PS schwaches Gespann zum Nordkap.
Hi,
wir möchten nächsten März einen Sprite Super 390 mit unserm VW Fox über Nordschweden zum Nordkap ziehen.
Ist das möglich?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@foxstream schrieb am 13. Juli 2016 um 22:36:31 Uhr:
@ kdbmarl
Welchen Monat sind die Bilder gemacht?
Genau so hab ich mir das vorgestellt.
Split gab es in Nordschweden nur auf "Hauptstrassen".
Fahrbahn war festgefahrener Schnee mit eingefrästen Längsrillen.
Die Bilder stammen von Mitte Mai letzten Jahres.
https://www.facebook.com/.../media_set?...
39 Antworten
Alles klar Chef.....
Leute gibt es hier bei MT. Ist echt schlimm.
Mercedes Fahrer, haben aber ja eh immer recht. Da lohnt kein Diskutieren.
Hauptsache Dauer und Zündungsplus!
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 24. Juli 2016 um 15:35:09 Uhr:
Naja,ich habe hier schon viele merkwürdig Sachen gelesen. Es sind hier allerdings auch viele anderer (meiner) Meinung. Würde so aber auch keinen Sinn machen. Dann müsste die Polizei ja bei jeder Kontrolle das Gespann wiegen. Auch so müsste man jeden Anhänger erst einmal wiegen bevor man ihn benutzen kann. Ich zumindest habe keine geeignete Waage. Scheinbar gehst du aber ja sowieso lockerer mit dem Thema um. Du hast ja dem TE geraten es durchaus zu riskieren und eine minimale Überschreitung eh nicht ausschlaggebend ist. Die Behörden sehen das aber etwas anders. Da zählen nur nackte Zahlen.
Die Regelung für Überladung in Norwegen sind drastisch. Das wird ziemlich teuer.
Es ist wie navec sagt. Das tatsächlich angehängte Gewicht zählt. Und offensichtlich warst Du noch nicht in einer Polizeikontrolle, bei der die Anhängelasten geprüft werden. Du wirst es nicht glauben, die haben Wiegematten dabei, mit denen sie Dir sogar überladene Achsen nachweisen. Was im Schein steht, zählt da wirklich nur bei tatsächlicher Überladung des Anhängers oder der zul. Anhängelast oder bei Überschreiten der 80km/h Regelung bei nicht eingealtener Tempo100-Kriterien.
Falls Du es nicht glaubst, versuche mal, Gesetze oder Verordnungen zu zitieren, die beweisen, was Du sagst... Freund Google hilft 😉
Die Gesetzte habe ich schon gelesen und auch Google habe ich schon befragt. Das Ergebnis ist nicht eindeutig. Viele sind der einen viele der anderen Meinung. Die Gesetzestexte kann man auch auf verschiedene Arten auslegen.
Aber zurück zum Thema,ich denke da sind wir uns einig, dass der TE sein Vorhaben nocheinmal überlegen sollte. Er sollte über ein anderes Zugfahrzeug nachdenken wenn er auch etwas von der Reise haben möchte.
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Zitat:
@dk_1102 schrieb am 25. Juli 2016 um 10:38:37 Uhr:
Die Gesetzte habe ich schon gelesen und auch Google habe ich schon befragt. Das Ergebnis ist nicht eindeutig. Viele sind der einen viele der anderen Meinung. Die Gesetzestexte kann man auch auf verschiedene Arten auslegen.
...dann hast du die Texte ganz sicher nicht richtig verstanden, denn in der Beziehung gibt es m.E., zumindest von Institutionen, die sich damit auskennen sollten, keine unterschiedlichen Auffassungen.
Lies dir mal §42 STVZO durch.
Es darf bei der Anhängelast bei normalen Pkw das zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschritten werden...vielleicht hast du da etwas verwechselt.
Dass die zulässige Anhängelast nicht kleiner sein darf, als das zul. Gesamtgewicht der Anhängers steht dort nirgendwo.
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 25. Juli 2016 um 00:28:15 Uhr:
Alles klar Chef.....
Leute gibt es hier bei MT. Ist echt schlimm.
Mercedes Fahrer, haben aber ja eh immer recht. Da lohnt kein Diskutieren.Hauptsache Dauer und Zündungsplus!
Noch schlimmer, wenn die wirklich Recht haben und im Gegensatz zu Dir diskutieren können; trotz Dauer- und Zündungsplus. 😁 😁
Versuch's einfach mal mit lesen und verstehen! 😉
In D ist es ABSOLUT eindeutig, dass ausschliesslich das tatsäche Gewicht des Anhängers zählt. Das wurde hier im Forum auch schon gefühlte 785x diskutiert.
Ich habe allerdings ehrlich gesagt nicht den blassesten Schimmer, wie die diesbezüglichen Regelungen im Ausland sind ... und hierfür würde immer die (ggf. abweichende) Regelung des Gastlandes zählen, da es sich ja nicht um eine technische Ausstattungsfrage handelt.
Mal zum Thema: ich würde dir ehrlich gesagt davon abraten mit einem derart untermotorisierten Gespann eine so lange Tour zu unternehmen.
Ich war vor vielen Jahren mit einigen Gefährten unterwegs, die ich heute als grenzwertig empfinde. Ob ein Mercedes 207d, ein Ford Transit mit 65 PS Diesel oder der T3 mit gar nur 50PS: die Gefährte waren in allen möglichen Verkehrssituationen überfordert, hatten an Steigungen Temperaturprobleme und liefen nahezu immer an der Belastungsgrenze. Die Bremsen waren überfordert und ein mitschwimmen im normalen Verkehr praktisch nicht möglich. Du wirst von anderen Verkehrsteilnehmern (gerechtfertigt) oftmals als lästiges Verkehrshindernis empfunden.
Ich kann nur empfehlen Dir und anderen Verkehrsteilnehmern diesen Stress zu ersparen. Ich würde es heute nicht mehr tun. Und Dein Auto wird es dir sicher danken.
Zitat:
@Nogolf schrieb am 25. Juli 2016 um 22:59:58 Uhr:
In D ist es ABSOLUT eindeutig, dass ausschliesslich das tatsäche Gewicht des Anhängers zählt. Das wurde hier im Forum auch schon gefühlte 785x diskutiert.Ich habe allerdings ehrlich gesagt nicht den blassesten Schimmer, wie die diesbezüglichen Regelungen im Ausland sind ... und hierfür würde immer die (ggf. abweichende) Regelung des Gastlandes zählen, da es sich ja nicht um eine technische Ausstattungsfrage handelt.
Ist imho eine Frage der StVZo und nicht der StVo. Und bei StVZo müssen andere Regeln anerkannt werden. 😉
Zitat:
@dk_1102 schrieb am 25. Juli 2016 um 10:38:37 Uhr:
Die Gesetzte habe ich schon gelesen und auch Google habe ich schon befragt. Das Ergebnis ist nicht eindeutig.
Dies ist mein Fachgebiet. Du bist der erste, der es nicht verstanden hat. "Viele" ist daher Blödsinn. Selbstverständlich ist das eindeutig.
Man muss lernen, Ergoogletes zu bewerten. Dein hier veröffentlichter Schmarrn taucht da ja schließlich auch auf. Das muss man aussortieren können.
COC ist innerhalb EU einheitlich - da steht es drin.