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Privatverkauf...und jetzt?

Themenstarteram 7. März 2012 um 21:37

Hallo liebe Motor-Talker. ich hab mich jetz mal bei euch angemeldet da ich nicht wirklich eine Anwort auf meine Frage im Netz gefunden habe.

Mein Fall:

Wir haben uns dazu entschieden unseren Audi a4 8E Avant 2,5 Quattro zu verkaufen Laufleistung 273000km

nach mehreren telefonischen Interessenten hat sich dann ein junger Mann meines Alters angelemeldet dieser wollte umbedingt Samstag spät nachmittag noch die 280km zu uns kommen umd den Wagen zu besichtigen . 20,30uhr war er dann endlich mit Kumpel da ... Im Dunkel wurde der Wagen aufs Beste beäugt und auch auf ein Ventil das ölt und gemacht werden muss wurde hingewiesen. wir machten eine Probefahrt die gut ausfiel lediglich ein Radlager schien ausgeschlagen wie er merkte wo wir uns auch gleich auf 50eur weniger vom Kaufpreis einigten.

er meinte der Äußere Zustand des Wagens interessierte ihn nicht er wolle den Wagen eh nur 2-3 Monate als Übergang fahren.ihm ging es nur um die Anhängekupplung wobei unser Wagen noch zu schwach wäre,aber für den Übergang reichen würde.

Wir schlossen den Kaufvertrag schriftlich ab. einer für ihn einer für mich. Kaufpreis 3750eur ...bei Mangel wies ich auf behobene Lackmängel hin und das Ventil vom motor und schrieb dazu weiteres nicht bekannt,, im Zusatz schrieb ich rein "gesehen wie gekauft" und "Keine Garantie oder Rücknahme"

dann fuhr er mit roten Kennzeichen den Audi ins 280km entfernte Örtchen.

alles ohne Probleme. (das ist jetz 4 Tage her) gestern rief er mich an(zu unmenschlichen Zeit wo ich schon fast im Bett lag) und meinte das Auto hätte plötzlichen Leistungsverlust und er wäre damit bei Audi gewesen,da stellten sich wohl im Computer viele Fehler fest die nicht so gelöscht werden konnten,und es wurde gesgat das da wohl jemand dran rumgefuscht haben soll, und irgendein Problem mit dem Luftmassenmesser(oder so)

Er meinte gleich das er überlegt den Wagen zurück zu bringen,heut rief er wieder an das er die Sache seinem Anwalt übergeben will.

Der Käufer wollt ja umbedigt Samstag abend noch kommen, er hätte ja auch Montag kommen können und das Auto bei der Dekra oder Audi durchchecken lassen können.

Wie verhalt ich mich denn jetze. Kleinbei gegeben hab ich nicht,schlieslich ist es ein Gebrauchtfahrzeug mit beachtlicher Laufleistung,den weiten Weg hat der Wagen ja auch ohne Probleme noch bewältigt.bei uns lief er ohne Probleme, Fehler hat er auch nicht angezeigt.

Also wir haben das Auto nach besten Wissen verkauft und im Vertrag drauf hingewiesen das wir keine Garantie geben und ihn nicht zurücknehmen.

Muss ich mir jetzt Gedanken machen oder wird er mit seiner Klage hinterrunter fallen?

schon mal mit viel Dank. Nadine

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von dini312

..dann fuhr er mit roten Kennzeichen den Audi ins 280km entfernte Örtchen...

Waren die wirklich rot? Dann sind es Händler-Kennzeichen und ich würde mal den Namen des Käufers in Verbindung mit Autohändlern in seiner Umgebung im Internet suchen. Das nachträglich den Preis drücken ist in diesem Preissegment eine sehr beliebte Masche und ich kann nur empfehlen, sich nicht darauf einzulassen. Sollte tatsächlich ein Brief vom Anwalt kommen, auf KEINEN FALL selber reagieren. Wenn eigener Anwalt und Rechtschutz vorhanden, dann delegieren. Wenn nicht, gar nichts machen, bis ein gelber Brief vom Amt kommt. Gegen diesen dann Widerspruch einlegen, so dass der Käufer mit seiner Angelegeneheit vor den Kadi gehen muss. Natürlich alles sammeln, was man über den Käufer weiß, Schriftverkehr aufheben und Telefonate als Gedächtnisprotokolle nebst Rufnummer und Uhrzeit aufschreibe. Das alles wird wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen - aber sicher ist sicher.

Gruß, Wolf.

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15 Antworten
am 7. März 2012 um 22:08

Hallo,

mach Dir keine Sorgen, Du musst das Auto meines Erachtnes nicht zurück nehmen.

Natürlich kann der Käufer von dir erstmal Nachbesserung, oder wenn die scheitert die Rücknahme des Wagens und Rückabwicklung des Geschäfts fordern, insofern der von Dir verkaufte Wagen einen erheblichen Mangel hat.

Aber...

1. müsste er Dir beweisen, dass dieser schon vorgelegen hat, als Du ihn den Wagen verkauft hast.

2. bei dem Alter des Wagens und der Laufleistung zählt quasi alles als normaler Verschleiß, ein Gericht würde den Mangel daher wahrscheinlich gar nicht anerkennen

3. Du hast mit dem Kaufvertrag alles richtig gemacht, Du hast zwar geschrieben Garantie ausgeschlossen, aber Gerichte werten das als Gewährleistungsauschluss

Also alles ok soweit, Du musst den Wagen nicht zurück nehmen und auch keine teilweise Entschädigung zahlen.

Wenn der Käufer zum Anwalt geht, wird er für die Kosten aufkommen müssen.

Wie habt ihr das denn genau formuliert? Ausschluss von Garantie oder Ausschluss der gesetzlichen sachmangelhaftung?

Wenn Du von keinen Problemen wusstest ist alles in Ordnung. Genaus das steht ja auch im Vertrag.

Ich hätte allerdings schon meine Bedenken ein Fahrzeug mitten in der Nacht zu verkaufen. Meine Vermutung: der will den Preis nochmal um einen Tausender drücken.

Einfach zurücklehnen und warten bis Gras über die Sache gewachsen ist oder Du Post von einem echten Anwalt bekommst was ich bezweifle, dass passiefen wird (seine Briefe kannst Du ignorieren).

Wenn er aufdringlich wird (Telefonterror o.ä.) die Polizei einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Wie habt ihr das denn genau formuliert? Ausschluss von Garantie oder Ausschluss der gesetzlichen sachmangelhaftung?

Das ist irrelevant, solange der Vertrag selbst formuliert ist. Die Gerichte gehen immer davon aus, wie es gemeint sein könnte. Probleme bekommt man nur, wenn man einen vorgefertigten Vertrag nimmt, der inkorrket ist.

Grundsätzlich gilt das man den satz wenn er auf beiden exemplaren des kaufvertrages steht keine garantie oder rücknahme und gekauft wie gesehen steht ist dies unanfechtbar es gibt aber leider kleine ausnahmen und zwar wenn der käufer zu einem gutachter geht ( wenn es soweit kommt auf jedenfall einen gegengutachter deinerseits kommen lassen der ebenfalls ein gutachten erstellt) und der dir nachweisen kann das die mängel schon im vorfeld an dem fahrzeug waren und ggf vertuscht worden sind stehen seine karten recht gut aber wenn deine aussage so korrekt ist gibt es normal keine möglichkeit da etwas dran zu drehen.

Die Fehler im fehlerspeicher könnten ja belegen, dass die Fehler bei kauf schon da waren, da die mit Datum und Kilometerstand abgelegt werden.

Ob ein Fehler da war oder nicht ist beim Privatverkauf aber nicht relevant, man darf nur keine bekannten Fehler verschweigen.

Zitat:

Original geschrieben von dini312

..dann fuhr er mit roten Kennzeichen den Audi ins 280km entfernte Örtchen...

Waren die wirklich rot? Dann sind es Händler-Kennzeichen und ich würde mal den Namen des Käufers in Verbindung mit Autohändlern in seiner Umgebung im Internet suchen. Das nachträglich den Preis drücken ist in diesem Preissegment eine sehr beliebte Masche und ich kann nur empfehlen, sich nicht darauf einzulassen. Sollte tatsächlich ein Brief vom Anwalt kommen, auf KEINEN FALL selber reagieren. Wenn eigener Anwalt und Rechtschutz vorhanden, dann delegieren. Wenn nicht, gar nichts machen, bis ein gelber Brief vom Amt kommt. Gegen diesen dann Widerspruch einlegen, so dass der Käufer mit seiner Angelegeneheit vor den Kadi gehen muss. Natürlich alles sammeln, was man über den Käufer weiß, Schriftverkehr aufheben und Telefonate als Gedächtnisprotokolle nebst Rufnummer und Uhrzeit aufschreibe. Das alles wird wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen - aber sicher ist sicher.

Gruß, Wolf.

Themenstarteram 8. März 2012 um 11:18

ich dank euch schon mal ganz seher. ihr habt mir den ersten Schrecken genommen.

Die beiden Jungs hatten ja beim Verkauf bereits gesagt das sie nebenbei mit auto etwas aufbereiten und weiter verkaufen also so wie ich das versteh auch nebenher mehr oder weniger offiziel gewerblich .

Selbst wenn die Fehler bereits da waren wurden sie mir ja nicht automatisch vom boardcomputer angezeigt. klar hat mal geleuchtet wenn eie Birne oder Bremslicht defekt war. dann wurde das behoben und gut wars. aber mehr war da einfach nicht.ich weiß ja auch nicht ob das Fahrzeug jeden kleinsten fehler gleich anzeigt im Boardcomputer.

Ich hatte einen Vorgedruckten Kaufvertrag von Autoscout genutz und in die Zusatzzeilen "keine Garantie oder Rücknahme " eingetragen.

Wir haben also keine Fehler verschwiegen sondern selbst einfach nicht mitbekommen. so würd ich das mal ausdrücken, weil er einfach nix angezeigt hat, die haben das ja auch erst am Pc in der Werkstatt gesehn was für Fehler drauf sind.

Er hat auch behauptet er habe 14 Tage Rückgaberecht... tzz. sind wir hier im Schuhladen?

Also wart ich jetz erst mal ab.. sein Anwalt wird hm doch sicherlich auch sagen ob es überhaupt lohnt damit vorzugehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von dini312

ich dank euch schon mal ganz seher. ihr habt mir den ersten Schrecken genommen.

Die beiden Jungs hatten ja beim Verkauf bereits gesagt das sie nebenbei mit auto etwas aufbereiten und weiter verkaufen also so wie ich das versteh auch nebenher mehr oder weniger offiziel gewerblich .

Selbst wenn die Fehler bereits da waren wurden sie mir ja nicht automatisch vom boardcomputer angezeigt. klar hat mal geleuchtet wenn eie Birne oder Bremslicht defekt war. dann wurde das behoben und gut wars. aber mehr war da einfach nicht.ich weiß ja auch nicht ob das Fahrzeug jeden kleinsten fehler gleich anzeigt im Boardcomputer.

Ich hatte einen Vorgedruckten Kaufvertrag von Autoscout genutz und in die Zusatzzeilen "keine Garantie oder Rücknahme " eingetragen.

Wir haben also keine Fehler verschwiegen sondern selbst einfach nicht mitbekommen. so würd ich das mal ausdrücken, weil er einfach nix angezeigt hat, die haben das ja auch erst am Pc in der Werkstatt gesehn was für Fehler drauf sind.

Er hat auch behauptet er habe 14 Tage Rückgaberecht... tzz. sind wir hier im Schuhladen?

Also wart ich jetz erst mal ab.. sein Anwalt wird hm doch sicherlich auch sagen ob es überhaupt lohnt damit vorzugehen.

Ich kann nur nochmal sagen, dass es hier um eine von vornherein geplante nachträgliche Kaufpreisreduzierung geht. Ob Fehlermeldung, Motor- oder Getriebeschaden - irgendwas lassen sich die Jungs immer einfallen und schüchtern dann, dank täglicher Routine, die meist unwissenden und/oder unerfahrenen Verkäufer ein. Sei froh, dass die Käufer fast 300 km weit weg ansässig sind, sonst schicken die Dir noch die Brüder vorbei...

Und beim nächsten Privatverkauf mal zum Händler des Vertrauens gehen. Die haben nämlich ihre zuverlässigen Abnehmer für solche Autos, die keinen Stress machen. Gibt zwar etwas weniger Kohle - aber dann ist weg auch wirklich weg.

Gruß, Wolf.

Wie kommt der denn auf die Idee, er habe ein 14tägiges Rückgaberecht? Wo gibt es denn sowas? Außer bei Fernabsatzgeschäften von gewerblichen Verkäufern und um ein solches handelt es sich absolut gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Wie kommt der denn auf die Idee, er habe ein 14tägiges Rückgaberecht? Wo gibt es denn sowas? Außer bei Fernabsatzgeschäften von gewerblichen Verkäufern und um ein solches handelt es sich absolut gar nicht.

Das sind die klassischen Betrüger-Kuffnucken - also mach Dir keinen Kopp wegen irgendwelchem Umtauschrechtkäse oder so was.

Solche Leute erzählen sonstwas und wollen schlicht und einfach Geld. Das ist von vornherein eingeplant und die immer gleiche Masche mit den sich plötzlich herausstellenden Schäden entspricht 100%-ig der hier beschriebenen Geschichte.

am 8. März 2012 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von dini312

 

Er hat auch behauptet er habe 14 Tage Rückgaberecht... tzz. sind wir hier im Schuhladen?

Nein, die hat er garantiert nicht und auch nicht im Schuhgeschäft, wenn dann sind es Rücknahmen aus Kulanz. Rückgaberecht gibts nur bei Bestellungen im Internet. Es nervt einfach, wenn die Leute nicht die einfachsten Dinge wissen (dein Käufer) und auch warum es so schwierig ist, zwischen Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von dini312

Ich hatte einen Vorgedruckten Kaufvertrag von Autoscout genutz und in die Zusatzzeilen "keine Garantie oder Rücknahme " eingetragen.

Im Vertrag von Autoscout ist der Gewährleistungsauschluss doch enthalten:

 

"Ist ein „Unternehmer“ Verkäufer, ist ein vertraglich vorgesehener Gewährleistungsausschluss unwirksam".

 

O.

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