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R-Klasse Felgen auf C Klasse Impact Test Problem

Themenstarteram 11. Mai 2016 um 13:20

Hallo liebes Forum,

hätte ich die Felgen doch vor seinem Urlaub eintragen lassen.....

seit dem 22.04 hat der TÜV Nord die Rundmail bekommen das bei jeder Sondereintragung auch ein Impact Test oder Gutachten für die Felgen Nachgewiesen werden muss.

Es war eigentlich so schön....

Ich hatte alle Unterlagen und Vergleichsgutachten für die Eintragung da ...

doch nun muss ich irgendwie Nachweisen das die R-Klasse Felgen ( A251 401 1620) auch für 225/35 ger Reifen zugelassen sind. In den Normalen Rad Reifenkombinationen für die R-Klasse stehen sie halt mit 255/50 der so drinne weil die ja auch viel größer ist.

Ich bin mir zu 1000% Sicher das die Felge einen solchen Test bestehen würde wenn er denn gemacht wäre...

Das zur Geschichte nun zu den Konkreten Fragen:

- Kann ich irgendwo her so ein Gutachten bekommen? Ich finde einfach mal garnichts und die von Mercedes stellen sich doof an.

- Kann ich die Eintragung irgendwie umgehen bzw. dieses Impact Zeugs?

- Gibt es einen TÜV der das noch nicht haben will ?

Ich würde mich mega freuen wenn mir jemand helfen könnte.

 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zwacke schrieb am 3. April 2018 um 14:50:38 Uhr:

Hallo zusammen,

ich wärme nur ungern alte Threads auf, aber hat eigentlich schon jemand mal solch ein Impact-Gutachten erhalten? Im Internet ist fast nichts zu finden.

Vielen Dank für einen Hinweis

Gruß

Zwacke

Hier wird´s vom TÜV Nord beschrieben:

https://www.tuev-nord.de/.../

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Hast du den Threadtitel und den Text des TE überhaupt gelesen? Es geht hier nur um diesen Fall. Den 225/35 R19 darf der TE nur fahren, weil das Gewicht der C-Klasse entsprechend niedrig ist. Die Haarspalter dürfen gerne Reifenquerschnitt durch Reifenvolumen ersetzen.

Also, wo sind die haarsträubenden Unfälle, hervorgerufen durch die bisherige Praxis. Und klar, Originalfelgen sind ohne Sicherheit konstruiert, nur genau so stabil wie gerade nötig ist.

Du klingst, also hättest du diesen blödsinnigen "Nachtest" ins Leben gerufen und müsstest ihn verteidigen.

am 10. Juni 2016 um 12:50

Du hast nicht bemerkt, daß ich den Thread mit dir beendet habe?

Vielleicht geht's auch ohne das ihr euch gegenseitig angiftet??

Hast ja recht.

Ich würde wirklich gerne mal wissen, warum man zu dieser Maßnahme beim TüV gegriffen hat. Möchten die Hersteller nicht, dass ihre Felgen auf anderen Modellen gefahren werden?

Gut möglich das die Hersteller dies unterbinden wollen, vielleicht können ja touaresch oder Gummihoeker Licht ins Dunkle bringen!?

am 11. Juni 2016 um 10:25

Wenn ein Radhersteller in seinen Gutachten ein bestimmtes Fahrzeug aufführt und ein anderes nicht, ist es doch klar, wo und wo nicht das Rad drauf darf....

Und wenn der Radhersteller der Autohersteller ist, soll anderes gelten? Fahr mal mit einem Fahrzeug, das in einem Rädergutachten nicht aufgeführt ist, zum TÜV und lass die Räder eintragen, dann berichte, was der TÜV-Mann dazu gesagt hat.

Irgendwie ist diese Diskussion doch witzlos und ändert auch nichts an der Sache. Ich finde es gut, daß nicht überall alles mögliche drangeschraubt werden darf, nur weil es zufällig vom Maß her passt. Die Leute, die das regeln, haben sich ihre Gedanken dazu gemacht, das sollte man respektieren und gut ist es.

Moin, Moin!

Warum streiten? Grundsätzlich ist es so, dass der Hersteller der Felgen oder des Kfz eine TüV-Abnahme für die angegebenen Reifengrößen angehen muss. Wenn nun jemand die Felgen mit einem anderen Reifen bestücken will, bedarf es nun Mal eine neu TüV- Prüfung. Das ist eben so, ob der TE das nun versteht oder auch nicht.

G

HJü

am 29. März 2017 um 21:26

Zitat:

@FloOdw schrieb am 10. Juni 2016 um 11:56:12 Uhr:

Das ist doch nur die halbe Wahrheit der Betrachtung.

Mir will doch keiner erzählen, dass vier Felgen, ausgelegt auf (mindestens) 3000kg Gesamtgewicht, leichter den Geist aufgibt, bzw. bruchanfälliger wird, weil die C-Klasse mit vielleicht 2200kg Gesamtgewicht einen kleineren Reifenquerschnitt fährt. Ich lach mich kaputt. Das ist deutscher Bürokratiewahnsinn, sonst nichts.

Wo sind denn die massenhaften Zwischenfälle, damit so eine Regelung gerechtfertigt wäre? Das soll mir mal einer zeigen. Traglast von S-Klasse Felgen anzweifeln, weil sie auf einem Golf III mit kleinerem Reifenquerschnitt gefahren werden. Lächerlich.

Dann würde ja die Felge auch auf der R-Klasse sofort zerstört werden, wenn die Reifen versehentlich auf 4 bar aufgepumpt würden. Dann wäre die Eigendämpfung der Reifen nämlich faktisch auch nicht mehr vorhanden.

Ganz genauso sehe ich es auch! Ich war beim TÜV, wollte mir auf meinen B6 Felgen vom B8 eintragen lassen.

Keine Eintragung, weil Impact-Test nicht mit der Bereifung, die ich fahren wollte (Serienbereifung B6) auf der Felge (8x18, also gängige Größe beim B6), nicht durchgeführt wurde. Was für eine gequirlte Sch....! Solange die Felgengröße in Bezug auf Traglast, ET und Gewicht passt, wo ist das Problem? Wenn ich mit meiner Alufelge gegen einen Bordstein donnere, ist die eh für´n Eimer. Und die Zubehörfelgenhersteller sind alle doof, weil sie die identische Größe für die Fahrzeuge in Bezug auf Felgengröße/Reifengröße freigeben. Ja, nee, is klar...irgendein Vollpfosten hat sich gedacht, wir haben eigentlich zu wenig Auflagen. Wird mal wieder Zeit. Was ist denn mit den ganzen KFZ, wo die Felgen seit Jahren schon eingetragen wurden? Was schert mich das Geschwätz von gestern, oder was?

 

Moin, Moin!

Dieses Thema hate ich von etlichen Jahren auch einmal. Frage war. warum immer neue Felgen mit unterschiedlichen ET, die manchmal sich nur um Millimeter unterscheiden. Mir wurde von einem Autohersteller dazu gesagt, dass man aus Gründen der Sicherheit nicht möchte, dass Felgen von Fahrzeug zu Fahrzeug vererbt werden. Der Grund: Felgen, die viele Kilometer gefahren wurden verändern sich in der weise, das das Felgenhorn von innen her flacher werden. Der Reifen drückt in den Kurven mit unterschiedlichen Kräften gegen das Felgenhorn (Walken). Wenn man ältere Leichtmetallfelgen genauer betrachtet, kann man das deutlich sehen, dass das Felgenhorn von innen abgenutzt wird.

Der zweite Grund ist sicherlich, dass man verkaufen will (das hat man mir aber nicht gesagt).

G

HJü

HJü

Hallo zusammen,

ich wärme nur ungern alte Threads auf, aber hat eigentlich schon jemand mal solch ein Impact-Gutachten erhalten? Im Internet ist fast nichts zu finden.

Vielen Dank für einen Hinweis

Gruß

Zwacke

Du kannst so ein Gutachten selbst in Auftrag geben.

Kostet Dich halt die Felgen (nicht nur).

Ernsthaft:

Wenn man in die Impact-Test-Falle gelaufen ist, ist es sinnvoller, die Felgen zu verkaufen und sich beim Zubehör umzusehen.

Zitat:

@Zwacke schrieb am 3. April 2018 um 14:50:38 Uhr:

Hallo zusammen,

ich wärme nur ungern alte Threads auf, aber hat eigentlich schon jemand mal solch ein Impact-Gutachten erhalten? Im Internet ist fast nichts zu finden.

Vielen Dank für einen Hinweis

Gruß

Zwacke

Hier wird´s vom TÜV Nord beschrieben:

https://www.tuev-nord.de/.../

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Ich bin Gott sei Dank noch nicht in die Impact Falle gelaufen.

Ich wollte mir AMG Felgen, die für den SL sind auf meinem CLK eintragen lassen.

Diese Felgen gibt es zwar auch für meinen CLK, jedoch nicht in dieser Breite. (Hinten wie vorne jeweils 1J größer.)

Ich wollte auch alles so belassen wie ich es ohnehin schon in den Fahrzeugpapieren stehen habe. (225/40/18 und 255/35/18)

... da kam dann so beiläufig das Thema "Impact-Test // Impact-Gutachten" zu Sprache ...

Wie gut, dass ich die Felgen noch nicht gekauft habe, was ich jetzt auch nicht mehr machen werde.

VG

Zwacke

habe auch geplant, Felgen von einem Audi A6 auf meinen A5 zu montieren. Allerdings mit einem flacheren Reifen. Wird die Impactprüfung auch für ältere Felgen gefordert, die vielleicht schon 2013 genehmigt wurden?

Da wirst du beim TÜV fragen müssen. Wenn eine Reifengröße drauf kommt, mit der das Rad getestet wurde, dürfte es keinen erneuten Test erfordern.

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