Prozente Übernehmen
Hihoo
Habe mal ne frage an euch versicherungs Guru's 🙂
und zwar habe ich mein auto seit 2002 auf meinen namen angemeldet und die versicherung als zweitwagen von meinem dad. mittlerweile bin ich umgezogen. daraus lässt sich ja schliessen das ich mich polizeilich und auch mein auto ummelden muss. als ich damals mein auto auf meinen namen versichern wollte sagte mir die versicherung das ich mit 240 % einsteigen würde weil ich ja damals einen unfall mit meinem LKRAD hatte (hab es danach abgemeldet und seit dem nix mehr auf meinen namen angemeldet). nun wollte ich wissen wie das ist wenn ich jetzt die prozente von meinem dad (also eigentlich meine) übernehmen will. mir wurde mal gesagt das mein vater dann eine verzichtserklärung schreiben soll. oder geht das einfach so?
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Wohl nicht bei jeder Versicherung. 😉
Mit welcher Begründung denn? Denn SF1 heißt doch "1 Jahr schadenfrei", das sollte doch bei allen gleich sein...
MfG, HeRo
Es gibt da eine Formulierung in den AKB ...
Zitat:
Original geschrieben von HeRo11k3
Mit welcher Begründung denn? Denn SF1 heißt doch "1 Jahr schadenfrei", das sollte doch bei allen gleich sein...
MfG, HeRo
Wenn der Kunde seit Mai sein Fahrzeug versichert hat sind das wieviel Monate ?
Richtig keine 12, ergo kein volles Jahr und somit keine SF1. Manche gestehen dem Kunden die SF1 trotzdem zu und andere eben nicht.
Christo
Wie gesagt es ist je nach Unternehmen unterschiedlich, in der Regel wird jedoch die SF 1/2 zu Beginn berücksichtigt. Sofern der Versicherer das nicht von selbst macht, kannst Du den Nachweis erbringen, dass dein Vater zum damaligen Vertragsbeginn einen weiteren Pkw-Vertrag hatte der mindestens in die SF 1/2 eingestuft war. Damit hättest auch Du (im Rahmen der Eltern Kind Regel) die SF 1/2 bekommen.
Zur Hochstufung im Folgejahr nach dem Vetragsbeginn gibt es folgende Möglichkeiten:
Beginn 01.01. mit Kl.0 (das ist aber fast unmöglich) -> Folgejahr SF 1
Beginn 01.01. mit SF 1/2 -> Folgejahr SF 1
Beginn bis 01.07. mit Kl. 0 -> Folgejahr SF 1/2
Beginn bis 01.07. mit SF 1/2 -> Folgejahr SF 1
Beginn nach dem 01.07. -> im Folgejahr gleiche Klasse wie zu Beginn.
Das ganze ist in Nr. 14 der Tarifbestimmungen (in der Regel) nachzulesen.