ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Rabatt bei Barzahlung

Rabatt bei Barzahlung

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 15:49

Ich habe vor mir ein Auto zu kaufen und das sofort bar. Wie viel Rabatt könnte ich da bekommen?

Beste Antwort im Thema
am 22. Oktober 2013 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von BTomaschek

 

Hi!

Bei einer größeren Summe würde ich generell aufpassen, da man ganz schnell die Steuerbehörde auf den Plan ruft. Wenn Du eine größere Summe Bar übergibst, dann ist dass immer im Konflikt mit dem "GeldwäscheSteuerGesetzt"

So was kann eine private Steuerprüfung auf den Plan rufen. Dann brauchst für JEDEN SCHEISS den Dir gekauft hast nen Beleg.

Das ist Humbug, was Du hier schreibst. Erstens gibt es kein "GeldwäscheSteuerGesetzt". Du meinst wahrscheinlich das Geldwäschegesetz (GwG) von 2008. Dieses Gesetz legt dem Empfänger von höheren Bargeldbeträgen (ab 15.000 € aufwärts) Pflichten auf und nicht demjenigen, der bar bezahlt. U. a. muss sich der Empfänger von größeren Bargeldbeträgen gemäß dem GwG von der Identität des Barzahlers überzeugen und ggf. eine Kopie des Personalausweises anfertigen und archivieren.

Erfüllt der Empfänger von größeren Bargeldbeträgen diese Pflicht nicht, muss ER Folgen befürchten und nicht der Barzahler.

Größere Beträge in bar sind beim Autokauf - vor allem im Gebrauchtwagenhandel - an der Tagesordnung (warum auch immer) und sollte Leuten, die eine saubere Weste haben, keinen Grund zur Besorgnis geben.

Gruß

Der Chaosmanager

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von BTomaschek

 

Hi!

Bei einer größeren Summe würde ich generell aufpassen, da man ganz schnell die Steuerbehörde auf den Plan ruft. Wenn Du eine größere Summe Bar übergibst, dann ist dass immer im Konflikt mit dem "GeldwäscheSteuerGesetzt"

So was kann eine private Steuerprüfung auf den Plan rufen. Dann brauchst für JEDEN SCHEISS den Dir gekauft hast nen Beleg.

Das ist Humbug, was Du hier schreibst. Erstens gibt es kein "GeldwäscheSteuerGesetzt". Du meinst wahrscheinlich das Geldwäschegesetz (GwG) von 2008. Dieses Gesetz legt dem Empfänger von höheren Bargeldbeträgen (ab 15.000 € aufwärts) Pflichten auf und nicht demjenigen, der bar bezahlt. U. a. muss sich der Empfänger von größeren Bargeldbeträgen gemäß dem GwG von der Identität des Barzahlers überzeugen und ggf. eine Kopie des Personalausweises anfertigen und archivieren.

Erfüllt der Empfänger von größeren Bargeldbeträgen diese Pflicht nicht, muss ER Folgen befürchten und nicht der Barzahler.

Größere Beträge in bar sind beim Autokauf - vor allem im Gebrauchtwagenhandel - an der Tagesordnung (warum auch immer) und sollte Leuten, die eine saubere Weste haben, keinen Grund zur Besorgnis geben.

Gruß

Der Chaosmanager

Hey Mr. Chaos.

Du schreibst ja zu jedem Thema etwas... Stimmt, es heisst Geldwäschegesetz. Tausendmal sorry, werde meinen Account gleich löschen, so ein Fehler ist unverzeihbar.

Frage... Zufällig mit Hitler, Josef Stalin oder Mao Zedong verwandt? Ich erkenne ähnliche Züge!!! Bei denen durfte man auch nicht schreiben was man denkt, nur eben was sie für richtig erkannt haben.

Ich habe nur gesagt, ICH WÜRDE eher auspassen. Ich hab nicht gesagt, dass garantiert was schlimmes passiert! Und es gibt Menschen die solch hohe Summen gerne aus anderen Gründen in Bar bezahlen wollen. Und solche Beträge KÖNNEN einfach auffallen.

Aber das Forum, bzw. seine ein, zwei dämlichen User sind mir einfach zu kompliziert. Du bist eben ein Fachmann! Da kann man nichts machen.

Ich sag bye, bye

am 23. Oktober 2013 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von BTomaschek

Bei denen durfte man auch nicht schreiben was man denkt, nur eben was sie für richtig erkannt haben.

Du kannst schreiben was Du willst. Wenn Du aber die Modalitäten des Geldwäschegesetzes nicht korrekt darstellst, musst Du eben damit rechnen, dass andere dies richtig stellen.

Fakt ist, dass niemand mit dem Geldwäschegesetz in Konflikt kommt, nur weil er sein Auto bar bezahlt. Der Händler hingegen kann Probleme mit den Steuerbehörden bekommen, wenn er eben nicht die Identität des Barzahlers prüft. Zumindest ist das so in Deutschland. Wie es dort ist, wo Du herkommst, weiß ich nicht.

Beliebtes Spiel von Geldwäschern ist ja, dass man sich eines Strohmanns bedient, der das Bargeschäft tätigt. Der tatsächliche Geldwäscher bleibt im Hintergrund und ggf. unerkannt.

Gruß

Der Chaosmanager

 

Zitat:

Original geschrieben von BTomaschek

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

...

Hey Mr. Chaos.

Du schreibst ja zu jedem Thema etwas... Stimmt, es heisst Geldwäschegesetz. Tausendmal sorry, werde meinen Account gleich löschen, so ein Fehler ist unverzeihbar.

Ich hoffe du hast das inzwischen erledigt. :D :D

ich stelle mal meine frage hier.

ich stehe kurz vor der aufnahme von verhandlungen für ein auto.

es ist eine a klasse w176, jahreswagen.

nun würd ich gerne wissen ob man nach einem hauspreis für jahreswagen/gebrauchtwagen fragen kann oder ob dieser nur für neuwagen "passend" ist?!

letztendlich ist der hauspreis ja nur der preis den das autohaus gibt. somit dürfte es rein begriffstechnisch keien rolle spielen ob neu oder gebraucht.

Zitat:

Original geschrieben von biersen

ich stelle mal meine frage hier.

 

ich stehe kurz vor der aufnahme von verhandlungen für ein auto.

es ist eine a klasse w176, jahreswagen.

nun würd ich gerne wissen ob man nach einem hauspreis für jahreswagen/gebrauchtwagen fragen kann oder ob dieser nur für neuwagen "passend" ist?!

letztendlich ist der hauspreis ja nur der preis den das autohaus gibt. somit dürfte es rein begriffstechnisch keien rolle spielen ob neu oder gebraucht.

Hauspreis ist ein Begriff, der keine rechtliche Bedeutung hat. Er stammt noch aus der Zeit als das Rabattgesetz galt und Händler nur unter engen Voraussetzungen Rabatte gewähren konnten.

 

Frag also einfach nach dem "letzten" Preis, also nach dem geringsten Preis, auf den sich der Händler einlassen würde. Das gilt sowohl für einen Gebrauchtwagen als auch für einen Neuwagen.

am 24. Oktober 2013 um 8:44

Fragen kann man natürlich immer und wie der Händler den Nachlass nennt, ist egal.

Naturgemäß hat der Händler bei einem Jahreswagen bzw. Gebrauchtwagen weniger Luft als bei einem Neuwagen. Aber es lohnt sich immer, nicht den ersten Preis des Händlers zu akzeptieren.

Deine Position ist um so stärker, je besser Du die tatsächlichen Marktpreise kennst. Bevor Du also in die Verhandlung einsteigst, solltest Du Dich informieren, wie Dein Wunschmodell am Markt ansonsten gehandelt wird.

Gruß

Der Chaosmanager

 

besten dank für die antwort.

begriffstechnisch war ich mir schon im klaren nur die praktische einordnung war mir nicht geläufig.

ich werde das mal die tage bei den verhandlungen beherzigen und vllt. geht ja preistechnisch was da wir uns langsam aber sicher dem jahresende nähern.

was ich noch wissen würde ist, wie ich ungefähr ansetzen sollte wenn es sich um einen mietwagenrückläufer handelt? (bitte nur keine diskussion ob mietwagen gut/schlecht sind)

da müsste doch etwas mehr drin sein oder irre ich?

hier ein paar eckdaten zum wagen:

a 200 cdi (w176) urban

3/13 BJ

25tsd km

mit nur für mich notwendiger ausstattung (pdc, navi, tempomat und zwei drei anderen dingen) sonst ist der wagen recht "nackt"

preis ~25000,-

am 24. Oktober 2013 um 8:52

Zitat:

Original geschrieben von biersen

 

was ich noch wissen würde ist, wie ich ungefähr ansetzen sollte wenn es sich um einen mietwagenrückläufer handelt? (bitte nur keine diskussion ob mietwagen gut/schlecht sind)

da müsste doch etwas mehr drin sein oder irre ich?

hier ein paar eckdaten zum wagen:

a 200 cdi (w176) urban

3/13 BJ

25tsd km

mit nur für mich notwendiger ausstattung (pdc, navi, tempomat und zwei drei anderen dingen) sonst ist der wagen recht "nackt"

preis ~25000,-

Wie schon gesagt: Am besten verschaffst Du Dir einen Überblick über den Markt. Die Frage würde ich an Deiner Stelle auch noch im Mercedes-Forum stellen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Fragen kann man natürlich immer und wie der Händler den Nachlass nennt, ist egal.

Naturgemäß hat der Händler bei einem Jahreswagen bzw. Gebrauchtwagen weniger Luft als bei einem Neuwagen. Aber es lohnt sich immer, nicht den ersten Preis des Händlers zu akzeptieren.

Deine Position ist um so stärker, je besser Du die tatsächlichen Marktpreise kennst. Bevor Du also in die Verhandlung einsteigst, solltest Du Dich informieren, wie Dein Wunschmodell am Markt ansonsten gehandelt wird.

Gruß

Der Chaosmanager

Perfekt! Besser hätte ich es auch nicht sagen können :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen