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Querlenker kurz nach TÜV kaputt

Mercedes C-Klasse W205

Hallo,

ich habe von einem Händler im Auftrag von seinem Kunden ein Fahrzeug vor 2 Monaten gekauft und bin gerade mal 2000 km gefahren. Das Fahrzeug hat auch kurz vor dem Kauf neuen TÜV bekommen. Eine Händlergarantie für 12 Monate habe ich auch.

Meine Frage ist, ob ich etwas anfechten kann?
Da ja auch beim TÜV schon was aufgefallen sein muss.
Das die Garantie das übernimmt kann ich mir nicht vorstellen.

Bitte um Feedback von den Experten
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

VG
Tugi

3 Antworten

Da wirst du nicht viel zu erwarten haben.
Der Händler ist raus, da er im Auftrag verkauft hat; also quasi nur den Kauf vermittelt hat.
Bezüglich TÜV wirst du auch nichts werden, da die Untersuchung nur eine Momentaufnahme ist. Hinzu kommt, dass du schon 2k km gefahren bist, da wird (von wem auch immer) dir entgegen gehalten werden, dass es möglich ist, dass du irgendwie den Schaden selbst verursacht hast.
Ergebnis: Querlenker wechseln, Spur einstellen lassen und gut.

Wenn Du eine Händlergarantie hast, sehe ich da absolut kein Problem. Vor allem, weil der Kauf erst zwei Monate her ist. Infach beim Händler melden und reparieren lassen.

Wenn das eine Gebrauchtwagengarantie ist, kommt es auf den Leistungsumfang an. Verschleißteile gehören in der Regel nicht dazu.

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