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Probl. mit dem Gesetz

Themenstarteram 27. März 2005 um 18:06

Also,

ich hab heute meinen Bescheid und gleichzeitig den Entscheid bekommen. Ich wurde in Berlin auf der Stadtautobahn gefilmt von einem fetten Mercedes. Nach nem kleinen Streit mit der Freundin bin ich etwas zügiger unterwegs gewesen. Der Mercedes folgte mir ständig penetrant. Er ist bei jedem Spurwechsel strikt hinterher. Das ging mir total aufn Keks.

Jetzt im Bescheid werden mir gleich 4 Geschwindigkeiten und ein Rechtsüberholen angehangen. Ich konnte mich auch nicht äußern dazu.

Kosten : 560 Euro und 3Monate Fahrverbot.

Jetzt mal ne Frage: gibt es irgendwo kostenlosen Rechtsbeistand oder Hilfe (hab keine Rechtsschutz)

Und ich habe im TV mal nen Bericht gesehn, dort wollte man jemanden auch mehrere Fahrverstoße auf einer strecke anhängen. – Da hieß es im TV dass das nicht Rechtens ist da man nur für eines bestraft werden kann und nicht für alle zusammen.

Die haben alle Verstoße addiert ....

Hat jemand Erfahrung oder nen hilfreichen Tip?

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15 Antworten

Hallo,

einen rechtlichen Rat kann ich dir leider nicht geben, dazu ist das nicht das richtige Forum. Du könntest dich aber mal entweder an den ADAC wenden (falls du Mitglied bist, bekommst du dort ja sogar ein umfassende Rechtsberatung). Oder du gehst zu einem Anwalt und führst mit ihm ein erstes Sondierungsgespräch. Dafür werden noch nicht die vollen Anwaltskosten fällig und du hast zumindestens eine Einschätzung deiner Lage und ob es sich überhaupt lohnt, weitere rechtliche Schritte gegen diesen Bescheid zu unternehmen.

Gruß Tecci

Wenn das ein Videowagen war ist alles klar , und alle

Vergehen können addiert werden. Spare dir die Mühe und fahre in Zukunft vernünftig.

opaboris

Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Bei 560€ kommt es auf die Mehrkosten auch nicht mehr drauf an. Wie bereits erwähnt, wird die Erstberatung meist kostengünstig angeboten.

Wenn ich mich recht entsinne, war die Regelung für das Addieren von Verstößen so (kam irgendwann mal im Fernsehen):

Wenn man einen Verstoß begeht, muss man bei nächster Gelegenheit angehalten und darüber informiert werden. Ist ein gefahrloses Anhalten, wie z.B. hier auf der Autobahn, nicht möglich und man begeht weitere Verstöße, dann werden diese addiert. Wahrscheinlich warst Du so schnell bzw. der Verkehr so dicht, dass irgendwann der Videowagen aufgegeben hat, da er Dich nicht gefahrlos anhalten konnte.

Themenstarteram 28. März 2005 um 8:28

nun ja, die stadtautobahn war nicht übermäßig voll. und als ich den Mercedes bemerkte bin ich auch rechts rüber gefahren und bin vorschriftsmäßig gefahren. <- die hätten mich jeder zeit anhalten können, da auch eine standspur verfügbar war.

-

eine Frage hab ich noch. ich kenne es so das man sich zu jeder tat äußern kann. - sei es vor Ort oder später schriftlich.? oder ist das bei enier videoüberwachung egal.

Zitat:

Original geschrieben von berberil

die hätten mich jeder zeit anhalten können, da auch eine standspur verfügbar war.

Eine Standspur wird aber im Allgemeinen nicht als ein ungefährdeter Ort zum Anhalten eines Fahrzeugs betrachtet. Da müsste schon ein Parkplatz oder Ähnliches vorhanden sein.

Gruß Tecci

Juristisch gesehen ist das längst geklärt.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden jedes Mal als neue Tat gewertet, da jedes Mal ein neuer Tatentschluß vorliegt.

Das Rechtsüberholen ist auch unabhängig davon zu sehen, so daß auch hier addiert werden darf.

Somit wird die Strafe vermutlich in Ordnung sein.

Widerspruch führt oft noch zu einer Strafverschärfung, so daß ich unter Berücksichtigung der wenigen geposteten Fakten Dir nur eine Annahme des Bescheides empfehlen kann.

Erfährt der Richter z.B. vom Streit mit Deiner Freundin, so könnte er Dir sagen:

Bei einem Disput wird ein Fahrer abgelenkt und muß anhalten. Dies nicht zu tun und so zu fahren wie Sie ist Straßenverkehrsgefährdung.

Und dann kommt es richtig dicke.

Sozialfälle bekommen Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt. Solange Du ein Auto Dein eigen nennst, wirst Du die alledings nicht bekommen.

Bei Empfängern der Prozeßkostenhilfe wird auch einige Jahre später noch geschaut, ob Sie zahlen können.

Fazit:

Ist dumm gelaufen.

Lieber die 560 EUR bezahlen, als noch mehr zu riskieren. Einen Teil der Strafe holst Du durch die Ersparnis des Fahrverbotes mit Sicherheit wieder herein.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sozialfälle bekommen Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt. Solange Du ein Auto Dein eigen nennst, wirst Du die alledings nicht bekommen.

Bei Empfängern der Prozeßkostenhilfe wird auch einige Jahre später noch geschaut, ob Sie zahlen können.

Das stimmt so nicht ganz. Prozeßkostenhilfe wird auch bei Besitz eines Autos gewährt. Nur darf dieses nicht mehr besonders viel wert sein. Prozeßkostenhilfe wird nur bei hinreichender Aussicht auf Erfolg gewährt! Mit der Nachprüfung der Prozeßkostenhilfe bin ich mir jetzt nicht ganz sicher. Entweder wird 3 oder 6 Jahre noch geprüft ob man mittlerweile zu Geld gekommen ist. Dann wird aber auch das Prozeßkostenhilfeverfahren geschlossen.

Von etwas ähnlichem hab ich schonmal gehört, weiß leider nicht mehr wo genau. Jedefalls hat das Gericht entschieden das die Polizei (oder wer auch immer) nicht solange hinter jemanden herfahren darf bis ein best. "Konto" voll ist. In der Begründung hieß es so ungefähr das man so auch gleich hinter jedem Autofahrer herfahren könne, bis sich dieser etwas zu schulden kommen läßt.

Naja, und ne Dienstaufsichtsbeschwerde hat noch jeden Beamten in Verlegengheit gebracht (eigene Erfahrung) und kosten tut sowas auch nicht.

Ne Erstberatung beim Anwalt kostet auch nicht die Welt, zumindest weniger als 560€.

am 29. März 2005 um 0:18

Wie werden denn die Geschwindigkeitsverstöße addiert?

Jedes mal, wenn man an einem Schild vorbei fährt ein neuer verstoß?

Jedes Mal, wenn man auf die zulässige Geschwindigkeit erneut überschreitet.

Es erfordert also:

a) eine Geschwindigkeitsüberschreitung

b) die Wiedereinhaltung (z.B. weil man auf ein mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit fahrendes Kfz auffährt und die Beendigung von dessen Überholvorgangs abwarten muß)

c) die erneute Übertretung

usw.

am 29. März 2005 um 6:22

O Danke, gut zu wissen!

Die Berliner A100 hat aber alle 2 km eine Ausfahrt. Das Video muss bald 20 min gehen. Zumal wir hier nicht über 10 oder 15km/h drüber reden, sondern das muss deutlich schneller gewesen sein.

Also sie konnten ihn nicht gefahrlos Stoppen ist komisch. Haben sie den OP den eigenlich nach der Aktion rausgeholt, oder wie ist der Beweiss, das er der Fahrer war, gelaufen. Mir fehlen hier noch Angaben wie das abgegangen ist.

Themenstarteram 29. März 2005 um 20:05

die a!00 Richtung Treptow - Sie haben mich ab Tempelhof gefilmt und rausgezogen haben sie mich am ende der Autobahn (auf dieser Baustelle). es gab genug Möglichkeiten. ich bin ja zwischen durch auch ordnungsgemäß gefahren weil mir die typen so spanisch vorkamen.

die waren so angepisst weil der eine Familie hat und mir gleich nen Vortrag über menschenleben gehalten hat was ich nicht hören wollte... etc.

Ist das das Ideal des Rechts- und Sozialstaats?

a) Man darf tun was man will

b) Alle anderen müssen sich korrekt verhalten.

c) wird man bei a) erwischt darf es nichts kosten.

Berberil,

vielleicht war das hart (wir waren ja alle nicht dabei),

aber ich müßte mich sehr täuschen wenn ich irgendeinen Ansatz eines Bedauerns bei Dir gesehen hätte.

Du warst nach eigenen Aussagen emotional sehr aufgeregt und hast damit bedingt durch die festgestellten Verstöße die Kontrolle über Dein Fahrverhalten verloren.

Mal nachgerechnet:

Rechtsüberholen gibt z.B. nur 50 EUR und 3 Punkte.

Bleiben 4 Geschwindigkeitsübertretungen mit einer Summe von 510 EUR, d.h. Du hast zumindest 1 mal die Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 50 bis 60 km/h überschritten (150 EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Zum Mitschreiben:

Bei Tempo 100 standen da locker 170 bis 180 km/h auf dem Tacho.

Auf gut Deutsch:

Du bist wie eine Wildsau gefahren.

Dir war vermutlich einiges egal und Du hättest in der Stimmung auch auf einen Unfall gesch... .

Jetzt bist Du aufgewacht und heulst jetzt wegen 560 EUR herum.

Ich denke schon, daß man auf der Berliner Stadtautobahn mit solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr so einfach überholt und angehalten werden kann.

Auf Richtermilde würde ich hier nicht setzen, dazu war die Geschichte einfach zu heftig.

Glaub mir:

Du wirst Deine Situation nur verschlechtern.

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