Rabattschutz vs. Rabattretter

Hallo Zusammen,

da es doch immer wieder zu missverständnis kommt zwischen dem Rabattretter und dem Rabattschutz erlaube mir aus aktuellem Anlass doch nun mal das Thema fachlich aufzuräumen:

Merkmale Rabattretter
  • Er gehört zum KH-Produkt bzw. VK - Produkt
  • Er ist in die SF-Staffel integriert
  • Es es erfolgt eine Rückstufung, bei der zugeordnete Prozentsatz gleich bleibt (z.B. SF 25 - 30% nach SF 22% - 30%)
  • Der SFR wird in der Form auch anderen Gesellschaften bestätigt (hier SF 22). Es ist eine bedingungs- bzw. staffelkonforme Rückstufung
  • Er ist beitragsfrei
Merkmale Rabattschutz
  • Es handelt sich um ein eigenständiges Produkt bzw. um eine Produktergänzung/Leistungsoption
  • Er ist nicht in die SF-Staffel integriert
  • Es es erfolgt keine Rückstufung (teilweise sogar eine Weiterstufung)
  • Der SFR wird nicht in der Form an andere Gesellschaften bestätigt; die bedingungs- bzw. staffelkonforme Rückstufung wird durch den Rabattschutz ausgesetzt. Bestätigt wird jedoch der SFr, als wäre der Rabattschutz nicht abgeschlossen gewesen.
  • Er ist beitragspflichtig.

Weitere Merkmale dürfen gerne ergänzt werden

Gruß

101 Antworten

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. November 2024 um 11:39:22 Uhr:


Danke für die Information.
Tatsächlich geht auch im Tarif 07/2024 die Rückstufungstabelle "nur" bis SF35 und den Rabattretter gibt es bei der LVM noch. Auch bietet die LVM noch die Möglichkeit, die Hauptfälligkeit auf den 01.01. zu legen.

Und günstig sind die auch noch.
Ich hab mal bei der HUK ( von da bin ich damals gewechselt ) ohne Werkstattbindung, mit Rabattschutz und alles mit SF 50 gerechnet und komme auf einen Beitrag von 1406 €.
Bei der LVM zahle ich im nächsten Jahr mit dem jetzt kostenpflichtigen Rabattschutz 1185 €

Ich hab noch nichts günstigeres gefunden.

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 17. November 2024 um 11:40:22 Uhr:


Die heutigen Verträge gehen ja bis SF50.

Offensichtlich nicht, sonst würden die aktuellen Rückstufungstabellen bis SF 50 gehen und nicht nur bis SF 35, wie

@remarque4711

bereits schrieb.

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. November 2024 um 12:03:31 Uhr:



Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 17. November 2024 um 11:40:22 Uhr:


Die heutigen Verträge gehen ja bis SF50.

Offensichtlich nicht, sonst würden die aktuellen Rückstufungstabellen bis SF 50 gehen und nicht nur bis SF 35, wie @remarque4711 bereits schrieb.

Ich danke Dir und werde die LVM mal anschreiben. Bin seit Jahrzehnten bei der HUK24 und das war für mich bisher das Günstigste.

Das man es nicht selbst ausrechnen kann, finde ich nicht so gut :-(

Zitat:

@AS60 schrieb am 17. November 2024 um 11:57:03 Uhr:



Zitat:

@remarque4711 schrieb am 17. November 2024 um 11:39:22 Uhr:


Danke für die Information.
..........

Und günstig sind die auch noch.
.........
Ich hab noch nichts günstigeres gefunden.

Die HUK(24) ist tatsächlich für Selbstrechner (fast) immer am günstigsten. Heute kann ja jeder seine Versicherungen selber berechnen und dann landet man immer beim vermeintlich billigsten Versicherer und erfährt gar nicht, dass es auch günstiger und besser gehen kann.

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Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 17. November 2024 um 12:06:37 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 17. November 2024 um 12:03:31 Uhr:



Offensichtlich nicht, sonst würden die aktuellen Rückstufungstabellen bis SF 50 gehen und nicht nur bis SF 35, wie @remarque4711 bereits schrieb.

Ich danke Dir und werde die LVM mal anschreiben. Bin seit Jahrzehnten bei der HUK24 und das war für mich bisher das Günstigste.

Besser persönlich in einem Versicherungsbüro vorsprechen. Dort können die noch Rabatte reinrechnen. Das machen die in Münster nicht.

Das nächste Büro ist nur ein paar hundert Meter von hier. Ich habe die gerade angeschrieben.

Was ich mit gerade so gedacht habe, wenn die HUK mich nicht kurzfristig aus dem Vertrag lässt, lasse ich den "Rabattschutz" entfallen. Da bei einem Wechsel eh die tatsächliche SF-Klasse als Grundlage dient, würde der im laufenden Jahr nichts bringen.

Danke

Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 17. November 2024 um 12:44:57 Uhr:


Das nächste Büro ist nur ein paar hundert Meter von hier. Ich habe die gerade angeschrieben.

Was ich mit gerade so gedacht habe, wenn die HUK mich nicht kurzfristig aus dem Vertrag lässt, lasse ich den "Rabattschutz" entfallen. Da bei einem Wechsel eh die tatsächliche SF-Klasse als Grundlage dient, würde der im laufenden Jahr nichts bringen.

Danke

Sind eigentlich Gedanken darüber gemacht worden, dass SF 50 einem Beitragssatz von 16% entspricht.
Wieviel Prozent sind denn bei der LVM SF 35?

Zitat:

@germania47 schrieb am 17. November 2024 um 13:15:13 Uhr:



Zitat:

@Cabriofan111 schrieb am 17. November 2024 um 12:44:57 Uhr:


Das nächste Büro ist nur ein paar hundert Meter von hier. Ich habe die gerade angeschrieben.

Was ich mit gerade so gedacht habe, wenn die HUK mich nicht kurzfristig aus dem Vertrag lässt, lasse ich den "Rabattschutz" entfallen. Da bei einem Wechsel eh die tatsächliche SF-Klasse als Grundlage dient, würde der im laufenden Jahr nichts bringen.

Danke

Sind eigentlich Gedanken darüber gemacht worden, dass SF 50 einem Beitragssatz von 16% entspricht.
Wieviel Prozent sind denn bei der LVM SF 35?

20%

SF32 bis SF35 = 20%.

@AS60 war schneller.

Kurzfristig entlassen werden geht bei der HUK24 wahrscheinlich nur durch einen Schadensfall oder besser mi einem Fahrzeugwechsel.
Ansonsten tippe ich darauf, daß Du die normale Kündigungsfrist und den passenden Termin einhalten musst.
Hast Du noch den 1.1. oder schon unterjährig als Ablaufdatum?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 17. November 2024 um 13:39:00 Uhr:


Kurzfristig entlassen werden geht bei der HUK24 wahrscheinlich nur durch einen Schadensfall oder besser mi einem Fahrzeugwechsel.
Ansonsten tippe ich darauf, daß Du die normale Kündigungsfrist und den passenden Termin einhalten musst.
Hast Du noch den 1.1. oder schon unterjährig als Ablaufdatum?

Ein Auto läuft zum Jahresende aus. Deshalb suche ich ja gerade.

Macht eigentlich noch eine Versicherung unterjährige Verträge? Der zweite Wagen läuft Mitte 25 aus. Da würde ich mit dem neuen Vertragspartner sprechen, ob man nicht eine Lösung hat, damit beide Autos gleich sind.

Im Moment sind die unterjährigen Abläufe im Vorteil, das merkt man dann, wenn man bei der Huk24 nicht den 01.01.25 sondern z.B. den 02.01.25 als Beginn eingibt

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