Probezeit, Fahrrad & Alkohol
Hallo zusammen.
Ich hab versucht was passendes über die Suchfunktion zu finden, war aber leider erfolglos.
Generell gilt ja dass man auf dem Fahrrad bis zu 1,6 Promille Blutalkohol haben darf, so lange man keine Fahrauffälligkeiten dabei zeigt. Wenn man darunter liegt und in einen Unfall verwickelt wird, hat man wohl dennoch ein Problem.
So weit so gut.
Jetzt gibt es ja für Fahranfänger bis 21 die 0,0 Promillegrenze anstelle der sonst üblichen 0,3 Promillegrenze (ohne Fahrauffälligkeiten) bei Kraftfahrzeugen.
Meine Frage ist jetzt, ob diese 0,0 Promillegrenze bei Fahranfängern auch für das Fahrrad gilt?
Mein Fahrlehrer hat das damals nur mit 'Aufm Rad darfst ja bis 1,6 habn..' kommentiert.
Mir gehts nicht darum, ob ich nach der Sauftour mit meinen Kumpels noch fröhlich angeheiter mit dem Fahrrad durch die Gegend radeln darf.
Ich hab einen Aushilfsjob in einem Biergarten und da ist es üblich, dass man, nachdem der Laden zu ist, noch zusammen 1 oder maximal 2 Bier trinkt. Bis zu mir nach Hause sind das ~6km.
Mich interessiert nur, ob ich nach den 2 Bier noch (legal) mit dem Fahrrad nach Hause fahren kann (nur Wohngebiete und Feldwege).
Bin 18 und hab noch ca. 7 Monate Probezeit vor mir.
Ich hab einfach keine Lust darauf, dass mir dann irgendwann ein Polizeiauto über den Weg fährt und ich wegen 0,2 Promille aufm Rad Probezeitverlängerung, ASF, Bußgeld und Fahrverbot bekomm.
Gruß.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Dann tu doch so, als ob Du mit dem Auto beim Job warst und trinkst keinen Alkohol. Dann gibt es kein ja, nein und vielleicht.
(...)
Mir wäre an Deiner Stelle auch das Risiko zu groß, sich selbst auf dem Rad in Gefahr zu bringen, auch "ohne Fremdeinwirkung" und unabhängig von der Frage erlaubt oder nicht.
Und was alles passieren kann wenn ich zu Fuss mit 2 Bier intus nach Hause laufe. Ist das Risiko dann auch zu groß? Oder erst wenn es noch 5° wärmer wird?
Am besten wir trinken alle nur noch warme Milch mit Honig. Und wenn doch Bier, dann nur mit Bodyguards die uns heil zum Taxi und danach vom Taxi zur Haustüre bringen. Wer weiß was alles so auf dem Gehweg passieren könnte wenn man die 30m zur Haustür zu Fuss geht.
Irgendwo sollte man die Kirche auch mal im Dorf lassen.
MfG Zille
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Nö aber zum Anhören ungeeigneter Antworten....Zitat:
gezwungen?
Warum ungeeignet?
Das einzige, was hier als ungeeignet erscheint, ist die Kombination aus Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr.
Danke erstmal für die Antworten.
Um das klarzustellen: Nein, das ist kein Betrieb voller Alkoholiker und nein, es wird auch niemand zum Trinken gezwungen 😉.
Allerdings ist es wohl durchaus förderlich für das Berufsklima, wenn man sich nach 7-8h Stress noch zusammen hinsetzt und ein "Feierabendbier" trinkt.
Meine Frage wurde ja zum Glück beantwortet.
Ich entscheide jetzt kurzfristig, ob ich mit Auto oder Fahrrad zum Arbeiten fahr. Wenn ich mit dem Auto da bin lass ich die Finger vom Alkohol und wenn ich mit dem Fahrrad da bin gibts halt noch n Bierchen, sofern ich Lust drauf hab.
Gruß.
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
So sehen es auch Kommentatoren:"Verboten ist nur das Zusichnehmen alkoholischer Getränke, nicht aber die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente oder Lebensmittel, so dass das Zusichnehmen von Arzneimitteln (Hustensäften, Tinkturen und ähnlichen Mitteln) oder alkoholhaltigen Süßwaren (z.B. Weinbrandbohnen) den Tatbestand nicht erfüllen."
(aus: Straßenverkehrsrecht, Jagow/Burmann/Heß)
Seit wann ist ein Kommentar eine Rechtssprechung?
Oder hast du in deinem Zitat ein passendes Urteil Unterschlagen?
M.M.n. bleibt der Weinbrand in einer Weinbrandbohne noch immer ein alkoholisches Getränk (nur die Darreichungsform ändert sich) und es wird geahndet werden.
Auch bei den Arzneimitteln gehe ich nicht mit deinem zitierten Kommentar mit, da auf der Verpackung die Wirkung des mediz. Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit erläutert wird.
Unter Strich wird diese "Ausrede" (Medi od. Weinbradnbohnen genommen) bei der Polizei nicht ziehen. Es kommt was kommen muss:
Blutprobe, Blutanalyse im Labor, ggf. Beschlagnahme FS, Vorlage der Akte bei Gericht. Was das Gericht drauß macht steht dann im Urteil.
Zitat:
Original geschrieben von Caffeine_addict
Danke erstmal für die Antworten.
...
Allerdings ist es wohl durchaus förderlich für das Berufsklima, wenn man sich nach 7-8h Stress noch zusammen hinsetzt und ein "Feierabendbier" trinkt.
Eigenartig, bei uns herrscht auch ein sehr gutes Klima auf Arbeit. Wir arbeiten sogar 12h teilweise unter großem Streß zusammen und gehen OHNE Feierabendbier heim!
Zitat:
Wenn ich mit dem Auto da bin lass ich die Finger vom Alkohol und wenn ich mit dem Fahrrad da bin gibts halt noch n Bierchen, sofern ich Lust drauf hab.
Gruß.
Und was spricht gegen ein Radler?
Oder den Ausbruch aus dem "Gruppenzwang"?
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Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Seit wann ist ein Kommentar eine Rechtssprechung?Zitat:
Original geschrieben von Florian333
So sehen es auch Kommentatoren:"Verboten ist nur das Zusichnehmen alkoholischer Getränke, nicht aber die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente oder Lebensmittel, so dass das Zusichnehmen von Arzneimitteln (Hustensäften, Tinkturen und ähnlichen Mitteln) oder alkoholhaltigen Süßwaren (z.B. Weinbrandbohnen) den Tatbestand nicht erfüllen."
(aus: Straßenverkehrsrecht, Jagow/Burmann/Heß)
Oder hast du in deinem Zitat ein passendes Urteil Unterschlagen?M.M.n. bleibt der Weinbrand in einer Weinbrandbohne noch immer ein alkoholisches Getränk (nur die Darreichungsform ändert sich) und es wird geahndet werden.
Auch bei den Arzneimitteln gehe ich nicht mit deinem zitierten Kommentar mit, da auf der Verpackung die Wirkung des mediz. Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit erläutert wird.Unter Strich wird diese "Ausrede" (Medi od. Weinbradnbohnen genommen) bei der Polizei nicht ziehen. Es kommt was kommen muss:
Blutprobe, Blutanalyse im Labor, ggf. Beschlagnahme FS, Vorlage der Akte bei Gericht. Was das Gericht drauß macht steht dann im Urteil.
Ein guter Kommentar sollte zumindest deutlich machen, ob er gerade eine Meinung ("u.E." bzw. "m.E."😉 schreibt, oder eine gesicherte bzw. herrschende Auffassung (dann doch bitte mit Quellen, und nur dann als "ist so" formuliert). Im Steuerrecht gibt es auch so einen Strategen, der teilweise recht abstruse Ansichten als "ist so" verkauft - das macht dann das Beraten nicht unbedingt einfacher. 😁
Inhaltlich neige ich vorbehaltlich weiterer Quellen auch eher zu der Auffassung von Hugaar als zu der von Jagow/Burmann/Heß. Alleine schon, da ein Nachweis der "Alkoholquelle" ja praktisch nicht möglich ist, und jeder einfach behaupten würde, er hätte gerade 3kg Weinbrandbohnen vertilgt.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Eigenartig, bei uns herrscht auch ein sehr gutes Klima auf Arbeit. Wir arbeiten sogar 12h teilweise unter großem Streß zusammen und gehen OHNE Feierabendbier heim!
Ich hab ja nicht behauptet, dass es notwendig ist.. Aber im Biergarten bietet sichs halt an, v.a. weil die Mitarbeiter nichts dafür bezahlen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Und was spricht gegen ein Radler?
Oder den Ausbruch aus dem "Gruppenzwang"?
Wenn ich mit dem Auto da bin, trink ich halt in der Runde n alkoholfreies Bier, ne Cola, etc...
Ansonsten war mit "Bierchen" alles alkoholische gemeint.. also, Radler, Bier, Bockbier, Wein, etc.
Für mich macht es keinen Unterschied ob ich 2 Radler oder 2 Hefeweizen trink. Nach der Menge spür ich noch nichts vom Alkohol, bin also subjektiv nüchtern (mir ist bewusst dass eine fortgeschrittene Gewöhnung an Alkohol ungesund ist, auch ist mir klar, dass mir deswegen mitunter, in einem Extremfall, die Eignung ein Fahrzeug zu führen abgesprochen werden kann -->MPU).
Dass ich mich nüchtern fühl heißt aber nicht dass mir nicht klar ist, dass ich Alkohol im Blut hab und u.U. aufgrund von verlängerter Reaktionszeit, etc. nicht mehr dazu in der Lage bin am Straßenverkehr teilzunehmen. Bitte nicht falsch verstehen.
Gruß.
Hallo TE
Wenn du mit dem Rad´l fährst, sie zu, das deine Beleuchtung in Ordnung ist,
und sie auch bei Dämmerung einschaltest.
Sonst könnte es vorkommen, das du wegen einer def. Beleuchtung angehalten wirst,
und dann bemerken die gewerbsmässigen Strassenräuber eventuell,
das du ein Bierchen zu viel hast.
Viktor
Mein Schwager ist Anti-Alkoholiker. Er war aber mit seinem Chef und Großkunden auf einem Fest. Da ist es natürlich Blöd, wenn man Wasser oder Spezi trinkt. Ich hab ihm gesagt:"Trinke alkoholfreies Bier und wenn es zu Bitter ist dann mach ein Alkoholfreies Radler daraus!"... Er machte das, tat so als ob er Bier hatte und alle am Tisch waren bester Stimmung. Auserdem hat er jetzt ein neues Lieblingsgetränk bei dieser Hitze.
Ich finde es jedenfalls klasse, das sich ein Junger Mann gedanken macht was sein könnte. Viele leben und trinken in den Tag und wenn man evtl. doch mal angehalten wird, dann sind die Beamten die bösen.
Wenn man Probezeit hat und benötigt den Lappen, dann lieber auch nichts trinken wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. Die sieben Monate vergehen schnell.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Inhaltlich neige ich vorbehaltlich weiterer Quellen auch eher zu der Auffassung von Hugaar als zu der von Jagow/Burmann/Heß.
Der erwähnte Kommentar wird herausgegeben von:
- einem Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht
- einem weiteren Fachanwalt für Verkehrsrecht
- einem weiteren Anwalt
- einem Professor für Strafrecht, Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Da erscheint mir dieser Kommentar als Beleg für eine bestimmte Rechtsauffassung doch zuverlässiger als die Meinung von Hugaar.
Zitat:
Original geschrieben von Rheinostfriese
Alleine schon, da ein Nachweis der "Alkoholquelle" ja praktisch nicht möglich ist, und jeder einfach behaupten würde, er hätte gerade 3kg Weinbrandbohnen vertilgt.
Das ist eine reine Frage der Beweisführung (z.B. mittels Zeugen), die mit der grundsätzlichen Frage nichts zu tun hat.
Der TE Caffeine_addict (spricht ja eher gegen Alkohol 😉) war sich wegen des Führerscheines auf Probe unsicher und hat eine, wie ich finde, sachliche Frage gestellt. Ich habe ihm deshalb aus Grundsatzüberlegungen heraus vom Alkoholkonsum in dieser Situation abgeraten. Vielleicht auch, weil man lernen muß, dem "Gruppenzwang" zu entgehen.
Wie Cuberino schon geschrieben hat; es wäre gut wenn sich jeder junge Mensch solche Gedanken machen würde !!
Wenn er sich mal nach einem Bier noch aufs' Fahrrad schwingt, ist das jetzt seine Entscheidung und wird nicht unweigerlich im Unglück oder Alkoholismus enden. Wie gesagt, ich würde es trotzdem nicht machen.
also ich bin mir noch nicht mal sicher ob vor 1,6 promille überhaupt irgendwas passiert.
wenn ma drüber hat geht es sofort zur mpu und der lappen ist weg, darunter passiert eigentlich nix oder hat jemand andere erfahrungen?
nen kumpel von mir hatte zu seinem letzten schultag ein bisschen zuviel getankt (1,2 promille und probezeit), er ist mit einem anderen fahrradfahrer zusammengestoßen, dann kam nen krankenwagen und die polizei, seinen führerschein musste er nicht abgeben und er konnte danach mit fahrrad sogar weiter fahren.
man sollte sich zwar nicht dermaßen betrinken wie es mein kumpel getan hatte, aber ich finde das ein zwei bierchen auf dem fahrrad wirklich kein problem darstellen
Nein, tut es auch nicht.
Ich (188 cm, 80 kg) hab gestern zwei Bier beim Kumpel getrunken, nach dem 0:1 bin ich dann heim auf dem Rad, war gar nichts los.
Also zille hat schon recht, wenn es danach geht, dürfen wir nur noch Kirschschorle trinken und im Bett bleiben.
Ist ja schön, wenn bei der Polizei 12h Schichten ohne ein Feierabendbier geschoben werden.
Ich bin auch nicht für die Glorifizierung von Alkoholkonsum (boah guck mal, der trinkt ja gar nix und der andere kann ganz schön was ab und bla blabla... dieser "Gruppenzwang" eben). Aber nur weil man mal ein Feierabendbierchen trinkt, ist man nicht gleich komisch, charakterlich für das Führen eines Kfz ungeeignet oder ein Alkoholiker.
Wenn ich Auto fahre - kein Alkohol. Aber die 3 km, ich hatte Durst, den ganzen Tag gearbeitet in der Wärme, dann macht das kaum was aus. Bis daheim ist die Hälfte schon wieder ausgeschwitzt 🙂
@ TE:
Wegen zwei Bier, wenn man nicht auffällt und noch sicher fährt, denke ich kein Problem. Ohne meine Aussage zur Rechtsberatung zu erheben 😁
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von Florian333
Der erwähnte Kommentar wird herausgegeben von:
- einem Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht
- einem weiteren Fachanwalt für Verkehrsrecht
- einem weiteren Anwalt
- einem Professor für Strafrecht, Verkehrsrecht und OrdnungswidrigkeitenrechtDa erscheint mir dieser Kommentar als Beleg für eine bestimmte Rechtsauffassung doch zuverlässiger als die Meinung von Hugaar.
...
Das ist eine reine Frage der Beweisführung (z.B. mittels Zeugen), die mit der grundsätzlichen Frage nichts zu tun hat.
Ja es sind gute wissende Herausgeber des Kommentars, aber eben keine Richter die ein Urteil gesprochen haben.
Jedem dürfte bekannt sein, dass ein Anwalt (vorallem wenn er Verteidiger ist) eine andere Auffassung hat als der vorsitzende Richter am Gericht.
Für mich bleibt es bei meiner Ausführung zur Anwendbarkeit des Kommentars in der Praxis.
Was deinen letzten Satz angeht würde ich den komplett durchstreichen wollen.
Ein Trunki in der Probezeit kann immer irgenwelche Zeugen aus dem Hut zaubern, wie soll ihn das entlasten?
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Ist ja schön, wenn bei der Polizei 12h Schichten ohne ein Feierabendbier geschoben werden.
Respekt und ein Danke!
Das nachfolgend Gezeigte sollte einem allerdings auch bei einer Alkoholkontrolle anläßlich einer Fahrradtour nicht passieren:
http://www.motor-talk.de/.../...kontrolle-mal-anders-t2748304.html?...