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Privatverkauf mit rotem Kennzeichen

Themenstarteram 8. Oktober 2022 um 17:32

Ich habe ein Auto von 2014 gefunden, 60000 km, von privat zu verkaufen.

In den Bildern auf der mobile.de, Auto hat kein Kennzeichen. Ich habe den Verkäufer gefragt, ob Probefahrt möglich ist, und er sagte ja, das Auto hat rote Kennzeichen.

1) Ist es nicht seltsam, dass eine Privatperson ein rotes Nummernschild hat? sollte ich auf etwas besonders achten?

2) Ich habe gehört, dass es eine Gebrauchtwagenprüfung durch Dekra oder ADAC gibt. Welcher ist besser? Können die "KM-Manipulation", "Problem im Motor" oder "Problem im Getriebe" finden?

Danke

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28 Antworten

Wenn ich ohnehin bereit bin, bei Privat zu kaufen, also ohne die Händlergewährleistung, dann kann mir ja egal sein, ob es ein rotes oder schwarzes Nummernschild hat.

B.t.w., ist es denn Händlern wirklich verboten, im Auftrag eines Kunden dessen Auto anzubieten und zur Probefahrt bereitzuhalten? Wenn der eigentliche Kaufvertrag dann mit dem privaten Verkäufer abgeschlossen wird?

Natürlich ist das nicht verboten.

Aber das wird ja hier immer als das größte Übel schlechthin dargestellt.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 9. Oktober 2022 um 11:36:30 Uhr:

Wenn ich ohnehin bereit bin, bei Privat zu kaufen, also ohne die Händlergewährleistung, dann kann mir ja egal sein, ob es ein rotes oder schwarzes Nummernschild hat.

B.t.w., ist es denn Händlern wirklich verboten, im Auftrag eines Kunden dessen Auto anzubieten und zur Probefahrt bereitzuhalten? Wenn der eigentliche Kaufvertrag dann mit dem privaten Verkäufer abgeschlossen wird?

Themenstarteram 9. Oktober 2022 um 10:10

Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten. Mir wurde gesagt, dass sie "Händler" sind, aber dass es "Kundenauftrag" ist. Aber ich werde 6 Monate Garantie für Motor und Getriebe haben. ist das ok?

Im Kundenauftrag = keine Garantie. Es sei denn die sichern dir das vertraglich zu.

Was ist das denn jetzt?

Entweder es ist im Kundenauftrag und dann ohne irgendwelche Gewährleistung.

Oder es ist ein Händlerverkauf mit, dann geht aber nur 12 Monate!

6 Monate und nur auf Motor und Getriebe ist doch Quatsch..........

 

Zitat:

@Mats13 schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:10:13 Uhr:

Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten. Mir wurde gesagt, dass sie "Händler" sind, aber dass es "Kundenauftrag" ist. Aber ich werde 6 Monate Garantie für Motor und Getriebe haben. ist das ok?

Der "echte" Kundenauftrag ist selbstverständlich nicht verboten. Ob dazu dann aber die roten Nummern des Händlers verwendet werden dürfen, weiß ich nicht.

Es gibt aber auch "Verkauf im Kundenauftrag " bei dem der vorherige Verkäufer überhaupt nichts von seinem Glück weiß weil er das Auto ganz normal verkauft oder in Zahlung gegeben hat.

Das wird dann in erster Linie gemacht um unzulässigerweise Gewährleistung zu umgehen.

 

Da hier aber keine Rede von Kundenauftrag war, ist die Verwendung einer roten Händlernummer für einen solchen "Privatverkauf" nicht zulässig.

Es zeigt zumindest dass der "Privatverkäufer" eng mit Händlern oder Werkstätten in Verbindung steht - sonst würde keiner sein rote Nummer rausgeben.

Was das für das eigentliche Fahrzeug bedeuten kann, darf dann jeder für sich selbst beurteilen.

 

Edit, grad gesehen dass der TE zwischenzeitlich Kundenauftrag bestätigt hat.

Wird immer dubioser.

Kann mir gut vorstellen dass der ursprüngliche Verkäufer, der jetzt dann wohl auch der Verkäufer im Vertrag wäre, gar nichts davon weiß und wahrscheinlich auch mit dem Auto "etwas nicht stimm"

Themenstarteram 9. Oktober 2022 um 10:34

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:23:10 Uhr:

Der "echte" Kundenauftrag ist selbstverständlich nicht verboten. Ob dazu dann aber die roten Nummern des Händlers verwendet werden dürfen, weiß ich nicht.

Es gibt aber auch "Verkauf im Kundenauftrag " bei dem der vorherige Verkäufer überhaupt nichts von seinem Glück weiß weil er das Auto ganz normal verkauft oder in Zahlung gegeben hat.

Das wird dann in erster Linie gemacht um unzulässigerweise Gewährleistung zu umgehen.

Da hier aber keine Rede von Kundenauftrag war, ist die Verwendung einer roten Händlernummer für einen solchen "Privatverkauf" nicht zulässig.

Es zeigt zumindest dass der "Privatverkäufer" eng mit Händlern oder Werkstätten in Verbindung steht - sonst würde keiner sein rote Nummer rausgeben.

Was das für das eigentliche Fahrzeug bedeuten kann, darf dann jeder für sich selbst beurteilen.

Edit, grad gesehen dass der TE zwischenzeitlich Kundenauftrag bestätigt hat.

Wird immer dubioser.

Kann mir gut vorstellen dass der ursprüngliche Verkäufer, der jetzt dann wohl auch der Verkäufer im Vertrag wäre, gar nichts davon weiß und wahrscheinlich auch mit dem Auto "etwas nicht stimm"

Danke. Da er sagte, dass es 6 Monate Garantie auf Motor und Getriebe gibt, bedeutet das, dass es ein Problem an etwas anderem geben könnte? Welche Art von Garantie kann er mir geben, wenn er das Auto privat verkauft? wie ein privater Verkauf kann mir 6 Monate Garantie geben?

Garantie ist immer freiwillig, da könnt ihr THEORETISCH alles aushandeln ...Wenn der Motor kaputt geht, das du einen Flug zum Mond bekommst. :D

In der Realität ist das natürlich wirklich Quatsch ... das klingt für mich jetzt auch nach einer Luftnummer ... Sollte da wirklich was sein, wär ein Gang in die Kirche und beten wohl sinnvoller.

Gewährleistung kann ein Händler in Deuschland jedoch nie ausschließen, wenn er an einen Privatkäufer verkauft, deshalb drücken die sich auch mit allen möglichen Methoden und mächtig Fehlinformationen! wie in deinem Beispiel ..

Versteife dich nicht so auf "Motor und Getriebe", an einem Auto können noch 1000 andere Bauteile kaputt gehen, die genauso teuer werden können zu reparieren ...

Mein Rat, wenn das alles so ist wie von dir beschrieben .. Lass die Finger von diesem Auto ...

Belese dich im I-Netz was Gewährleistung und Garantie beim Autokauf bedeutet ... da sollte einiges klarer werden ... dazu findet man wirklich gute Informationen, das muss nun hier nicht in allen Facetten erklären..

Und schreibe doch mal um was für eine Auto es sich handelt, bzw. gibt es eine Anzeige, die du mal verlinken könntest?

Daran kann man dann auch schon sehen, ob es sich lohnt das Auto anzuschauen mit den Randbedingungen...

Themenstarteram 9. Oktober 2022 um 11:08

Zitat:

@tartra schrieb am 9. Oktober 2022 um 12:42:02 Uhr:

Garantie ist immer freiwillig, da könnt ihr THEORETISCH alles aushandeln ...Wenn der Motor kaputt geht, das du einen Flug zum Mond bekommst. :D

In der Realität ist das natürlich wirklich Quatsch ... das klingt für mich jetzt auch nach einer Luftnummer ... Sollte da wirklich was sein, wär ein Gang in die Kirche und beten wohl sinnvoller.

Gewährleistung kann ein Händler in Deuschland jedoch nie ausschließen, wenn er an einen Privatkäufer verkauft, deshalb drücken die sich auch mit allen möglichen Methoden und mächtig Fehlinformationen! wie in deinem Beispiel ..

Versteife dich nicht so auf "Motor und Getriebe", an einem Auto können noch 1000 andere Bauteile kaputt gehen, die genauso teuer werden können zu reparieren ...

Mein Rat, wenn das alles so ist wie von dir beschrieben .. Lass die Finger von diesem Auto ...

Belese dich im I-Netz was Gewährleistung und Garantie beim Autokauf bedeutet ... da sollte einiges klarer werden ... dazu findet man wirklich gute Informationen, das muss nun hier nicht in allen Facetten erklären..

Und schreibe doch mal um was für eine Auto es sich handelt, bzw. gibt es eine Anzeige, die du mal verlinken könntest?

Daran kann man dann auch schon sehen, ob es sich lohnt das Auto anzuschauen mit den Randbedingungen...

danke

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?id=353585622&cn=DE

Die Annonce selbst liest sich noch nicht mal schlecht.

Das drumherum mit Kundenauftrag, Gewährleistung/Garantie wäre mir persönlich allerdings zu dubios.

Garantie wird kein Privater geben, ob es eine Garantieversicherung bei Privatverkauf gibt bezweifle ich, Gewährleistung wird mit Sicherheit ausgeschlossen. Und selbst wenn sich bei Problemen der Verkauf im Kundenauftrag nachträglich als unzulässig herausstellt, hast du trotzdem den Ärger.

Dann würde ich bei entsprechender Historie eher bei einem "echten" Privatverkäufer kaufen, der das Auto auch tatsächlich zugelassen und genutzt hatte.

Privatverkäufer können durchaus eine Garantieversicherung abschließen.

Richtig. Und wie oben schon jemand bemerkt hat, wenn ich sowieso bereit bin, von privat zu kaufen und mir Gewährleistung deshalb egal ist, habe ich doch kein Problem damit, von einem verkappten Händler ein Auto zu kaufen, das zu einem günstigen Preis angeboten wird und das ich zu dem Preis einem Privaten auch abkaufen würde. Wenn anschließend etwas ist, habe ich sogar Gewährleistungsansprüche, wenn ich nachweisen kann, dass der Verkäufer in Wirklichkeit ein gewerblicher Händler war. Und da helfen ein paar bei der Probefahrt gemachte Fotos mit dem deutlich erkennbaren roten Kennzeichen ungemein.

Nicht vergessen, auch den roten Fahrzeugschein fotografieren.

Natürlich ist der Verkäufer ein verkappter Händler. Deswegen hat er Zugang zu roten Kennzeichen und zu einer Garantieversicherung, die er dem Käufer anbieten kann. Als Käufer kann man jetzt überlegen: Wäre der Verkäufer wirklich privat, gäbe es gar keine Gewährleistung. So kann man wenigstens das Risiko für Motor und Getriebe absichern (muss es aber nicht). Wenn das Auto einen guten Eindruck macht und der Verkäufer seriös agiert: warum nicht?

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