punkte für den halter?

mal ne frage...es gibt ja in der tat verkehrsdelikte bei denen fahrer als auch halter punkte bekommen. was passiert den wen der halter eine firma ist. gerade bei firmenwägen. bekommt der chef oder der vorstand je nach firmenstand die punkte? oder kassiert in diesem falle nur der fahrer?

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An welche konkreten Fälle denkst du denn? Ich kenne solche Aktionen aus dem Nutzfahrzeugbereich wenn es um so schöne Dinge wie Ladungssicherung geht. In diesen Fällen muss bei der jeweiligen Firma meines Wissens ein Verantwortlicher benannt sein, dem dann das Konto gefüllt wird.

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Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Das ist auch soweit korrekt, es muss in einer GmbH usw. immer eine Person benannt werden die den Auftrag sich um die Fahrzeuge Technisch zu kümmern.

Und das steht wo?

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Und das steht wo?

BGB

Ah ja, doch so genau 🙄🙄 Man möge mal die genaue Rechtsgrundlage nennen...

Vielleicht hilft das weiter

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Mir wollten sie mal damals mit meinem Reisebus als Fahrer und als Halter jeweils 3 Punkte aufbrummen, weil ich angehalten wurde, und am Hilfsrahmen ein kleines Rostloch war.

Der Tüv vor ort, zu dem ich GESCHLEPPT wurde, wollte sich profilieren, und machte daraus ein riesiges Fass auf...
"Leider" dachte er dabei, er hätt es mit nem kompletten Idioten zu tun, doch hatte ich geknipst, das er die Bremsen um die Werte zu "optimieren" ohne laufenden Motor und mit runtergepumpter Druckluft gemacht hatte, und das er mit "Getunedten" Fotos des Schadens bei Gericht aufgelaufen ist, kam auch nicht so gut an... Wurde dann in allen Punkten freigesprochen, leider wurden die Kosten des Verfahrens dem unschuldigen deutschen Volke aufgebrummt...

Bevor das Geschrei losgeht, der Bus war fast 18 Jahre alt, und um das Loch in den Träger zu kriegen musste der Typ den ganz groben Dachdeckerhammer rausholen - mit spitze und ziemlich lange kloppen...
Dreimal mehr zuschlagen und ein Fabrikneuer Holm hätt wohl auch ein Loch gehabt...

Wär der Komiker damit durchgekommen, wären das 6 Punkte für mich gewesen, obwohl ich im Straßenverkehr nie aufgefallen bin...

P.s... Die Richterin konnte mir auch nicht erklären, warum ich 4x im Jahr zum Tüv muss, und bei übersehenen Schäden bin dann dennoch ich dran.

Möchte nur kurz dazu anmerken, wie einige hier mit Gesetzbüchern umher werfen ohne einen kleinsten Hauch von Ahnung zu haben! 😁

Im BGB...ich lach mich kaputt....😁😁😁😁; Sorry.....sehr unterhaltsam das ganze!

Je nach Rechtsform des Unternehmens (Tecci hat"s ja bereits erwähnt) haftet als Halter z.B. der Geschäftsführer einer GmbH...und kassiert ggf. die Punkte...niemals z.b. der Fuhrparkleiter..😉

Ein Blick in den Fahrzeugschein (für die Oberlehrer hier....Beispielhafte Bezeichnung nach alter Art) und die Sache ist geklärt!

Welche Verstöße das sind; leider gibt es darüber keine Aufstellung! 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


....
Je nach Rechtsform des Unternehmens (Tecci hat"s ja bereits erwähnt) haftet als Halter z.B. der Geschäftsführer einer GmbH...und kassiert ggf. die Punkte...niemals z.b. der Fuhrparkleiter..😉
...

Vielleicht noch etwas präzisier:

da die juristische Person "GmbH, AG, etc." die Punkte nicht bekommen kann, wird hier ihr gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer der GmbH, Vorstand, Bereichsvorstand) in die Verantwortung genommen.

Der Wiederum kann diese Verantwortung für den Bereich Fahrzeugmanagement deligieren, muss jedoch dem bestellten Verantwortlichen entsprechende Kompetenz einräumen.

In der Praxis wird es wohl im Streitfall darauf hinauslaufen, dass der Mann/Frau in Robe nachschaut, wer denn die Leasing-/Kaufverträge der Fahrzeuge unterschrieben hat und daher wohl naheliegend der Verantwortliche sein wird.

bye

Warum verkomplizieren hier manche die Sache so sehr? Bei Verstößen geht der Bußgeldbescheid an die Firma, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Die Firma weiss ja dann, wem das betreffende Firmen-Kfz zugeteilt ist oder kann bei wechselndem Fahrer den Zeitpunkt des Vergehens schon nachvollziehen. In meinem Fall war es für de Prokuristen (einer KG) eine stille Freude, den Bußgeldbescheid in die Wochenpost zu legen😁 GsD war es höchst selten😉

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Warum verkomplizieren hier manche die Sache so sehr? Bei Verstößen geht der Bußgeldbescheid an die Firma, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Die Firma weiss ja dann, wem das betreffende Firmen-Kfz zugeteilt ist oder kann bei wechselndem Fahrer den Zeitpunkt des Vergehens schon nachvollziehen. In meinem Fall war es für de Prokuristen (einer KG) eine stille Freude, den Bußgeldbescheid in die Wochenpost zu legen😁 GsD war es höchst selten😉

Vielleicht weil dein Beitrag gar nicht zur Frage passt?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Warum verkomplizieren hier manche die Sache so sehr? Bei Verstößen geht der Bußgeldbescheid an die Firma, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Die Firma weiss ja dann, wem das betreffende Firmen-Kfz zugeteilt ist oder kann bei wechselndem Fahrer den Zeitpunkt des Vergehens schon nachvollziehen. In meinem Fall war es für de Prokuristen (einer KG) eine stille Freude, den Bußgeldbescheid in die Wochenpost zu legen😁 GsD war es höchst selten😉

Das ist bei reinen Fahrervergehen sicher so.

Aber wenn auch der Halter (die Firma) mit im Boot ist, wird es komplizierter...

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