Radfahrer mit Führerschein und Kennzeichen
Geht es hier in diesem Automobilforum auch mal um Radfahrer, kann man darauf warten, dass
1. die Behauptung aufgestellt wird, Radfahrer würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten
2. gefordert wird, dass für Radfahrer eine Führerscheinpflicht eingeführt werden sollte
3. gefordert wird, dass Fahrräder versicherungs- und kennzeichnungspflichtig werden sollten
Da diese Forderungen immer von einem bestimmten Personenkreis kommen, würde ich gerne mal darüber diskutieren, was davon stimmt bzw. ob diese Forderungen sinnvoll sind.
1. Ja, Radfahrer begehen tatsächlich Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie missachten das Rotlicht einer LZA, fahren auf dem Gehweg und benutzen Einrichtungsradwege in der verkehrten Richtung.
Wie ich schon in zwei Threads hier schrieb, sollten sich die KFZ-Führer, die immer genau diese Punkte hervorheben, einmal die Frage stellen, wie viele von ihnen nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten oder ihre Fahrzeuge dort abstellen, wo es nicht erlaubt ist.
Auch die ein oder andere Missachtung des Rotlichts an einer LZA soll ab und an vorkommen, wie auch das Parken auf Gehwegen.
2. Es soll tatsächlich Radfahrer geben, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Vorsichtig geschätzt werden es wohl mindestens 30% von ihnen sein. Für den Rest würde mich interessieren, wie sich diejenigen, die diese Forderung immer wieder aufstellen, die praktische Umsetzung ihrer Forderung vorstellen?
Bei den Kindern, die nicht mehr auf dem Gehweg Fahrradfahren dürfen, wird sich das wohl etwas schwierig gestalten (und außerdem haben die meisten von ihnen eh die Fahrradprüfung in der Grundschule absolviert).
3. Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Mit einem Kennzeichen an meinem Fahrrad hätte ich kein Problem, da ich immer ein Rad fahre. Der bürokratische Aufwand wäre jedoch auf alle Radfahrer bezogen recht beträchtlich. Vor allem wenn man, wie einige meiner Bekannten, bis zu sieben Fahrräder sein Eigen nennt.
Die Forderung macht also insgesamt wenig Sinn.
Aber nehmen wir mal hypothetisch an, ich müsste ein Kennzeichen am Rad haben und dafür eine gesonderte Versicherung bezahlen:
Gerne doch, dann aber bitte mit den gleichen Privilegien eines KFZ-Führers.
Also bitte dieselbe Verkehrsfläche, identische LZA-Schaltungen, und … ja, das auch noch, das gute Recht, mein Rad jederzeit ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parken zu dürfen.
Dass der Besitz einer Fahrerlaubnis und die Kennzeichenpflicht eines KFZ nicht davon abhält, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen, sieht man, wenn man denn will, jeden Tag im Straßenverkehr.
Da die normalen Pauschalargumente alle schon in meinem Eingangspost enthalten sind, würde ich mich freuen, wenn es sachlich bleibt.
Vorab vielen Dank für eure Kommentare, auch wenn vieles schon einige male diskutiert wurde!
Ich habe die idealistische Vorstellung, dass das hier jetzt mal zusammenfassend diskutiert wird und nicht in jedem Thread, in dem das Wort "Fahrrad" auftaucht, spätestens ab Seite zwei gebetsmühlenartig wiederholt wird.
Beste Antwort im Thema
Geht es hier in diesem Automobilforum auch mal um Radfahrer, kann man darauf warten, dass
1. die Behauptung aufgestellt wird, Radfahrer würden sich nicht an die Verkehrsregeln halten
2. gefordert wird, dass für Radfahrer eine Führerscheinpflicht eingeführt werden sollte
3. gefordert wird, dass Fahrräder versicherungs- und kennzeichnungspflichtig werden sollten
Da diese Forderungen immer von einem bestimmten Personenkreis kommen, würde ich gerne mal darüber diskutieren, was davon stimmt bzw. ob diese Forderungen sinnvoll sind.
1. Ja, Radfahrer begehen tatsächlich Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie missachten das Rotlicht einer LZA, fahren auf dem Gehweg und benutzen Einrichtungsradwege in der verkehrten Richtung.
Wie ich schon in zwei Threads hier schrieb, sollten sich die KFZ-Führer, die immer genau diese Punkte hervorheben, einmal die Frage stellen, wie viele von ihnen nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten oder ihre Fahrzeuge dort abstellen, wo es nicht erlaubt ist.
Auch die ein oder andere Missachtung des Rotlichts an einer LZA soll ab und an vorkommen, wie auch das Parken auf Gehwegen.
2. Es soll tatsächlich Radfahrer geben, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Vorsichtig geschätzt werden es wohl mindestens 30% von ihnen sein. Für den Rest würde mich interessieren, wie sich diejenigen, die diese Forderung immer wieder aufstellen, die praktische Umsetzung ihrer Forderung vorstellen?
Bei den Kindern, die nicht mehr auf dem Gehweg Fahrradfahren dürfen, wird sich das wohl etwas schwierig gestalten (und außerdem haben die meisten von ihnen eh die Fahrradprüfung in der Grundschule absolviert).
3. Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Mit einem Kennzeichen an meinem Fahrrad hätte ich kein Problem, da ich immer ein Rad fahre. Der bürokratische Aufwand wäre jedoch auf alle Radfahrer bezogen recht beträchtlich. Vor allem wenn man, wie einige meiner Bekannten, bis zu sieben Fahrräder sein Eigen nennt.
Die Forderung macht also insgesamt wenig Sinn.
Aber nehmen wir mal hypothetisch an, ich müsste ein Kennzeichen am Rad haben und dafür eine gesonderte Versicherung bezahlen:
Gerne doch, dann aber bitte mit den gleichen Privilegien eines KFZ-Führers.
Also bitte dieselbe Verkehrsfläche, identische LZA-Schaltungen, und … ja, das auch noch, das gute Recht, mein Rad jederzeit ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parken zu dürfen.
Dass der Besitz einer Fahrerlaubnis und die Kennzeichenpflicht eines KFZ nicht davon abhält, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen, sieht man, wenn man denn will, jeden Tag im Straßenverkehr.
Da die normalen Pauschalargumente alle schon in meinem Eingangspost enthalten sind, würde ich mich freuen, wenn es sachlich bleibt.
Vorab vielen Dank für eure Kommentare, auch wenn vieles schon einige male diskutiert wurde!
Ich habe die idealistische Vorstellung, dass das hier jetzt mal zusammenfassend diskutiert wird und nicht in jedem Thread, in dem das Wort "Fahrrad" auftaucht, spätestens ab Seite zwei gebetsmühlenartig wiederholt wird.
53 Antworten
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 16:49:28 Uhr:
Na das ist doch mal eine konkrete Ansage. Der Radfahrer soll sich versichern und ein Kennzeichen am Rad haben, bleibt aber ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.
Ich habe gewisse Zweifel, dass dir an einer ergebnisoffenen Diskussion gelegen ist.
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 15:08:37 Uhr:
1. Ja, Radfahrer begehen tatsächlich Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie missachten das Rotlicht einer LZA, fahren auf dem Gehweg und benutzen Einrichtungsradwege in der verkehrten Richtung.
Wie ich schon in zwei Threads hier schrieb, sollten sich die KFZ-Führer, die immer genau diese Punkte hervorheben, einmal die Frage stellen, wie viele von ihnen nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten oder ihre Fahrzeuge dort abstellen, wo es nicht erlaubt ist.
Auch die ein oder andere Missachtung des Rotlichts an einer LZA soll ab und an vorkommen, wie auch das Parken auf Gehwegen.
merkwürdige Logik. Ja, sowohl Radfahrer als auch Autofahrer begehen Verkehrswidrigkeiten. Beim Autofahrer ist der Halter des Fahrzeuges und damit mittelbar in gewissen Grenzen auch der Fahrer ermittelbar, beim Fahrrad eben nicht.
Wieso sollte die Tatsache, dass Autofahrer aber auch Verkehrswidrigkeiten begehen, gegen eine Kennzeichenpflicht für Radfahrer sprechen? Weil die Autofahrer beweisen, dass trotz Kennzeichen Regelverstöße erfolgen?
Könnte es vielleicht nicht um eine völlige Vermeidung von Regelverstößen, sondern um eine Senkung gehen?
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 15:08:37 Uhr:
Gerne doch, dann aber bitte mit den gleichen Privilegien eines KFZ-Führers.
Also bitte dieselbe Verkehrsfläche, identische LZA-Schaltungen, und … ja, das auch noch, das gute Recht, mein Rad jederzeit ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand parken zu dürfen.
Auch irgendwie merkwürdig... wieso sollte Versicherungs- und Kennzeichenpflicht dazu führen, dass eine völlige Gleichbehandlung erfolgt? Gibt es nicht sachliche Gründe, warum Autos nicht wie Fahrräder behandelt werden?
Darf ich mein Auto an jeder Laterne oder am Bürgersteigrand abstellen? Darf ich mein Auto für kleines Geld mit in Bus und Bahn nehmen?
Ich fahre sowohl Fahrrad als auch Auto. Ich finde durchaus, dass der Radverkehr auf Grund seiner geringeren Allgemeinschäden mehr gefördert werden sollte. Aber vielleicht kann man das Thema Verkehr sowohl in der Planung als auch Ausführung miteinander und nicht gegeneinander betreiben?
Ich empfinde weder auf dem Rad noch im Auto die jeweils "anderen" Verkehrsteilnehmer als Feind.
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 16:49:28 Uhr:
Na das ist doch mal eine konkrete Ansage. Der Radfahrer soll sich versichern und ein Kennzeichen am Rad haben, bleibt aber ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.
So ein Quatsch, zweiter Klasse!!
Wie gesagt, kann er auch gerne die Parkgebühren zahlen, KFZ Steuer zahlen, das rechts vorbei fahren lassen und noch 1ooo andere Dinge die einen Führer eines KFZ verboten sind, Radfahrern aber erlaubt bzw toleriert werden.
Und wer 7 Räder hat, zahlt bitte auch für sieben Räder und hat sieben verschiedene Kennzeichen, wie ein KFZ erster Klasse auch !!
Darf man dann auch schon als Kleinkind sich SF bei der Versicherung erfahren?
Bravo, noch so ein Corona Titel.........
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Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 15:08:37 Uhr:
Dass der Besitz einer Fahrerlaubnis und die Kennzeichenpflicht eines KFZ nicht davon abhält, Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen, sieht man, wenn man denn will, jeden Tag im Straßenverkehr.
Das Strafrecht und Strafverfolgung nicht von der Begehung von Straftaten abhält, sehen wir auch jeden Tag.
Meinst Du tatsächlich, dass deshalb die Existenz beider keine Auswirkung auf der Verhalten der Gesellschaft als Ganzes hat?
Zitat:
@ixtra schrieb am 15. Juni 2020 um 16:58:10 Uhr:
Darf ich mein Auto an jeder Laterne oder am Bürgersteigrand abstellen?
Darf ich mein Auto für kleines Geld mit in Bus und Bahn nehmen?
Das Parken auf dem Gehweg durch KFZ (auch neben einer Laterne) soll in Berlin ab und an vorkommen. Die Mitnahme deines KFZ in den Zügen der DB sollte dir unbedingt erlaubt werden! 😁
Zitat:
@Gururom schrieb am 15. Juni 2020 um 17:02:55 Uhr:
das rechts vorbei fahren lassen und noch 1ooo andere Dinge die einen Führer eines KFZ verboten sind, Radfahrern aber erlaubt bzw toleriert werden.
Das Rechtsüberholen auf Autobahnen ist verboten, das rechts vorbei fahren an stehenden KFZ im Straßenverkehr ist erlaubt.
Die weiteren 1000 Dinge, die Radfahrern erlaubt sind und KFZ-Führern verboten sind würden mich interessieren. Eine kleine kompakte Liste über deine 100 Favoriten würde mich interessieren.
zu 1.) Ja, Radfahrer begehen auch Ordnungswidrigkeiten. Mehr oder weniger als Autofahrer ? Ich denke prinzipiell eher weniger. Auch das fast obligatorische + 10-20 km/h über dem zulässigen Limit ist eine solche und alleine davon sehe ich täflich hunderte Autofahrer, Unzählige Parkverstöße usw. Klar, Radfahrer begehen eher anderst gelagerte. Meinetwegen das bei Rot über die Ampel. Ist aber weniger einer Kennzeichnungspflicht oder gar einem Führerschein geschuldet sondern eher der "besseren" Umsicht und damit geringeren Hemmschwelle.
zu 2.) Sinnlos und es gäbe zu viele nötige Ausnahmen. Soll ein z.B. 8 Jähriger einen "Führerschein" machen ? Wieso, er ist so oder so nicht deliktfähig und das ist auch gut so. Und dann ? Mit 10 Jahren dann dann nächsten "Führerschein" weil sie ab dann nicht mehr auf dem Gehweg fahren dürfen ? Damit beantwortet sich eigentlich auch fast
3.) Da ein 8 Jähriger nicht deliktfähig ist braucht er auch kein Kennzeichen und wäre nicht mal in der Lage eine Versicherung abzuschließen Mangels geschäftsfähigkeit.
Erwachsene die eine fahrerlaubnis haben bekommen wiederum bei einem Rotlichtverstoß auch entsprechende Konsequenzen zu spüren und die werden genauso "erwischt" wie eben Autofahrer dann auch. Also auch kein Problem
Zitat:
@Nabendynamo schrieb am 15. Juni 2020 um 16:49:28 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2020 um 16:27:31 Uhr:
Zu 3 bin ich gar nicht der Ansicht, dass eine Kennzeichnungspflicht unter allen Umständen gleiche Rechte bedingen muss in dem Sinn „ich beschneide maximal die PKW“.Na das ist doch mal eine konkrete Ansage. Der Radfahrer soll sich versichern und ein Kennzeichen am Rad haben, bleibt aber ein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse.
Das ist doch quatsch. Ich finde im Gegenteil, dass der Radfahrer aktuell einige Vorteile gegenüber dem PKW-Fahrer genießt - soll er die dann im Gegenzug auch abgeben? (wie ein anderer schon schrieb)
Diese Vorteile will ich ihm gar nicht weiter beschneiden - außer dass ich schon dafür bin die Ermittlung eines Radfahrers im Schadenfall durch eine Kennzeichnung zu erleichtern.
Und eine Versicherungspflicht benachteiligt den Radler auch nicht in meinen Augen, als dass er als "Ausgleich" höhere Rechte zugestanden bekommen müsste - die Versicherung würde ja im verschuldeten Schadensfall eintreten und regulieren. Und zur Versicherung: will ich meinen PKW gegen Diebstahl versichern, muss ich das gesondert mit extra Prämie versichern. Mein Fahrrad ist automatisch in meiner Hausrat dabei die ich sowieso habe.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:20:12 Uhr:
1
Meinetwegen das bei Rot über die Ampel. Ist aber weniger einer Kennzeichnungspflicht oder gar einem Führerschein geschuldet sondern eher der "besseren" Umsicht und damit geringeren Hemmschwelle.2
Erwachsene die eine fahrerlaubnis haben bekommen wiederum bei einem Rotlichtverstoß auch entsprechende Konsequenzen zu spüren und die werden genauso "erwischt" wie eben Autofahrer dann auch. Also auch kein Problem
1: das sehe ich anders. Eher aus der Gewissheit heraus, im Zweifel schnell und unerkannt zu entwischen
2: und wie erwischt Du den Radfahrer wenn er kein Kennzeichen hat?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:25:33 Uhr:
1: das sehe ich anders. Eher aus der Gewissheit heraus, im Zweifel schnell und unerkannt zu entwischen
2: und wie erwischt Du den Radfahrer wenn er kein Kennzeichen hat?
Zu 1. Ok, ist deine Ansicht, meine ist eben eine andere.
Zu 2. Genauso wie den Autofahrer auch. Wo ist das Problem ? Die Polizei kontrolliert auch oft, auch schwerpunktmäßig, speziell den Radverkehr und zieht dort z.B."Rotlichtsünder" etc. heraus. Da gibt es demnach keinen Unterschied. Wenn du mit dem Auto über eine rote Ampel fährst und gerade nicht eine Sreife in der Ecke stand bleibt es für dich soweit auch folgenlos. Also: Keine "Ungleichbehandlung". Selsbt wenn du von einem anderen Autofahrer "erwischt" werden würdest und der dich anzeigt dürften die Behörden eher nicht dazu neigen dir einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen.
Zu 1:
Ich fahre mit meinem PKW nicht illegaler Weise auf Radwegen oder Fußwegen.
Ich fahre mit meinem PKW keine Passanten auf dem Gehweg über den Haufen
Ich fahre mit meinem PKW an der Ampel nicht an wartenden Autos vorbei und drägel mich nach vorn.
Ich parke meinen PKW nicht abseits von ausgewiesenen Parkplätzen, oder IN Hauseingängen.
Zu 2:
Eine Führerscheinpflicht für Radfahrer erwarte ich nicht; es ist kein Kraftfahrzeug. Bei EBikes könnt man darüber nachdenken, ob nicht mindestens ein Mofa-Führerschein zur Pflicht wird.
Ebenso für EScooter. Beim EScooter eröffnet es neue Möglichkeiten, bei widerholten Abstellverstößen (mitten im Weg) die Fahrerlaubnis für den Scooter zu entziehen... wenn derjenige auch einen PKW-Führerschein hat, diesen gleich mit einziehen.
Zu 3:
Die Kennzeichenpflicht für Fahrräder kann behandelt werden wie für MoFas (Motor-FAHRRÄDER). VErsicherung abschliessen und die Versicherung sendet das Kennzeichen zu. Wer mehrere PKW sein Eigen nennt braucht auch mehrere Kennzeichen, das ist also kein Argument. Oder darf ich ab sofort mit dem gleichen Kennzeichen an allen Autos fahren. Klasse! Steuern auch nur für einen PKW? Super ;-).
Gleiche Rechte wie ein PKW? Ok, dann aber bitte mit Steuerzahlung nach CO2-Ausstoss für den Drahtesel. Die Rechte der PKW gibt es nicht aufgrund der Kennzeichen oder Versicherung...die Rechte hängen an der KfZ-Steuer. Oh, ein Fahrrad ist gar kein KfZ....na sowas aber auch. Oh, Parkgebühren für Fahrräder wären dann auch wirklich gut. NA, mir fallen noch viel mehr Pflichten ein, die sich Fahrradfahrer damit aufhalsen können....
LZA-Schaltungen für Fahrradfahrer gibt es. Einfach mal die Augen auf machen und nicht ignorieren... Kleiner Tipp, sieht aus wie eine Fahrradsilouette.
Ich erlebe tagtäglich Radfahrer, welche meinen, die Strasse gepachtet zu haben. Morgens um 5 im Winer auf unbeleuchteter Landstrasse, Tempo 100 erlaubt, OHNE LICHT MITTIG (nein, nicht am Rand, mitten drauf) auf der Fahrbahn zu fahren.... das grenzt an Suizidgefährdung. Hätte ich nicht auf die Gegenspur fahren können, gäbe es den Radfahrer nicht mehr.
Zitat:
@Teksaz schrieb am 15. Juni 2020 um 16:58:00 Uhr:
Ich tue mich auch gerade schwer, Sachen zu finden, wo der Radfahrer nur zweite Klasse ist?! Ok auf die Autobahn darf man nicht, aber sonst hat man eher mehr Rechte, und Wege zur Verfügung.
Grundsätzlich wird dem Auto mehr Verkehrsfläche eingeräumt. Auch die Straßenführung und Gestaltung ist eben mit dem Schwerpunkt auf dem Auto ausgelegt.
Es geht also weniger um eine rechtliche, als um eine faktische Benachteiligung des Radverkehrs.
Darüber zu diskutieren setzt aber eine grundsätzliche, ergebnisoffene und mit Weitsicht getroffene Mobilitätsplanung voraus, die gaaanz weit über stereotype Feindbilder hinausgehen muss.
Der Automobilverkehr spült natürlich dem Staat erhebliche Einnahmen in die Kassen (KFZ Steuer, Mineralölsteuer) und hält eine der größten Industrien des Landes am Laufen. Wenn man aber die tatsächlichen nicht monetisierbaren Kosten mit einpreisen würde, müsste - je nach Studie - Autofahren eigentlich noch teurer sein.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 15. Juni 2020 um 17:31:45 Uhr:
Zu 3:
Die Kennzeichenpflicht für Fahrräder kann behandelt werden wie für MoFas (Motor-FAHRRÄDER). VErsicherung abschliessen und die Versicherung sendet das Kennzeichen zu. Wer mehrere PKW sein Eigen nennt braucht auch mehrere Kennzeichen, das ist also kein Argument. Oder darf ich ab sofort mit dem gleichen Kennzeichen an allen Autos fahren. Klasse! Steuern auch nur für einen PKW? Super ;-).Gleiche Rechte wie ein PKW? Ok, dann aber bitte mit Steuerzahlung nach CO2-Ausstoss für den Drahtesel. Die Rechte der PKW gibt es nicht aufgrund der Kennzeichen oder Versicherung...die Rechte hängen an der KfZ-Steuer. Oh, ein Fahrrad ist gar kein KfZ....na sowas aber auch. Oh, Parkgebühren für Fahrräder wären dann auch wirklich gut. NA, mir fallen noch viel mehr Pflichten ein, die sich Fahrradfahrer damit aufhalsen können....
LZA-Schaltungen für Fahrradfahrer gibt es. Einfach mal die Augen auf machen und nicht ignorieren... Kleiner Tipp, sieht aus wie eine Fahrradsilouette.Ich erlebe tagtäglich Radfahrer, welche meinen, die Strasse gepachtet zu haben. Morgens um 5 im Winer auf unbeleuchteter Landstrasse, Tempo 100 erlaubt, OHNE LICHT MITTIG (nein, nicht am Rand, mitten drauf) auf der Fahrbahn zu fahren.... das grenzt an Suizidgefährdung. Hätte ich nicht auf die Gegenspur fahren können, gäbe es den Radfahrer nicht mehr.
Ohoh, ok, für ein eBike ist die CO2-Bilanz im Schnitt nach 150 km Radeln komplett ausgeglichen, die 2 Cent "CO2-Steuer" zahle ich dann gerne. Dass würde dann ja aber bedeuten "Selbe Rechte". D.h. ich dürfte mit einem Fahrrad dann eben mitten auf der Landstraße fahren und wenn du nicht gemäß den Vorschriften überholen könntest tuckerst du dann mit 10, 15, 25 km/h brav hinterher ? Das dürfte eher ein ganz dummes Eigentor werden.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 15. Juni 2020 um 17:41:16 Uhr:
. D.h. ich dürfte mit einem Fahrrad dann eben mitten auf der Landstraße fahren und wenn du nicht gemäß den Vorschriften überholen könntest tuckerst du dann mit 10, 15, 25 km/h brav hinterher ? Das dürfte eher ein ganz dummes Eigentor werden.
Schau mal in § 5 StVO zu den Pflichten des Überholten. Da bleibt wenig Platz für das von dir propagierte kindische Verhalten.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. Juni 2020 um 16:14:23 Uhr:
ich gebe diesem Thread 1,5 Stunden, bis er - wie seine Vorgänger - geschlossen wird.
Sind schon drüber😉