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Quote nach Unfall hinter meinem Rücken entschieden

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 2:57

Hallo zusammen,

vor einigen Wochen bemerkte ich in meiner neuen Beitragsrechnung, dass meine SF-Klasse zurückgestuft wurde. Da ich dies für einen Fehler hielt, reichte ich Widerspruch bei meiner Versicherung ein.

Zu meinem Erschrecken erhielt ich dann jedoch die Antwort, dass die Rückstufung rechtens sei wegen eines Unfalls von Anfang 2014. Der Unfall war mir bekannt, jedoch wurde die Schuldfrage meines Wissens vollkommen zu meinen Gunsten entschieden.

Hier der Wortlaut:

"Da nicht abschließend objektiv geklärt werden konnte wer den Schaden verursacht hat, hat die Staatsanwaltschaft entschieden dass eine Quote von 50% an den Unfallgegner zu zahlen ist"

Ich habe mir direkt nach dem Unfall einen Rechtsanwalt genommen um genau diese Schuldfrage eindeutig zu klären. Weiterhin habe ich eine Anzeige gegen den Unfallgegner gestellt wg. versuchten Betruges (Falschaussage zur Erschleichung von Vorteilen). Die Anzeige wurde wie erwartet eingestellt wg. mangelnder Beweise. Der Rechtsanwalt erwirkte eine Regulierung meines Schadens. Ich bin danach davon ausgegangen, dass die Angelgenheit erledigt und natürlich auch die Schuldfrage geklärt sei.

Dies ist anscheinend nicht der Fall. Wie es aussieht hat meine Versicherung auch schon an den Unfallgegner geleistet. Wie kann sowas angehen? Hätte meine Anwalt oder zumindest meine Versicherung mich nicht darüber informieren müssen? Weiterhin ist der Schadenshergang und die Schuldfrage in diesem Falle ziemlich eindeutig. Wie kann die Staatsanwaltschaft (Seit wann ist die in einem Zivilprozess überhaupt dafür zuständig) soetwas beschließen?

Fragen über Fragen... Ich hoffe einer von euch kann mir helfen und mir sagen, wie ich nun weiter Vorgehen sollte...

Beste Antwort im Thema

Das ein Sachbearbeiter einen derartigen Müll schreibt hat bei weitem meine Vorstellungskraft überschritten.

Auch wenn er nicht von der Schadenabteilung kommt.

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Schildere doch mal alles von anfang an damit wir uns ein Bild davon machen können und nicht von der mitte bis zum ende ^^

Mir ergeht es genauso, obwohl mir die Schadenfreiheitsrabatte schriftlich von Vorversicherungen bestätigt wurden, stuft mich die VHV höher ein.

Ist schon putzig, was der TE hier so postet.

Ein Schreiben von der Versicherung in dem steht, dass die Staatsanwaltschaft eine Quote bestimmt möchte ich mal sehen.

Ist denn das nun das Fahrzeug des TE oder nicht?

Siehe http://www.motor-talk.de/.../...l-haftpflichtschaden-t5159798.html?...

Grundsätzlich hat kein Versicherungsnehmer Einfluss auf die Regulierung des eigenen Haftpflichtversicherers, kann folglich auch kein Zahlungsverbot erteilen.

Einfach den Rechtsanwalt um Aufklärung bitten.

Wenn die Sachlage nicht eindeutig aufzuklären war, dann hat man manchmal einfach Pech.

Bitte scanne das Versicherungsschreiben ein und stell es hier ein. Daß die Staatsanwaltschaft eine zivilrechtliche Quote vorschlägt oder vorschreibt, wäre für die Curiosa-Abteilung des "Juristischen Büro" sicher interessant.

Vielleicht hat der Versicherungssachbearbeiter sich nur unglücklich ausgedrückt.

Hier ging es um eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Sache.

Zitat: "Die Anzeige wurde wie erwartet eingestellt wg. mangelnder Beweise."

Wieso "wie erwartet" :confused:

Damit ist die strafrechtliche Sache ohne Klärung der Schuldfrage abgeschlossen.

Daraus folgt, das in der Zivilrechtssache Aussage gegen Aussage steht, woraus dann die 50% Quote entstanden ist.

Der TE schrieb:

"Hier der Wortlaut:

"Da nicht abschließend objektiv geklärt werden konnte wer den Schaden verursacht hat, hat die Staatsanwaltschaft entschieden dass eine Quote von 50% an den Unfallgegner zu zahlen ist""

So unglücklich kann man sich schriftlich gar nicht ausdrücken.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Januar 2015 um 13:34:46 Uhr:

 

Zitat: "Die Anzeige wurde wie erwartet eingestellt wg. mangelnder Beweise."

Wieso "wie erwartet" :confused:

Damit ist die strafrechtliche Sache ohne Klärung der Schuldfrage abgeschlossen.

Daraus folgt, das in der Zivilrechtssache Aussage gegen Aussage steht, woraus dann die 50% Quote entstanden ist.

Nö.

Das Strafrecht hat keine Bindungswirkung auf das Zivilrecht.

oder anders ausgedrückt:

Eine zivilrechtliche Haftung kann sich auch bei Einstellung des Strafverfahrens ergeben.

O.

Themenstarteram 5. Januar 2015 um 17:51

Noch einmal zur Aufklärung, ich habe eine Anzeige wegen versuchten Betruges gestellt, da der Unfallgegner versucht hat sich durch Falschaussage Versicherungsvorteile zu erschleichen. Da dies schlecht nachweisbar ist, werden solche Verfahren grundsätzlich eingestellt (Aussage vom Anwalt). Dies hat jedoch wenig bis gar nichts mit der Schuldfrage zu tun, die Staatsanwaltschaft interessiert sich ja gar nicht für die Schuldfrage, sondern nur für das Thema Falschaussage.

Ich habe nun sowohl meine Versicherung, als auch den Rechtsanwalt um Klärung gebeten.

Wäre es nicht Aufgabe des Rechtsanwaltes gewesen diesen "Schaden" (Herabstufung) von mir abzuwenden bzw. mich zumindest darüber zu informieren. Ich verstehe nicht ganz wozu ich den überhaupt einen Rechtsanwalt habe, wenn er sich nur um die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung kümmert...

Um diesen Unfall gehts, falls jmd. sich für die ganze Geschichte interessiert.

http://www.motor-talk.de/.../...ge-weiteres-vorgehen-t4875447.html?...

Für die Ungläubigen habe ich das Schreiben der Versicherung angehängt.

Unbenanntes-bild

Das ein Sachbearbeiter einen derartigen Müll schreibt hat bei weitem meine Vorstellungskraft überschritten.

Auch wenn er nicht von der Schadenabteilung kommt.

am 5. Januar 2015 um 19:06

Hey,

sorry m.E. kann man das Thema hier ganz schnellst beenden.

Dein Versicherer ist kraft Vertrag von Dir bevollmächtigt worden die Schadenregulierung vorzunehmen.

Nebenbei: Bitte trenne sehr genau: Es handelt sich hier um drei Verfahren:

Zivilrechtliches Verfahren I: Du gegen Unfallgegner auf Schadensersatz

Zivilrechtliches Verfahren II: Unfallgegner gegen Dich auf Schadensersatz

Strafrechtliches Verfahren: Staatsanwalt gegen Beschuldigten (Angezeigten)

Wie in Verfahren I entschieden wird hat keinen Einfluss auf das zweite zivilrechtlinche Verfahren und das strafrechtliche Verfahren schon mal garnicht.

In strafrechtlichen Verfahren geht es grob gesagt immer um eine mögliche Strafe, die eine Partei erfahren könnte.

Alles im allem sehe ich - auch wenn Du das ungern hörst - kein Fehlverhalten (außer dem Brieftext).

Gruß Phaeti

am 5. Januar 2015 um 19:11

Ergänzung:

Der Abschnitt im Brief lässt m.E. darauf schließen, dass das Dein Versicherer ja tatsächlich auch beklagt wurde und mit entsprechender Quote unterlegen ist im Verfahren.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 5. Januar 2015 um 20:11:25 Uhr:

Ergänzung:

Der Abschnitt im Brief lässt m.E. darauf schließen, dass das Dein Versicherer ja tatsächlich auch beklagt wurde und mit entsprechender Quote unterlegen ist im Verfahren.

Glaube ich nicht, zumal der TE als Mitverklagter ebenfalls eine Klageschrift erhalten hätte.

Klaus

Ich denke nicht, dass ein Staatsanwalt eine Quote im Zivilrecht gibt. Wenn dann bestimmt in einem Gerichtsverfahren ein Richter. Denn im Klageverfahren auf Schadenersatz ist ein Staatsanwalt gar nicht zugegen, sondern nur die beiden Parteien, die gegenseitig oder nur eine Partei gegen die andere Partei eine Schadenersatzklage angestrebt hat.

Außerdem finde ich es ungewöhnlich, dass der TE keine Post vom Versicherer erhalten hat, wo mitgeteilt wird, dass aus dem und dem Gründen eine Schadenzahlung erfolgen mußte.

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