Rabattaktion mytaxi - was ist mit der Tarifpflicht?

bin durch Zufall über die Rabattaktion gestolpert:

http://de.mytaxi.com/50/

IMHO ist das ein Verstoss gegen die Tarifpflicht.

Gruss Deden

Beste Antwort im Thema

So ein Quatsch.

Die Rabattaktion verletzt in keinster Weise die Tarifpflicht!

Die Tarifpflicht wird vom Fahrer durch einschalten des Taxameters und vom Unternehmer durch Abrechnung des vollen Betrages eingehalten! Von wem der Unternehmer und somit das Finanzamt den vollen Betrag bekommt ist egal. 50% vom FG und 50% von myTaxi machen 100% welche beim Unternehmer ankommen.

Wer dies nicht versteht, Richter eingeschlossen, der sollte noch mal rechnen lernen und lernen wie man Gesetze und Verordnungen anwenden kann. Durch diese Aktion findet weder eine Bereicherung des einzelnen Fahrers bzw. Unternehmers statt, noch werden weniger Steuern an das Finanzamt gezahlt. Es teilen sich nur zwei Akteure die Kosten. Ist nix neues und wird auch von BMW und Mercedes hier in Frankfurt am Main seit Jahrzehnten so praktiziert. Auch habe ich eine Stammkundin, welchen nur einen Teil der Fahrt zahlt, weil die Firma nicht die gesamten Kosten übernehmen will/kann (😕).

In all diesen Fällen wird die Tarifpflicht nicht verletzt, da kein Rabatt vom angezeigten Fahrpreis gewährt wird!

Gruß

MiReu

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Mein Reden, MiReu. Ob illegal oder nicht kann den Betreibern eh egal sein, das Ziel ist in der kurzen Aktionszeit möglichst viele Leute für die App zu gewinnen.

MFG Sven

Was ich an den ganzen Diskussionen viel interessanter finde,

keiner regt sich über die "Sammelwut" auf 😉 Die 50% gibt es schließlich nur wenn man auch mit der App bezahlt. Und dazu muss man vorher myTaxi seine Kreditkartendaten geben. Wenn ich Kunde wäre und die App nutzen würde, bekäme ich keine 50%.

Somit ist dies eine Vergütung für die Herausgabe der Daten 😉

@MiReu, wenn du verstehen würdest worum es geht, hätten wir die ganze Debatte nicht.

Ich kann nur sagen Lesen, Lesen, Lesen, PBefG, Tarifordnung, Taxiordnung, da steht schwarz auf weiß, was erlaubt, oder verboten ist. Verboten sind jegliche Rabattaktionen die nur einen Teil der Taxen, aber NICHT ALLE betreffen.

Wenn ausnahmslos ALLE Taxen sagen am 07.07.15 geben wir auf alle Taxifahrten, egal welches Taxi 10 %, dann ist das o.k., sagen aber meinetwegen die „Graupen” aber bei uns nicht, ist es verboten, schlicht und ergreifend. ALLE, oder KEINER, so ist das.

Im Grundsatz geht es ganz einfach darum, dass der Kunde einsteigen kann wo immer er will, in das 1. das 5., oder das 10. Taxi er muss wissen er zahlt für gleiche Leistung den gleichen Preis, ENDE.

Das ist Sinn und Zweck der Tarifordnung, er muss nicht fragen sind sie bei Mytaxi, oder SonstwasTaxi, er bezahlt immer das Gleiche für die gleiche Leistung.

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@Taxler222,

dann würde ich sagen, mach mal ne Anzeige gegen BMW und Mercedes in Frankfurt am Main. Auch diese Firmen zahlen einen Teil oder gar die ganze Fahrt des Fahrgastes, aber nicht in jedem Taxi sondern nur bei denen einer bestimmten Zentrale.

Somit sind also alle Zentralen gebundenen bargeldlosen Zahlmöglichkeiten illegal, weil der Kunde nicht jedes Taxi nehmen kann?

Nein ist es nicht!

Diese Kunden wissen ja das sie nur bei den teilnehmenden Taxen auf diese Art bezahlen können.

Das Loch in den Vorschriften heißt Bargeld! Nirgends ist etwas von bargeldlosem bezahlen erwähnt. Deshalb gibt es auch noch immer Taxen in denen man nicht mit EC oder Kreditkarte bezahlen kann. Nach deiner Auslegung verhalte ich mich also schon deshalb illegal weil ich Kartenzahlung akzeptiere, geht ja auch nicht in jedem Taxi.

Kurz, es gibt und wird immer Löcher geben.

Es regen sich eh nur die auf, welche Angst vor neuem haben oder nicht mit-/gleichziehen können oder wollen. Als es zur Vorschrift wurde, dass sich am FRA nur noch Taxen mit Kreditkartenakzeptanz aufstellen dürfen wurde auch gemeckert, ohne Erfolg. Und hier steht sogar eine Interessenvertretung der Taxiunternehmen dahinter.

@alle,

wenn diese Aktionen oder Einschränkungen nicht legal wären, dann hätten die Wettbewerbshüter schon längst etwas dagegen unternommen. Auch der BZP schreibt in seinen Mitteilungen immer nur über solche Aktionen und das man mal darüber nachdenken sollte ob man da bzw. das mitmachen sollte. Es wird aber weder von illegal geschrieben noch gerichtlich dagegen vorgegangen. Es wird sich auf die Seite der Zentralen gestellt und gejammert und bei der Daimler AG um Unterlassung solcher Aktionen ihrer Tochter gebettelt.

Gruß

MiReu

@MiReu,
du verwechselst da etwas.
Natürlich kann meinetwegen BMW, oder wer auch immer bevorzugt eine Zentrale, oder einen einzelnen Taxiunternehmer beauftragen wie immer die das wollen, aber das hat mit der Tarifpflicht nichts zu tun. Wer auch immer den Auftrag bekommt rechnet nach Tarif ab.
Der Besteller, Kunde kann sich jedoch aussuchen welches Unternehmen er beauftragt er hat die freie Auswahl an allen Unternehmern, wenn er will sogar Auswärtige.

Wenn jedoch Zentrale XY, oder MyTaxi sagt, wenn ihr mit uns fahrt zahlt ihr nur 50%, dann ist das unzulässig, denn für den Kunden muss es egal sein mit welchem Taxi er fährt, er zahlt überall das Gleiche.

Die Aktion von MyTaxi wurde soweit mir bekannt bereits gerichtlich gestoppt.

Auch ob ich Kreditkarten akzeptiere , oder nicht spielt keine Rolle, es geht um den Preis den der Kunde am Ende bezahlt und der muss gleich bleiben. Aus dem Grund sind auch Zuschläge bei Kreditkarten privatrechtlich o.k., der Kunde muss ja nicht mit Karte, er kann wenn er will.

Okay, vielleicht werfe ich einiges durcheinander, wie du meinst. Du aber auch 😉

Bei Zahlungen mit Karte darf kein Aufschlag verlangt werden! Dies schreiben die Kreditkartenunternehmen in ihren AGBs. Die Taxitarife in Städten wo dies vorgesehen ist sind, zumindest in diesem Punkt, ungültig!

Und noch mal zum Verständnis, die 50% gab es nur bei einem Auftrag und Bezahlung via App. Da hätte die Frage am HP nichts gebracht.

Aber egal, die Aktion ist rum, die Nächste wird kommen und das Geschrei geht von vorne los.

Gruß

MiReu

Zitat:

Bei Zahlungen mit Karte darf kein Aufschlag verlangt werden! Dies schreiben die Kreditkartenunternehmen in ihren AGBs. Die Taxitarife in Städten wo dies vorgesehen ist sind, zumindest in diesem Punkt, ungültig!

Auch diese AGB`s wurden gleich von mehreren Gerichten für ungültig erklärt, weil nämlich Kosten für den entstehen der Karten annimmt, nicht nur die üblichen Gebühren, sondern auch zusätzliche Kosten für das Equipment und diese Kosten dürfen auf den Nutzer umgelegt werden.

Wie gesagt, kein Kunde muss mit Karte Zahlen, er kann wenn er will und das möglich ist und das darf dann auch was kosten.

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