Probezeitverlängerung 2 A Vertöße

Hallo,
Habe damals mit 16 meinen A1 Führerschein auf Probe gemacht, wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes Verlängerte sich damals meine Probezeit auf 4 Jahre Inklusive Aufbauseminar. Hatte dann 1 Monat vor Ende der 4 Jahre Probezeit einen Verkehrsunfall, ich musste eine Geldstrafe zahlen und dachte damit hat sich die Sache erledigt. Dann bekam ich letztens einen Brief vom Landkreis in dem Stand das ich innerhalb der Probezeit 2 Schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen habe und ich Freiwillig an einer Psychologischen Beratung Teilnehmen könne. Jetzt meine Frage, ich wurde ein paar Wochen nach Ablauf meiner 4 Jährigen Probezeit von der Polizei mit Lasermessgerät angehalten wegen erhöhter Geschwindigkeit, 2 Punkt ein Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot sind die Folge. Das ich jetzt bereits 1 Monat den Führerschein abgeben muss ist mir Bewusst, nur in dem Brief vom Landkreis stand das ich den Führerschein entzogen bekomme wenn ich innerhalb der nächsten 2 Monate einen Weiteren Verstoß begehe. Der Verstoß war nicht mehr in der Probezeit, jedoch innerhalb der 2 Monate. Habe ich jetzt noch mehr zu Befürchten oder nicht?
Wäre über jede Antwort dankbar.
( Außer Antworten wie Selber Schuld oder so die mir bei meiner Frage nicht Weiterhelfen)

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Eins ist hier auf jeden Fall klar: Die Androhung die FE zu entziehen, egal ob das hier passiert oder nicht, hat beim TE nichts bewirkt.

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Zitat:

@Lewellyn schrieb am 17. Januar 2017 um 16:36:22 Uhr:


Nur hier sind es 5 Jahre Verjährung, da nach Angabe des TE 2 Punkte verteilt werden. Und Delikte mit 2 Punkten verjähren erst nach 5 Jahren.

Ein Geschwindigkeitsverstoß welcher mit 2 Punkten bewertet wird, wie hier im Falle des TE ist eine einfache OWi und wird nach 2,5 Jahren getilgt.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 17. Januar 2017 um 16:36:22 Uhr:


Mit der Einzelbetrachtung hast Du recht Kai70, ich war gedanklich noch bei der alten Regelung. Nur hier sind es 5 Jahre Verjährung, da nach Angabe des TE 2 Punkte verteilt werden. Und Delikte mit 2 Punkten verjähren erst nach 5 Jahren.

Deine Aussage, dass neue Punkte die Verjährung durchbrechen, ist aber trotzdem falsch. Das galt vor der Punktereform. Jetzt werden alle Punkte nach genau 2,5, 5 oder 10 Jahren gelöscht, auch wenn neue Punkte dazukommen.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 17. Januar 2017 um 16:39:58 Uhr:



Zitat:

@Lewellyn schrieb am 17. Januar 2017 um 16:36:22 Uhr:


Nur hier sind es 5 Jahre Verjährung, da nach Angabe des TE 2 Punkte verteilt werden. Und Delikte mit 2 Punkten verjähren erst nach 5 Jahren.
Ein Geschwindigkeitsverstoß welcher mit 2 Punkten bewertet wird, wie hier im Falle des TE ist eine einfache OWi und wird nach 2,5 Jahren getilgt.

Das ist falsch, nur einfache Punkte verjähren nach 2,5 Jahren. Doppelte Punkte nach 5 und dreifache nach 10 Jahren.

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