Probleme mit Gewähr
Hallo,
ich habe vor ca. eineinhalb jahren einen geschlossenen bus (F-Transit) an einen gewerbetreibenden verkauft. 9 monate später bekomme ich gemeldet, dass das fahrzeug rost am motorblock aufweist. (das fahrzeug ist ohne probleme mit bestnoten dürch den tüv gekommen, der vor der abholung gemacht wurde.) ich solle das fahrzeug zurücknehemen (unternehmer ein schreiner betrieb). in diesen neun monaten wurde das fahrzeug schon ,,geunfallt,, (starker heckschaden). und wie bei seinem vorgänger fahrzeug, er hat es garnicht gepflegt... ich habe beim verkauf wörtlich übermittelt, dass die gewährleistung entfällt. für den käufer war dies nix neues, er hatte keine probleme damit und war einverstanden da sein bruder in einer Ford werkstatt arbeitet, der ebenfalls bei der besichtigung des fahrzeugs dabei war. ich habe zeugen, die das bestätigen können.
er hat angeblich mit dem hammer auf den block gehauen und der ist dann ,,zerbröselt,,...mit welcher kraft, weiss ich nicht.
wie sieht meine sache im gericht aus? MUSS ich das fahrzeug zurückziehen?
mfg
Beste Antwort im Thema
nene, Sachmangelhaftung gilt auch bei Privatverkäufen wenn dies nicht ausgeschlossen wird
Gewerbetreibende untereinander können diese auch gänzlich ausschließen
36 Antworten
Wie alt war denn der Wagen, und wieviel ist er denn schon gelaufen gewesen,
beim Verkauf?
Motoren neigen dazu undicht zu werden.
Viktor
Nach 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr, der Käufer muss dann beweisen das der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Des weiteren steht dem Verkäufer erst einmal eine Nachbesserung zu oder der Verkäufer kann den Mangel bei einem anderen Betrieb durchführen lassen.
Habt ihr gar nix schriftliches aufgesetzt?
Viktor
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Zitat:
Original geschrieben von viktor12v
Habt ihr gar nix schriftliches aufgesetzt?Viktor
also, vertrag da, rechnung da! .......also die kiste war chekheftgepflegt...tüv kurz vor der abgabe ohne jegliche macken...
Vertrag da,
ja aber was steht drinnen?
Viktor
Hat der TE oben glaube ich schonmal geschrieben, dass dort eben nichts vom Gewährleistungsausschluss drin steht.
Wenn es unabhängige (!) Zeugen gibt, dann kann der Gewährleistungsausschluss auch so durch gehen. Vereinbaren kann man den ja auch mündlich, nur mit dem Beweis wird es schwer. Blöd wäre es, wenn (wie relativ häufig) in dem schriftlichen Vertrag drin stehen sollte, dass keine Nebenabreden bestehen.
Allerdings gilt dann immer noch, wie bereits geschrieben wurde, dass der Käufer nach mehr als 6 Monaten beweisen muss, dass der Mangel schon vorlag.
Mal davon abgesehen das du dringend einige Kurse für selbstständige Geschäftsleute besuchen solltest.
Ist Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden nicht eh ausgeschlossen?
Aber Rost am Motorblock und Zylinderkopf sind ganz normal da es sich um einen Stahlgußblock handelt und Eisenprügel rosten nun mal,aber bis die durch sind gibts den Rest des Transits schon lange nicht mehr. Sollte also kein Problem sein,Undichtigkeiten an der Pumpe können vorkommen und wenn er beim Verkauf dicht war dürfte es schwerfallen nach 9 Monaten zu beweisen das der Fehler beim Kauf schon war.
Wenn die Kiste einen mittlerweile runetrgekommenen Eindruck macht dürfe es eh schwerfallen dir was anzuhängen.Das über das Gewährleistungsrecht eigene Schlamperei des Käufers dem Verkäufer aufs Auge zu drücken dürfte bei allen Gerichten bekannt sein.
Aber eine Lektion hast du hoffentlich gelernt,manchmal es es das bessere Geschäft wenn man kein Geschäft macht.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Allerdings gilt dann immer noch, wie bereits geschrieben wurde, dass der Käufer nach mehr als 6 Monaten beweisen muss, dass der Mangel schon vorlag.
Das dürfte ihm nicht möglich sein, nachdem er schon selbst (!) zugegeben hat, den Motor eigenhändig mit einem Hammer demoliert zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ist Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden nicht eh ausgeschlossen?
Ist ein weit verbreiteter Irrtum. Genauso wie das Gerücht, dass bei Verkäufen von Privat keine Gewährleistung gelten würde.
Das BGB regelt nur, dass in bestimmten Fällen die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden KANN. Grundsätzlich gilt aber immer, dass die normalen Regeln gelten, so lange man nicht ausdrücklich (und eben wirksam) einen Ausschluss vereinbart hat.
Hallole zusammen
Nochmal hallo ... Jetzt hat das ganze Hand und
Fuß bekommen. Wichtig ist das Dein Anwalt den
Sachverständigen überprüft ggf einen gemeinsamen
Gutachter der Gerichtsverwertbar die Geschichte
beurteilt beauftragt,
diesem sollten aber die Bedenken wegen möglicher
Manipulation ( Hammerschlag als Ursache der
Undichtigkeit ) genannt werden und er sollte
darauf auch ein Augenmerk richten.
Ist zumindest eine Chance da Heil rauszukommen,
die zusätzliche Wertminderung durch Unfalllschaden
ggf nicht fachgerechte Reparatur
( billiginstanssetzug beim Bruder??? )
Erstattung der Versicherung des Unfallgegeners ???
und fehlende Pflege wird man natürlich vom möglichen
Erstattungsbetrag abziehen.
Da dürfte nicht mehr viel übrigbleiben was der noch
bekommt solltest Du zur Rücknahme verurteilt
werden. Auch diesen Aspekt sollte der
Sachverständige hinsichtlich des Aktuellen Wertes
des Fahrzeuges deffinieren bzw beurteilen.
Jol..
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
nene, Sachmangelhaftung gilt auch bei Privatverkäufen wenn dies nicht ausgeschlossen wird
Gewerbetreibende untereinander können diese auch gänzlich ausschließen
man muß dies halt auch schriftlich tun. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Mal davon abgesehen das du dringend einige Kurse für selbstständige Geschäftsleute besuchen solltest.Ist Gewährleistung zwischen Gewerbetreibenden nicht eh ausgeschlossen?
Aber Rost am Motorblock und Zylinderkopf sind ganz normal da es sich um einen Stahlgußblock handelt und Eisenprügel rosten nun mal,aber bis die durch sind gibts den Rest des Transits schon lange nicht mehr. Sollte also kein Problem sein,Undichtigkeiten an der Pumpe können vorkommen und wenn er beim Verkauf dicht war dürfte es schwerfallen nach 9 Monaten zu beweisen das der Fehler beim Kauf schon war.Wenn die Kiste einen mittlerweile runetrgekommenen Eindruck macht dürfe es eh schwerfallen dir was anzuhängen.Das über das Gewährleistungsrecht eigene Schlamperei des Käufers dem Verkäufer aufs Auge zu drücken dürfte bei allen Gerichten bekannt sein.
Aber eine Lektion hast du hoffentlich gelernt,manchmal es es das bessere Geschäft wenn man kein Geschäft macht.
lektion? also deiner meinung nach, kein geschäft? denkst du ich werde mir leute aussuchen an wen ich die autos verkaufe? und ich soll noch Kurse für selbstständige Geschäftsleute besuchen?
du wärst nie im leben draufgekommen, wie der typ am anfang war, ich habe noch nicht mal dran gedacht, dass er so eine scheisse aufmacht....der hatte ahnung und brauchte ,,nichts, da sein bruder bei ford arbeitet,,.
Zitat:
Original geschrieben von schrauber992
du wärst nie im leben draufgekommen, wie der typ am anfang war, ich habe noch nicht mal dran gedacht, dass er so eine scheisse aufmacht....der hatte ahnung und brauchte ,,nichts, da sein bruder bei ford arbeitet,,.Zitat:
lektion? also deiner meinung nach, kein geschäft? denkst du ich werde mir leute aussuchen an wen ich die autos verkaufe? und ich soll noch Kurse für selbstständige Geschäftsleute besuchen?
Das du offensichtlich noch vieles lernen mußt zeigt dieser Threat hier,zB die Tücken des Gewährleistungsrechts und des Vertragsrechts.Den genauen Wortlaut zum Thema Gewährleistung kennen wir immer noch nicht.
Und eine gewisse Menschenkenntnis solltest du dir auch noch zulegen.
Irgenwie habe ich das dumpfe Gefühl das man deine Firma mal uf folgender Seite finden könnte.
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Jeder gute Verkäufer such sich seine Kunden mehr oder weniger aus,oder er minimiert sein Risiko zumindest mit einem wasserdichten Vertrag.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Das du offensichtlich noch vieles lernen mußt zeigt dieser Threat hier,zB die Tücken des Gewährleistungsrechts und des Vertragsrechts.Den genauen Wortlaut zum Thema Gewährleistung kennen wir immer noch nicht.Zitat:
Original geschrieben von schrauber992
du wärst nie im leben draufgekommen, wie der typ am anfang war, ich habe noch nicht mal dran gedacht, dass er so eine scheisse aufmacht....der hatte ahnung und brauchte ,,nichts, da sein bruder bei ford arbeitet,,.
Und eine gewisse Menschenkenntnis solltest du dir auch noch zulegen.
Irgenwie habe ich das dumpfe Gefühl das man deine Firma mal uf folgender Seite finden könnte.
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.plJeder gute Verkäufer such sich seine Kunden mehr oder weniger aus,oder er minimiert sein Risiko zumindest mit einem wasserdichten Vertrag.
dann muss ich dich leider groß enttäuschen,
kannst so lange suchen bis die tasten brennen, die firma denkt noch nicht mal insolvenz anzumelden.
und noch eine kleine sache,
verkäufer bin ich nicht. bin mitte 18.
kurse kannst du für mich mal besuchen, werde ich nicht brauchen bis ich mein gewerbe aufmache. billige 10 jahre mit autos,....und es werden noch mehr...
M F G!