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Problem mit der Versicherung bzw. Gutachter

Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.

In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW

Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Die Versicherung teilte mir im Schreiben mit und gibt den Widerbeschaffungswert mit 3400€ an, also 400€ Differenz. Bin persönlich zur Versicherung hin und siehe da, ein Tippfehler (wer's glaubt)

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Die Gutachterrechnung beläuft sich auf 735€

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€

Nach der Tabelle von HUK wäre die Rechnung des Gutachters mit 574,95€ angemessen.

Differenz: 160,04€

Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Vielen Dank schon mal......

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Dies ist dann korrekt, wenn Du Dein Fahrzeug kurzfristig verkaufst.

Zitat:

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Dies macht die HUK seit Jahren, obwohl sie weiß, dass es rechtswidrig ist und schon über 1000 Prozesse verloren hat. Könnte ja sein, dass der Geschädigte den Unsinn glaubt.

Zitat:

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ein ordentlicher Gutachter weiß, wie er vorzugehen hat, sprich das mit ihm ab.

Zitat:

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Das Honorartableau des BVSK ist sicher rechtens, aber für keinen GA bindend, hat also keinerlei Bedeutung. Was die HUK behauptet ist schlichtweg Unsinn.

Zitat:

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.

MfG

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62 Antworten

Die Versicherer zahlen bei Totalschaden immer Netto, die MWST/Diff-Steuer wird nachreguliert, wenn eine Kopie des Kaufvertrages des Ersatzautos eingereicht wird.

Totalschaden ist es noch nicht denn im Gutachten steht:

WBW 3800€
Reperaturkosten Netto 3174,43
Brutto 3777,57€

Die Reperaturkosten sind unter dem WBW?

Der Gutachter muss ja irgendwie seine Rechnung erstellt haben, welchen Wert zieht setzt er an um sein Honorar auszurechnen, WBW oder Reperatur Netto?

Ich sehe da einen Totalschaden, wenn die Repakosten den WBW erreichen.

Wie willst Du denn später das KFZ verkaufen ?
Hatte Repakosten in Höhe des WBW ? Wer will so ein KFZ kaufen ?

Also angenommen der Gutachter berechnet nach Totalschaden, dann wäre das der WBW also 3800€?

Ich möchte nur verstehen wie er sein Honorar berechnet denn es ergibt sich eine Differenz von 160€ die die Versicherung hier wohl nicht zahlen wird.

Wenn Totalschaden und wir nehmen die 3800€ zur Berechnung komme ich nach dem Honorartableau der HUK auf 621,20€ somit immer noch eine Differenz von 113,80€

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Warte mal ab, bis Delle sein Statment gibt, mit der Gebührentabelle der Gutachter kenne ich mich nicht aus.

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Dies ist dann korrekt, wenn Du Dein Fahrzeug kurzfristig verkaufst.

Zitat:

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Dies macht die HUK seit Jahren, obwohl sie weiß, dass es rechtswidrig ist und schon über 1000 Prozesse verloren hat. Könnte ja sein, dass der Geschädigte den Unsinn glaubt.

Zitat:

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ein ordentlicher Gutachter weiß, wie er vorzugehen hat, sprich das mit ihm ab.

Zitat:

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Das Honorartableau des BVSK ist sicher rechtens, aber für keinen GA bindend, hat also keinerlei Bedeutung. Was die HUK behauptet ist schlichtweg Unsinn.

Zitat:

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.

MfG

Laut Honorartableau 2012 HUK BVSK steht dem Gutachter bei WBW im Totalschadensfall bis 4.000,00 € 638 € Brutto zu.

Außerdem der SV muss diese Gebühren-Tabelle nicht akzeptieren.

http://www.gutachter-eisleben.de/ge/uploads/Honorartableau.pdf

Geh zum Anwalt.

Die wollen es scheinbar nicht anders.

Dann können sie alles + deinen Anwalt auch noch zahlen.

Denen würd ich helfen 😁

Zitat:

Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.

 

MfG

Demnach würden mir 3174,43€ zustehen?

Das Auto soll erstmal nicht repariert werden daher wollten wir auf Gutachterbasis abrechnen ergo WBW - Restwert. Die Versicherung zahlt an mich/uns jetzt 2421€ und der Restwertverkäufer würde 1379€ zahlen. Da wir das Auto behalten wollen bekommen wir eben nur die 2421€ ABER wenn uns 3174,43 zustehen würden machen wir doch ein Minus......

Also besitzen wir das Fahrzeug nach 6 Monaten immer noch steht uns die Differen 2421€ zu 3174,43€ zu? Wie kann man das jetzt noch ändern?

Die HUK wird sich hier verklagen lassen.

Das steht fest, wie das Amen in der Kirche. 

Auch im Wissen dessen, dass der Prozess verloren gehen wird, dass ist denen völlig egal.

Die Arbeiten streng nach Arbeitsanweisungen, eigene Entscheidungen dürfen die "Schaden- Teams" nicht treffen.  

Das Grundhonorar wäre in diesem Fall nach den Netto- Reparaturkosten zu berechnen, unabhängig davon, 
dass hier evtl. eine fiktive Totalschadenabrechnung in Frage käme.

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Demnach würden mir 3174,43€ zustehen?

Also besitzen wir das Fahrzeug nach 6 Monaten immer noch steht uns die Differen 2421€ zu 3174,43€ zu? Wie kann man das jetzt noch ändern?

Teile der Versicherung mit, dass Du das Fahrzeug behälst und fordere den Restbetrag ein. Ebenso die restlichen GA-Kosten und die Kostenpauschale. Fristsetzung nicht vergessen und die Ankündigung, bei Fristverstreichung einen Anwalt mit der Forderungsbeitreibung zu beauftragen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Die HUK wird sich hier verklagen lassen.

Das steht fest, wie das Amen in der Kirche. 

Auch im Wissen dessen, dass der Prozess verloren gehen wird, dass ist denen völlig egal.

Die Arbeiten streng nach Arbeitsanweisungen, eigene Entscheidungen dürfen die "Schaden- Teams" nicht treffen.  

Das Grundhonorar wäre in diesem Fall nach den Netto- Reparaturkosten zu berechnen, unabhängig davon, 
dass hier evtl. eine fiktive Totalschadenabrechnung in Frage käme.

Also müssten wir jetzt für die Differez, zwischen Vorgabe der Angemessenheit HUK und der tatsächlichen Kosten des SV, aufkommen. Kommt der SV jetzt auf uns zu und fordert die Differenz oder klärt er das eigenständig, da sich die HUK offensichtlich verklagen lassen will müssen wir die Differenz vorerst ausgleichen?

Das musst du mit deinem Sachverständigen klären.

Er kann das Geld von dir fordern und du must dann gegen die HUK vorgehen, oder er klagt gegen die HUK oder dessen Versicherungsnehmer aus abgetretendem Recht, wenn du eine Abtretung unterschrieben hast. 

Vielen Dank für alle Antworten.

Ich hätte jetzt noch eine Frage zur Schadensabwicklung.

Wir haben auf Gutachterbasis abgerechnet also WBW- RW da wir davon ausgingen den Wwagen zu verkaufen. Da wir aber den Wagen jetzt behalten und ggf. später irgendwann reparieren steht uns die Differens aus WBW-RW zu den Netto-Reperaturkosten zu, soweit richtig?

Ergo forderen wir jetzt die Versicherung dazu auf, da wir den Wagen jetzt doch nicht verkaufen, uns die Differen auszuzahlen, immerhin 756€, soweit korrekt? Der Wwagen bleibt definitiv länger wie 6 Monate in unserem Besitz.

Vielen Dank

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