Rabattretter nach Unfall

Hi,



ich hatte heute auf Eisglatter Fahrbahn nen knutscher mit ner Leitplanke.

Die Vollkasko übernimmt zwar den Schaden, nur wie sieht es mit dem Rabattretter aus, den ich in meiner VK habe?



Einen Schaden habe ich pro Kalenderjahr ja "frei", bleibt mir -sofern ich natürlich dieses Jahr keinen weiteren Schaden habe- meine SF-Klasse erhalten oder gibts da ein euch bekanntes "kleingedrucktes" was ich übersehen haben könnte?



Versichert bin ich bei der AXA/DBV und habe den Rabattschutz Komfort.



Grüße

Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


hast Du quasi jedes Jahr einen Schaden frei.

....sofern die versicherung dann nicht von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch macht....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]

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Zitat:

Unterschied zum Rabattretter

Der Rabattschutz darf nicht mit dem Rabattretter verwechselt werden, der insbesondere in älteren Verträgen noch ohne zusätzliche Kosten enthalten ist. Bei dem Rabattretter werden Kunden, die die Schadenfreiheitsklasse 25 oder mehr erreicht haben, nach einem Schadensfall nur in die Schadenfreiheitsklasse 23 zurückgestuft. Dadurch bleibt der günstige Beitragssatz weiterhin erhalten und der Kunde erreicht den alten Vertragsstand schon nach zwei Jahren erneut. In vielen aktuellen Versicherungsverträgen findet sich der Rabattretter entweder gar nicht mehr oder erst bei Erreichen von 35 schadenfreien Jahren.

http://www.rabattretter-autoversicherung.de/rabattschutz.htm

Hervorragend aus dem beigefügten Link den letzten Absatz kopiert.

Wie schon gesagt: Der Rabattretter rettet den Rabatt und der Rabattschutz schützt die SF-Klasse (1x im Jahr)

Rabattretter ist kostenlos in den Bedingungen enthalten und war in den alten Tarifen die bis SF25 gezählt haben weit verbreitet. Im Schadenfall ist man auf SF 22 oder 23 zurückgestuft worden, hatte aber immer noch den gleichen Beitragssatz zu zahlen. Dadurch ist keine Mehrprämie entstanden wenn man einen Unfall hatte.
In neueren Tarifen sucht man diese Regelung meist vergeblich. Bei wenigen Gesellschaften ist dies noch bei über SF 30 oder wie bereits geschrieben teils erst ab SF35. Enthalten. Teils haben Gesellschaften auch nur die Rückstufung bei über SF 30 gegenüber dem Markt deutlich abgemildert, so dass man teils nur 1 Jahr verliert was sich nicht oder kaum auf den Beitragssatz auswirkt. Wechselt man im Schadenfall zur nächsten Fälligkeit zu einem solchen Anbieter, dann nimmt dieser Anbieter die Rückstufung vor und man "spart" sich ggf. etliche Jahre Rückstufung.

Rabattschutz ist meist durch einen Zusatzbeitrag zu bezahlen. Meist wird der Vertrag trotzdem ganz normal zurückgestuft, durch den Zusatzbeitrag wirkt sich dies aber beim aktuellen Versicherer nicht aus. Man bleibt auch im Folgejahr nach einem Unfall in seiner bisherigen SF Klasse und bei dem bisherigen Beitragssatz. Man wird also nicht wie sonst üblich bei Schadenfreiheit ein Jahr weiter gestuft. Probleme bekommt man dann bei einem Versichererwechsel. Der Schaden hat sich ja nur "oberflächlich" nicht ausgewirkt. Im Hintergrund wurde zurückgestuft. Und diese schlechtere Rückstufung wird nun dem Folgeversicherer bestätigt. Ist natürlich schon problematisch wenn man vor einigen Jahren mal einen kleinen Schaden über die VK reguliert hat und nun sich jetzt beim Wechsel seiner KFZ Versicherung nicht mehr daran erinnert hat... Meist wird auf den Beitragsrechnungen nicht der Tatsächliche SFR angegeben, sondern nur der durch den "Rabattschutz" gesicherte SFR der aber nicht bestätigt wird.

Persönliche halte ich eine Versicherung für eine Versicherung für sagen wir mal durchschnittlich sinnvoll. Der Rabattschutz ist nur ein Instrument zur Kundenbindung für welches ich als Kunde auch noch zahle. Ich versichere die Prämie meiner Versicherung...

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