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Problem mit meiner Versicherung

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 18:47

Es geht um folgendes ich hatte letztes Jahr auf einen Parkplatz ein kleinen Zwischenfall und jetzt behauptet der Verursacher das ich schuld war bzw. schon früher. Alles schon und gut ich dachte mit erst mal das er das mal machen soll dann bekam ich im März ein Brief das meine schadenfreiheitspunkte steigen. Ich sofort bei meiner Versicherung angerufen und die haben mir erklärt das wenn es im vergangenen Jahr geschähen ist das das steifen muss und so ihr wist bestimmt wie das genau heißt. Und nach deren aussage soll das anfang mai geklärt werden. Jetzt hab ich da heute angerufen und die haben mir das was von erzählt das das noch ein halbes Jahr dauern könnte, auf die frage es warum wurde mir gesagt, das ich ein Anwalt eingeschaltet hab und die auf das Urteil warten können und das die Verhandlung in ca. einen halb sein wird aus Erfahrung. Weil meine Versicherung hat doch nix mit der gegnerischen zutun oder doch? Dürfen die das überhaupt solange hinauszögern, weil ich darf ja immer schön höheren Beitrag zahlen und das ist jeden Monat ca. 60€ und die reden sich da raus die warten ab, weil ich kenn das nur so Versicherung steigt wenn die zahlen müssen, aber die haben noch nix gezahlt. Wie ist das jetzt wenn ich ein anderes auto mir kaufe und mich bei einer Versicherung anmelde wie läuft das dann ab? Sinken dann meine Prozente wenn ich recht bekomme oder hab ich dann ganz zeit höhere?

bitte um hilfe wär echt wichtig danke mfg Robert.

Beste Antwort im Thema

Also wenn ich das richtig verstanden habe, wurde Deine Versicherung vom Unfallgegner in Anspruch genommen.

Dann hat Deine Versicherung -in Deinem Interesse- den Schaden abgelehnt und wurde vom Gegner verklagt.

 

Deine Versicherung führt -wiederum nur in Deinem Interesse- einen Prozess.

 

Sie trägt die Kosten des Prozesses: für Dich!

 

Wenn sie gewinnt, wird Dein Vertrag wieder entlastet und Du bekommst die erhöhten Beiträge zurück.

 

Wenn sie verliert, hat sie die gesamten Kosten am Bein und reguliert den Schaden. Du bekommst dann die Möglichkeit, den Schaden ohne die Anwalts- und Gerichtskosten zurückzuzahlen. Die trägt auf jeden Fall die Versicherung.

Dein Vertrag wird dann ebenfalls wieder entlastet, sprich: Du wirst "zurückgestuft".

 

Ich kann momentan wirklich nicht verstehen, warum Du ein Problem mit Deiner Versicherung hast.

Sie nimmt Dir  den ganzen Ärger ab und zahlt auch dafür.

 

Dieser Schaden wird für die Versicherung auf jeden Fall ein Verlustgeschäft, weil sich ein Prozess in dieser Größenordnung nicht lohnt (wenn er nicht zu 100% gewonnen wird). Das ist reiner Kundenservice.

 

Wenn die Haftung wirklich so klar ist, wie  Du sagst, dann liegt es an Deinem Unfallgegner, dass er "so einen Aufstand" macht.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

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9 Antworten
am 12. Mai 2009 um 18:56

Deine Versicherung hat anscheinend den Schaden deines Unfallgegners bezahlt.

Und somit wurdest du zurückgestuft und dein Beitrag wurde erhöht.

Stellt sich heraus, dass du nicht Schuld bist, wirst du wieder wie vorher eingestuft und du erhälst deine mehr entrichteten Beiträge zurück.

Versicherungswechsel bringt nicht, da deine aktuelle Einstufung der neuen Versicherung mitgeteilt wird.

Gruß

Frank

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 19:06

Aber laut meiner aussage meiner verischerung haben die noch nix gezahlt und warten.

Es geht nur drum ich habe eine günstigere Versicherung gefunden da würde ich vielleicht nur 10% mehr bezahlen bei dem erhöhten beitragsatz. Mit würde von der anderen versicher bestätiget wenn mir der Richter vor Gericht recht gibt werde ich runter gestuft. Bei einer teilschuld bleibt die schadensfreiheitsklasse gleich, nur das lächerliche daran ist das der Schaden gerade mal 800€ beträgt und dann so ein Aufstand draus machen nene. Oder ist es erst mal vorteilhafter bei derselben Versicherung zu bleiben weil man ja dann ja wie mir gesagt worden ist die zu viel bezahlten Beiträge zurück bekommt. Und falls man doch teilschuld haben sollte kann man ja sich das zurückkaufen/freikaufen.

Deine Versicherung hat den Schaden als solchen zunächst eingebucht, soll heißen die bilden erst mal eine interne Rückstellung mit allen Konsequenzen. Dazu gehört auch die Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse (SF) im Schadenfolgejahr, mit der Folge das der Beitrag steigt. Sollte sich herausstellen das dies zu Unrecht geschah, wird der Vertrag wieder so abgerechnet als hätte kein Schaden stattgefunden. Fazit: Verhandlung abwarten uns sehen was dabei rauskommt.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, wurde Deine Versicherung vom Unfallgegner in Anspruch genommen.

Dann hat Deine Versicherung -in Deinem Interesse- den Schaden abgelehnt und wurde vom Gegner verklagt.

 

Deine Versicherung führt -wiederum nur in Deinem Interesse- einen Prozess.

 

Sie trägt die Kosten des Prozesses: für Dich!

 

Wenn sie gewinnt, wird Dein Vertrag wieder entlastet und Du bekommst die erhöhten Beiträge zurück.

 

Wenn sie verliert, hat sie die gesamten Kosten am Bein und reguliert den Schaden. Du bekommst dann die Möglichkeit, den Schaden ohne die Anwalts- und Gerichtskosten zurückzuzahlen. Die trägt auf jeden Fall die Versicherung.

Dein Vertrag wird dann ebenfalls wieder entlastet, sprich: Du wirst "zurückgestuft".

 

Ich kann momentan wirklich nicht verstehen, warum Du ein Problem mit Deiner Versicherung hast.

Sie nimmt Dir  den ganzen Ärger ab und zahlt auch dafür.

 

Dieser Schaden wird für die Versicherung auf jeden Fall ein Verlustgeschäft, weil sich ein Prozess in dieser Größenordnung nicht lohnt (wenn er nicht zu 100% gewonnen wird). Das ist reiner Kundenservice.

 

Wenn die Haftung wirklich so klar ist, wie  Du sagst, dann liegt es an Deinem Unfallgegner, dass er "so einen Aufstand" macht.

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 20:10

Nein ich habe die gegnerische Versicherung verklagt und nicht er meine. Deswegen versteh ich das nicht warum meiner Versicherung wartet bist die die Sache vor Gericht geklärt wird. Weil ich kann mich mal erinnern das das so ist das jede Versicherung das für sich selber klär also könnte rein theoretisch beide nicht zahlen und könnte man vor Gericht gehen. Gibt’s da keine fristen die eine Versicherung einhalten muss bis die sowas regen.

Weil es regt mich halt auf das ich jeden Monat 60€ mehr zahlen muss weil so ein Idiot behauptet ich wär ihn reingefahren obwohl er beim einparken mir Rückfahrt reingefahren ist, ich hab ja auch kein Geld zuverschenken.

am 12. Mai 2009 um 20:20

Na ja, wer jetzt wirklich Schuld hat und wer nicht wird sich sicher vor Gericht klären.

Wenn nicht bekommst du wenigstens ein Urteil. :D

Und wer klagt, der sollte auch Zeit haben.

Gruß

Frank,

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 20:33

Ja ich hab ja kein Problem mit das ich jetzt 1 Jahr auf mein Geld warte aber ich hab da ein Problem mit unnötig Geld zu zahlen, hat ja auch keiner von euch was zu verschenken oder?

Naja da kann man wohl nur noch abwarten….

So richtig klar ist die Lage trotzdem nicht.

Wenn Deine Versicherung eine Schadenakte anlegt und eine Reserve bildet, wirst Du automatisch hochgestuft, wie HHDino schon geschrieben hat.

 

Dazu kommt es in der Regel aber nur, wenn auch jemand Ansprüche an Deine Versicherung gestelllt hat. Also wollte  offenbar Dein Unfallgegner seinen Schaden von Deiner Versicherung bezahlt haben.

 

Wenn beide Beteiligte behaupten, dass der andere den Schaden zu ersetzten hat und einer von beiden erhebt Klage, ist es natürlich nur sinnvoll, wenn die andern Beteiligten den Ausgang des Verfahrens abwarten und dann das Ergebnis für die Regulierung der weiteren Ansprüche zugrunde legen.

 

Du hast geklagt. Deine Versicherung hat dem Gegner gesagt, dass sie erst reguliert, wenn Dein Urteil vorliegt: Gewinnst Du, bekommt der andere nix. Verlierst Du (teilweise oder ganz) bekommt der andere seinen Schaden zur jeweiligen Quote erstattet.

 

Dieses Vorgehen ist üblich und sinnvoll, weil sonst zwei Prozesse geführt werden müssten, was nur unnötige Kosten verursacht.

 

Ein Problem mit Deiner Versicherung sehe ich noch immer nicht.

 

Den Ausgang des Verfahrens können wir hier nicht abschätzen, weil wir die Akte nicht kennen. Aber Parkplatz-Unfälle enden oft (je nach Hergang) mit einer 50:50 Quote. dann würde es bei der Hochstufung bleiben, sofern Du nicht zurückzahlst.

 

Abwarten und Tee trinken...

 

Hafi

 

 

 

 

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 21:13

Also okay dann ist das von meiner Versicherung so richtig okay dann hab ich das falsch gesehen. Wie ist das jetzt wenn ich Auto verkaufe und kein Auto mehr anmelde habe oder bei eine andere Versicherung das Auto anmelde bekomme ich ja doch das zu viel gezahlte zurück oder? Weil wie schon gesagt habe ich eine günstigere gefunden. Und falls es doch teilschuld sein sollte was ich aber nicht denke weil ich stand ja und der Verursacher ist mir beim Rückfahrt reingefahren. Kann man denn schaden dann immer noch freikaufen wenn man nicht bei der Versicherung ist bzw. gar kein Auto angemeldet hat?

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