ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?

Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?

Themenstarteram 25. Mai 2016 um 14:26

Hallo in die Runde,

folgendes ist passiert:

Habe an meinem BMW (3 Jahre alt, 85TKM) das rechte Vorderrad (Felge mit Reifen) bei Tempo 80 / 90 auf der Landstraße „verloren“. Der Schaden der dadurch entstanden ist, scheint auf den ersten Blick für mich als Laie beachtlich. Es ist jedoch daraus kein Unfall entstanden, also weder Dritte noch Leitblanke wurde beschädigt. ALSO GLÜCK gehabt!!!

Felge, Radaufhängung, Reifen und Bremsanlage sahen nicht gut aus, Radkasten hat auf den ersten Blick nichts abbekommen. Fraglich ist das Fahrwerk an sich…

NUN DIE FRAGE (Vollkasko? Haftplicht? Persönliches Pech?) - konnte über Suche und Google keine Treffer verzeichnen.

1

Übernimmt die Kosten die entstanden sind die Voll-Kaskoversicherung?

Bin bei der großen Direkt-Versicherung aus der TV Werbung, Eigenanteil 250 €.

Der Schaden kann so wie oben beschrieben ja mal schnell über 2000 € gehen. Gutachten wird noch erstellt.

2

Mein Nachbar hat den Radwechsel vor Ostern (also locker 2000 KM mit dem Reifen gefahren) für mich gemacht. Ich selbst konnte wegen Arm im Gips nicht. Kann seine Haftpflicht dafür aufkommen? Habe keine Lust den mit rein zu ziehen, aber bei einer bestimmten Größenordnung…

Er hat das einmalig(!) und nur weil ich es bin gemacht, also keine „geheime“ Schraubergarage aus dem Hinterhof…!

3

Da ich mir sicher bin, dass mein Nachbar das gut gemacht hat – ich stand dabei. Kann es sein das ein Diebstahl fehlgeschlagen ist? Original 18“ Alufelgen? Also das jemand die Felgen klauen wollte und dabei gestört wurde? Nur wie soll ich das gegenüber der Versicherung nachweisen?

 

Also was ist passiert:

Habe seit ca seit 40 Km ein leichtes wummern bemerkt, aber weder an der Lenkung noch am geradeauslauf ist mir was aufgefallen. Auf der Landstraße dann bei Tempo 80 – 100 ist es dann passiert, habe es nicht gleich verstanden und den Wagen noch gute 100 – 200 Meter auslaufen lassen…

Die Felge hing nur noch ein einer Radschraube auf der Radaufhängung, der Reifenwechsel (siehe 2.) war vor ca 10 Wochen und 2500 Kilometer. Boardsteinkontakt oder ähnliches hatte ich nicht - sicher.

Wenn ich mich an der Wechsel der Reifen zurück erinnere bin ich 99% sicher das mein Nachbar die Muttern seinerzeit fest gezogen hat. (nutzte jedoch keinen Drehmomentschlüssel). Ich selbst konnte nicht, … Er ist weder Profi noch Halb – Profi machte das also aus Freundschaft.

Also der ADAC musst mich abschleppen und Auto steht aktuell am Hof bis ich eine Werkstatt beauftrage, will erst mal gucken was ich beachten sollte, also bei Versicherung und ggfs. noch Anzeige bei Polizei (sofern Diebstahl wahrscheinlich ist)

Beste Antwort im Thema

Meiner Ansicht nach, handelt es sich hier um einen Betriebsschaden. Dann wird es eventuell auch nix mit der VK. Bin aber kein Versicherungsfachmann.

42 weitere Antworten
Ähnliche Themen
42 Antworten
am 25. Mai 2016 um 16:46

Ja, wenn es keine besondere Einwirkung auf die Verriegelung gegeben hat (also nicht richtig verschlossen wurde, was abgebrochen ist oder ähnlich).

Anders der berühmte Reifenplatzer, bei dem ein Gutachter den Richter überzeugen konnte, dass ein Stein auf der Straße (äußeres Ereignis) die Reifenflanke beschädigt hatte, was später zum Schaden führte. Ob das nun so war oder nicht - Hauptsache, der Richter glaubt's.

Zitat:

@situ schrieb am 25. Mai 2016 um 18:46:33 Uhr:

Ja, wenn es keine besondere Einwirkung auf die Verriegelung gegeben hat (also nicht richtig verschlossen wurde, was abgebrochen ist oder ähnlich).

Anders der berühmte Reifenplatzer, bei dem ein Gutachter den Richter überzeugen konnte, dass ein Stein auf der Straße (äußeres Ereignis) die Reifenflanke beschädigt hatte, was später zum Schaden führte. Ob das nun so war oder nicht - Hauptsache, der Richter glaubt's.

Auf Grund Deiner Argumentation neige ich dazu, Dir Recht zu geben. :)

Wenn der TE ein Wummern bemerkt hat, warum hat er nicht gleich angehalten und kontrolliert ?

Ist mir auch schon passiert mit einem geliehenen Senator seiner Zeit, es waren nur noch 3 von 5 Schrauben an der ALU-Felge vorhanden und gelockert.

Gleich vor Ort den Wagenheber angesetzt und die 3 Schrauben festgezogen, damit konnte ich dann die 8 Restkilometer noch nach Haus fahren.

Warscheinlich fehlten die 2 Schrauben schon, als ich den Wagen übernommen hatte (vom Bekannten), die restlichen Schrauben haben sich wohl durch Bremsen und Beschleunigung dann gelockert.

Später habe ich dann alle 5 Schrauben erneuert (das Gewinde war beschädigt).

Ich schätze mal, hier wird die Vollkasko nicht zahlen, außer vielleicht, man kann nachweisen, dass einer versucht hat, die Felge zu stehlen.

Aber wie will man das machen ??

am 25. Mai 2016 um 18:05

Ich halte es auch für einen Betriebsschaden. Begründung:

Der Unfallbegriff: Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein „unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug, einwirkendes Ereignis“ handelt.

Zwischen diesen Punkten besteht eine logische Und-Verknüpfung. Es müssen also alle Veraussetzungen erfüllt sein, damit es sich um einen Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen handelt.

Gehen wir sie durch:

unmittelbar --> ja

von außen --> nein

plötzlich --> ja

mit mechanischer Gewalt -->ja

auf das Fahrzeug -->ja

einwirkendes Ereignis --> ja

Das Ereignis ("der Auslöser"), also der Bruch bzw. das Lösen der Radschrauben geschah nicht von außen.

Eine Trennung zwischen dem direkten und dem Folgeschaden kann man zwar "probieren" würde aber nichts bringen. Logisch würde bezüglich des direkten Schadens weiterhin "von außen" nicht erfüllt sein. Bzgl. des Folgeschadens würde es an einem Ereingnis fehlen. Wenn man dann wiederum versucht auf das Ereignis abzustellen, das den direkten Schaden verursacht hat fehlt es wieder an dem "von außen". Man dreht sich also im Kreis. Man brauch ein Ereignis. Ohne Hände keine Kekse :-)

am 25. Mai 2016 um 18:09

So ist es. Siehe weiter vorne (8. Beitrag, erklärt es bereits kurz, bündig, schlüssig und vor allem richtig).

am 25. Mai 2016 um 18:15

naja, da es diskussionen gab, erlaubte ich mir meinen senf dazu zugeben.

am 25. Mai 2016 um 18:18

Das ist ja OK - doppelt gezwirnt hält immer besser. Auch beruhigend, dass ich nicht umlernen muss und nicht alles falsch war bisher. Wäre ja schrecklich.

Themenstarteram 25. Mai 2016 um 18:25

Also liebe MT Gemeinde, vielen vielen lieben Dank für die Diskussion,

wie 2 Beiträge zuvor geschrieben, befürchte ich auch, dass das "von außen" fehlt, soweit auch meine Recherche im Internet bisher. Glaube wenn ich das Auto gegen einen Baum gefahren hätte wäre es ohne Zweifel ein VK Schaden.

Bin war mir unsicher und es geht um gutes Geld daher habe ich ich ja auch diesen Beitrag verfasst um einfach noch mal eine Meinung zu erhalten, oder wie soll ich schreiben "einen Hinweis wie man einen Schaden ggü der VK - nicht zum eigenen Nachteil - beschreiben kann...

Das mit dem "kurz fassen" ist ja schon mal ein guter Hinweis.

Habe auch bei einer anderen Versicherung eine Rechtschutz mit Anwalt Hotline, denke da werde ich noch mal anrufen, die ist in jedem Fall kostenlos. Und im ADAC bin seit gestern auch...

Das mit der Haftpflicht verstehe ich zwar auch nicht, da mir ein Dritter einen Schaden zugeführt hat, aber gut, ich bin ja kein Experte.

Die aufkommende Frage warum habe ich das nicht kontrolliert oder warum ist mir das nicht aufgefallen, ist relativ banal.

Mit sowas, also dass sich Muttern lösen habe ich NIEMALS gerechnet. Das Ganze ist mir am Sa das erste mal aufgefallen (alleine im Auto und Radio auf ganz leise) , ein leichtes wummern, aber hatte keine Auswirkung auf das Fahren an sich, am So bin ich dann noch mal eine Runde gefahren, inkl auskuppeln und einfach rollen lassen auch hier habe ich nichts bemerkt, das wummern habe ich dann im www mal versucht zu verfolgen, dachte evtl sind die Federn durch, oder was am auspuff, Bremse hat sich verhackt etc.

Habe am So eine Sichtprüfung des Auto gemacht, inkl tritt gegen jedes Rad, konnte nichts feststellen.

Am Montag mit dem Auto gefahren, so wie die Tage davor, beim fahren nichts bemerkt, beim tanken noch mal den Reifendruck geprüft...

Und dann das. Also ist schon sehr merkwürdig, wenn nach über 2000 KM und 10 Wochen dann das Rad abfällt.

Was ich ohne Zweifel ein Fehler war ist da noch 100 - 200 Meter ausrollen! Doof!

Gut sei es drum, wichtig ist, dass weder mir noch einem anderen etwas passiert ist!!

War die Wochen davor auch mal längere Strecken mit 160/170 km/h unterwegs, was da hätte passieren können...

DANKE!

am 25. Mai 2016 um 18:38

Noch einmal zur Haftpflicht (Privat-).

1. Ich würde niemals einen Dritten mit Forderungen belasten, der mir nach bestem Wissen auf meine Bitte hin geholfen hat und dabei etwas schief gelaufen ist. Das wäre dann so, als hätte ich selbst den Fehler - wenn es denn einer war - begangen. Wir hätten sicher keine Hausbetreuer mehr, wenn ich denen die vertrockneten oder ersoffenen Blumenpötte in Rechnung stellen würde :-).

2. Die Versicherung deckt zunächst einmal Forderungen, die nach BGB durchsetzbar sind (daher "Pflicht"; es kann vertragliche Einschränkungen geben; gängig Schäden an Mietsachen, Benzinklausel etc).

3. Eine Versicherung kann auch Gefälligkeitsschäden abdecken, wenn dass so vertraglich geregelt ist (ist es meistens nicht).

4. Alle etwaigen Ansprüche müsstest du beweisen. Sowohl dass falsche Montage ursächlich war wie auch ein "abgebrochener" Diebstahl.

am 25. Mai 2016 um 18:52

Hay, hatte vor ein paar Jahren das selbe Problem, nach ca. 2000-2500km nach dem Reifenwechsel lockerte sich ein Rad VR, mein erster Gedanke war mir will jemand was Böses und hat meine Radschrauben gelockert,da ich einen Abend zuvor auf einem Reservierten Parkplatz Stand.

Mein Sohn steht kurz vor der Gesellenprüfung zum Vulkaniseur und Reifentechniker, er sagte mir das eine Lockerung der Räder vorkommen kann, besonders bei Alufelgen, es ist besonders darauf zu achten beide Auflageflächen Radnarbe und Felge gut zu reinigen vor dem Radwechsel .

Du warst dabei hat dein Nachbar darauf geachtet??

MFG aus FFB

Auf jeder Rechnung vom "Reifenwechsler" steht drauf, die Radmuttern bei LM-Felgen nach 50 KM nachzuziehen sind.

Wenn ich das natürlich immer selber mache, hab ich keine entsprechende Rechnung und kann es nicht wissen :D.

Themenstarteram 25. Mai 2016 um 19:02

Danke für denHinweis zur Haftpflicht,

ich will ja meinen Nachbarn auch nichts böses, aber ne Idee ist es doch wert darüber nachzudenken.

Man selbst hat als Versicherungsnehmer ja auch keinen Nachteil wenn man einen Haftpflichtschaden verursacht, klar sollte nicht zu oft in Anspruch genommen werden.

Man bezahlt (gefühlt) viel Geld und wenn man mal einen Schaden hat, fehlt meist die Klausel xyz die das abdeckt. also gefühlt... ich selbst musste zum Glück noch nie was melden.

Hallo nach FFB,

nein da wurde nichts gereinigt, mein Vater hat auch mal was gesagt mir einsprühen / fetten, aber habe ich noch nie gemacht und bei diesem wechsel auch nicht.

Kann mich nicht erinnern aber war eigentl nichts verschmutzt, sofern man das beim wechsel überhaupt so schreiben darf...

am 25. Mai 2016 um 19:10

Vielleicht nochmal zu Klarstellung:

Über die Vollkasko probieren solltest Du es auf jeden Fall. Mehr als eine Ablehnung bekommen, kann dir passieren. Oder anders: verlieren kannst du nichts.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 25. Mai 2016 um 20:57:44 Uhr:

Auf jeder Rechnung vom "Reifenwechsler" steht drauf, die Radmuttern bei LM-Felgen nach 50 KM nachzuziehen sind.

Wenn ich das natürlich immer selber mache, hab ich keine entsprechende Rechnung und kann es nicht wissen :D.

Aber meistens sind das nur vorgeschriebene Schutzzäune, für den Fall, dass Jemand zu Schaden kommt. Damit ist die Pflicht zur Begrenzung oder Ablehnung des Schadens erfüllt.

Zitat:

@tobotobsen schrieb am 25. Mai 2016 um 16:26:41 Uhr:

...

Also was ist passiert:

... Die Felge hing nur noch ein einer Radschraube auf der Radaufhängung, ...

Mal eine Nachfrage an den TE:

Wenn die Felge noch mit einer (lockeren aber noch eingeschraubten) Schraube immer noch angeschraubt war, wie soll denn dann andererseits das Rad abgegangen und die Bremse etc. beschädigt haben? Selbst wenn nur die Felge montiert wäre, käme nicht einmal die Bremsscheibe in Bodenkontakt, solange die Felge nicht vollständig von der Radnabe abgefallen oder punktuell durchgeschliffen ist.

Könnte es nach deiner Schilderung des Schadenbildes nicht eher so sein, dass das Rad fest montiert war (mehr als 2 tkm sprechen dafür), aber der Reifen selbst einen Schaden erlitten hatte (Platzer durch deutlich zu wenig Luftdruck oder ein Flankenschaden bzw. Laufflächenschaden mit deutlichem Höhenschlag) der eine Unwucht zur Folge hatte, die dazu führte, dass sich die Radschrauben durch die dann zwingend auftretenden Vibrationen lösten, dann der Reifen platzte und die Reifentrümmer die Bremse etc. beschädigt haben und dabei die Felge durch den Bodenkontakt den Rest bekommen hat?

Letzteres erscheint - zumindest mir - sehr viel logischer als Überlegungen in Richtung Montagefehler oder Manipulation-/Diebstahlsversuch. Denn wenn man eine Radschraube etwas anlöst oder nicht gehörig festschraubt, so lösen sich recht bald auch die anderen Schrauben und das Rad geht vollständig von der Radnabe runter. Entweder "flüchtet" das Rad dann sonstwo hin und das Auto klatscht mit der Bremsscheibe auf die Piste oder das Rad verkeilt sich im Radhaus und das Auto kippt dann dorthin drauf. Die Felge würde aber nicht mit einer Schraube auf der Radnabe bleiben.

Ich könnte mir vorstellen, dass das eher ein Schaden am Reifen war, der z.B. durch ungünstiges Queren von Bordsteinkanten (nicht versicherter Betriebsschaden) entstanden sein kann.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?