Quote nach Unfall hinter meinem Rücken entschieden
Hallo zusammen,
vor einigen Wochen bemerkte ich in meiner neuen Beitragsrechnung, dass meine SF-Klasse zurückgestuft wurde. Da ich dies für einen Fehler hielt, reichte ich Widerspruch bei meiner Versicherung ein.
Zu meinem Erschrecken erhielt ich dann jedoch die Antwort, dass die Rückstufung rechtens sei wegen eines Unfalls von Anfang 2014. Der Unfall war mir bekannt, jedoch wurde die Schuldfrage meines Wissens vollkommen zu meinen Gunsten entschieden.
Hier der Wortlaut:
"Da nicht abschließend objektiv geklärt werden konnte wer den Schaden verursacht hat, hat die Staatsanwaltschaft entschieden dass eine Quote von 50% an den Unfallgegner zu zahlen ist"
Ich habe mir direkt nach dem Unfall einen Rechtsanwalt genommen um genau diese Schuldfrage eindeutig zu klären. Weiterhin habe ich eine Anzeige gegen den Unfallgegner gestellt wg. versuchten Betruges (Falschaussage zur Erschleichung von Vorteilen). Die Anzeige wurde wie erwartet eingestellt wg. mangelnder Beweise. Der Rechtsanwalt erwirkte eine Regulierung meines Schadens. Ich bin danach davon ausgegangen, dass die Angelgenheit erledigt und natürlich auch die Schuldfrage geklärt sei.
Dies ist anscheinend nicht der Fall. Wie es aussieht hat meine Versicherung auch schon an den Unfallgegner geleistet. Wie kann sowas angehen? Hätte meine Anwalt oder zumindest meine Versicherung mich nicht darüber informieren müssen? Weiterhin ist der Schadenshergang und die Schuldfrage in diesem Falle ziemlich eindeutig. Wie kann die Staatsanwaltschaft (Seit wann ist die in einem Zivilprozess überhaupt dafür zuständig) soetwas beschließen?
Fragen über Fragen... Ich hoffe einer von euch kann mir helfen und mir sagen, wie ich nun weiter Vorgehen sollte...
Beste Antwort im Thema
Das ein Sachbearbeiter einen derartigen Müll schreibt hat bei weitem meine Vorstellungskraft überschritten.
Auch wenn er nicht von der Schadenabteilung kommt.
38 Antworten
Der Versicherer ist nicht verpflichtet seinen VN vor einer Zahlung aufzuklären.
Macht, glaube ich, nur die HUK.
Zitat:
@germania47 schrieb am 5. Januar 2015 um 09:22:34 Uhr:
Grundsätzlich hat kein Versicherungsnehmer Einfluss auf die Regulierung des eigenen Haftpflichtversicherers, kann folglich auch kein Zahlungsverbot erteilen.
Das ist tatsächlich falsch. Ein Versicherungsnehmer kann sehr wohl ein Regulierungsverbot aussprechen. Hat allerdings auch zur Folge, dass er alle Kosten, insbesondere die Kosten des Rechtsstreites zahlen muss, falls schlussendlich vor Gericht gegen ihn entschieden wird.
Wenn ein Versicherungsnehmer die möglichen Folgen eines derartigen Regulierungsverbots präsentiert bekommt und es unterschreiben musst, wird es in 98 % aller Fälle auf einmal sehr ruhig im Wald.
Ich glaube der größte Irrglaube ist hier mal wieder durch ein sich beharrlich aufrecht erhaltendes Ammenmärchen entstanden:
Versicherer nehmen grundsätzlich KEINEN Kontakt zueinander auf und stimmen NICHT gegenseitig die Haftung untereinander ab. Nur weil man das oft hört, wird es dadurch nicht richtiger.
Und wenn man wie der TE wissen will, was die Aufgabe eines Anwaltes sei, dann sollte man vielleicht mit dem auch mal sprechen - hilft im wahren Leben oft Wunder : Man beauftragt einen Anwalt zur Geltendmachung eigener Ansprüche, die KFZ-Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigt gegen FZG-Halter gestellte Ansprüche ab.
So denn der eignen KFZ-Versicherung so unbedeutende Kleinigkeiten verschwiegen werden, als man zum Beispiel seinen eigenen Anspruch zu 100% hat erstattet bekommen, darf man sich später über andere Entscheidungen auch nicht sonderlich wundern.
Du hast zu 100 Prozent recht, habe in 30 Jahren keinen VN erlebt, der schriftlich die Prozesskostenübernahme bestätigt hat.
Zumal das keine Rechtschutz übernimmt.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@germania47 schrieb am 5. Januar 2015 um 21:18:00 Uhr:
Du hast zu 100 Prozent recht, habe in 30 Jahren keinen VN erlebt, der schriftlich die Prozesskosten Übernahme bestätigt hat.
Zumal das keine Rechtschutz übernimmt.
richtig, aber dann hast Du mich nicht mitbekommen 😉. Ich hab' die Nummer tatsächlich einmal durchgezogen. Ist aber wirklich ein sehr hohes Risiko, so dass man sich 100% sicher sein muss, im Recht zu sein und dies auch vor Gericht durchzubekommen.
Hintergrund war ein Spiegelberührer (weil der Entgegenkommer nicht ausreichend rechts gefahren ist). An meinem (mit Spiegelblinker) war bis auf eine kleine Aufrauung im klaren Kunststoff nix (klar, meiner klappte sofort weg) und da nicht ein Sprung (die Dinger knacken normal sofort) war die Kraftauswirkung nicht so groß. Beim Gegner soll das Spiegelglas und das gesamte Innere gebrochen sein (erstaunlicherweise von der Mitte ausgehend, obwohl die Berührung außen war, zumal schon Flugrost innen zu sehen war).
An sich eine klare Sache, aber meine Versicherung (bin da nicht mehr) meinte, dass hier 50:50 fällig wären. Dies habe ich (auch wegen des fast schon strafrechtlich relevanten Vorgehens der Gegenseite vor Ort (entweder schriftliches Schuldanerkenntnis und Schuldschein oder Polizei)) nicht akzeptiert und der Versicherung ausdrücklich die Regulierung verboten. Dann kam der Zettel zum Unterschreiben, der auch an die Versicherung zurückging.
Der Gutachter im Gerichtsverfahren konnte dann nachweisen, dass der Bruch beim Gegner schon 3 Wochen alt war, und damit gings dann ganz anders weiter. Der Gegner hat richtig Ärger bekommen, an mir blieben keine Kosten hängen und sogar die Politur der aufgerauten Stelle hat die Gegnerversicherung bezahlt.
Für den Fall des TE ist schon alles geschrieben. Deine Haftpflicht kann völlig frei entscheiden, wie und in welcher Höhe sie reguliert (hast Du ihr im Vertrag erlaubt). Dies erfolgt nach eigenem Ermessen und ohne Kontaktaufnahme mit Niemandem (insbesondere nicht mit der Staatsanwaltschaft (strafrechtliche Wertungen interessieren zivilrechtlich nicht) oder mit der Versicherung des Unfallgegners). Von daher ist eine solche Konstellation durchaus denkbar.
@ TE: Wie hoch ist denn der Schaden? Lohnt sich vielleicht der Rückkauf, um die Hochstufung zu vermeiden? Dies ist zwar ärgerlich, aber Du kannst die Regulierungsentscheidung ohnehin nicht mehr ändern und die Versicherung hat m.E. auch nix falsch gemacht (außer Murks im Schreiben zur Herkunft der Quote zu schreiben).
Viele Grüße
Peter
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Mal eine andere Frage, der TE hat doch geschrieben,d ass die gegenrische Versicherung den Schaden zum größten Teil bezahlt hat, also wahrscheinlich mehr als 50%!?
Musste dann die eigene Haftpflicht das, was über den 50% lag zurück an die gegnerische VS zahlen?
Zitat:
@212059 schrieb am 5. Januar 2015 um 22:16:56 Uhr:
Wie hoch ist denn der Schaden? Lohnt sich vielleicht der Rückkauf, um die Hochstufung zu vermeiden? Dies ist zwar ärgerlich, aber Du kannst die Regulierungsentscheidung ohnehin nicht mehr ändern und die Versicherung hat m.E. auch nix falsch gemacht (außer Murks im Schreiben zur Herkunft der Quote zu schreiben).Peter
Begründung ist nicht Murks, sondern ist sachlich falsch und kann daher die getroffene Schadensaufteilung nicht rechtfertigen.
Ob Versicherungen verpflichtet sind, ihre Regulierungsentscheidungen zu begründen, vermag ich nicht zu sagen. Wenn sie aber eine Begründung liefern, muss diese schlüssig und nachvollziehbar sein.
O.
Also für mich ist das ganze wirklich schockierend!!!
Das würde ja heißen, dass mir bei jedem Verkehrsunfall, an dem ich vollkommen unschuldig bin die Schuld von meiner Versicherung zugesprochen bekommen kann ohne dagegen angehen zu können und auch ohne überhaupt darüber informiert zu werden. Toll! Und das der Anwalt mich nur gegenüber der gegnersichen Versicherung vertritt war auch nicht klar.
Also ganz einfaches Beispiel: Ich steh an einer roten Ampel, jmd. fährt mir hinten rein. Ich nehm mir einen Anwalt und bekomme natürlich alle Kosten erstattet. 1 Jahr später erfahre ich das ich in der SF-Klasse zurückgestuft wurde. Auf Nachfrage erfahre ich, dass der Unfallgegner behauptet ich wäre rückwärts gefahren und habe dabei sein Auto beschädigt. Jetzt da beide Autos repariert sind ist eh nichts mehr nachvollziehbar und daher war mit Quote an den Gegner zu zahlen!
So gesehen ist ein Unfall ja nie eindeutig. Wenn die Polizei diesen nicht aufnimmt, weil nicht deren Job. Die Versicherer/Anwälte sich nicht absprechen und das ganze nicht in einem Verfahren abgeschlossen wird, dann kommt ja jeder quasi mit seinen Ansprüchen durch. Da sollte man sich wohl zukünftig einen Versicherer suchen, der möglichst alle Forderungen ablehnt egal ob berechtigt oder unberechtigt.
Zitat:
@xjavunx schrieb am 6. Januar 2015 um 21:22:56 Uhr:
Also für mich ist das ganze wirklich schockierend!!!Toll! Und das der Anwalt mich nur gegenüber der gegnersichen Versicherung vertritt war auch nicht klar.
Das ist in der Tat schockierend, und zwar, dass man nicht weiß, wofür man den Anwalt mandatiert hat. Dafür unterschreibt man ihm sogar eine Vollmacht. Für mehr ist er dann, auch aus Haftungsgründen, nicht verantwortlich.
Daher war von Anfang an klar, dass der Anwalt den TE, der das nicht wahrhaben will, nur gegenüber der gegnerischen Versicherung vertritt.
Zitat:
@xjavunx schrieb am 6. Januar 2015 um 21:22:56 Uhr:
Das würde ja heißen, dass mir bei jedem Verkehrsunfall, an dem ich vollkommen unschuldig bin die Schuld von meiner Versicherung zugesprochen bekommen kann ohne dagegen angehen zu können und auch ohne überhaupt darüber informiert zu werden. Toll! Und das der Anwalt mich nur gegenüber der gegnersichen Versicherung vertritt war auch nicht klar.
Diese Schlussfolgerung ist tatsächlich schlichtweg falsch.
Nur in einem Fall ist das denkbar:
Deine Versicherung schickt dir mehrfach eine schriftliche Schadenanzeige, du reagierst nicht aus dem falschen Glauben heraus: Ich habe nix falsch gemacht, also schreibe ich auch nicht.
Dann könntest Du auf die Nase fallen, denn dann reguliert deine Versicherung den Schaden aufgrund der Meldung des Geschädigten und nimmt dich in Regress.
Deine Versicherung wird sich sicher von Dir eine Schadenschilderung abgeholt haben, zumindest telefonisch, wenn Du bei dieser Meldung dann noch deine Einwände kundgetan hast, sicher auch noch schriftlich eingeholt haben.
Wenn Du bei diesen beiden Meldeformen nicht alle bestehenden Einwände deutlich kund tust, hast Du in der Tat Pech gehabt.
Denn nur mit diesen Einwänden und deiner Schilderung kann die Versicherung deine Sicht der Dinge nachvollziehen.
Gibt jetzt der Unfallgegner eine andere Geschichte an und es gibt keine unbeteiligten Zeugen, wird eine Versicherung die Verschuldensfrage nicht klären können (in solchen Fällen wird auch die Anforderung der Unterlagen der Polizei nur seltenst neue Erkenntnisse bringen). Im Fall, wo die Verschuldensfrage nicht geklärt werden kann, wird regelmäßig die Hälfte des Ersatzanspruchs des Unfallgegners ausgeglichen.
Aber zumindest soweit gebe ich dir recht, die Versicherung wird nach Einholung der Schadenmeldung keinen Rechtsbeistand bei Dir einholen und dich in die Entscheidung über die Haftungsfindung nicht mit einbeschließen - da würd ich mir an deiner Stelle aber keine Sorgen machen oder dich gekränkt sehen, wärst Du als Versicherungsnehmer Anwalt für Verkehrsrecht, würde das nicht anders laufen. Eine Versicherung entscheidet nach Sammlung aller möglichen Sichtweisen autark die Schuldfrage.
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 7. Januar 2015 um 22:32:16 Uhr:
Wenn Du bei diesen beiden Meldeformen nicht alle bestehenden Einwände deutlich kund tust, hast Du in der Tat Pech gehabt.Denn nur mit diesen Einwänden und deiner Schilderung kann die Versicherung deine Sicht der Dinge nachvollziehen.
Es kann aber auch sein, dass ein VN treu in dem Glauben, nix falsch gemacht zu haben, Angaben tätigt wie z.B.
"Ich ordnete mich zum Linksabbiegen ein und setzte dabei den linken Blinker. Die Gegenrichtung war frei, so dass ich abbiegen konnte. Plötzlich knallte mir der Unfallgegner mit großer Wucht in die Tür. Wie ich nach meiner Rückkehr aus dem Krankenhaus (Kopfschmerzen, HWS) erfahren habe, hatte mein Unfallgegner vor dem Aufprall eine Kolonne von 4!!! Fahrzeugen hinter mir überholt. Wie der Schaden an meinem Auto auch zeigt, war er dabei mindestens 100 kmh schnell. Mich trifft aufgrund dieser rücksichtslosen Fahrweise meines Unfallgegners also keinerlei Schuld."
und sich dann 1/2 Jahr später wundert, dass er in der SF steigt.
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 7. Januar 2015 um 22:32:16 Uhr:
Eine Versicherung entscheidet nach Sammlung aller möglichen Sichtweisen autark die Schuldfrage.
Mag sein; der TE will aber doch wissen, ob ihn seine Versicherung nicht informieren müsste, wenn sie - auf welcher Grundlage auch immer - schon zu der Entscheidung gelangt, zumindest teilweise in die Regulierung einzutreten.
Zitat:
@Relaxolator schrieb am 7. Januar 2015 um 22:32:16 Uhr:
Eine Versicherung entscheidet nach Sammlung aller möglichen Sichtweisen autark die Schuldfrage.
Könntest Du mir bitte erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage sie dies tun darf?
Zitat:
@rrwraith schrieb am 8. Januar 2015 um 11:32:43 Uhr:
Könntest Du mir bitte erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage sie dies tun darf?Zitat:
@Relaxolator schrieb am 7. Januar 2015 um 22:32:16 Uhr:
Eine Versicherung entscheidet nach Sammlung aller möglichen Sichtweisen autark die Schuldfrage.
Bin zwar ausnahmsweise nicht angesprochen worden, wurde schon mehrfach in dem Forum erläutert.
http://news.toptarif.de/.../?...
Ich vernute der Vorposter stört sich eher an:
Zitat:
Eine Versicherung entscheidet nach Sammlung aller möglichen Sichtweisen autark die Schuldfrage.
Denn das tat sie natürlich nicht.