ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?

Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?

Themenstarteram 25. Mai 2016 um 14:26

Hallo in die Runde,

folgendes ist passiert:

Habe an meinem BMW (3 Jahre alt, 85TKM) das rechte Vorderrad (Felge mit Reifen) bei Tempo 80 / 90 auf der Landstraße „verloren“. Der Schaden der dadurch entstanden ist, scheint auf den ersten Blick für mich als Laie beachtlich. Es ist jedoch daraus kein Unfall entstanden, also weder Dritte noch Leitblanke wurde beschädigt. ALSO GLÜCK gehabt!!!

Felge, Radaufhängung, Reifen und Bremsanlage sahen nicht gut aus, Radkasten hat auf den ersten Blick nichts abbekommen. Fraglich ist das Fahrwerk an sich…

NUN DIE FRAGE (Vollkasko? Haftplicht? Persönliches Pech?) - konnte über Suche und Google keine Treffer verzeichnen.

1

Übernimmt die Kosten die entstanden sind die Voll-Kaskoversicherung?

Bin bei der großen Direkt-Versicherung aus der TV Werbung, Eigenanteil 250 €.

Der Schaden kann so wie oben beschrieben ja mal schnell über 2000 € gehen. Gutachten wird noch erstellt.

2

Mein Nachbar hat den Radwechsel vor Ostern (also locker 2000 KM mit dem Reifen gefahren) für mich gemacht. Ich selbst konnte wegen Arm im Gips nicht. Kann seine Haftpflicht dafür aufkommen? Habe keine Lust den mit rein zu ziehen, aber bei einer bestimmten Größenordnung…

Er hat das einmalig(!) und nur weil ich es bin gemacht, also keine „geheime“ Schraubergarage aus dem Hinterhof…!

3

Da ich mir sicher bin, dass mein Nachbar das gut gemacht hat – ich stand dabei. Kann es sein das ein Diebstahl fehlgeschlagen ist? Original 18“ Alufelgen? Also das jemand die Felgen klauen wollte und dabei gestört wurde? Nur wie soll ich das gegenüber der Versicherung nachweisen?

 

Also was ist passiert:

Habe seit ca seit 40 Km ein leichtes wummern bemerkt, aber weder an der Lenkung noch am geradeauslauf ist mir was aufgefallen. Auf der Landstraße dann bei Tempo 80 – 100 ist es dann passiert, habe es nicht gleich verstanden und den Wagen noch gute 100 – 200 Meter auslaufen lassen…

Die Felge hing nur noch ein einer Radschraube auf der Radaufhängung, der Reifenwechsel (siehe 2.) war vor ca 10 Wochen und 2500 Kilometer. Boardsteinkontakt oder ähnliches hatte ich nicht - sicher.

Wenn ich mich an der Wechsel der Reifen zurück erinnere bin ich 99% sicher das mein Nachbar die Muttern seinerzeit fest gezogen hat. (nutzte jedoch keinen Drehmomentschlüssel). Ich selbst konnte nicht, … Er ist weder Profi noch Halb – Profi machte das also aus Freundschaft.

Also der ADAC musst mich abschleppen und Auto steht aktuell am Hof bis ich eine Werkstatt beauftrage, will erst mal gucken was ich beachten sollte, also bei Versicherung und ggfs. noch Anzeige bei Polizei (sofern Diebstahl wahrscheinlich ist)

Beste Antwort im Thema

Meiner Ansicht nach, handelt es sich hier um einen Betriebsschaden. Dann wird es eventuell auch nix mit der VK. Bin aber kein Versicherungsfachmann.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten
am 25. Mai 2016 um 21:05

Ja, das kann passieren, wenn man die Radmuttern nicht nochmal nach 100 km nachzieht. Häufig kann man die Muttern/Schrauben dann nochmal ein paar Grad drehen, bevor der Drehmomentschlüssel wieder knackt. Das ist also nicht unbedingt ein Montagefehler deines Nachbarn. Durch Reinigen der Anlageflächen und Schrauben, über Kreuz erst handfest, dann über Kreuz mit Drehmmoment anziehen kann man zwar das Risiko senken, aber Sicherheit gibt nur Nachziehen.

Hinzu kommt noch dein Pech dazu, dass du mit Autos anscheinend wenig am Hut hast. Nicht schlimm, kann nicht jeder alles Wissen, aber ein Wummern beim Beschleunigen, Bremsen, Kurvenfahrten und NICHT beim Rollenlassen deuten nunmal auf ein loses Rad hin. Habe ich schonmal beim Auto von einem Kumpel erlebt. 300 m Probefahrt zur Geräuschdiagnose und dann rechts ran, die Schrauben nachziehen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 25. Mai 2016 um 16:33:34 Uhr:

Also Erstens, die PHV vom Nachbarn kommt nicht auf. Es handelt sich um eine Gefälligkeitshandlung und damit ist er nicht haftbar und deshalb muss die PHV nicht zahlen.

Zweitens natürlich ist es ein VK-Schaden. Deiner Versicherung den VK-Schaden melden, die veranlassen das weitere, bzw. geben Dir Bescheid, ob sie einen Gutachter schicken oder ob Du gleich reparieren lassen kannst.

Denke mal Du willst reparieren lassen und es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden. :)

Nur noch achten ob Werkstattbindung, aber das sagen dir die von der Versicherung.

Das mit dem versuchten Diebstahl, dürfte nicht nachweisbar sein. Gut möglich, aber keine Chance.

Meiner Meinung nach gleich mal direkt falsch.

1. Eine vernünftige PH hat heut zu Tage Gefälligkeitsschäden mitversichert.

Selbst oft bei günstigen Basistarifen sind diese bis zu einer gewissen Summe mitversichert.

2. Natürlich kein VK Schaden, da Betriebsschaden.

@ Dumont

Es klann den Nachbarn ja nichts nachgewiesen werden, dass er Schuld hat. Wie will der TE das beweisen ?

Hier liegt eine Nachlässigkeit des TE vor, da er einfach weiter gefahren ist.

Im übrigen sind in der PHV die Gefälligkeitsschäden erst in den letzten Jahren ein Bestandteil und nur i.d.R. bei einer aufpreispflichtigen Zusatzdeckung Verstagsbestandteil (soweit mir bekannt ist).

Er braucht natürlich nichts nachweisen, da der Nachbar rechtlich gesehen ja nicht in der Haftung wäre.

Es wird auf Wunsch vom Nachbarn von seiner Versicherung mit Gefälligkeitsschäden bezahlt.

In den AVBs heißt es dann in etwa wie folgt:

Zitat:

Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung Für Sachschäden aus Anlass einer Gefälligkeitshandlung gilt:

Wir werden uns nicht auf einen stillschweigenden Haftungsausschluss

bei Gefälligkeitshandlungen Ihrerseits oder mitversicherter Personen berufen, soweit Sie dies wünschen und ein anderer Versicherer (zum Beispiel Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist.

Finanztest schrieb 2014:

Zitat:

Gefäl­ligkeiten. Auch für Miss­geschicke bei Gefäl­ligkeiten oder für Schäden an geliehenen Sachen muss normaler­weise niemand zahlen, wenn er etwas kaputt macht. Viele sehen sich aber dennoch in der Pflicht. Ihnen helfen Versicherungen, die auch in solchen Fällen zahlen. Das ist – anders als noch vor wenigen Jahren – inzwischen die Mehr­zahl der Anbieter.

Der Nachbar muss also wollen, dass die Versicherung den Schaden bezahlt.

Verlangen kann der TE das nicht.

Ich sehe die Chancen hier gut, dass der Nachbar eine PH mit Gefälligkeitsschäden hat und diese dann auch bezahlt, oder zumindest zum Teil bezahlt.

Themenstarteram 26. Mai 2016 um 11:20

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Mai 2016 um 23:01:05 Uhr:

Zitat:

..

Mal eine Nachfrage an den TE:

Wenn die Felge noch mit einer (lockeren aber noch eingeschraubten) Schraube immer noch angeschraubt war, wie soll denn dann andererseits das Rad abgegangen und die Bremse etc. beschädigt haben? Selbst wenn nur die Felge montiert wäre, käme nicht einmal die Bremsscheibe in Bodenkontakt, solange die Felge nicht vollständig von der Radnabe abgefallen oder punktuell durchgeschliffen ist.

Könnte es nach deiner Schilderung des Schadenbildes nicht eher so sein, dass das Rad fest montiert war (mehr als 2 tkm sprechen dafür), aber der Reifen selbst einen Schaden erlitten hatte (Platzer durch deutlich zu wenig Luftdruck oder ein Flankenschaden bzw. Laufflächenschaden mit deutlichem Höhenschlag) der eine Unwucht zur Folge hatte, die dazu führte, dass sich die Radschrauben durch die dann zwingend auftretenden Vibrationen lösten, dann der Reifen platzte und die Reifentrümmer die Bremse etc. beschädigt haben und dabei die Felge durch den Bodenkontakt den Rest bekommen hat?

Letzteres erscheint - zumindest mir - sehr viel logischer als Überlegungen in Richtung Montagefehler oder Manipulation-/Diebstahlsversuch. Denn wenn man eine Radschraube etwas anlöst oder nicht gehörig festschraubt, so lösen sich recht bald auch die anderen Schrauben und das Rad geht vollständig von der Radnabe runter. Entweder "flüchtet" das Rad dann sonstwo hin und das Auto klatscht mit der Bremsscheibe auf die Piste oder das Rad verkeilt sich im Radhaus und das Auto kippt dann dorthin drauf. Die Felge würde aber nicht mit einer Schraube auf der Radnabe bleiben.

Ich könnte mir vorstellen, dass das eher ein Schaden am Reifen war, der z.B. durch ungünstiges Queren von Bordsteinkanten (nicht versicherter Betriebsschaden) entstanden sein kann.

Hallo,

danke zunächst,

also ich als Laie konnte folgendes feststellen, bis der ADAC kam.

# Die Felge war noch im Radkasten

# Die Felge war lose, ob sie noch an einer oder an keiner Schraube hing kann ich leider nicht beantworten, habe auch kein Foto gemacht, warum auch immer. Eine Radschraube konnte ich auf alle Fälle einfach so abziehen, ohne drehen.

# Zwischen dem Bremsbacken und der Scheibe hin einiges an Alu, die Felge hat da Schaden genommen und auch die Bremse hat "schlecht ausgesehen".

# Die Radbefestigung (Achse) lag auf der Felge auf.

# Der Radkasten hat nach meiner Einschätzung nix abbekommen, aber ich stand schon ein wenig unter Schock und Experte bin ich ja auch nicht.

Der vom ADAC hat dann vom anderen Rad ein, zwei Muttern gelöst und damit das lose Rad befestigt, dann meine Vorderachse aufgeladen und mich so auf den Betriebshof gebracht.

Also platt gefahren schließe ich aus. Direkt vor der Fahrt Reifendruck geprüft, hat gepasst.

All in all, alles sehr merkwürdig, da einiges an KM mit den Felgen gefahren und nie was bemerkt, erst seit dem letzten WE...

Ärgert einen eben, wenn man selbst "irgendwas" (konnte das leichte wummern eben nicht deuten und da ich beim fahren nichts bemerkt habe...) verbockt hat und dann dafür zahlen muss!

Aber werde es mal der VK melden

Denke morgen habe ich das Gutachten und Schadensanalyse, heute is hier ja Feiertag.

am 26. Mai 2016 um 12:24

Zitat:

Denke morgen habe ich das Gutachten und Schadensanalyse, heute is hier ja Feiertag.

Gutachten - hast du in Auftrag gegeben und zahlst es selbst, oder?

Schadenumfang oder Ursachenfeststellung - was ist der Zweck?

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 6:32

Hallo,

nach Rücksprache mit der Versicherung "kann" es teilweise ein VK Schaden sein.

Die wollten noch mal eine schriftliche Schilderung des Vorgangs.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 1600 €, da hat der MA der Hotline gesagt, dass es sich unter Umständen nicht lohnt das geltend zu machen, durch höhere Beiträge (Hoch-Stuffung) und evtl. nur anteilige Kostenübernahme.

 

Und Gutachten hatte ich nicht in Auftrag gegeben. Hatte ich fehlerhaft geschrieben.

Sobald ich die Rechnung und Mitteilung der VK habe werde ich berichten.

Danke soweit!

am 30. Mai 2016 um 17:09

Wäre sehr nett, wenn DU uns auf dem Laufenden hälst.

Mich würde interessieren, was die Versicherung hier sieht :-).

Danke

Wie ist es denn ausgegangen?

Der TE war vor fast einem Jahr zuletzt hier online.... besser, Du versuchst es per PN... :rolleyes:

Zitat:

@Schweinesohn schrieb am 7. Mai 2019 um 21:27:21 Uhr:

Wie ist es denn ausgegangen?

Nach drei Jahren ist das Rad wahrscheinlich wieder dran

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?