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Problem mit dem Fahrzeugbrief

Hallo Freunde ich habe da ein kleines Problem und zwar habe ich vor drei und halb Jahren ein Auto gekauft. Es sollte kosten 8500 € habe damals 3000 € angezahlt und der Rest sollte in Raten beglichen werden. Jetzt das " Problem " der Händler hat sich bei mir nie wieder gemeldet bezüglich der Ratenzahlung das heißt ich habe seit dem also 3,5 Jahre nicht eine Rate bezahlt aber auch nie etwas von dem Händler gehört sprich Mahnung Erinnerung ect. Jetzt würde ich mir gern ein neues Auto kaufen habe aber keinen Brief um den alten abzumelden bzw verkaufen zu können. Kann mir da jemand weiter helfen wie ich jetzt am besten vorgehe bzw was ich jetzt machen kann. 

Mfg Hauptbrandmeister112 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von Habuda


Man könnte natürlich auch so ehrlich sein und zu der Finanzierung stehen und die restlichen Raten abbezahlen. Dann hat man auch den Brief und kann es ganz normal verkaufen.
Bist Du Dir sicher, dass Du  in einer solchen Situation die ausstehende Summe zahlen und nicht das Ende 2012 abwarten würdest, wo Chance auf Verjährung besteht?

O.

Da ich gar nicht erst in diese Situatione gekommen wäre kann ich das nicht sagen.

Ich hätte den Händler spätestens nach 3 Monaten angesprochen und somit ganz regulär das Auto abbezahlt.

Ich verstehe, dass es verlockend ist und das wäre es für mich sicher auch, keine Frage. Ich bin aber ein ehrlicher Mensch und glaube nicht, dass ich mir einfach so "das Auto krallen würde".

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Lies dir doch nochmal den Beitrag von go-4-golf hierzu durch, er hat es doch schon geschrieben:

Ein Urteil, welches sich auf einen nicht mehr existirenden Paragraphen stützt, kannst man nicht zur Untermauerung seiner Rechtsauffassung heranziehen.

Und woher willst du eigentlich wissen, dass vom Verkäufer ein Eigentumsvorbehalt erklärt worden ist? Das ist nur eine Annahme, die wird auch bei 99% der Fälle stimmen,aber mit Sicherheit wissen wir es hier nicht.

Hallo liebe Motor-Talk Community,

Ich habe da ein Problem was wahrscheinlich zu diesem thema passt.

ich hatte irgendwann mal vor ca. 5 Jahren einen E30 gekauft, wo ich jetzt erst erfahren habe das wohl bei irgendeinem Gebrauchtwagenhändler eine Rechnung offenstehen solle.
Weshalb ich keinen Brief besitze.
Was meint ihr währe das Beste zu tun ?
Ich müsste der 3te Besitzer nach dem ehemaligen Händler sein ,was die ganze Geschichte ein wenig erschwert.

Zitat:

Original geschrieben von djbenni2005


Hallo liebe Motor-Talk Community,

Ich habe da ein Problem was wahrscheinlich zu diesem thema passt.

ich hatte irgendwann mal vor ca. 5 Jahren einen E30 gekauft, wo ich jetzt erst erfahren habe das wohl bei irgendeinem Gebrauchtwagenhändler eine Rechnung offenstehen solle.
Weshalb ich keinen Brief besitze.
Was meint ihr währe das Beste zu tun ?
Ich müsste der 3te Besitzer nach dem ehemaligen Händler sein ,was die ganze Geschichte ein wenig erschwert.

Wie konntest Du das Fahrzeug damals zulassen, wenn Du gar keinen Brief hattest? Und wie haben die Vorbesitzer das Auto zugelassen?

Deine Geschichte klingt schon seltsam.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von djbenni2005


Das auto wurde noch nie angemeldet seit dem es heim händler weg ist.

Dann erklär' doch bitte mal, worum es überhaupt geht.

Du hast geschrieben, dass Du vor ca. 5 Jahren ein Auto gekauft hast. Weiter schriebst Du, dass Du keinen Brief hierfür hast und jetzt sagst Du, dass das Auto seitdem nicht angemeldet war. Hast Du dann das Auto fünf Jahre lang irgendwo abgestellt? Oder wie ist das zu verstehen?

Aber wieso hast Du keinen Brief erhalten und weshalb kommst Du jetzt erst drauf?

Du musst zugeben, das hört sich reichlich konfus an.

Vielleicht schreibst Du mal etwas ausführlicher und chronologisch, wie sich der Vorgang tatsächlich verhält. Nur dann kannst Du auch einen vernünftigen Rat erwarten.

Gruß
Der Chaosmanager

Es geht darum das ich den Wagen so langsam anmelden möchte.
Und ja er stand die komplette Zeit seit dem Kauf.

Also das war so....

Ich hörte das ein E30 für 100 Euro zum verkauf stand, da meine mutter ein auto suchte. Zu dem Zeitpunkt war ich 16 oder 17. Der Verkäufer hatte den Wagen zu uns Gebracht und meine Mutter unterschrieb Sorglos den Kaufvertrag später sagte Sie zu mir: ``Hier mein Sohn das Auto Brauche ich nicht willst du es denn haben ?´´ Ich meinte: ``Ja klar`` und hatte mich natürlich gefreut mein erstes auto. Jetzt habe ich meinen Führerschein und möchte den Wagen fertig machen. dazu muss ich sagen meine Mutter hatte die Papiere damals auch nicht.

Ja ich weiß das die Geschichte nen bisschen verrückt ist.

Ich komme jetzt darauf das die Papiere fehlen weil wie gesagt meine Mutter die nicht hat und ich den wegen fertig machen will. Damals war ich zu unreif um zu verstehen das da etwas nicht stimmt. 🙁

OK, jetzt verstehe ich.

Demnach dürfte es schwierig sein, den Fahrzeugbrief (oder wie er seit einiger Zeit heißt: Zulassungsbescheinigung Teil II) nach der lange Zeit zu beschaffen.

Soweit ich weiß, ist in diesem Fall eine Einzelabnahme beim TÜV erforderlich, damit das Straßenverkehrsamt eine neue Zulassungsbescheinigung ausstellt. Am besten Du fragst mal beim TÜV nach.

Ich hoffe für Dich, dass der BMW nach der langen Standzeit keinen Schäden genommen hat.

Gruß
Der Chaosmanager

Also soll ich demnach die Papiere + Brief neu beantragen ?

Ein paar Schäden hat er leider, aber nur Rost also keine Defekte an Motor und Elektronik sowie Fahrwerk usw.

Zitat:

Original geschrieben von djbenni2005


Also soll ich demnach die Papiere + Brief neu beantragen ?

Da wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben ... es sei denn, Du hast doch noch eine Idee, wie Du den alten Brief auftreiben kannst ....

Gruß
Der Chaosmanager

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