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Problem mit versicherung! schaden wird niht anerkannt

Themenstarteram 18. Juni 2006 um 6:25

Servus

einem nachbarn war ein missgeschick passiert und er hat dabei leichte beule und kratzer auf mein auto hinterlassen

haben danach fotos gemacht und der versicherung zugeschickt, soweit so gut.

1-2tage später hat irgend nen idiot an gleicher stelle nochmal ordentlich tief und wie son beklopptert dran rumgekratzt, als dann der gutachter kam meinte er natürlich das kann niht dem versicherungsnehmer passiert sein.

Aber wie ist das nun?

muss die vers den vorschaden vom Versicherungsnehmer ncht trotzdem zahlen ?

die fordern jetzt 600€ gutachterkosten von mir und wollen mir dieses nichtmal zeigen

gruss

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26 Antworten
Themenstarteram 20. Juni 2006 um 18:40

Nabend nochmal,

der schadenverursacher hat die Sache heute seinem Rechtsanwalt übergeben weil er keine lust hat den schaden aus eigener tasche zu bezahlen weil er schliesslich lange genug die versicherung bezahlt hat.

würdet ihr mir empfehlen erstmal abzuwarten und die gutachterkosten nicht zu bezahlen oder sollte ich wirklich direkt zum anwalt laufen wenn man bedenkt dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe ?

ausserdem wurde dem schadenverursacher mitgeteilt dass noch ein Schreiben auf den weg zu mir ist, vielleicht ist es ja das Gutachten

we will see

merci

oder 1 Verrechnungsscheck ...

wer bezahlt eigentlich Dein Schmerzensgeld, oder ist das nicht so schlimm

?

am 21. Juni 2006 um 9:01

Hi,

ich hab nur grad folgendes Prob:

Offensichtlich hat die Versicherung die Haftung des eigenen Versicherungsnehmers nicht anerkannt, dass heißt, er scheint nicht haftbar zu sein dafür (weil nicht zuständig für Schaden).

Er beantragt nun einen RA, damit seine Haftung bestätigt wird?

An sich musst du deinen Anspruch durchsetzen, notfalls per RA - oder ich hab grad ein Verständnisproblem, was die etwas komplizierte Sache angeht.

Für mich klagt hier grad der Falsche ;)

So führt man die Schutzfunktion der eigenen Haftpflicht ad absurdum ;)

Grüße

Schreddi

PS: Oder hab ich echt grad was missverstanden?

Themenstarteram 21. Juni 2006 um 14:34

Servus

ich versuche es nochmal deutlich zu erklären

Versicherungsnehmer und schadenverursacher gibt Schuld voll zu und weiss auch dass er den Schaden verursacht hat und hat es seiner haftpflicht mitgeteilt,

die haftpflicht sagt aber er kann nicht schuld sein was falsch ist.

Nachdem die versicherung es abgelehnt hat den Schaden zu bezahlen habe ich natürlich den Schadenverursacher aufgefordert das gutachten zu bezahlen und mir den schaden aus eigener tasche zu bezahlen.

Dies will er nicht da er meint seine versicherung muss es zahlen und die will er nun verklagen

so evrstanden? :D

am 21. Juni 2006 um 15:51

Hi,

dann hatte ich das vorher richtig verstanden - und umso mehr bleibe ich bei obigem Posting.

 

Grüße

Schreddi

das bedeutet aber NICHT, daß der Schadensverursacher für den Schaden selbst aufzukommen hat, falls seine KFZ-Haftpflichtversicherung die Regulierung ablehnt

oder wie

?

am 19. Juli 2006 um 9:39

@Schreddi

es ist nicht ungewöhnlich, daß der VN seinen Versicherer verklagt um diesen zur Übernahme eines Schadens zu bewegen.

Es soll tatsächlich noch Menschen geben, die zu den von ihnen angerichteten Schäden stehen und sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Solche Menschen schließen sehr häufig PHV ab, weil sie wissen, daß sie die von ihnen verursachten Schäden zwar gerne regulieren würden, es aber mangels Kontostand nicht können. Das ist übrigens der sinn einer PHV.

Vorliegend hat der VN den Schaden verursacht, streitet dies nicht ab und hätte gerne, daß die Sache geregelt wird. Die PHV sträubt sich jedoch, weil ein "Gutachter" festgestellt haben will daß der Schaden so nicht entstanden sein könne.

In einen LOGISCHEN Zusammenhang gebracht könnte es seitens der PHV so aussehen:

Die PHV _glaubt_ an einen versuchten Betrug, verweigert die Zahlung und verlangt Kostenerstattung. UNLOGISCH daran: der VN müßte nach den Einlassungen des TE unmittelbar an diesem Betrug beteiligt sein - unwahrscheinlich, daß die PHV ihn ungeschoren läßt, genau dies tut sie aber offenbar.

Insofern also durchaus verständlich, daß der VN die PHV auf Einhaltung iher Vertragspflichten verklagen will.

Zum Honorar:

erscheint überzogen, nach der Schilderung des TE handelt es sich um Kratzer, ein Bauteil soll lackiert werden. Etwa 300-350€ sollten da angemessen sein.

Zur Feststellung von Zweitschäden:

idR läßt sich schon feststellen, ob _ein_ Schaden vorliegt oder ob sich mehrere Schäden überlagern. Häufig lassen sich mehrere Schäden auch nach ihrer Chronologie sortieren. Einem versierten SV sollte es also möglich sein, außer der lapidaren Feststellung "paßt nicht zum geschilderten Schadenereignis" auch Aussagen zu machen, was warum und in welchem Umfang nicht zum Schadenereignis paßt. Leider verwenden viele SV mehr Zeit auf das Schreiben der Rechnung als auf die Erstellung des Gutachtens.

am 19. Juli 2006 um 10:24

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von ATJ

@Schreddi

es ist nicht ungewöhnlich, daß der VN seinen Versicherer verklagt um diesen zur Übernahme eines Schadens zu bewegen.(...)

das weiß ich auch - führt jedoch die Schutzfunktion der HP ad absurdum.

Wenn man nicht haftbar gemacht werden kann, warum dann drauf bestehen?

Insofern - ich bleibe bei meinem Posting ;)

Grüße

Schreddi

am 19. Juli 2006 um 11:37

@Schreddi

denke es geht eher darum, daß der VN sehr wohl haftbar gemacht werden kann (ich sehe zumindest nichts, was seine Haftung ausschließt) sondern darum, daß die PHV _glaubt_ hier läge ein Versicherungsbetrug vor und _deshalb_ nicht zahlen will.

Vielleicht ein Beispiel dazu:

Ich mißachte eine rote Ampel und kollidiere mit einem Pkw im Querverkehr. Etwa 30 Zeugen bestätigen, daß ich das Rotlicht mißachtete, die Schäden an den Fahrzeugen sind erheblich, beide Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden. Das Fahrzeug meines Gegners wird in eine Werkstatt verbracht. Jugendliche Scherzbolde spielen in der Nacht mit der Motorsäge und einer Eiche auf dem Werkstattgelände, die Fällung ist etwas "ungeschickt"; die Eiche zertrümmert das Fahrzeug meines Unfallgegners. Unbeeindruckt davon verarbeiten unsere Jugendlichen die Eiche zu Brennholz und transportieren sie ab. Am Folgetag erscheint der Schwachverständige der Versicherung und folgert aus dem Schadenbild und der am verbeulten Blech haftenden Rinde messerscharf, daß dieser Schaden keinesfalls von meinem Unfall verursacht worden sein kann. Meine Versicherung verweigert daraufhin die Regulierung des Schadens und fordert von meinem Unfallgegner die Erstattung der Gutachterkosten.

Nach Deiner Lesart würdest Du Dich an meiner Stelle nun freuen, weil Du Deinen SF nicht verlierst, ich hingegen würde notfalls auf dem Klageweg zu erreichen suchen, daß meine Versicherung den zweifellos von mir verursachten Unfallschaden erstattet.

am 19. Juli 2006 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von ATJ

[BVielleicht ein Beispiel dazu:

..................

Das Beispiel paßt nicht wirklich.

Das Problem bei vorliegendem Schaden ist sicherlich der "Nachschaden" oder besser formuliert die Tatsache, daß das vorgefundene Schadenbild nicht mit dem Hergang, wie er der Versicherung geschildert wurde, vereinbar ist. Daß diese dann "Betrug wittert" und Zahlung verweigert liegt in der Natur der Sache.

Logischerweise wird auch bei einem manipulierten Schaden der "Verursacher" seine Schuld uneingeschränkt zugeben, da man ja möglichst schnell den begehrten "Schadenersatz" erhalten und nicht noch mit der Versicherung über die Schuldfrage streiten will. Wie´s im vorliegenden Fall wirklich war, vermögen wir hier im Forum wohl nicht zu beurteilen, weswegen meine Aussage auch allgemein zu verstehen und nicht auf den TE zu beziehen ist.

Allerdings ist es dadurch auch schwierig, Tipps zu geben.

am 20. Juli 2006 um 6:10

@Schusti

Gerade wenn die PHV einen Betrug vermutet oder gar meint, beweisen zu können, ist es absolut unverständlich, daß sie lediglich dem AST gegenüber die Zahlung verweigert und Kostenerstattung verlangt, den eigenen VN dagegen, der sich mit seiner - in dem Fall falschen - Aussage ja schon ans Messer geliefert hat, völlig ungeschoren läßt.

Für mich stehen 2 Möglichkeiten mit entsprechenden Konsequenzen im Raum:

entweder liegt ein versuchter Betrug vor, der von der PHV bewiesen werden kann, dann muß es sich aber nach der vom TE dargestellten Situation um einen gemeinschaftlichen Betrug von TE und VN handeln und nur ein Vorgehen der PHV gegen BEIDE wäre logisch und folgerichtig.

oder die Versicherung vermutet lediglich einen (tatsächlich nicht gegebenen) Betrugsversuch, verweigert die Zahlung, weil sie das (als gerichtsverwertbaren Beweis nicht ausreichende) Gefühl hat, es könne ein Betrug vorliegen, verweigert die Zahlung und versucht dem TE dadurch den Wind aus den Segeln zu nehmen, daß sie mit der Kostenforderung in die Offensive geht. Den eigenen VN läßt man bei einer bloßen Vermutung selbstverständlich ungeschoren, von dem bekommt die PHV schließlich die Beiträge.

Insgesamt ist das Verhalten der PHV nur dann logisch und konsistent, wenn das 2. Szenario zutrifft.

Ähnliches gilt für den VN:

Entweder macht er mit dem TE gemeinsame Sache, dann wäre es schlicht dumm, eine gerichtliche Klärung herauszufordern, im Gegentil, er wäre gut beraten, wenigstens seinen eigenen Hals aus der Schlinge zu ziehen und sich still zu verhalten.

Oder es war wirklich so, wie der TE schildert, dann entspricht es einem gesunden Rechtsempfinden, das der VN verlangt, daß die Versicherung ihre vertraglichen Pflichten erfüllt.

 

Im übrigen läßt der TE nicht erkennen, daß er die Versicherung betrügen will, im Gegenteil, er hat selbst darauf hingewiesen, daß weitere, mit dem ursprünglichen Schaden nicht in Verbindung stehende Schäden entstanden sind. Er hätte auch nichts sagen können und darauf hoffen können, daß der SV das Vorliegen zweier sich überdeckender Schäden gar nicht bemerkt (wäre nicht ungewöhnlich!). Möglicherweise hat der TE selbst durch seine Ehrlichkeit erst den Grundstein für Spekulationen der PHV gelegt.

Nur zur Info:

Es kamen damals verschiedene Fragen in drei oder vier Threads ...

Es sah für viele hier so aus, als ob ein Schaden vorhanden ist, der auf die PHV sowie die TK abgewälzt werden sollte.

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