Rad-/Reifenkombination

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

ich habe eine Verständnisfrage zur Rad-/Reifenkombination für den W 212 300CDI (170 KW) Bj. 4/11, zu der ich auf die geballte Kompetenz des forums zurückgreifen möchte:

Zum Hintergrund:
Serienmäßig sind folgende Felgen montiert:

Leichtmetallrad im 5-Doppelspeichen-Design, glanzgedreht (Code R78)
VA & HA: 8,0 J x 16, Reifengröße: 225/55 R 16

Nun habe ich mich nach neuen Felgen umgesehen und mich an den diversen Konfiguratoren probiert, bis ich fündig geworden bin.

Es sollten Dezent RE 8 x 18 ET 48 sein.

Die Konfiguratoren zeigen dies als mögliche Kombi an. Das Gutachten beinhaltet allerdings folgenden Passus:

Zitat:

76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.

Mein Verständnisproblem ist nun, ob mit der Felgenbreite,

a) die hier im konkreten Fall serienmäßig eingetragenen - also 8 x 16 Zoll - gemeint ist?

b) oder die für 18 Zoll von MB freigegebene Größe - 8,5 x 18 Zoll - gemeint ist?

Im Anhang hierzu die MB-Freigabe für den W212.

Vielen Dank für die Unterstützung!

Beste Antwort im Thema

Unter den "Fahrzeugpapieren" werden nicht allein die Zulassungsbescheinigungen verstanden, sondern auch die für diesen Fall maßgeblichen Angaben in der EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier). Darin stehen mehr Möglichkeiten als in den Zulassungsbescheinigungen, und auch die Raddimensionen.
Dasselbe kann man in der Regel auch dem Dokument mit den werkseitig zugelassenen Rad/Reifen-Kombinationen entnehmen. Demnach geht es hier um ein Fahrzeug der Variante 2, für das die kleinste Felgenbreite 7½ ist.
Die Auflage 76T im Radgutachten des Dezent RE 8Jx16 H2 ET48 fordert nur eine Mindestfelgenbreite, ganz unabhängig vom Raddurchmesser. Sie ist also für das vorhandene Fahrzeug erfüllt.

Wenn jetzt noch Reifen 245/40 R 18 97 XL darauf montiert werden, heißt es nur noch:

  • montieren
  • mitgeliefertes Radgutachten und ABE-Haupttext ins Handschuhfach legen
  • losfahren
  • sich freuen...

(Auch bekannt als "Plug & Play"😉

Gruß
Alpha Lyrae

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Zitat:

Original geschrieben von Boz



Das COC-Dokument hätte ich leider auch nicht einsehen können,da mir als Dienstwagenfahrer dies auch nicht vorliegt.

Das COC Dokument wird grundsätzlich an den Nutzer ausgehändigt, auch in jeglichem Leasing. Ich verstehe nicht warum das bei euch nicht der Fall ist.

Gruß

FilderSLK

Nach abermaligen Durchsuchen aller Unterlagen im Auto und zu Hause, habe ich dann doch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung gefunden. Uuuupppsss😰

Unter Ziff. 35 (Rad-/Reifenkombination) ist aufgeführt:

Zitat:

225 /55 R16 95W 7.5Jx16 H2 ET 45,5

Unter

Ziff. 52

aufgeführten

Anmerkungen

zu Ziff. 35 (Rad-/Reifenkombination) sind diverse Kombinationen aufgeführt - von 16 - 18 Zoll, u.A. auch meine derzeitigen Sommerräder

Zitat:

...A1/A2 225/55 R16 95W, 8Jx16 H2 ET 46...

Damit ist abermals "Schwarz auf Weiß" das von Euch erarbeitete Ergebnis bestätigt, da es ja um die

Mindestbreite der eingetragenen Serienfelgen

geht.

Nach diesem Akt hoffe ich zumindest, dass es nicht noch Probleme bei der Lieferung o.ä. gibt.

Viele Grüße

Hallo,

ich stehe gerade auch vor dieser Frage (anderes Fahrzeug).

Eingetragene Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren sind 7Jx16 und 7,5Jx17. Die Serienfelgen haben auch 7,5Jx17.

Ich möchte nun Felgen 7Jx17 montieren, welche im Gutachten mit der Auflage 76T vermerkt sind.

Ist meine Auffassung dann so korrekt:

Die 7Jx17 können ohne weitere Prüfung montiert werden, weil die eingetragene Mindestbreite 7" ist, egal ob hier der 16 Zöller Durchmesser gemeint ist. Also die Felgenbreite darf nicht kleiner als die kleinste eingetragene Felgenbreite unabhängig vom Durchmesser sein?

Danke+Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Golf_TSI


Ist meine Auffassung dann so korrekt:

Die 7Jx17 können ohne weitere Prüfung montiert werden, weil die eingetragene Mindestbreite 7" ist, egal ob hier der 16 Zöller Durchmesser gemeint ist. Also die Felgenbreite darf nicht kleiner als die kleinste eingetragene Felgenbreite unabhängig vom Durchmesser sein?

Genau so hat es mir mein Reifenhändler bestätigt.

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Zitat:

Genau so hat es mir mein Reifenhändler bestätigt.

Dann ist das Auslegungssache. Der TÜV Austria hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich das auf den Felgendurchmesser bezieht und nichts mit der eingetragenen Mindestbreite zu tun hat. Also für meinen Fall sind 17 Zöller mit 7,5er Breite zu verwenden.

Ich habe das Thema nun auch mal unserem Sachverständigen zur Prüfung gegeben. Hier die Antwort:

"nach Einsicht der Gutachten und der Fahrzeugpapiere sehe ich hier keine Bedenken. Felgen und Reifen passen zueinander.
In den Auflagen ist vermerkt, dass die serienmäßig freigegebene Felgenbreite nicht unterschritten werden darf. Dass ist auch hier nicht der Fall, da dieses Fahrzeug auch mit 7 Zoll breiten Felgen fahren darf. Diese bezieht sich zwar auf eine andere Rad-/Reifenkombination aber das steht hier nicht zur Rede. Die serienmäßig freigegebene Felgenbreite von 7 Zoll wird nicht unterschritten."

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