Prüfbuch Gasanlage
Hallo , wo bekomme ich ein Prüfbuch für einen Wohnwagen her ?
Ist verloren gegangen ??
Danke
33 Antworten
Hallo,
das ist normalerweise kein Problem, wird im Prinzip von jedem zugelassenen Prüfer bei der Prüfung ausgestellt.
Re: Prüfbuch Gasanlage
Zitat:
Original geschrieben von Mexi Herby
Hallo , wo bekomme ich ein Prüfbuch für einen Wohnwagen her ?
Ist verloren gegangen ??
Danke
Bitte was ist ein Prüfbuch, weil ich bein sicher, ich hab keins.
ist ein gelbes Heft, in dem die Durchführung der Gasprüfung dokumentiert wird.
Gruß Frank
Dafür habe ich hinten an meinem Womo eine Prüfplakete, sieht grün/gold aus.
Prüfbuch ist mir auch neu - ich habe jedenfalls keins...
Das Bild ist zwar nicht so gut (Handy), aber ich glaube man kann alles erkennen...
PS.: Ja, ich weiß, das eine neue Prüfung fällig ist... 😁
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Die Plakette alleine hat keinerlei Gültigkeit!
Bei jeder Gasprüfung nach G607 wird ein Prüfbuch ausgefüllt
und vom Sachverständigen abgestempelt.
Sollte das gelbe Buch nicht mehr vorhanden sein, muss ein neues erstellt werden.
Ausnahme sind die beim Tüv durchgeführten GP,
da der TÜV auf Prüfbücher verzichtet und seine eigenen
Protokolle ausdruckt, die dann mitzuführen sind.
Gruss
alfa1966
Wat denn nu?
Plakette und/oder Prüfbuch?!
Ich hab nach der G.-Prüfung beim TÜV nur die P. gekommen, so weit ich mich zu erinnern weiss ....
Servus
Zitat:
Wat denn nu?
Da hast nicht aufgepasst. Die GP ist wie eine AU-Prüfung, entweder Eintrag ins Prüfbuch oder Ausdruck der (im Prüfbuch )mitgeführt wird...
Gruss
Richtig!
Und die Plakette wird zusätzlich geklebt.
Gruss
alfa1966
Hallo Tempomat, hallo Jeanne-Tommy,
solltet ihr zur Plakette kein Schriftstück erhalten haben, so hat man euch aber herzallerliebst über den Tisch gezogen. Denn diese Prüfbescheinigung beinhaltet ja auch die Bestätigung des Sachkundigen inkl. seines Namens, Adresse und Zulassungsnummer des DVFG 😉
Habe am WE bei einem Forentreffen auch noch mit einem Camper gesprochen, der bei seiner letzten Gasprüfung für 35,-Teuros zwar eine Plakette, aber sonst nichts schriftliches erhalten hat. Er erzählte aber auch das die Gasprüfung mit einem Blick in den Gaskasten und Plakette kleben nach ca. 1,5min erledigt war 😁
@Jeanne-Tommy: Deine Gasprüfung ist überfällig 😉
Also ich kann kmir eigentlich nicht vorstellen, das der TÜV den Prüfbericht nicht aushändigt, aber wird wohl so sein.
Das Einzige was ich schon erlebt habe, habe keine Plakette bekommen, aber Eintrag ins gelbe Blatt.
Gasprüfer sagte, Plakette sei wie TÜVaufkleber und stände privaten Prüfern nicht zur Verfügung, da sie geschüzt sind.
MfG.Werner
PS. Ohne Druckprüfung eine Gasabnahme zu machen, ist schon deftig!!!
Hallo Waldschrat,
wo gibt es denn "private Prüfer"?
Erste Voraussetzung für die Zulassung ist der Betrieb eines Gewerbes. Wer dann auch noch die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann eine Prüfernummer beantragen und wer die hat kommt auch an die Plaketten.
Andersherum, wer nicht an die Plaketten kommt, darf meines Wissens auch keine Prüfung nach G607/EN1949 abnehmen 😉
Hallo,
ich hab auch ein gelbes Heft für die Gasanlage. Hab aber schon sehr lange nicht mehr prüfen lassen.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Wat denn nu?
Plakette und/oder Prüfbuch?!
Ich hab nach der G.-Prüfung beim TÜV nur die P. gekommen, so weit ich mich zu erinnern weiss ....
Hi Tempomat,
da würde ich an Deiner Stelle dem Freundlichen mal kräftig auf die Füße Steigen! 😁 Das Prüfbuch gehört zu jedem Caravan dazu und ist eigentlich für den Gebrauch (rechtlich gesehen) unabdingbar.
Gruß
Franjo001
Also nochmal für alle, die´s vielleicht noch nicht verstanden haben!
Zu jedem WOMO oder WOWA gehört ein Prüfbuch! Dieses ist gelb! Wenn der TÜV die Gasprüfung macht, genügt statt Eintrag ins Prüfbuch deren Prüfprotokoll für Gasprüfungen. Das gibt es zusätzlich zum normalen Prüfprotokoll! Das ist im Fahrzeug mitzuführen! Notfalls Beides ! Immer!
Die Plakette ist Teil der Prüfeintragung im Prüfbuch! Nur Plakette ist so gut wie nicht geprüft, nur Eintrag ist aber genauso falsch!
Und wenn bei waldschrat einer privat geprüft hat, naja! Im Versicherungsfall gilt diese Prüfung als nicht gemacht! Die Versicherung freut sich! Wieder Geld für´s shareholder - value gespart!
Zur Klärung: ich darf eine Gasprüfung abnehmen, wenn ich
a) einen Betrieb habe, der die Voraussetzungen besitzt, also WOMO + WOWA - Rep, Kfz-Rep., Kfz-elektrik, Bauschlosser, -flaschner, -klempner etc. Nicht zu vergessen Gashandel! Und ich die entsprechende Schulung mitmachte und eine Prüfer - Nummer erhalten habe!
b) wenn ich einem Betrieb angehöre, der obige Voraussetzungen erfüllt und ich meine persönliche Prüfer - nummer habe. Aber nur im Auftrag und für Rechnung der Firma, wo ich arbeite!
Wen ich aus dem Betrieb ausscheide, darf ich weiterprüfen, wenn ich das als eigenständiges Gewerbe anmelde. Und dann bekomme ich auch die Plaketten vom DVFG.
Das sparen sich manche Prüfer scheinbar, denn die kosten ja was!
Gruß
Klaus