Rabattretter nach Unfall
Hi,
ich hatte heute auf Eisglatter Fahrbahn nen knutscher mit ner Leitplanke.
Die Vollkasko übernimmt zwar den Schaden, nur wie sieht es mit dem Rabattretter aus, den ich in meiner VK habe?
Einen Schaden habe ich pro Kalenderjahr ja "frei", bleibt mir -sofern ich natürlich dieses Jahr keinen weiteren Schaden habe- meine SF-Klasse erhalten oder gibts da ein euch bekanntes "kleingedrucktes" was ich übersehen haben könnte?
Versichert bin ich bei der AXA/DBV und habe den Rabattschutz Komfort.
Grüße
Alex
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
hast Du quasi jedes Jahr einen Schaden frei.
....sofern die versicherung dann nicht von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch macht....
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rabattretter bei der Vollkaskoversicherung. Jedes Jahr ein Schaden Frei?' überführt.]
33 Antworten
Moin,
Rabattretter heißt normalerweise keine Hochstufung, es gibt aber Gesellschaften, bei denen wird mit Rabattretter nur 1 Stufe statt 2 oder 3 hochgestuft.
Wie das bei der AXA ist, sieh mal in Deinen Bedingungen.
Meine Erfahrung bei DBV / AXA:
SF 25, bedeutet, im Fall eines Unfalls nur Rückstufung nach SF 23, hatte dieses Jahr einen Unfall und mein Vertrag wurde sofort nach der Reparatur mit Frist von 2 Monaten gekündigt!!! Dadurch keinen Rabattschutz da die neue Versicherung diesen Rabattschutz nicht anerkennt! Hatte diese Versicherung für diesen Wagen gewählt da ja der Rabattretter automatisch enthalten war. Meine Erfahrung: Nie wieder!
Was hilft es, einen Rabattschutz zu haben wenn im Fall eines Schadens gekündigt wird!
PS: Ich habe insgesamt 4 Fahrzeuge bei verschiedenen Versicherungen (2 x HUK 24, 1x Direct Line). Bei der HUK 2 Unfälle vor mehreren Jahren in einem Jahr, kein Problem!
nun hast du uns aber noch verschwiegen wieviel schadensfälle du sonst noch bei der dbv/axa in den letzten jahren produziert hast (unabhängig ob kfz oder andere sparte).... nach einem schaden wird man nicht direkt gekündigt. auch als 1vertragskunde nicht...
Die erste Frage die sich stellt:
Echter Rabattretter oder nur fiktiver, sprich die Rückstufung schlägt auf den im Hintergrund geführten Rabatt durch?
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Meine Erfahrungen sind hier (AXA) auch andere, die Kündigung wird noch andere Gründe, ausser einem Schaden gehabt haben.
Gründe könnten z. B. sein:
Beispiel 1: Wir hatten mal einen Kunden der immer erst nach Mahnung gezahlt hatte - bei dem wurde dann auch der 1. Schaden zur Kündigung von Seiten des Versicherers genutzt.
Beispiel 2: Im Schadenfall stellte sich heraus, das die Angaben zur Jahreskilometerkreis, Fahrerkreis etc. nicht stimmten.
Beispiel 3: Ganz ganz bescheuertes Verhalten des Kunden gegenüber den Sachbearbeitern (Beleidiung und dergleichen).
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Beispiel 2: Im Schadenfall stellte sich heraus, das die Angaben zur Jahreskilometerkreis, Fahrerkreis etc. nicht stimmten.
aber mal hand aufs herz. bei wem stimmt das den zu 100% ????
ich revidiere jedes jahr meinen jährliche laufleistung. wen ich z.b. im sommer n motorrad kaufe dann fahr ich eben weniger. so nun kommt das moped eben weg und ich denk nicht sofort an sowas, baue dann einen unfall und dann "tschüss" weil falsche km angaben?
dann hast noch z.t. motivierte versicherungsmakler....meine frau ist irgenwie bei dingsbums gelandet. nach dem umzug fährt sie eben keine 3 sondern 30km zur arbeit. das ganze wurde (dummerweise) mündlich dem vertreter mitgeteilt. "müssen sie erst ändern wens zettele heimkommt"...und wens dann mittendrin knallt wirst entsorgt?
das man krawallbrüder und erst nach mahnungszahler gerne entsorgt da stimme ich dir zu...aber wegen überschrittenen km?
Bei einem Kunden, der regelmäßig Änderungen mitteilt eher nicht, wenn aber 9000 km angegeben sind und 30000 km bis Oktober gefahren wurden, dann schon eher ja.
Der Vertrag bestand mit einer Fahrleistung von 12tkm. Keine Vorschäden bei diesem Vertrag in den letzten 25 Jahren!!!
Der Unfall war im Frühjahr, das Auto wurde Anfang Oktober repariert da die Gasanlage defekt war und diese erst repariert wurde und ein Teil fehlte! Fahrleistung tatsächlich in 1 1/2 Jahren: 10.000 km! Ich hatte letztes Jahr einen unverschuldeten LKW-Unfall und konnte fast ein halbes Jahr kein Fahrzeug fahren!
Das Axa-Vertreter natürlich etwas anderes behaupten ist wohl verständlich!
Die Beiträge wurden immer ordnungsgemäß abgebucht, also keine Mahnung und Beitragsverzug wie hier unterstellt wird!
Als Versicherungsvertreter will man wohl sein Gesicht waren!
ja ja, die Versicherungsvertreter sind alle und ohne Ausnahme Verbrecher, Lügner und Betrüger....oder so ähnlich ;-)
Kein Grund mich so anzugehen. Ich habe nur einige mögliche Gründe für die Kündigung genannt.
Der Versicherer macht halt von seinem Kündigungsrecht gebrauch. So wie dies auch hunderttausende Kunden jedes Jahr tun. An sich kein Grund eine große Welle zu machen.
Ich bin auch kein Vertreter der AXA.
Kann aber schon verstehen, dass Dich die Sache wurmt, wahrscheinlich waren die einfach die billigsten und Du musst jetzt einen teureren Vertrag abschließen - würde mich auch ärgern.
Falls es interessiert:
Das Thema Unfall und Rabatretter hatte ich hier schon einmal angesprochen.
Hallo,
mir ist zum Thema Rabattretter bzw-schutz auch noch was unklar, vielleicht kann das ja jemand beantworten.
Wenn ich bei der Versicherung einen kostenpfl. Rabattschutz dazubuche und es zu einem Unfall/Schaden mit Versicherungsleistung kommen sollte, hat dann die Versicherung dennoch das Recht den Vertrag deshalb zu kündigen?
Ich frage desahlb weil ich zwar für eine Leistung bzw. einen Vertragsbestandteil (Rabattschutz) bezahle, diesen aber im Bedarfsfall im Falle der Kündigung seitens der Versicherung nicht nutzen kann.
Ein Übertrag auf die Folgeversicherung ist ja auch nicht möglich, so wie ich das verstanden habe.
Zitat:
Original geschrieben von lancia56
Hallo,mir ist zum Thema Rabattretter bzw-schutz auch noch was unklar, vielleicht kann das ja jemand beantworten.
Wenn ich bei der Versicherung einen kostenpfl. Rabattschutz dazubuche und es zu einem Unfall/Schaden mit Versicherungsleistung kommen sollte, hat dann die Versicherung dennoch das Recht den Vertrag deshalb zu kündigen?
Wenn die Versicherung das Risiko künftig nicht tragen will, hat sie das Recht, den Vertrag zu kündigen genauso auch der Versicherungsnehmer das gleiche Recht hat, nach einen Schaden zu kündigen.
Der Unterschied ist halt nur, dass die Billigversicherer öffter schon nach 1 Schaden kündigen, die Marktversicherer erst nach mehreren Schäden, abhängig von der Gesamtkundenverbindung.Ich frage desahlb weil ich zwar für eine Leistung bzw. einen Vertragsbestandteil (Rabattschutz) bezahle, diesen aber im Bedarfsfall im Falle der Kündigung seitens der Versicherung nicht nutzen kann.
Ein Übertrag auf die Folgeversicherung ist ja auch nicht möglich, so wie ich das verstanden habe.
Hallo zusammen,
kann hier bitte mal jemand aus dem Fachkreis die Unterschiede zwischen Rabattschutz u. Rabattretter darstellen, oder ist es gar ein u. dasselbe mit anderem Namen?
Habe soeben mal meinen Vertrag zur Kraftfahrtversicherung (R&V 24) unter die Lupe genommen. Wenn der Vertrag auf neue Bedingungen umgestellt würde, so wäre der Rabattretter nicht mehr drinnen und könnte ganze 12 €uronen sparen (nicht wirklich sinnvoll).
Dann überdenke ich die Voll- bzw. Teilkasko. Für mein Fz. (Zeitwert ca. 6.000 €) kostet die VK mit 300 / TK 150 € Selbstbeteiligung 225 €. Die Haftpflicht, mit dem weitaus höheren Risiko, kostet gerade mal 146 €. Da kann man schon mal zweifeln, ob dies im richtigen Verhältnis steht. Da wäre die Windschutzscheibe in Eigenleistung, ja schon nach zwei Jahren amortisiert. (Im Falle des Falles, gehe ich an den 6.000 € nicht zu Grunde. (SFR 32 HP / 32 VK) Nur die VK herauszunehmen würde 80 € Ersparnis einbringen. Würde ich die Tk ohne Selbstbeteiligung wählen, müsste ich sogar 30 € drauflegen. 🙁
Danke und schöne Feiertage, Golfschlosser