Qualitätsinformationssystem (QUIS)

Audi TT 8J

Hi Leutz,

habe beim E-klasse Forum einen Beitrag hierzu gefunden, möchte aber auch nochmal bei den Audianern nachhaken.

Kurze Schilderung des Sachverhalts: Kaufe gerade einen TT 8J, der 1,5 Jahre alt ist. Habe mir zusammen mit dem Händler (Audi) den Auszug aus dem System angesehen. Nun möchte ich für meine Unterlagen einen Ausdruck von diesen Einträgen haben. Da aber macht der Händler nicht mit. Er bietet mir lediglich an, dass ich die Einträge abschreiben kann (ohne weitere Argumentation warum er dies nicht kann/darf/will).

Ich kann nicht verstehen, warum er dies nicht will, schließlich kann ich wohl als Eigentümer (ab Samstag) zu jedem Audi-händler gehen und müsste dann einen Anspruch auf Einsicht haben. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte sind nicht gänzlich von der Hand zu weisen, allerdings könnte man das Problem in den Griff bekommen, indem man die personenbezogenen Daten des Voreigentümers schwärzt oder sonst unkenntlich macht.

Bevor ich da jetzt Theater mache, möchte ich nochmal hier im Forum nachhören, ob irgend wer etwas dazu weiß.

Beste Antwort im Thema

Es sind nicht alle Querulanten, die einfach erwarten, dass die bezahlten Extras auch funktionieren:-)

Ich kann Dir ein Lied von so Kleinigkeiten singen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von LORDNIKON1


Hi Leutz,

habe beim E-klasse Forum einen Beitrag hierzu gefunden, möchte aber auch nochmal bei den Audianern nachhaken.

Kurze Schilderung des Sachverhalts: Kaufe gerade einen TT 8J, der 1,5 Jahre alt ist. Habe mir zusammen mit dem Händler (Audi) den Auszug aus dem System angesehen. Nun möchte ich für meine Unterlagen einen Ausdruck von diesen Einträgen haben. Da aber macht der Händler nicht mit. Er bietet mir lediglich an, dass ich die Einträge abschreiben kann (ohne weitere Argumentation warum er dies nicht kann/darf/will).

Ich kann nicht verstehen, warum er dies nicht will, schließlich kann ich wohl als Eigentümer (ab Samstag) zu jedem Audi-händler gehen und müsste dann einen Anspruch auf Einsicht haben. Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte sind nicht gänzlich von der Hand zu weisen, allerdings könnte man das Problem in den Griff bekommen, indem man die personenbezogenen Daten des Voreigentümers schwärzt oder sonst unkenntlich macht.

Bevor ich da jetzt Theater mache, möchte ich nochmal hier im Forum nachhören, ob irgend wer etwas dazu weiß.

Vielleicht will er einen Unfall oder eine Reparatur verbergen?

Denke ich nicht, habe die Einträge gesehen. Kein Unfall, nur Kleinigkeiten wie Wasserdüse verstopft oder Bluetooth mit Sony Ericsson problematisch... (davon aber eine Menge, der Voreigentümer scheint ein Querulant zu sein).

Es sind nicht alle Querulanten, die einfach erwarten, dass die bezahlten Extras auch funktionieren:-)

Ich kann Dir ein Lied von so Kleinigkeiten singen 😉

Zitat:

Original geschrieben von LORDNIKON1


Habe mir zusammen mit dem Händler (Audi) den Auszug aus dem System angesehen. Nun möchte ich für meine Unterlagen einen Ausdruck von diesen Einträgen haben. Da aber macht der Händler nicht mit. Er bietet mir lediglich an, dass ich die Einträge abschreiben kann (ohne weitere Argumentation warum er dies nicht kann/darf/will).

Damit ist er Dir wahrscheinlich schon mehr entgegengekommen als er soll/darf. Wenn ein Ausdruck aus einem internen System auftaucht, kriegt er wahrscheinlich ein Problem mit dem Hersteller.

Zitat:

Ich kann nicht verstehen, warum er dies nicht will, schließlich kann ich wohl als Eigentümer (ab Samstag) zu jedem Audi-händler gehen und müsste dann einen Anspruch auf Einsicht haben.

Soweit ich meine Privatrechtsvorlesungen noch im Kopf hab - lang ist es her - hast Du nur Anspruch auf ein mängelfreies Kaufobjekt ohne versteckte Wertminderungen (Unfallwagen) bzw. auf das Serviceheft, wenn der Verkäufer beim Verkauf, verspricht, dass es "lückenlos" vorliegt.

Wobei ich das Problem nicht sehe. In Streitfällen muss Audi so und so alles auf Anfrage rausrücken. Wenn keine kritischen Reparaturen drinstanden hilft Dir der Ausdruck ja auch nicht weiter.

Find's echt fair vom Händler, dass er Dir interne Sachen so offen zeigt.

imo haben die unterschrieben dass sie keinerlei daten rausgeben dürfen,
ich glaube eigentlich hätte er dir die einträge nichtmal zeigen dürfen.

Natürlich darf er das, wieso denn nicht? Nochmal: Datenschutzrechtlich ist es völlig unbedenklich mich die Reparaturdaten einsehen zu lassen, so lange gewährleistet ist, dass ich den Namen (personenbezogenes Datum des vorherigen Eigentümers) nicht sehe.

Aber das soll hier auch nicht in einen juristischen Exkurs ausarten. Mich interessiert wie gesagt, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder gar erfolgreich solch einen Auszug erhalten hat.

@DUSPZ8773: Mir geht es um den "ist-Zustand". Ich weiß nicht, inwiefern das System im Nachhinein lösch- oder bearbeitbar ist.

Mit dem Mängelgewährleistungsanspruch bzw. der Übergabe einer mangelfreien Sache hat das im übrigen nichts zu tun.

Selbst hab ich so einen Auszug noch nicht bekommen - ich hab bei einem anderen deutschen Hersteller mal nach der Reparaturhistorie gefragt und nicht gekriegt.

Aus einer anderen (ähnlichen) Industrie weiß ich definitiv, dass die Händler solche Dinge den Kunden nicht rausgeben oder auch nur zeigen dürfen. Da zählt der Grundsatz, dass interne Unterlagen intern bleiben sollen. Ich denke, dass auch Audi derartige Vorschriften hat, die dem Händler um die Ohren fliegen können.

Da macht sich Audi mehr Sorgen, welche Ansprüche Du später erheben würdest und nicht um den Datenschutz des Vorbesitzers 🙁

Genau das ist der Punkt, aber ich denke in der Tat, dass die Möglichkeiten eher begrenzt sind. Gleichwohl fuchst es mich...

also ich weiß nicht ob das jetzt das gleiche ist aber ich hab als ich den händler gewechselt habe ein ausdruck verlangt von all den reparaturen und verbesserungen die er an meinem auto gemacht hat, als grund hirfür hab ich gesagt das ich alle unterlagen von meinem eigentum haben will um alles nachweisen zu können wenn ich das auto mal wieder verkaufe. Er hat mirs gegeben. ich bin aber auch der erstbesitzer.

Zitat:

Original geschrieben von syncros


imo haben die unterschrieben dass sie keinerlei daten rausgeben dürfen,
ich glaube eigentlich hätte er dir die einträge nichtmal zeigen dürfen.

Hallo,

das hört sich logisch an.

Denn würde er das raus geben, könnte der Kunde ja auch alle durchgeführten Werkstattmaßnahmen und Feldaktionen sehen.

Die werden ja heimlich gemacht ohne den Kunden zu informieren.

Bei einem Bekannten wurde sogar mal bei einer Inspektion der Zylinderkopf getauscht ohne ihn zu informieren, war allerdings kein Audi sondern MB.

Gruß
TT-Eifel

Natürlich muss der Kunde alle Maßnahmen, die an seinem Fahrzeug ausgeführt wurden lückenlos nachverfolgen können.

Als Eigentümer des Fahrzeugs beauftragt man das Autohaus lediglich eine genau spezifizierte Reparatur durchzuführen. Ich glaube kaum, dass es rechtlich haltbar ist, einfach - und vor allem ohne den Kunden hierüber zu informieren - irgendwelche Maßnahmen vorzunehmen, zu denen kein Auftrag erteilt wurde.

Genau aus diesem Grund ist auch nicht einsehbar, warum ich als Eigentümer kein Einsichtsrecht haben sollte. Nun gut, werde mich erstmal mit abschreiben zufrieden geben. Scheinbar sind die Erfahrungen diesbezüglich in der Forumsgemeinde noch überschaubar.

Zitat:

Original geschrieben von LORDNIKON1


Natürlich muss der Kunde alle Maßnahmen, die an seinem Fahrzeug ausgeführt wurden lückenlos nachverfolgen können.

Als Eigentümer des Fahrzeugs beauftragt man das Autohaus lediglich eine genau spezifizierte Reparatur durchzuführen. Ich glaube kaum, dass es rechtlich haltbar ist, einfach - und vor allem ohne den Kunden hierüber zu informieren - irgendwelche Maßnahmen vorzunehmen, zu denen kein Auftrag erteilt wurde.

Hallo,

da kann ich nur sagen träume weiter.

Das ist bei allen Herstellern ganz normal, dass Arbeiten durchgeführt werden von denen der Kunde nichts weiß.

Die Hersteller weißen sogar die Werkstatt an, den Kunden nicht zu informieren.

Da gibt dann so nette Sätze wie "Eine aktive Kundenansprache hat nicht zu erfolgen."

Gruß
TT-Eifel

@TT-Eifel: Will Deine Aussage auch gar nicht anzweifeln. Habe lediglich angemerkt, dass das gesetzeswidrig ist.

warum sollte es gesetzeswidrig sein? imo werden daten über einen gegenstand und nicht in bezug auf einen halter gespeichert.

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