ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Punkte in der Probezeit überhaupt möglich???

Punkte in der Probezeit überhaupt möglich???

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 18:58

Hey Leute ich würde gerne wissen ob es überhaupt möglich ist, das man Punkte in Flensburg bekommt wenn man noch in der Probezeit ist?? Weil ich habe 3 Strück bekommen, da ich 29 km/h zu schnell war. Jedoch wurde ich aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Dies habe ich auch gemacht. Und wo ich im Internet bisschen nachgeschaut habe stand da, das mann mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar 4 Punkte reduzieren kann. Was meint ihr dazu???

Beste Antwort im Thema

da dürfte der Unterschied wenn ich mich nicht irre, darin liegen, dass es das freiwillige Aufbauseminar mit Punkteabbau gibt und das Aufbauseminar für Fahranfänger - meine das mal so gelesen zu haben

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

da dürfte der Unterschied wenn ich mich nicht irre, darin liegen, dass es das freiwillige Aufbauseminar mit Punkteabbau gibt und das Aufbauseminar für Fahranfänger - meine das mal so gelesen zu haben

Du hast ein ASF besucht und kein ASK ;)

Die Nachschulung hast du wegen der Probezeit bekommen.

Das Aufbauseminar für Kraftfahrer kann man freiwillig besuchen und bekommt bis 8 Punkte 4 Punkte "Rabatt" und bis 13 Punkte nur 2 Punkte.

Ab 14 nichts mehr, aber Pflicht.

Kann man aber nur alle 5 Jahre machen

du nimmst nicht freiwillig teil... :D

Also hast du alle deine Punkte noch.

 

Weiterhin hast du jetzt 4 Jahre Probezeit.

 

Noch nen A Verstoß und du bekommst die Möglichkeit an ner psychologischen Beratung teilzunehmen wenn du möchtest.

Da freiwillig = 2 Punkte werden abgebaut bei Teilnahme.

Wenn du dann nochmal nen A Verstoß fabrizierst kommt es zum dreimonatigen Entzug der Fahrerlaubnis und wahrscheinlich zu einer MPU.

Edit:

statt 1x A Verstoß gehen jedesmal auch 2x B Verstöße.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Du hast ein ASF besucht und kein ASK ;)

Die Nachschulung hast du wegen der Probezeit bekommen.

Das Aufbauseminar für Kraftfahrer kann man freiwillig besuchen und bekommt bis 8 Punkte 4 Punkte "Rabatt" und bis 13 Punkte nur 2 Punkte.

Ab 14 nichts mehr, aber Pflicht.

Kann man aber nur alle 5 Jahre machen

Nur sehr schade, dass man sich nicht auf -6 punkte *1 schulen lassen kann. ;)

(kleiner scherz)

3L

*1 6 punkte rabatt fuer teilnahme mit 0 punkten. :)

Hallo!

Egal in der Probezeit oder nicht, du erhälst Punkte!

Das Aufbauseminar wo dir aufgedrückt worden ist, dürften keine Punkte verfallen, es gibt aber auch eins, wo du Punkte abbauen kannst, denk dran lässt du dich die nächsten 2 Jahre nicht blitzen wo du punkte bekommen tust, verfallen sie alle! Solltest du wieder Punkte bekommen, verlängert sich die Frist des verfalls der Punkte!Aber Achtung bei Straftaten wie Alkohol, Drogen etc. verfallen die Punkte erst nach 5 Jahren!

Wenn du Gewissheit haben willst über dein Aktuelles Punkte Konto frag einfach mal bei deiner Führerscheinstelle nach oder schreib mal das Kraftfahrtbundesamt an, und erfrag deine Punkte, auf der Webseite gibts dafür vordrucke

gruß

Danny

Themenstarteram 27. Februar 2010 um 19:21

Ersma danke an alle.^^ Und wie kann ich günstig punkte verlieren??? Möchte nämlich den Personenbeförderungsschein machen. Oda kann ich den auch mit Punkte machen??

Hallo!

Mein Kumpel hat den Taxischein gemacht, er meinte es wären maximal 3 punkte möglich!

gruß

Danny

Zitat:

Original geschrieben von Vectraopel

Hallo!

Mein Kumpel hat den Taxischein gemacht, er meinte es wären maximal 3 punkte möglich!

gruß

Danny

Das kann ich dir nicht sagen ich kann dir aber sagen wie du keine weiteren Punkte mehr bekommst:p

 

Scherz beiseite, du kennst sicherlich die 2x 26km/h Regelung

 

§4 Regelfahrverbot

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes kommt die Anordnung eines Fahrverbots (§ 25 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes) wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in der Regel in Betracht, wenn ein Tatbestand

 

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Zitat:

Original geschrieben von Maroc89

Ersma danke an alle.^^ Und wie kann ich günstig punkte verlieren??? Möchte nämlich den Personenbeförderungsschein machen. Oda kann ich den auch mit Punkte machen??

zwei jahre die füße still halten, dann werden die gestrichen.

so ist es zumindest normal, wie es in der probezeit ist will ich nicht sicher behaupten...

Wenn du nochmal 2 A Verstöße machst dann ist der Lappen sowieso weg, egal wie viele Punkte du hast. ;)

Ist das Vermitteln dieser Zusammenhänge eigentlich noch nicht Teil der theoretischen Fahrschulausbildung?

Bei mir schon, aber das vergessen die meisten wieder.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Punkte in der Probezeit überhaupt möglich???