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Rabattaktion mytaxi - was ist mit der Tarifpflicht?

Themenstarteram 16. Mai 2015 um 6:09

bin durch Zufall über die Rabattaktion gestolpert:

http://de.mytaxi.com/50/

IMHO ist das ein Verstoss gegen die Tarifpflicht.

Gruss Deden

Beste Antwort im Thema

So ein Quatsch.

Die Rabattaktion verletzt in keinster Weise die Tarifpflicht!

Die Tarifpflicht wird vom Fahrer durch einschalten des Taxameters und vom Unternehmer durch Abrechnung des vollen Betrages eingehalten! Von wem der Unternehmer und somit das Finanzamt den vollen Betrag bekommt ist egal. 50% vom FG und 50% von myTaxi machen 100% welche beim Unternehmer ankommen.

Wer dies nicht versteht, Richter eingeschlossen, der sollte noch mal rechnen lernen und lernen wie man Gesetze und Verordnungen anwenden kann. Durch diese Aktion findet weder eine Bereicherung des einzelnen Fahrers bzw. Unternehmers statt, noch werden weniger Steuern an das Finanzamt gezahlt. Es teilen sich nur zwei Akteure die Kosten. Ist nix neues und wird auch von BMW und Mercedes hier in Frankfurt am Main seit Jahrzehnten so praktiziert. Auch habe ich eine Stammkundin, welchen nur einen Teil der Fahrt zahlt, weil die Firma nicht die gesamten Kosten übernehmen will/kann (:confused:).

In all diesen Fällen wird die Tarifpflicht nicht verletzt, da kein Rabatt vom angezeigten Fahrpreis gewährt wird!

Gruß

MiReu

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am 16. Mai 2015 um 6:16

Das mytaxi angebot ist im Raum Stuttgart bereits per verfügung einkassiert.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/...-8673-4c7d-bf5f-c276e7ae1d29.html

Was ist eigentlich mit den 3 %, die die Krankenkassen abziehen wollen, wenn man seine Rechnung nicht elektronisch einreicht? Sind doch eigentlich auch 3 % Rabatt, die nicht erlaubt sind.

Themenstarteram 16. Mai 2015 um 7:55

das sind doch "Bearbeitungsgebühren für die Dateneingabe" ;)

Gruss Deden

So ein Quatsch.

Die Rabattaktion verletzt in keinster Weise die Tarifpflicht!

Die Tarifpflicht wird vom Fahrer durch einschalten des Taxameters und vom Unternehmer durch Abrechnung des vollen Betrages eingehalten! Von wem der Unternehmer und somit das Finanzamt den vollen Betrag bekommt ist egal. 50% vom FG und 50% von myTaxi machen 100% welche beim Unternehmer ankommen.

Wer dies nicht versteht, Richter eingeschlossen, der sollte noch mal rechnen lernen und lernen wie man Gesetze und Verordnungen anwenden kann. Durch diese Aktion findet weder eine Bereicherung des einzelnen Fahrers bzw. Unternehmers statt, noch werden weniger Steuern an das Finanzamt gezahlt. Es teilen sich nur zwei Akteure die Kosten. Ist nix neues und wird auch von BMW und Mercedes hier in Frankfurt am Main seit Jahrzehnten so praktiziert. Auch habe ich eine Stammkundin, welchen nur einen Teil der Fahrt zahlt, weil die Firma nicht die gesamten Kosten übernehmen will/kann (:confused:).

In all diesen Fällen wird die Tarifpflicht nicht verletzt, da kein Rabatt vom angezeigten Fahrpreis gewährt wird!

Gruß

MiReu

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 16. Mai 2015 um 09:16:59 Uhr:

Was ist eigentlich mit den 3 %, die die Krankenkassen abziehen wollen, wenn man seine Rechnung nicht elektronisch einreicht? Sind doch eigentlich auch 3 % Rabatt, die nicht erlaubt sind.

Richtig, dies wären 3% Rabatt, wenn keine Rechnung für Bearbeitungsgebühren zugestellt würde.

Der KK entstehen so Kosten und diese werden dem Unternehmer in Rechnung gestellt. Auch hier findet keine Bereicherung auf irgend einer Seite statt und auch die Steuerkasse wird nicht benachteiligt.

Ist doch mit den Kosten für die Kreditabrechnungen ähnlich, auch hier entsteht keine Rabattierung des Fahrpreises.

Also, immer erst überlegen, wer zahlt was, wer bekommt was und was bleibt am Ende in der Steuerkasse hängen - denn nur darum geht es bei all den Gesetzen und Verordnungen, was kann der Staat kassieren!? Erst wenn da weniger ankommt als vorgesehen besteht ein Grund zum Handeln ;)

Gruß

MiReu

Bei der MyTaxi-Sache sehe ich das so wie Du. Bei den Krankenkassen sehe ich das anders. Ich erstelle eine Rechnung die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Also ist diese auch so wie sie ist zu bezahlen. Bekommst Du eine Rechnung über die 3 % von der Kasse? Bin mal gespannt, wie das bei uns in Bayern (hier gibt es das ganze noch nicht) gehandhabt wird.

Ich kann doch auch nicht einfach 3% Bearbeitungsgebühr von Rechnungen abziehen, denen der Rechnungsteller keinen Überweisungsvordruck beifügt, nur weil ich gerne einen mit der Hand ausfüllen möchte.

MFG Sven

Themenstarteram 16. Mai 2015 um 11:33

soll die Tarifpflicht nicht auch die "Werbung über den Preis" verhindern?

Egal welches Taxi, welche Zentrale - der Fahrpreis muss für den Kunden immer gleich sein. Ist er in diesem Fall aber nicht.

Gruss Deden

am 16. Mai 2015 um 11:56

Der springende Punkt ist doch die Wettbewerbsverzerrung unter den Taxen. MyTaxi subventioniert (wenn auch nur Aktionsweise) dem Kunde die Fahrt, klar :bei Nutzung von mytaxi. Und das sieht die Taxiordnung nicht vor.

Bei allen Taxifahrten beteht grundsätzlich ein Barzahlungsanspruch in Höhe des Tarifs, d.h. in der Regel in Höhe des vom Taxameter angezeigten Fahrpreises. Deshalb müsste eigentlich eine einfache Rechnungsfahrt (der ich ja nicht zustimmen muss) schon mit einem Rechnungserstellungs- und Verfolgungszuschlag verbunden sein.

Die Krankenkassen nutzen ihre Marktmacht aus, um Sondertarife und Geschäftsbedingungen für die Abrechnung zu ihren Gunsten festzulegen. Ich könnte als Taxiunternehmer auch bei meinen Kunden in bar den vollen Taxameterpreis kassieren und sie dann mit einer Quittung an die Kassen verweisen. Das macht aber kaum ein Kunde mit, und ich hätte schnell den Stempel des "unmöglichen" Taxis, müsste infolge auf zahlreiche Fahrten verzichten.

Immerhin verlange ich bei den Kassen noch den vorgesehenen und kommunal genehmigten (Kilometer-)Tarif und zahle bei den Abrechnungsgebühren nur einen verhältnismäßig angemessenen Betrag, mit dem ich leben kann.

Bei "my Taxi" ist das anders, da der Kunde durch das Werbeangebot ein verbindliches Angebot bekommt, dass nur der halbe Preis berechnet wird. Das Personenbeförderungsgesetz lässt hingegen solche zivilrechtlichen Absprachen im Pflichtfahrgebiet nicht zu.

Gruß Erdgaszaffitaxi

Das ist absolut richtig, was mytaxi macht ist ungesetzlich. der Grund WENN es solche Aktionen gibt, muss diese für ALLE Taxen und nicht nur für bestimmte gelten. Dem Kunden ist es nicht zuzumuten, dass er jedesmal wenn er in ein Taxi steigt erst fragen muss ob er bei mytaxi ist und es handelt sich dann auch um eine Wettbewerbsverzerrung. Aus dem Grund wurde es auch untersagt.

Bei Krankenkassen sehe ich das auch so, es ist und bleibt ein eigentlich verbotener Rabatt den Andere die Fahrten auf Rechnung bezahlen nicht erhalten. Im Prinzip ist das Ganze sowieso eine Frechheit die es nirgends in der Form gibt, im Gegenteil, eigentlich müsste das Taxiunternehmen einen Zuschlag berechnen wenn es Wochenlang auf sein Geld warten muss.

Zitat:

Ich könnte als Taxiunternehmer auch bei meinen Kunden in bar den vollen Taxameterpreis kassieren und sie dann mit einer Quittung an die Kassen verweisen. Das macht aber kaum ein Kunde mit, und ich hätte schnell den Stempel des "unmöglichen" Taxis, müsste infolge auf zahlreiche Fahrten verzichten.

Das Schlimme ist, viele Kunden würden das sogar mit machen, aber Manche könnten es einfach nicht.

Noch weitaus schlimmer jedoch sind die Kollegen, würden sie ALLE mitmachen und sagen das lassen wir uns nicht mehr bieten, dann wäre sehr schnell Schluss mit der „Marktmacht„.

Doch leider gibt es immer und überall Kollegen die sich nicht trauen, auch Angst sie könnten ein paar Fahrten verlieren und leider auch Solche, die einen Boykott zu ihren Gunsten ausnutzen würden, nach dem Motto, wenn die Anderen nicht wollen mach ich es.

Ein Zusammenhalt wie in manchen anderen Branchen ist bei uns nahezu undenkbar, wir haben zu viele Egoisten und ja wirklich Dumme die alles und zu jedem Preis machen weil sie denken Hauptsache Umsatz, sie vergessen jedoch, dass Umsatz bei Weitem kein Gewinn ist.

Tatsächlich nämlich hätten wir die „Marktmacht”, denn so viele Mitbewerber die 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen haben wir nicht und selbst wenn vielleicht vereinzelt, so haben die mindestens die selben Kosten, sogar eher noch mehr, man bedenke nur z.B. den Unterschied zwischen 7 und 19% Umsatzsteuer im Pflichtgebiet.

Die MyTaxi-Aktion verletzt nicht die Tarifpflicht, da der Tarif ja für die Fahrt komplett gezahlt wird. Wurscht ob vom Fahrgast oder Teils / Teils vom Fahrgast und MyTaxi. Ob die Aktion aus anderen Gründen rechtswiedrig ist kann ich nicht sagen.

Blöd ist halt, daß so beim Fahrgast der Eindruck entsteht, daß der Taxipreis NICHT fix an den Tarif gebunden ist.

Die Sache mit den Krankenkassen mache ich mir leicht: Entweder nach Tarif oder es wird halt nicht gefahren. Da die Kassen bei uns eh nur den alteingesessenen Unternehmern (dazu gehöre ich mit "erst" 9 Jahren Betrieb wohl nicht) Fahrten direkt zukommen lassen spüre ich dadurch keinen Umsatzrückgang. Die kommen eh nur zu mir wenn die "alten" voll sind, wenn die Fahrt recht unattraktiv ist oder wenn halt der Kunde eh direkt zu mir kommt.

Warum soll ich meine Zeit mit schlecht bezahlten Fahrten mit viel Warterei und Bürokratie vergeuden?

MFG Sven

Zitat:

@Daimler201 schrieb am 17. Mai 2015 um 10:01:48 Uhr:

Die MyTaxi-Aktion verletzt nicht die Tarifpflicht, da der Tarif ja für die Fahrt komplett gezahlt wird. Wurscht ob vom Fahrgast oder Teils / Teils vom Fahrgast und MyTaxi. Ob die Aktion aus anderen Gründen rechtswiedrig ist kann ich nicht sagen.

Doch er verletzt die Tarifordnung, ganz einfach aus dem Grund weil es für den Kunden völlig egal sein muss in welches Taxi er steigt, der Fahrpreis/Tarif muss immer der Selbe sein.

Nachdem jedoch NUR mytaxi 50% Nachlass für den Kunden bietet und nicht ALLE Taxen, egal ob sie an eine Gesellschaft, Zentrale angeschlossen sind, oder ganz ohne Fahren.

Es geht um die grundsätzliche Regelung gleiche Leistung, gleicher Preis für den Kunden in JEDEM Taxi.

Dabei gibt es Beispiele wie es gehen würde. In manchen Städten gibt es z.B. von der Stadt Taxigutscheine bei denen der Kunde 50% und die Stadt auch 50% bezahlt, aber diese Gutscheine gelten in JEDEM Taxi und sind damit gesetzeskonform. Jeder Taxler kann die mit der Stadt abrechnen, ganz egal ob er einer Gesellschaft angeschlossen ist, oder nicht.

Wenn ihr kapieren würdet wie die myTaxi Aktion funktioniert würded ihr auch endlich verstehen das sie nicht illegal ist.

Wer ohne Bestellung in ein "myTaxi Taxi" einsteigt, bekommt auch keine 50%.

Und ganz negen bei, um Mitternacht hat sich das Thema eh erledigt.

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