Privatkauf wasserpumpe nach 5000km undicht

Alfa Romeo 156 932

Guten Tag,

Ich hoffe ich bin hier richtig, um mir in dieser Sache Rat einzuholen.
Ich habe vor 3 Monaten einen Alfa Romeo 156 2.5 v6 von privat gekauft und der Verkäufer hatte vorab den zahnriemen inklusive wasserpumpe wechseln lassen. Dies wurde auch so im Vertrag festgehalten. Nach ca. 5000km lief der Wagen plötzlich heiß und kühlwasser trat massiv an der wasserpumpendichtung aus. Der ADAC und eine kurze begutachtung einer Werkstatt ergab: wasserpumpe und zugehörige Dichtung defekt, somit müsste der zahnriemen runter und inklusive wasserpumpe erneuert werden. Kosten für diese Arbeit und Ersatzteile bei dem Modell: 1500€.

Nun frage ich mich: kann ich den Verkäufer belangen oder dazu auffordern, die Kosten, teile der kosten zu übernehmen oder nachzubessern, auch wenn er sachmängelhaftung ausgeschlossen hat? Da er ja festgehalten hat, dass er die entsprechenden teile vor dem Kauf erneuert hat und davon auszugehen ist, dass dies auch sachgemäß erfolgt ist. Eventuell könnte man auch schauen, ob er die Pumpe überhaupt getauscht hat.

Ich würde mich über antworten freuen

Edit: ich weiß, der Beitrag gehört nicht in dieses Forum, wurde aber automatisch aus dem forum "gebrauchtkauf" hier hin verschoben...

11 Antworten

Du solltest dir zunächst einmal die Rechnung über den Zahnriemen- und Wasserpumpentausch vom Vorbesitzer zusenden lassen.

Hab ich schon gefragt, sagt die bekomme er vom mechaniker nicht, bzw nur wenn MwSt in Höhe von 172€ bezahlt wird. Wurde wohl unter der Hand gemacht. Hat mir nur die Telefonnummer und Adresse des mechanikers genannt. Stempel der Werkstatt steht aber im checkheft

Seit wann gibt es bei Privatkauf eine Garantie oder ähnliches ? Von Täuschung oder vorsätzlicher Fehlinformation kann auch nicht die Rede sein. Eine Rechnung für den Zahnriemenwechsel hätte man vor dem Kaufabschluß einsehen müssen. Ohne Rechnung, keine Garantie.Hätte er den Wagen selbst weitergefahren, hätte er selbst 2x bezahlt, da auch da keine Rechnung vorgelegen hätte.

Beim Privatkauf meines TBI wurden mir alle Werkstattrechnungen übergeben. Aber den Verkäufer hätte ich ich trotzdem nicht haftbar machen können.

Ach ja, bei 172€ MwSt geht es wohl auch günstiger als 1500€....bei 172€ MwSt waren es Netto ca 905€.

Wenn neue pumpe im Vertrag steht, die pumpe aber nicht getauscht wurde macht keinen Unterschied? Dachte das wäre dann schon eine täuschung

Das hätte Deine Werkstatt aber schon beim erneuten Tausch festgestellt. Sowas sieht man sogar als Laie ob eine Wasserpumpe "neu" oder ssgen wir mal 100tkm alt ist, zumal auf solchen Bauteilen ein Herstellungsdatum (Monat/Jahr) eingeprägt ist.

Wurde ja noch nix gemacht. Hab den nur grob anschauen lassen, um sicher zu gehen was der Schaden überhaupt ist. Hab das ding nicht weiter angefasst oder bewegt und es steht noch da in dem Zustand.

will man einen Neuwagen kauft man keinen 156 V6.
Ohne Rechnung = kein Verhandlungsspielraum mit der Werkstatt
Arese = teuer bei Zahnriemen und WaPu
Ist Zahnriemen und WaPu erneuern im Vertrag festgehalten wird man ja bei Ausbau sehen ob die Pumpe erneuert wurde. Wenn ja ist es Pech gehabt.
Ist sie 15 Jahre alt, so ist der Vertrag nicht erfüllt = Streit. Hier hilft nur ein Anwalt. Macht aber in der Preisklasse wenig Sinn, da das Auto wohl nicht mal 5000€ wert ist. In dem Fall etwas daraus lernen und die Gewissheit mitnehmen, das bei einem 15-20 Jahre alten Auto alles kaputt gehen kann.

Wäre es ein Kauf hättest du innerhalb der ersten sechs Monate noch Glück gehabt. Da man dort bis zu sechs Monate lang davon ausgeht, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Hier wirst du dem Verkäufer vermutlich nicht den Schuh anziehen können und wenn dann nur sehr schwer.

Ich denke du wirst in den sauren Apfel beißen müssen und die Reparatur aus eigener Tasche zahlen müssen.
Ich empfehle dir gleich den Riemen erneut mit tauschen zu lassen. Das sorgt zum einen für ein besseres Wohlbefinden, weil du dann weißt wo du dran bist und du kannst sicher sein dass die Teile ganz sicher neu sind.

Gruß

Ich kann mir durchaus vorstellen das die Pumpe sehr wohl erneuert wurde.... Das Problem beim Busso V6 ist aber das der Wechsel des ZR und der Wasserpumpe heikel ist. Vor allem das reinigen und ordentliche aufsetzen und abdichten des Pumpengehäuses ist einer der aufwändigeren Schritte.
Deshalb kostet der ZR Wechsel bei den V6 auch richtig, richtig Geld - zumindest wenn es ordentlich gemacht wird und übersteigt in der Regel auch noch den Zeitwert vieler Fahrzeuge was die Bereitschaft der Besitzer das entsprechend durchführen zu lassen und zu bezahlen natürlich auch nicht zuträglich ist.
Du wirst dem VK von daher wohl nicht viel nachweisen können - abgesehen von "Nachbarschaftshilfe". Vielleicht kann man sich ja mit der Werkstatt die den Stempel gesetzt hat auf eine kulante Lösung einigen ... Ich sehe aber leider auch eine recht hohe Chance das man auf der Sache sitzen bleibt und es in teurem Lehrgeld endet.

Hi,
kann mich meinen Vorredner nur anschließen.
Wenn der VK im Vertrag die Sachmangelhaftugn ausgeschlossen hat, kannste hier
nix machen.
Du kannst höchsten versuchen, die Werkstatt zu kontaktieren und "bitten" um
Nachbesserung, denn auch hier hast Du bzw. das KFZ eine 6-monatige
Sachmangelhaftung.
Ist der Wechsel aber "unter der Hand" gelaufen, dann auch hier "was fürs Leben
gelernt" und kannst nur auf ein entgegenkommen des Mechanikers hoffen.
Sonst, in den sauren Apfel Du beissen musst und die Kosten für den ZR, samt Wapu
selbst zahlen.

Wie sage ich immer, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und nen Service ohne
Unterlagen ist für mich, kein Service, also nix Wert.
Der VK kann hier viel erzählen....daher, Märchenstunde höre ich mir lieber
im Kindergarten an

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