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Probleme mit Haftpflicht.

Themenstarteram 20. März 2010 um 13:19

Mir wurde von von einer Beraterin von Kfz-Haftpflichtversicherer C am 19.03.2010 mitgeteilt, dass mein Versicherungsverhältnis mit dieser aufgelöst und dies an die zuständige Zulassungsbehörde gemeldet wurde.

Es handelt sich um die Kfz-Versicherung eines KRADS.

Am 07.09.2009 habe ich mein Kraftrad mit einer vorläufig ausgestellten eVB-Nummer zugelassen. Diese wurde mir von Herrn S. mitgeteilt.

Sämtliche Daten die für die Erstellung des Vertrages nötig waren, wurden von mir an diesen Mitarbeiter telefonisch weitergegeben. Meine Partnerin war telefonisch sowie persönlich immer anwesend und hat somit jedes Wort gehört hat und kann den Sachverhalt, so wie ich ihn schildere bestätigen.

Ich rief beim Service Center der Versicherung C an und geriet so an den oben genannten Mitarbeiter. Es wurden telefonisch meine Fragen geklärt und ich schilderte dem Mitarbeiter meine Situation. Ich erklärte, dass ich am 04.08.2006 einen Führerschein der Klasse A1 erlangte und für mehrere Jahre ein Leichtkraftrad fuhr. Ab meinem 18. Geburtstag fuhr ich dieses ohne Drosselung, vorher mit. Es war über meinen Vater bei Versicherer XY versichert. Am 19.06.2009 wurde mir der Führerschein der Klasse A ausgestellt und ebenfalls im 2. Quartal 2009 erstand ich ein KRAD der Marke Suzuki mit einer Leistung von 25 KW. Dieses war ebenfalls über meinen Vater bei Versicherer XY versichert. Die aus der Versicherung des Leichtkraftrads erlangte Schadensfreiheitsklasse 2 wurde mit dem KRAD weiterverwendet. Über den gesamten Zeitraum vom August 2006 bis zur Verwendung der eVB-Nummer der Gesellschaft C war ich der einzige Fahrer beider Fahrzeuge.

Das KRAD der Marke Suzuki verkaufte ich im 3. Quartal 2009 und erstand ein KRAD der Marke Yamaha, welches ebenfalls 25 KW Leistung besaß. Ich fragte Herrn S. explizit danach (und dies sogar mehrmals im Verlauf des Gespräches), ob es mir nun möglich sei, bei der Versicherung C eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und die Schadensfreiheitsklassen, die ich über den Zeitraum erlangt habe, von meinem Vater zu übernehmen, da dies bei der Versicherung XY ebenfalls anstandslos möglich sei. Dies bejahte er mir stets und dies führte dazu, dass ich mich dazu entschloss eine solche Versicherung abzuschließen. Ich wurde von Herrn S. zum Angebot beraten und entschied mich schließlich für eine Kfz-Haftplichtversicherung mit Teilkasko ohne Selbstbeteiligung. Ich nannte ihm die Daten zu meiner Person, sowie alle Informationen, die zum Ausfüllen des Vertrages nötig waren und er bestätigte mir ein weiteres Mal, dass so alles seine Ordnung habe. Aus diesem Grund gab er mir auch telefonisch eine eVB-Nr. im Voraus durch, so dass ich mein Motorrad schon vor erhalten der schriftlichen Vertragsausfertigung zulassen konnte.

Wenige Tage später erhielt ich einen ausgefüllten Antrag für eine „Kfz-Versicherung bei der Versicherungs C“, bei der ich nur noch eine Unterschrift zu setzen hatte, sowie ein Formular zur Übertragung der Schadensfreiheitklassen aus der Versicherung XY. Dies wurde von mir und meinem Vater ausgefüllt zurückgesand.

In den folgenden Wochen bekam ich eine Unmenge an Briefen die immer wieder das gleiche beinhalteten. Immer wieder den gleichen Antrag, sowie mehrere identische Formulare zur Übertragung der SF-Klassen. Die geschah größtenteils ohne das ersichtlich wurde, weshalb ein erneutes ausfüllen nötig war. Allein das Formular wurde von uns 3 Mal ausgefüllt zugeschickt. Somit wurde von Anfang an große Verwirrung gestift und von da an herrschte für mich ein Zustand von teilweise absoluter Undurchsichtigkeit der Vorgänge, welcher sich signifikant bis zum heutigen Tag fortsetzte.

Auch den Antrag füllte ich mehrmals aus und gab ihn in die Post. Hierbei nannte ich zuerst versehentlich die Schadensfreiheitsklasse 3, jedoch wurde dies in späteren Versionen auf SF 2 korrigiert. Nachdem die Forderung einging, überwies ich den fälligen Betrag von 22,20 € für den Zeitraum von September bis November. Ich ging nun davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe.

Ich lies mir von der Versicherung XY telefonisch versichern, dass die SF 2 bestätigt wurde und bei der Versicherung C eingangen sei.

Am 04.12.2009 ging nun ein Brief bei mir ein, dass die SF nicht anerkannt werden könne, da ich den Führerschein für das KRAD erst seit dem oben genannten Datum habe und deswegen die Differenz zum Beitragssatz von 100 % nachzahlen soll. Bei Versicherer XY war eine Anrechnung der schadenfreien Jahre auf das Motorrad, sowie eine Übertragung dieser Klassen auf mich kein Problem. Daraufhin meldete ich mich bei Frau P. und bekam dies noch einmal bestätigt. Zu dieser Zeit änderte sich mein Ansprechpartner im Briefverkehr von Herrn S. zu Frau P.. Ich erklärte ihr, dass ich nun Herrn S. sprechen wollen würde, da er mir vorher den Erhalt der SF 2, zu den von mir genannten Informationen, zugesichert hatte.

Es folgte ein ca. einstündiges Gespräch mit Herrn S., bei dem meine Partnerin wie bei jedem anderen Kontakt mit der Versicherung als Zeugin tätig sein kann. Während er anfangs den Briefinhalt bestätigte und mir keine Antwort darauf geben konnte weshalb ich nun die von ihm im ersten Gespräch zugesicherten SF-Klassen nicht erhalten habe, versicherte er mir am Ende des Gespräches, ebenfalls auf explizite Nachfrage, dass ein Fehler der Versicherung C unterlaufen sei und mir die SF-Klassen zustünden, da nur ich die Kraftfahrzeuge gefahren habe.

In den folgenden Wochen ging eine Mahnung bei mir ein, dass ich noch immer den fälligen Betrag zu überweisen habe. Immer noch im Glauben das ich mit Herrn S. das entstandene Missverständnis geklärt habe, dachte ich mir, dass es sich evtl. um ein älteres Schreiben handeln könnte. In der nächsten Zeit gingen weitere Mahnungen bei mir ein und ich wurde stutzig. Ich kontaktierte Frau P., da sie die Briefe verfasst hatte und befragte Sie zur Situation. Daraufhin wurde mir auf sehr unfreundliche Weise mitgeteilt, dass die Schadensfreiheitklassen nicht übertragen werden und ich den fälligen Betrag zu überweisen habe, da mir sonst gekündigt wird. Ich schilderte ihr, dass ich den Betrag nicht überweisen werde, da mir erneut etwas anderes zugesichert wurde und ich diese Situation erst völlig aufklären möchte bevor ich eine Überweisung oder ähnliches tätige.

Darum versuchte ich, in der ersten Woche des Monats März, einen letzten Anlauf bei der Versicherung C Generalagentur meiner Stadt, um so vielleicht doch noch eine Lösung für das Problem zu finden. Meine Beraterin war hier die Bereichsvertreterin Frau S.

Ich schilderte Ihr meinen Fall und Sie telefonierte eine längere Zeit, ebenfalls im Beisein meiner Zeugin, mit einer Mitarbeitern der Regionaldirektion. Nach einer halben Stunde forderte Sie diverse Dokumente der Versicherung XY, aus denen hervorgehen sollte, dass der Versicherung des KRADS der Marke Suzuki noch eine weitere, also die des Leichtkraftrades, vorausging, da angeblich nie eine Bestätigung der Versicherung XY eingegangen wäre.

Ich fragte die Mitarbeiterin wieder explizit danach, ob mir dann die SF bestätigt werden würde und ob daraufhin alles geklärt sei. Dies bejahte sie mir energisch.

Zu Hause angekommen rief ich bei Versicherung XY an, und mir wurde mir von einem sichtlich amüsierten Mitarbeiter mitgeteilt, dass solche Dokumente wie die geforderten nicht existieren und er sie daher selbst anfertigen müsste, wozu er aber nicht befugt sei und wenn er es wäre, hätten sie keinen Bestand zur Vorlage bei einer anderen Versicherungsgesellschaft. Weiterhin teilte er mir mit, dass alles was er tun könne das erneute Senden der maschinellen Zweitschrift wäre.

Als ich näher nachfragte erfuhr ich, dass diese maschinelle Zweitschrift, entgegen der Aussage der Mitarbeiterin, bereits an die Versicherung C gesendet wurde. Der Mitarbeiter von Versicherung XY konnte mir sogar die Vers.-Nr., die ich bei Ihrer Gesellschaft hatte, mitteilen.

Ich rief sofort Frau S. an um ihr dies mitzuteilen. Sie führte daraufhin ein Gespräch mit der Regionaldirektion und teilte mir später mit, dass alles in Ordnung gehen würde, wenn die Versicherung XY diese maschinelle Zweitschrift erneut senden würde, da beim ersten Mal angeblich ein Fehler in der Übertragung unterlaufen sei. Auf meine Frage, wieso mir das monatelang nicht mitgeteilt wird und stattdessen Mahnungen bei mir eingehen, konnte mir diese Mitarbeiterin nicht antworten. Weiterhin sagte sie mir wortwörtlich folgendes: „Das mit den Mahnungen lassen sie jetzt einfach mal ruhen. Als erstes kümmern wir uns darum, dass diese Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden und dann nehmen wir diese Mahnungen in Angriff. Da werde ich mich drum kümmern.“

Nach diesem Gespräch rief ich erneut bei Versicherung XY an und gab in Auftrag, dass diese maschinelle Zweitschrift noch einmal gesendet werden soll. Dabei fiel mir die Verwunderung von diesem Mitarbeiter auf. Er teilte mir mit, dass es eigentlich die Arbeit der Folgeversicherung sei etwaige Anfragen zu stellen und das er die Zweitschrift bereits etliche Monate vorher übertragen hatte, was durch die Versicherung C bestätigt wurde.

Laut Aussage von Frau S. sollte am Nachmittag alles geklärt sein und sie entschuldigte sich mehrmals bei mir für das Fehlverhalten und die Fehler der Versicherung C. Am Nachmittag erfuhr ich, es würde bis Donnerstag den 11.03.2010 dauern (ca. 1 Woche) und sie würde sich bei mir melden. In der Zwischenzeit habe ich natürlich nicht auf die Mahnungen etc. reagiert, da laut Frau S. diese nicht gültig seien und auf Fehler der Versicherung C zurückzuführen sind. Genau eine Woche nach Ablauf dieser Frist habe ich mich bei dieser Beraterin gemeldet, worauf sie mich verwundert fragte ob ich noch keine Bestätigung der Versicherung bekommen habe. Dies verneinte ich und sie legte genervt mit den Worten auf: „Ich ruf nochmal an und melde mich später wieder.“ Als sie sich am nächsten Tag nicht gemeldet hatte ging ich in ihr Büro, wo sie jedoch nicht anzutreffen war. Am späten Nachmittag kontaktierte sie mich telefonisch und teilte mir mit, dass ich nun doch nicht versichert werden würde und ganz im Gegenteil, mein Fahrzeug an die zuständige Zulassungsbehörde gemeldet und nun stillgelegt wird. Weiterhin teilte sie mir mit, dass ich das Geld zu bezahlen habe und ich mit rechtlichen Folgen zu rechnen habe, wenn ich dies nicht tue. Auf meine Verständnislosigkeit und Fragen antwortete sie mir nur: „Tja – da kann ich auch nichts machen!“, auf die Frage weshalb es nun nicht mehr klappen soll entgegnete sie: „Naja – ist halt so“ und auf die Aussage, dass ich da nochmal mit ihr persönlich drüber sprechen möchte entgegnete sie nur: „Also das können sie sich sparen, das wird sowieso nichts bringen!“

Mir liegt außerdem seit 19.03.2010 ein Brief der Zulassungsbehörde vor, in welchem steht, dass ich mein Fahrzeug stilllegen lassen muss. Dies wurde bereits zwei Tage vor dem Gespräch mit der Mitarbeiterin gemeldet.

Dies verursacht Kosten in Höhe von 60 €.

Weiterhin muss ich den Betrag der Schadensfreiheitsklasse 0 statt 2 an die Versicherung zahlen. Dies ist ein Mehrbetrag von ca. 30 € für das Quartal.

Zusätzlich stehen noch Mahnkosten von vermutlich ca 20 € im Raum, die nur dadurch entstanden sind, dass mir von den Mitarbeitern bestätigt wurde, dass diese nun nichtig seien, da ein Missverständnis vorlag.

 

Wie ist die Rechtslage? Was habe ich für Möglichkeiten?

Beste Antwort im Thema

Ohne inhaltlich auf die Sache eingehen zu wollen:

- Versicherer verschicken ganz selten zig mal das gleiche Formular, wenn es dazu keinen Anlass gibt. Zum Beispiel, dass die Angaben unvollständig, nicht plausibel oder eben "versehentlich nicht richtig" waren.

- Wie bereits mehrfach angesprochen: bei Vertragsabschlüssen (jeder Art) sind mündliche Absprachen und Zusagen zwar nicht grundsätzlich unbeachtlich aber selten zweifelsfrei zu beweisen.

Daher wäre eine schriftliche, schnelle Reaktion sinnvoll gewesen. Die jetzt in aller Breite geschilderten Gespräche können so stattgefunden haben. Glauben muss das aber niemand. Ein Fax sagt mehr als 1000 Worte...

- Ich kann mir ganz schlecht vorstellen, dass Herr S. oder wie er heißt und seine Kollegen wirklich Zeit und Muße haben, wegen dieser Angelegenheit Telefonate von "einer Stunde" zu führen. Ist denen langweilig? Und was soll man denn so lange plaudern?

-Abschließend: Egal wie sehr man meint, im Recht zu sein: Bei Versicherungsprämien hilft alles Debattieren nichts. Man muss nunmal fristgerecht zahlen. Und wenn man meint, dass der Betrag nicht stimmt, muss man noch vor Fristablauf klären, was nicht stimmt, ggf. innerhalb der Frist zahlen und dann eine Gutschrift bekommen. Dafür sind die Prüfungs- und Widerrufsfristen, die im Versicherungsschein angegeben sind.

Alles andere führt zu Prämienverzug, Kündigung, Stilllegung und Verlust des Versicherungsschutzes.

Das kann einem gefallen oder nicht: so hat´s der Gesetzgeber geregelt und so machen es alle Versicherungen.

Hafi

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8 Antworten
am 20. März 2010 um 14:42

Oha

1. Wer soll das alles Lesen und verstehen :confused:

2. Hier ist keine Rechtsberatung und dies ist auch nicht zulässig.

3. Seit 07.09.2009 lässt du das " schlurren " und Telefonierst nur herum?? :confused:

Was letztendlich zählt ist was rechtlich nachvollziehbar ist , und das ist immer noch ein oder mehrere Schriftstücke .

4. Mit wenn und aber kommst du hier nicht weiter.

Ich rate dir dringend zu einer Rechtsberatung oder einem Rechtsanwalt der sich im Versicherungsrecht auskennt.

Bist du Mitglied im Adac kannst du dir dort Infos holen und bei bestehneden Rechtsschutz über diesen auch den Anwalt .

Ich wundere mich ausserdem, das du zwar über deinen Vater versichert aber scheinbar mit diesem wohl diesbezüglich kein Gespräch führst.

Ansonsten gibt es noch den Verbraucherschutz, Adressen stehen im telefonbuch oder internet .

Wenn du nicht Gefahr gehen willst das du für einen Schaden der im Verkehr durch dich oder andere in Verbindung mit deinem Fahrzeug steht als verursacher persönlich zahlen willst solltest du dich schnellstens um eine neue Versicherung kümmern oder das Fahrzeug selbst abmelden und nicht mehr benutzen.

Die klärung dieser Angelegenheit kann bis zu einem Jahr dauern.

Ich denke das hierzu alles gesagt wurde ...............

Mod bitte closen

am 20. März 2010 um 15:41

Sorry, kann mich nur huskycrosser anschließen.

Fakt ist, daß die Versicherung DIR gekündigt hat und Du vorher mit Sicherheit schon einige schreiben der selbigen bekommen hast. Fakt ist auch, daß Du jetzt ein Problem mit einer neuen Doppelkarte oder wie das Ding jetzt heist hast. Du mußt Dir diese schnellstens besorgen. Dein Fahrzeug wir zwangsabgemeldet wenn dies nicht umgehend geschieht. Mit einer neuen Versicherung wirst Du aber auch nicht so viel Glück haben. Diese reisen sich nicht unbedingt um solche Fälle.

Warum meldest Du da Teil nicht einfach um und zwar auf Deinen Vater und Dich. Wichtig ist doch jetzt, daß Du eine Versicherung hast und diese auch noch günstig ist. Es ist egal ob Dein Vater einen Mopedschein hat oder nicht.

Dies sollte aber wirklich schneller geschehen als die Reaktionen auf die Schreiben Deiner alten Versicherung!!!!

servus

Wieso bis du nicht bei der Versicherung deines Vateres geblieben bist, zumintest noch ein Jahr lang. Dann hättes du nicht diese probleme gehabt und jede Versicherung müste dann die SF annehmen die du beim versicherungwechsel hattest. Ist aber schon große schei... . was die eine Versicherung da hin gelegt hatt, wahrscheinlich ist die Versicherung so groß das sie Ihre Kunden so Abzogen kann. Ist halt Lehrgeld was man ab und zu mal Zahlen muss.

mecdoc

am 20. März 2010 um 19:50

Das hat mit ABZOCKE nichts zu tun. Diese Vorgaben sind vom Gesetz geregelt. JEDER hat genügend Zeit, zu reagieren.

am 20. März 2010 um 20:23

Dazu kommt noch, dass telefonische Zusagen und Versprechungen im Nachhinein überhaupt nicht mehr 100prozentig nachvollziehbar sind.

Gerade im Bereich Versicherungen und Vertragsabschlüsse sollte man sich ausschließlich auf schriftliche Vereinbarungen einlassen. Hier gilt dann das Faust-Zitat:

Was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.

Gruß.

ich find er hatt regiert und die Zusage von der Versicherung ( mit der übername der SF ) ist auch für mich dann bindend.

Abzoge für mich ist: Wenn eine Versicherung ein Kunden verspricht, ein Vertrag abschliessen mit der Begründung; die SF wird übernommen. Dies dann nicht einhält und dann noch mehr Geld vom Kunden hollen will ( durch eine andere SF ), dann ist dies Abzoge. Gesetzt hin oder her, dann hatt die Versicherung den Kunden getäuscht ( und ich find dann sollte auch die Versicherung dafür gerate stehen ( dass ist meine meinung )).

 

mecdoc

Hi,

ich verschiebe das mal ins Versicherungsforum. Allerdings kann dir hier bei einem Streit mit der Versicherung niemand wirklich helfen. Dazu erscheint mir das zu verworren, außerdem ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

Grüße

Steini

Ohne inhaltlich auf die Sache eingehen zu wollen:

- Versicherer verschicken ganz selten zig mal das gleiche Formular, wenn es dazu keinen Anlass gibt. Zum Beispiel, dass die Angaben unvollständig, nicht plausibel oder eben "versehentlich nicht richtig" waren.

- Wie bereits mehrfach angesprochen: bei Vertragsabschlüssen (jeder Art) sind mündliche Absprachen und Zusagen zwar nicht grundsätzlich unbeachtlich aber selten zweifelsfrei zu beweisen.

Daher wäre eine schriftliche, schnelle Reaktion sinnvoll gewesen. Die jetzt in aller Breite geschilderten Gespräche können so stattgefunden haben. Glauben muss das aber niemand. Ein Fax sagt mehr als 1000 Worte...

- Ich kann mir ganz schlecht vorstellen, dass Herr S. oder wie er heißt und seine Kollegen wirklich Zeit und Muße haben, wegen dieser Angelegenheit Telefonate von "einer Stunde" zu führen. Ist denen langweilig? Und was soll man denn so lange plaudern?

-Abschließend: Egal wie sehr man meint, im Recht zu sein: Bei Versicherungsprämien hilft alles Debattieren nichts. Man muss nunmal fristgerecht zahlen. Und wenn man meint, dass der Betrag nicht stimmt, muss man noch vor Fristablauf klären, was nicht stimmt, ggf. innerhalb der Frist zahlen und dann eine Gutschrift bekommen. Dafür sind die Prüfungs- und Widerrufsfristen, die im Versicherungsschein angegeben sind.

Alles andere führt zu Prämienverzug, Kündigung, Stilllegung und Verlust des Versicherungsschutzes.

Das kann einem gefallen oder nicht: so hat´s der Gesetzgeber geregelt und so machen es alle Versicherungen.

Hafi

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