Probleme bei Versicherungswechsel - Angebot != Vertrag?
versicherung vor anmeldung verarscht
hi, ich dreh noch durch!
erstmal zur situation:
hab nun dass erste auto dass auf mich versichert werden soll. hab mir eine billige versicherung gesucht. durch einen arbeits-kollegen bin ich auf eine frau gestoßen die bei der deutschen vermögungsberatung arbeitet und für achener und münchener wirbt.
ich war bei hug coburg: 15tkm im jahr, 150€ selbstbeteiligung, sonstige fahrer dürfen fahren --> kostet mich 1577euro im jahr.
dann war ich 2 mal bei der frau von Vermögens-beratung. und die hat mir 1200euro im jahr ausgerechnet. hab dann doppelkarte genommen und ab zur zulassungstelle. fahre jetzt 2wochen mit der karte ohne festen vertrag zu unterschreiben. (da sie im scheiss urlaub war und so weiter und sofort) nun ruft die mich an und meint, ihr ist ein fehler unterlaufen (sie dachte ich bin älter als 23, obwohl ich 2 mal bei ihr war und sie mich beim ersten mal gefragt hat wann ich geboren bin und hat mich dann extra noch gefragt wie alt ich bin!!! 19!!!!! beim 2ten mal hat sie nochmal nach dem geburtsdatum gefragt). anstelle der 1200euro sollte ich 2800Euro im jahr bezahlen (wenn ich teilkasko und weiteres noch behalten will)
dann hab ich den scheiss abgelehnt und dann kam sie mit ihren super-duper-angebot. 4xxEuro pro quartel ohne teilkasko, ohne meine sonstigen wünsche und mit nur 9tkm im jahr ) sie meinte zu mir ich muss jetzt bei der versicherung bleiben. ich meinte nur nööö, weiter träumen......
fahren werde ich erstmal nicht, bis mein auto RICHTIG versichert ist.
so, nun meine frage, wie sieht es jetzt aus?
kann ich jetzt einfach zu einer anderen versicherung gehen und mich da ganz normal versichern lassen oder wie? was? wo?
immerhin hab ich mein auto mit der doppelkarte von ihr zugelassen.
hoffe um verständniss. hat ja eigentlich auch was mit autos zu tun. bin nun halt ziehmlich sauer! und will nun wissen wie es weiter geht.
mfg
23 Antworten
Man kann es auch kompliziert machen.
Die DVAG ist doch mittlerweile der eigene Vertrieb der AM-oder?
Also wie schon gesagt, AM anrufen , Sachlage schildern,
vllcht. ein bischen auf die EU-Vermittlerrichtlinie verweisen,
dann fragen ob die wirklich für die 2-3 Tage (?) Versicherungsschutz einen
Monat nach Kurztarif abrechnen müssen, oder ob man sich den ganzen Ärger nicht schenken sollte.
Kann mir kaum vorstellen, dass das abgelehnt wird.
Da fang ich doch nicht an vom Vermittler Schadensersatz zu fodern wegen einer Falschberatung.
Hi,
genau so isses.
Die Haftung des Vermittlers wird noch nichtmal bemüht werden - einfach rückwirkend ne VBK de neuen Versicherung einreichen und bei der alten Bescheid geben.
Dass die alte nach dem Fehler partout auf Kurztarif besteht, wäre sehr seltsam.
Grüße
Schreddi
Es waren über 2 Wochen, nicht 2 oder 3 Tage.
Mag auch sein dass sich das mit einem Anruf bei der AM erledigen lässt, zumindest wäre es die stressfreieste Variante.
Nichtsdestotrotz hat den Schaden die Vermittlerein verursacht und dafür hat sie geradezustehen. Das allermindeste wäre, dass sie sich darum bemüht, die versicherte Zeit beitragsfrei zu stellen und nicht der Geschädigte selbst.
Die andere Variante ist nämlich, dass der TE die Differenz zwischen dem Beitrag lt. Antrag und dem tatsächlichen als Vermögensschaden geltend macht, und normalerweise müsste man genau das tun.
Dafür braucht man aber was schriftliches!
Gruß
Manuel
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Zitat:
Original geschrieben von Göölf
Es waren über 2 Wochen, nicht 2 oder 3 Tage.
Mag auch sein dass sich das mit einem Anruf bei der AM erledigen lässt, zumindest wäre es die stressfreieste Variante.
Nichtsdestotrotz hat den Schaden die Vermittlerein verursacht und dafür hat sie geradezustehen. Das allermindeste wäre, dass sie sich darum bemüht, die versicherte Zeit beitragsfrei zu stellen und nicht der Geschädigte selbst.
Die andere Variante ist nämlich, dass der TE die Differenz zwischen dem Beitrag lt. Antrag und dem tatsächlichen als Vermögensschaden geltend macht, und normalerweise müsste man genau das tun.
Ja normalerweise Aufgabe des Vermittler.
Aber wenn er es nicht tut?
Warum willst Du immer auf dem Vermögensschaden rumhacken?
Der Vermittler berechnet ein Angebot, mündlich.
Das müsste jetzt so wie es ist, zu Papier gerbacht bei der Versicherung eingereicht werden.
Diese wird es nicht annehmen können, da die Prämie wohl nicht dem Tarif entspricht.
Der VR wird mit einer höheren Prämie den
Vers.schein ausfertigen.
Der Kunde hat dann in jedem Fall das Recht (unabhängig von anderen Rechten) dem Vertrag zu widersprechen.
Weist der Versicherer nicht ausdrücklich auf die Abweichung hin, gilt für den Kunden das im Antrag angegebene.
Er könnte theoretisch nach Jahren die Beitragsdiff. einfordern.
Also bitte, wo soll hier der Vermögensschaden auftreten???
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
Aber wenn er es nicht tut?
Es wäre eine Frage des Anstandes. Möglicherweise sind das im Falle von "Vermittlern" überzogene Erwartungen. ...
Zitat:
Original geschrieben von safwetyservices
... gilt für den Kunden das im Antrag angegebene.
Er könnte theoretisch nach Jahren die Beitragsdiff. einfordern.
Das meinte ich.
Dazu wird´s aber in dem Fall nicht kommen.
so, hab mich schlau gemacht und rumgefragt.
dank dieser scheiss doppelkarte muss ich einen vertrag mit dieser versicherung kündigen (nix wiedersprechen).
ich habe zwar nix unterschrieben o.ä. doch muss ich trotzdem einen vertrag kündigen und dann kann ich erst mit einer versicherung einen vertrag abschliessen. war bei hug-coburg und hab mich doppelt informiert.
nur eine frage hab ich da. hab bei hug-coburg gefragt ob die dass nicht machen könnten, dass ich ab 1.07. bei denen versichert bin und ich dann für dass komplette halbe jahr bezahle und ich somit im nächsten jahr auf 100% (anstelle von 140%) runtersteigen kann. mir wurde gesagt dass es nicht geht weil dass auto schon mit den duseln angemeldet wurde. würde mir abmelden, anmelden da was bringen? (billiger wäre dass schon glaub ich)
mfg
Zitat:
würde mir abmelden, anmelden da was bringen? (billiger wäre dass schon glaub ich)
Da du noch keinen Versicherungsantrag unterschrieben hast, dürfte das nicht notwendig sein. Sieh zu, das von deiner neuen Versicherung möglichst schnell eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorliegt.
Zitat:
nur eine frage hab ich da. hab bei hug-coburg gefragt ob die dass nicht machen könnten, dass ich ab 1.07. bei denen versichert bin und ich dann für dass komplette halbe jahr bezahle und ich somit im nächsten jahr auf 100% (anstelle von 140%) runtersteigen kann.
Natürlich sollte das gehen - nennt sich "technischer Versicherungsbeginn". Zahlst halt für einen bestimmten Zeitraum "umsonst" Versicherungsbeiträge, was sich dann aber im nächsten Jahr für dich besonders auszahlt. Achte bei der Antragstellung auf das Datum des Versicherungsbeginns, dort muss der 01.07. und nicht Tag der Zulassung pp. stehen.
Zitat:
dank dieser scheiss doppelkarte muss ich einen vertrag mit dieser versicherung kündigen (nix wiedersprechen).
Du hast mit der Versicherung noch keinen Vertrag geschlossen. Durch Aushändigung der Versicherungsbestätigung ist dir "lediglich" eine vorläufige Deckungszusage erteilt worden.
vermögenschaden einklagen, kein vertrag...?
es ist doch alles so einfach:
einfach hier klicken, lesen, verstehen