 5 Radfahrer. Zu jedem dann noch der einzuhaltende Abstand dazu. (nicht als Kritik verstehen - der Abstand ist sinnvoll, aber dennoch belegter Verkehrsraum durch den Radfahrer)

Als Radfahrer darf ich oft auch in Fußgängerzonen fahren, oft auf dem Gehweg, habe oft eigene Radwege und sofern das alles nicht geht, dann auf der "normalen" Fahrbahn. Das Märchen von der erheblich größeren Fläche stimmt also einfach nicht.

Es geht auch gar nicht um Benachteiligung. Wo besteht denn konkret ein Nachteil, wenn eine Strafverfolgung vereinfacht wird (Kennzeichen), oder bei einem Unfall die Versicherung dem Geschädigten hilft.

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juni 2020 um 17:52:21 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:49:44 Uhr:



Zu 1: das heißt also, dass sich auch hoch sitzende LKW Fahrer aufgrund ihrer besseren Übersicht anmassen dürfen Regeln zu missachten? Rot heißt stehen bleiben. Auch für den Radler, welche Übersicht auch immer er sich einbildet.

Das Fremdgefährdungspotential eines PKW oder gar LKW bei einem Rotlichtverstoß liegt aber natürlich auch um ein Vielfaches über dem eines Radfahrers.

Da gehe ich mit, das Gefährdungspotential durch PKW und LKW ist höher als das durch Radler. Allerdings würde ich meinen, dass das der Radler trotzdem unterschätzt wird.
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