Punkte vor einem Aufbauseminar
Hallo,
Ich habe mich gefragt, ob jemand hier weiß, was passiert, wenn man den Führerschein bekommen hat und dann schon durch Blitzer 3 Punkte oder vielleicht auch mehr gesammelt hat, bevor man ein Aufbauseminar gemacht hat. Weil im Internet steht immer nur, dass 2 Punkte nach dem Aufbauseminar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Kann man davor einfach so viele ( natürlich nicht mehr als 8 ) Punkte haben wie man will?
Wäre wichtig für mich zu wissen😉
19 Antworten
Man muss demjenigen aber auch Gelegenheit geben sich zu ändern, nachdem es was auf die Finger gab.
Es gab mal eine Geschichte, da wurden Infrarotblitzer in einem Tunnel montiert. Einer ist da jeden Tag ein paarmal durchgefahren und geblitzt worden, ohne es mitzukriegen.
Als das erste Schreiben ihn erreichte, standen bereits 18 Punkte und Führerschein Entzug im Raum.
Er hat dagegen geklagt und teilweise recht bekommen. Die Punkte blieben aber den Lappen durfte er behalten. Und es wurde natürlich ziemlich teuer.
Ich meine das war in München, bin aber nicht sicher.
Hier geht es aber darum, das schon eine Anmahnung zum Aufbausiminar vorliegt und man quasi, bis zu diesem Zeitpunkt, sich weitere Verstöße leisten darf, ohne das sich daraus wirklich größere Konsequenzen ergeben.
Da kann ich also, nach nem Bankraub, im Zeitraum zw. dem Polizeiverhör und dem Gerichtstrmin die nächste Bank ausräumen, bestraft wird aber nur der erste Raub. Der zweite erst, wenn ich nach abgeleister Strafe, die nächste Bank ausräume.
Du schreibst Lötzinn.
Wenn ich zu schnell fahre und nicht mitkriege, dass die mich erwischt haben merke ich das erst, wenn der Anhörungsbogen im Kasten ist. Wenn ich aber davor fahre wie Schlusenbach und sein Kind, kann keine erzieherische Wirkung eintreten.
Wenn ich eine Bank überfalle oder eine Omi vom Nachttopf schubse weiß ich genau dass das nicht so wirklich gut ist, was ich da gerade fabriziere.
Na ja, man lernt doch aber nicht erst beim Geblitztwerden, dass Übertretungen der zHG verboten sind. Der muss ja auch jedesmal im Punktebereich gelegen haben, wenn das Konto am Ende voll war.
P. S.: Gab es diese Maßnahmenstufen (Ermahnung -- Verwarnung -- Entziehung der FE) nicht auch schon beim "alten" Punktesystem? Dann wäre die geschilderte Situation ja so gar nicht möglich.
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Zitat:
@Shoggoth schrieb am 17. Oktober 2021 um 16:10:23 Uhr:
P. S.: Gab es diese Maßnahmenstufen (Ermahnung -- Verwarnung -- Entziehung der FE) nicht auch schon beim "alten" Punktesystem?
Das ist richtig, einschließlich der "Kappung" der Punktezahl.
Auf die Schnelle der Stand des §4 StVG von 2010:
(5) Erreicht oder überschreitet der Betroffene 14 oder 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 13 reduziert. Erreicht oder überschreitet der Betroffene 18 Punkte, ohne dass die Fahrerlaubnisbehörde die Maßnahmen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 ergriffen hat, wird sein Punktestand auf 17 reduziert.
Zitat:
Dann wäre die geschilderte Situation ja so gar nicht möglich.
Die Geschichte dürfte eine Legende sein, die aber einen wahren Kern hat:
Ja, der Betroffene durfte seine FE behalten.
Nein, er hatte dann keine 18 Punkte oder mehr sondern vermutlich 13 (alternativ 17).
Und nein, er dürfte dafür nicht geklagt haben, sondern das ging auch damals schon "von Gesetzes wegen"