Probleme mit Gewähr
Hallo,
ich habe vor ca. eineinhalb jahren einen geschlossenen bus (F-Transit) an einen gewerbetreibenden verkauft. 9 monate später bekomme ich gemeldet, dass das fahrzeug rost am motorblock aufweist. (das fahrzeug ist ohne probleme mit bestnoten dürch den tüv gekommen, der vor der abholung gemacht wurde.) ich solle das fahrzeug zurücknehemen (unternehmer ein schreiner betrieb). in diesen neun monaten wurde das fahrzeug schon ,,geunfallt,, (starker heckschaden). und wie bei seinem vorgänger fahrzeug, er hat es garnicht gepflegt... ich habe beim verkauf wörtlich übermittelt, dass die gewährleistung entfällt. für den käufer war dies nix neues, er hatte keine probleme damit und war einverstanden da sein bruder in einer Ford werkstatt arbeitet, der ebenfalls bei der besichtigung des fahrzeugs dabei war. ich habe zeugen, die das bestätigen können.
er hat angeblich mit dem hammer auf den block gehauen und der ist dann ,,zerbröselt,,...mit welcher kraft, weiss ich nicht.
wie sieht meine sache im gericht aus? MUSS ich das fahrzeug zurückziehen?
mfg
Beste Antwort im Thema
nene, Sachmangelhaftung gilt auch bei Privatverkäufen wenn dies nicht ausgeschlossen wird
Gewerbetreibende untereinander können diese auch gänzlich ausschließen
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36 Antworten
Vollkommen vermurkster Labertread......
Zitat:
Original geschrieben von schrauber992
und noch eine kleine sache,
verkäufer bin ich nicht. bin mitte 18.
Ja wie jetzt, laut Anmeldung
Geburtstag: 4. März 1989, das macht bei mir
21.
Oder warste drei Jahre krank? 😁
Wenn Du so in deinem "Geschäft" rechnest dann gute Nacht.
Wie schon geschrieben : Laberthread oder immer noch Ferien. 😮
Zitat:
Original geschrieben von schrauber992
...werde ich nicht brauchen bis ich mein gewerbe aufmache.
Was? 😰
Bedeutet dies, daß du den Wagen, um den es hier geht, schwarz verkauft hast?
😁 Den Link zu der Seite auf der er früher oder später zu finden sein wird habe ich ja schon gesetzt.
Aber es ist schon lustig da so ein Jüngelchen glaubt mit Fahrzeugen sein Geld verdienen zu können von denen akteingesessene Händler ihre Finger weglassen da Schäden in den ersten 6 Monaten voll auf eigene Kappe gehen wenn man nicht das Glück hat das es 08/15 Verschleißteile sind die nicht in die Gewährleistung fallen.
😉 Da hatte der Junior eines regionalen Händlers ein besseres Geschäftsmodell. Zweifelhafte Kisten hat er mittels Vertragsformularen seines Vaters verkauft.Klappte ganz gut bis die ersten Gewährleistungsfälle reinkamen und Daddy die Möhren zuvor nie gesehen hatte und auch nie angekauft hätte. Da hat ihn der Alte dann hochkant rausgeschmissen,davon mal abgesehen das er ihm einige Kunden vertrieben hat da er ganz offensichtlich nicht kapiert hat was beim Autoverkauf wichtig ist und das obwohl er quasi in einem Autohaus aufgewachsen ist.
Aber Autohändler wie der TE kommen und gehen,da lohnt sich oft nicht mal ein Eintrag ins Telefonbuch da sie vor erscheinen der Ausgabe weg vom Fenster sind.
@Sir Donald
Wie hat der Kerl die Karren durch die Geschäftsbücher von seinem Vater geschleust?
Keine Ahnung,vermutlich durfte das hinterher seine Mutter geradebügeln die die Buchhaltung normalerweise macht.Da wurde viel unter den Tisch gekehrt und vertuscht.
Sein alter Herr hatte ihm damals den Verkauf weitgehend überlassen,keine Ahnung wie das exakt geregelt war das Junior offiziell eine eigene Firma hat. War seinerzeit etwas unübersichtlich,das heisst es ist auch heute noch so da Junior auf seiner Seite die Gebrauchten seines Vaters anbietet.
Aber wenigstens hat man die Kunden nicht hängenlassen sondernd er Senior hat die Reparaturen aug seine Kappe genommen.Die konnten ja nichts dafür das der Sohnemann trickst.
Aber ich sags mal so,der Junior hat seit er selbstständig mit Autos handelt einige Freunde verloren was zu denken gibt. Wenn der den elterlichen Laden übernimmt kann man ihn wohl zusperren da Viele dort nur kaufen weil man mit dem Alten reden kann und der zu seinem Wort steht,auch wenn es mal zu seinem Nachteil ist.
Wie das halt so bei kleineren Händlern auf dem Land ist,alles hängt am Chef.
Zitat:
Original geschrieben von schrauber992
Hallo,
ich habe vor ca. eineinhalb jahren einen geschlossenen bus (F-Transit) an einen gewerbetreibenden verkauft.....
Das mit Deinem Alter beschäftigt mich doch. 😰
Laut deinem letzten Beitrag bist Du mitte 18.
Wie kannst Du dann mit 17, als Minderjähriger, einen Vertrag mit einem Gewerbetreibendem abschließen.
Oder hat Mutti unterschrieben.😕
Ich gehe jetzt mal klingeln und verpetze Dich bei den Mod´s....
.....ist genug jetzt.