PUG finanziert, darf man tunen?
HI Leute,
also ich will mir bald nen 206 Neuwagen kaufen, da ich aber das Auto nicht ganz bezahlen kann möchte ich eine Finanzierung anstreben. jetzt hat mir jemand erzählt das ich dann am Auto nichts Tunen darf oder umbauen darf/kann was in den Fahrzeugbrief eingetragen werden muss weil dieser bei der Bank liegt (PUG Bank z.b.) und sobald ich ihn da abholen will um was eintragen zu lassen bekommen die das mit und der Finanzierungsvertrag verliehrt seine Gültigkeit. Hat mir nen ziemlichen schock versetzt! verständlich oder?
Naja die frage ist jetzt ob hier vielleicht bei PUG arbeitet oder nem anderen Autohaus/Firma und mir das beantworten kann!
Vielleicht hat auch jemand die Vertragsstatuten für eine Finazierung zu Hand.
Danke für die hilfe
MFG
Baddy
26 Antworten
Ich denke mal, Du hast meinen Beitrag nicht genau gelesen oder verstanden....
Meinst Du allenernstes Du baust Dir z.B. ein Fahrwerk ein und rufst beim KBA an und bekommst eine Abnahme? Träum weiter.
Der TÜV /DEKRA benötigt dazu immer einen KFZ-SCHEIN um bei einer Vorort-Abnahme auch überprüfen zu können, dass es sich auch genau um dieses Fahrzeug handelt.
Oder willst Du dem KBA ein Foto schicken und sagen: Hey, des isser. Schaut gut aus, oder?!
Sicher!
joa das is wahr .. den kfz schein brauchste immer zum eintragen, es es wird zwar meistens nichts in den schein eingetragen stattdessen bekommst du nen tüv zettel wo alles draufsteht ..
@bäda1
also danke erstmal für die info!
es ist so das ich nicht das geld habe eine anzahlung von ca. 45 % zu leisten und im monat zu meinen laufenden kosten von über 300 euro noch eine finanzierungsrate von ca. 210 bis 230 euro zu zahlen! muss auch noch von irgend was leben! in 2 jahren bin ich fertig mit meiner ausbildung und bekomme dann mehr geld und kann dann die schlussrate ohne probleme zahlen!
mich würde nur jetzt interessieren was nötig ist um bei eine polizeikontrolle/unfall nicht in probleme zu geraten wegen anbauteilen!
greetz
wenn du eine ABE hast bekommste weder von der Polizei noch von der Versicherung Probleme, musst jediglich die ABE (das Blatt bzw die Unterlagen) immer mit dir führen.
Beim E-Prüfzeichen (so heisst des?) musste einfach nur anbeuen und das wars...glaubsch
wenn du keine ABE oder ähnliches hast muss es dir der TÜV eintragen in den Fahrzeugschein/brief...
wenn nicht darfst du weder mit dem auto fahren noch biste versichert beim unfall wenn du pech hast
nen materialgutachten bringt dir auch nix...macht wohl nur das eintragen in den schein einfacher...
hoffe ich erzähl nix falsches, aber das is das was ich so weiss...
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kann mir den keiner erklären ob es langt das ganze in den schein eintragen zu lassen oder ob das auch in den brief MUSS! Wenn ja ist die frage ob die PUG Bank in dem Fall stress machen kann/darf oder nicht.
aber das mit dem phonen glaube ich auch net! sonst wären wir ja hier nicht in deutschland sondern in polen!
ne ne das geht sicher net aber ich denke mal das es in erster linie wichtig ist das es im schein steht und net im brief weil den schein hat man immer bei sich den brief sollte man besser nicht bei sich haben.
also materialgutachten bringt nur ne vereinfachung beim tüv oder wie?
also ABE allein bringt nix oder wie?
@bäda1
Naja muß zugeben,mein Beitrag war etwas mißverständlich (was das KBA angeht), natürlich kann ich nicht beim KBA anrufen, aber der Tüv kann das, der gibt die Seriennummer und Fabrikat durch und das funktioniert.
Aber du wirst mir doch wohl recht geben, daß man nicht einfach zum Tüv geht, die Abnahme machen läßt und der Tüv das dann in deinen Schein reinschreibt, oder?
Sorry, aber da bin ich mir sicher, daß das nicht geht. Die vom Tüv stellen dir einen Schein aus mit dem du das Teil dann in den Papieren eintragen läßt und das Eintragen geht nur bei der Zulassungsstelle und da braucht man den Brief, alles andere wäre mir neu.
Ähm also sorry,ich habe gerade deinen Text nochmal ganz genau durchgelesen und festgestellt, daß wir von Anfang an eigentlich das gleiche sagen, bloß, daß du das beim Tüv schon einen Eintrag beim Tüv nennst und ich halt nur Abnahme, meine aber das gleiche wie du. Mißverständnis!!!
@Peschi
gleiches sorry wie oben, das war von mir schlecht beschrieben mit dem KBA. Aber was du sonst schreibst, ist ja das gleiche was ich schreibe, daß du nen Schein bekommst in dem alles steht. Aber dazu sei gesagt, das ist nur die technische Abnahme und die Eintragung findet auf der Zulassungsstelle statt.
@BadBoy
Auch wenn ich hier auf heftigen Widerstand stoße, aber eine Eintragung bei der Zulassungsstelle und nur dort wird es in den Schein geschrieben, alles andere ist Urkundenfälschung, ist nur mit dem Brief möglich in den es dann auch eingetragen wird.
Matrialgutachten und ABE sind verschiedene Sachen,ABE allein ist gut, mußt es halt immer mit dir rumfahren. Matrialgutachten sind vom Tüv abzunehmen, woraufhin du einen Zettel bekommst und den mußt du mit dem Materialgutachten zusammen immermit dabei haben.
Hi ich bins nochmal.
Also da war jetzt ganz schön der Wurm drinn. 🙂
gremlin:
ich denke wir verstehen uns schon. haben halt nur irgenwie drumrum geredet. 🙂
Mit der Eintragung beim Tüv meinte ich natürlich eine Abnahme. Die Eintragung selber macht die Zulassungsstelle oder eben auch das Landratsamt.
(So ist das zumindest in STA.)
Da geb ich Dir hundertprozent recht.
Also nochmal und verständlich für alle anderen:
Eine Änderung am Fahrzeug (nur wenn keine ABE) muss man beim TÜV abnehmen lassen. Dort bekommt man ein Bestätigungs- oder Abnahmeschreiben und mit dem renne ich dann zur Zulassungstelle und lasse das ganze in meine Fahrzeugpapiere eintragen.
Das meinte ich dann mit "bei nächster Gelegenheit", denn ich muss nicht noch am selben Tag dort hin. Sollte aber, falls mich die "grüne Rennstreckenkommision" in der Zwischenzeit aufhält, das TÜV-Abnahmeschreiben immer bei mir führen.
Korrekt?
Grüße, Peter
Genau jetzt haben wirs zusammen, so hätte das schon die ganze Zeit gehen sollen, aber wenn man halt nicht deutlich genug ist passiert sowas, naja jetzt egal, jetzt stimmt´s ja.
Eins noch, das mit dem eintragen in die Papiere beim Landratsamt oder der Zulassungsstelle sollte in ( Achtung Rechtsdeutsch ) verkehrsüblicher Zeit geschehen, d.h. so schnell es geht. Ich habe zwar weiter oben geschrieben, daß ich selber lange rumgefahren bin ohne zur Zulassungsstelle zu gehen, aber das ist nicht korrekt und ich glaube wenn ich in der Zeit nen Unfall gebaut hätte, hätte ich vielleicht auch Probleme gekriegt, das weiß ich aber nicht sicher.
Ach eine Frage noch, wie funktioniert das mit den kleinen gelben Gesichtern. *grins*
Hi.
Ich versuchs mal mit dem Link:
http://www.motor-talk.de/misc.php?s=&action=showsmilies
Wenn der nicht geht schau einfach unter: Forum Regeln und dann unter Smilies.
Hi, also ich hab jedesmal wenn ich beim Tüv war um was einzutragen nur den BRIEF gebraucht.
Der Tüvler hatt dann alles überprüft und des in den brief unter Besonderheiten eingetragen. Dann bekam ich noch en Zettel mit auf dem nochmal steht dass des alles abgenommen wurde und für O.K befunden wurde mit unterschrift und kürzel des Prüfers. Mit dem Zettel sollte man dann irgendwann mal zum Landratsamt, die mir des dann in den Fahrzeugschein eintragen. Muss laut Tüv aber net sofort sein, sondern irgendwann halt mal.
Is bei mir jetzt en halbes Jahr her, sollt vielleicht demnächst mal hin.
Julian