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Problem Verkauf von Motorrad von Privat an Privat

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 20:17

guten abend,

ich habe ein motorrad von privat an privat verkauft. die maschine ist 41 jahre alt und ein oldtimer im besten zustand. ich habe sie im besten gewissen verkauft und sie lief auch einwandfrei.

da der käufer recht weit entfernt wohnte 500km und ich zufällig in die nähe musste, habe ich ihm das motorrad vorbei gebracht. dort hat er es in augenschein genommen und ist auf einem großen platz probe gefahren. er befand das motorrad für sein alter in sehr gutem zustand. schön und gut, wir sind uns preislich einig geworden und wir haben einen kaufvertrag gemacht (vordruck motorradonline mit ausschluss von gewährleistung).

nach zwei tagen rief der käufer mich an und meinte die mschine liefe nicht auf allen töpfen. es sei ein elektrikproblem. es käme kein funke an. die zündspule ginge nicht und er habe alles durchgemessen. da er aber ein fehlerfreies motorrad wollte, möchte er vom kauf zurück treten.

ich war total vor den kopf gestoßen. zum einen lief die maschine einwandfrei und zum anderen hat er sie probe gefahren und dort lief sie auch. zudem würde man es sehr schnell merken wenn ein zylinder nur mitläuft. wie dem auch sei, ich habe ihm angeboten eine zündspule zu senden (die ich zufällig noch hatte) zudem habe ich mich bereit erklärt ihm 150€ per paypal zu überweisen. er war einverstanden gesagt getan.

nach wiederum einem tag hat er mir die summe zurück gezahlt und droht mir mit rechtlichen schritten.

was kann da auf mich zukommen?!

Beste Antwort im Thema

Wie ich mir gedacht habe: der Vertrag ist korrekt.

Der Käufer kann Toben wie er will, er kann dir rechtlich nichts. Auch das Geld bzw. die Zündspule hättest du nicht herausrücken müssen. Es ist zwar Blöd, dass jetzt ein Schaden aufgetreten ist, aber sein Pech. Bei der Probefahrt war ja noch alles Ok.

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am 7. Oktober 2013 um 9:59

Typischer Fall von: Gekauft und Kauf bereut.

Ich gebe dir ne 99%ige Wahrscheinlichkeit, dass alles ok ist und er nur jetzt meint den falschen Kauf getätigt zu haben und was anderes zu wollen.

Insofern: Wenn der Gewährleistungsausschluss drinnen steht ignorieren und nicht mehr reagieren bis was vom Anwalt kommt.

Themenstarteram 7. Oktober 2013 um 10:02

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Zitat:

Original geschrieben von vivamachina

 

wie wäre dann eure empfehlung. kein geld, keine spule oder nur spule....bin ratlos....aber auch menschenfreund ;)

Wenn du ein Menschenfreund bist und weißt, dass das Maschinchen ein Aua (bei Verkauf) hatte, dann versucht euch zu einigen.

Die andere Möglichkeit - alles war i.O., die Maschine wurde sogar "angeliefert" - ist, dass der Käufer einfach wieder kalte Füße bekommen hat und jetzt durch Druck den Verkauf wandeln will.

ICH persönlich würde den Käufer einfach im Dreieck springen lassen, bis er selber ne neue Zündspule braucht...vorausgesetzt dein Gewissen ist rein. :)

vielen dank für deine einschätzung!

ich habe ein absolut reines gewissen. möchte sogar behaupten, dass ich die maschine unter wert verkauft habe. bin halt kein guter händler und es ist nicht schwer mich runter zu handeln. daher auch meine sofortige bereitschaft geld und spule zu senden. die maschine lief einwandfrei, auch bei seiner probefahrt.

ich bin schon sauer, dass ich ihm die maschine 500km bringe und und sie ihm in gutem gewissen verkauft habe. die quittung, die ich bekomme sind von seiner seite aus drohungen....mir ist es ein rätsel. ich hätte mich auch kulant gezeigt, aber die schroffe reaktion im zweiten schritt lässt mich an meinem menschenfreundsein zweifeln.

Ich würde fast wetten, dass da bald nichts mehr kommen wird.

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