PSA Motor - Benzin oder Diesel?
Hallo liebes Forum!
Wir stehen gerade vor der schwierigen Entscheidung, was besser für uns ist: Benziner oder Diesel. Und sind ziemlich verunsichert was besser für unser Fahrprofil ist: Mehrheitlich Kurzstrecken. Sprich einkaufen (2-4km), Leute besuchen (10-20km), Wochenendausflug (30km-50km), Arbeit (noch unklar, gewünscht ebenfalls Kurzstrecke 😉). Ausnahmen wie mal Ferien in Italien sind natürlich auch drin. Hohe Geschwindigkeiten brauchen wir nicht (da sowieso CH) und ruhiges fahren ist höher gewichtet. Soll geschaltet sein.
Da Nachwuchs da ist brauchen wir ein Upgrade zu unserem kleinen Stadtflitzer (i10, Benzin). Ausgesucht haben wir uns den Hochdachkombi von PSA - egal ob Peugeot Rifter, Opel Combo, Citroen Berlingo oder Toyoto ProAce. Der momentane Markt scheint eher Opel geflutet zu sein, weswegen es wohl einen Opel Combo sein wird.
Gilt die Regel von "Kurzstrecke = Benziner" und alles andere Diesel immer noch?
Zur Auswahl stehen momentan die PSA Motoren (Combo20/21):
Diesel, 130PS
Diesel, 102PS
Benzin, 110PS
Kann man bei diesem Fahrprofil bei allen zugreiffen mit Hinblick auf Wartungsarm für die nächsten paar Jahre?
26 Antworten
Rearboarder haben einen Standfuß auf den Boden. Ist dort ein Staufach, ist der Rearborder dann meistens für diesen Platz im Auto nicht zugelassen. War auch in meinem S-MAX so. Rearboarder ja, wenn das Staufach mit einem Füllkörper aufgefüllt wird (den gib's dann beim Autohersteller zu kaufen). Oder aber man hat Pech und in einem Staufach ist der Verstärker für's Premium-Soundsystem untergebracht (so wie's bei mir war) und der Sitzplatz ist für einen Rearboarder nicht brauchbar. Zumindest wenn man ihn laut Gesetz verwenden will.
Isofix-Kindersitze für größere Kinder (ab 3 Jahren) sind nach vorne gerichtet und haben keinen Standfuß. Diese können dann auch bei den Sitzplätzen mit Staufächern verwendet werden.
Grüße,
Zeph
Zitat:
@bug99 schrieb am 10. September 2021 um 12:38:20 Uhr:
Staufachproblematik:
Es gibt Kindersitze, die einen eigene "Abstützung" haben, sich also vor dem Sitz auf dem Boden abstützen.
So ziemlich jeder gute Kindersitz für ein Kleinkind hat so einen Stützfuß.
Zitat:
@bug99 schrieb am 10. September 2021 um 12:38:20 Uhr:
Und da gibt es Probleme durch das zusätzlich Staufach. Kann man aber lösen, in dem man das Staufach komplett ausfüllt.
Ja, durch originale Füllstücke. Die gibt es nur für Fahrzeuge von Ford und dem VW-Konzern. Aber Vorsicht: Nicht für alle Fahrzeuge von denen. Manche Kindersitzhersteller, z.B. Britax Römer, erlauben es nicht einmal dann.
Zitat:
@bug99 schrieb am 10. September 2021 um 14:20:42 Uhr:
sofern man keine zwei linke Hände hat, sollte das auch so gelingen 🙂
Meinst Du, wenn man handwerklich begabt ist, bekommt man ein originales Füllstück vom Vertragshändler? Original muß es sein, damit das zulässig ist.
Ähnliche Themen
Zitat:
@bug99 schrieb am 10. September 2021 um 14:52:49 Uhr:
zulässig? 🙂mir reicht es wenn es sicher ist 🙂
Sicher? Vom TÜV geprüft? Dann wäre es auch zulässig. Was glaubst Du, warum nur originale Füllstücke aus dem originalen Material zulässig sind? Den meisten Leuten reicht es nicht, wenn irgend jemand im Internet es als "sicher" bezeichnet hat.
Wir können hier nichts dagegen tun, wenn Du das Leben der mitfahrenden Kinder durch illegale Aktionen gefährdest. Aber Du solltest hier niemandem den "Tip" geben, das ebenfalls zu tun.
Zitat:
@bug99 schrieb am 10. September 2021 um 16:09:04 Uhr:
hoffe du hast beim Tippen einen Schutzhelm auf 🙂
-
Die Versicherung wird im Schadensfall dann entsprechend die Leistung kürzen.
Die freuen sich immer, wenn die Regeln und Vorschriften nicht eingehalten werden. 😉
es ist doch keine bauliche Veränderung am Fahrzeug die zulassungsrelevant ist.
Dann müsste ein vom Gericht bestellter Sachverständige feststellen, dass die Auffüllung des Stauraums ursächlich mit der Schadenhöhe zusammenhängt.
Darum sagte ich ja man sollte keine zwei linke Hände haben. Im Extrem kannst du den Stauraum mit Stahl bewährten Beton ausfüllen 🙂 🙂
Zitat:
@bug99 schrieb am 10. September 2021 um 17:29:31 Uhr:
es ist doch keine bauliche Veränderung am Fahrzeug die zulassungsrelevant ist.Dann müsste ein vom Gericht bestellter Sachverständige feststellen, dass die Auffüllung des Stauraums ursächlich mit der Schadenhöhe zusammenhängt.
Darum sagte ich ja man sollte keine zwei linke Hände haben. Im Extrem kannst du den Stauraum mit Stahl bewährten Beton ausfüllen 🙂 🙂
Wenn ich das richtig sehe bezieht sich die Schadenshöhe auf die Gesundheit der Kinder auf den Sitzen?
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 11. September 2021 um 20:47:00 Uhr:
Wenn ich das richtig sehe bezieht sich die Schadenshöhe auf die Gesundheit der Kinder auf den Sitzen?
hatte ich auch so verstanden.
Aus welchem Material sind denn die "offiziellen" 🙂 Ausfüllteile der anderen Autoherstellern?
ich tippe mal auf geschäumtes Polystyrol oder Polyurethan.
Zitat:
@Zephyroth schrieb am 10. September 2021 um 12:40:56 Uhr:
Rearboarder haben einen Standfuß auf den Boden. Ist dort ein Staufach, ist der Rearborder dann meistens für diesen Platz im Auto nicht zugelassen.
Lustigerweise gehören diese Staufächer im Boden, zumindest beim Berlingo, zum Kinderpaket. Da hat ja wer gut mitgedacht.. ;-)