Quotenabrechnung Vollkasko, Unfall
Hallo,
ich hätte eine Frage.
Wenn einen das Auto angefahren wurde, und die Schuld noch nicht 100% geklärt ist, ist dann eine Abrechnung über die eigene VK sinnvoll?
Fakten: Gutachten wurde bereits erstellt, ebenso Rechtsanwalt eingeschaltet.
Wann der Schaden ersetzt wird, kann man nicht sagen, ebenso in welchen Umfang (man geht aber mal von 100% aus). Aber die Abwicklung wird sehr wahrscheinlich länger dauern. Deshalb der Gedanke über die eigene VK- Versicherung.
Auto ist nicht fahrbereit.
Bei der eigenen VK besteht leider Werkstattbindung.
Wie sieht es bei Abrechnung mit der eigenen VK dann mit den Rechtsanwaltskosten und den Gutachterkosten aus. Die eigene VK übernimmt die sicherlich nicht. Blieben diese Gutachter und Anwalts- kosten dann bei einen selber, bzw. kann man diese Kosten dann später doch wieder vom Gegner doch bekommen? Rückgängig machen geht nicht mehr🙂
Wäre demnach dann trotzdem noch eine weitere Abwicklung über den Anwalt möglich?
Da eine Werkstattbindung bei der VK besteht, und zu erwarten ist, das die eventl. etwas unter den Gutachtenkosten bleiben werden (machen eigenen Kostenvoranschlag für die VK), was kann dann bei der Gegnerischen geltend gemacht werden, ich nehme an die tatsächlichen Reparaturkosten, nicht die Gutachterschätzung?
Wenn man mit einigen Schäden leben kann die der unabhängige Gutachter schätzte, und diese in den zuge nicht reparieren läßt, kann man speziell diese dann danach trotzdem beim Gegner geltend machen? (Beispiel u.a. abeschrapte Felge)
Und wie siehts mit der Nutzungsentschädigung aus?
Zählen die Tage inkl. Feiertage in der das Gutachten erstellt wurde (Eigenauftrag Gutachter) auch zur Nutzungsentschädigung dazu, oder nur der tatsächliche Werkstattaufenthalt (Auto ist nicht fahrbereit)?
Ich hoffe ich habe nicht zu viele Fragen gestellt, und bin für den ein oder andere Hilfe sehr dankbar.
Außer natürlich wenns heißt: Frag Deinen Anwalt, ich würde aber gerne schon vorher in etwa wissen was einen erzählt wird. Vor allem Anwälte machen ja auch Fehler. 😉
Danke vorab.🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von christianH77
Fakten: Gutachten wurde bereits erstellt, ebenso Rechtsanwalt eingeschaltet.
Da kann man nur antworten:
Zitat:
Original geschrieben von christianH77
Frag Deinen Anwalt
- denn der wird dafür bezahlt.
Und evtentuell kann man noch auf die Suchfunktion verweisen, mit dem Stichwort Quotenvorrecht.
16 Antworten
hallo christian,
mach dich doch nicht fertig. geh nächste woche einfach nochmal zu deiner RAin hin und lass dir alles erklären. und wenn du was nicht verstehst frag nach. das hilft mehr als hier alle eventualitäten zu besprechen.
ne rechtsberatung darf dir hier eh keiner geben...
wenn sich deine anwältin mit verkehrsrecht beschäftigt wird sie schon grob wissen was sie macht.
Danke,
eigentlich hast Du recht. Ändern kann ichs jetzt momentan auch nicht.
Blöd ist halt schon, wenn man gar keine Ahnung in der Materie hat. Und deswegen dann noch extra eins drauf bekommt.
Mal schaun ob ich wenigstens übers Wochenende davon los komme🙂.
LG