Privatfahrzeug als Dienstwagen - Steuertipps

Hallo,

eventuell das falsche Forum, jedoch habe ich kein passenderes gefunden.

Folgender Fall: Ich arbeite in Arbeitnehmerüberlassung und habe alle paar Monate eine neue Arbeitsstätte (deutschlandweit), nutze mein Privatfahrzeug für diese Dienststrecken und würde mich diesbezüglich gerne über mögliche Steuertipps informieren.

Gefahren wird mein Auto voraussichtlich 22-28.000km im Jahr, davon geschätzt ~18.000km beruflich, der Rest privat. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 0,30€ pro KM. Jedoch wird als Maßstab die kürzeste Strecke via. Google Maps zur Orientierung/Abrechnung genutzt und nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer, die etwa 5-8% nach oben abweichen.

Meine Frage im eigentlichen Sinne ist, ob ich etwaige Nebenkosten (Reparaturen, Versicherung usw.) steuerlich geltend machen kann, oder ob alles in diesen 0,30€/KM die ich erhalte inkludiert ist.

Desweiteren würde mich interessieren ob ich eine Fahrzeugneuanschaffung irgendwie verrechnen kann. Leasing über meinen Arbeitgeber fällt erstmal weg, jedoch bin ich stark interessiert mir in naher Zukunft ein neues Fahrzeug zuzulegen und dieses würde eben dann hauptsächlich beruflich genutzt werden.

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GerhHue schrieb am 1. März 2019 um 19:40:29 Uhr:


So wie ich TE verstanden habe, zahlt der AG 0,30 € pro gefahrenen KM.
Beim FA werden 0,30 €/pro Entfernungs-KM steuerlich berücksichtigt und
natürlich nur dann, wenn der AG keinen finanziellen Ausgleich schafft.
Das ist falsch! Das Finanzamt berücksichtigt bei Dienstreisen 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, nicht Entfernungskilometer!

Sollte der AG hier aber nur die 0,30 € pro Entfernungs-KM zahlen, kann ich
Dir sagen, ist das eine schlechtes Geschäft.
Sein Arbeitgeber bezahlt 0,30€ pro gefgahrenem Kilometer wie er schreibt

Bei Selbständigen ist das vorteilhafter geregelt. Es gibt die 1%-Regelung, die
ist aber i.d.R. ungünstig. Alternativ führt man ein Fahrtenbuch und trägt die beruflichen
und privaten KM ein. Am Jahresende ermittelt man das Verhältnis der Summe
beruflich zu privat gefahrenen KM. Bei z.B. 80% beruflich und 20 % privat-KM
könntest Du a l l e Kosten einschließlich Abschreibung beim FA zu 80% in Abzug
bringen.
Kann er doch auch über die Kilometerkostenberechnung, wo ist da der Unterschied?

Also, wenn Dein AG die gefahrenen KM mit 0,30 €/km bezahlt und nicht lediglich
die Entfernnungs-KM ist das OK. Wenn nicht bzw. analog wie beim FA nur die
Entfernungs-KM ist das Schei ... , weil ein Draufzahl-Geschäft.

Aus Sicht des FA bekommst Du, wenn Du 0,60 € / Entfernungs-km bekommen würdest,
mehr als die gesetzliche Regelung des FA. Das würde dazu führen, das Du das Mehr,
also 0,30 €/km zu versteuern hättest. Das ist die Logik der Steuergesetzgebung.
Auch falsch, steuerfreie Erstattungen sind bei Dienstreisen in Höhe von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer möglich, das verwechselst du mit Fahrten Wohnung Arbeitsstelle!

Der Steuerzahler kann aber geltend machen, dass die 0,30 € nicht kostendeckend sind.
Insofern kannst Du dem Finanzamt Deine wirklichen Fahrzeug- und Betriebskosten
mit der Steuererklärung mal aufaddieren. Die wollen dann aber den privaten Teil
rausgerechnet haben. Also wirst Du ein Fahrtenbuch führen müssen, so oder so.

Ich vermute aber sowieso, dass der AG Dir nur die steuerliche Rechnungsweise
bezahlt und das sind die Entfernungs-KM von 0,30 €/KM.
Auch falsch, siehe oben er erstattet ihm 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, das ist steuerfrei möglich!
Erkundige Dich beim AG und bei einem StB.

Kauf Dir aber schon mal ein Fahrtenbuch z.B. bei ADAC für 5,99 €.
Immer wenn Du dem FA nachweisen willst, dass 0,30 € pro Entfernungs-KM
nicht reicht, must Du sowieso ein Fahrtenbuch führen!

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Zitat:

@GerhHue schrieb am 1. März 2019 um 19:40:29 Uhr:


So wie ich TE verstanden habe, zahlt der AG 0,30 € pro gefahrenen KM.
Beim FA werden 0,30 €/pro Entfernungs-KM steuerlich berücksichtigt und
natürlich nur dann, wenn der AG keinen finanziellen Ausgleich schafft.
Das ist falsch! Das Finanzamt berücksichtigt bei Dienstreisen 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, nicht Entfernungskilometer!

Sollte der AG hier aber nur die 0,30 € pro Entfernungs-KM zahlen, kann ich
Dir sagen, ist das eine schlechtes Geschäft.
Sein Arbeitgeber bezahlt 0,30€ pro gefgahrenem Kilometer wie er schreibt

Bei Selbständigen ist das vorteilhafter geregelt. Es gibt die 1%-Regelung, die
ist aber i.d.R. ungünstig. Alternativ führt man ein Fahrtenbuch und trägt die beruflichen
und privaten KM ein. Am Jahresende ermittelt man das Verhältnis der Summe
beruflich zu privat gefahrenen KM. Bei z.B. 80% beruflich und 20 % privat-KM
könntest Du a l l e Kosten einschließlich Abschreibung beim FA zu 80% in Abzug
bringen.
Kann er doch auch über die Kilometerkostenberechnung, wo ist da der Unterschied?

Also, wenn Dein AG die gefahrenen KM mit 0,30 €/km bezahlt und nicht lediglich
die Entfernnungs-KM ist das OK. Wenn nicht bzw. analog wie beim FA nur die
Entfernungs-KM ist das Schei ... , weil ein Draufzahl-Geschäft.

Aus Sicht des FA bekommst Du, wenn Du 0,60 € / Entfernungs-km bekommen würdest,
mehr als die gesetzliche Regelung des FA. Das würde dazu führen, das Du das Mehr,
also 0,30 €/km zu versteuern hättest. Das ist die Logik der Steuergesetzgebung.
Auch falsch, steuerfreie Erstattungen sind bei Dienstreisen in Höhe von 0,30€ pro gefahrenem Kilometer möglich, das verwechselst du mit Fahrten Wohnung Arbeitsstelle!

Der Steuerzahler kann aber geltend machen, dass die 0,30 € nicht kostendeckend sind.
Insofern kannst Du dem Finanzamt Deine wirklichen Fahrzeug- und Betriebskosten
mit der Steuererklärung mal aufaddieren. Die wollen dann aber den privaten Teil
rausgerechnet haben. Also wirst Du ein Fahrtenbuch führen müssen, so oder so.

Ich vermute aber sowieso, dass der AG Dir nur die steuerliche Rechnungsweise
bezahlt und das sind die Entfernungs-KM von 0,30 €/KM.
Auch falsch, siehe oben er erstattet ihm 0,30€ pro gefahrenen Kilometer, das ist steuerfrei möglich!
Erkundige Dich beim AG und bei einem StB.

Kauf Dir aber schon mal ein Fahrtenbuch z.B. bei ADAC für 5,99 €.
Immer wenn Du dem FA nachweisen willst, dass 0,30 € pro Entfernungs-KM
nicht reicht, must Du sowieso ein Fahrtenbuch führen!

Zitat:

@Vedaad schrieb am 1. März 2019 um 15:57:06 Uhr:


Vielen vielen Dank für die ganzen Informationen. Interessant zu wissen ist auch, dass mir maximal 500.-€ erstattet werden, sprich umgerechnet 1666km/Monat. Im März lege ich aber voraussichtlich 1900km zurück. Auch diese Differenz sollte ich steuerlich geltend machen können - richtig? Benötige ich dafür ein Fahrtenbuch, das sich auf die Dienstfahrten beschränkt, oder muss ich dafür jeden zurückgelegten Kilometer ob beruflich oder privat präzise dokumentieren?

Bei einer Deckelung auf 500,-€ im Monat ist es sicher sinnvoll die Mehrkilometer geltend zu machen, egal ob du über 0,30€ pro Kilometer kommst oder nicht.

Du musst in diesem Fall nur deine dienstlich / beruflich gefahrenen Kilometer dokumentieren.

Ein Fahrtenbuch ist nicht zwingend notwendig oder vorgeschrieben, kannst du aber freiwillig führen, dann bist du auf der ganz sicheren Seite.

Der Weg zur Arbeit kann doch sicherlich auch geltend gemacht werden in der Steuererklärung.

Man man man... Was hier teilweise am Thema vorbei und für ein Quatsch geantwortet wurde und den Themenstarter verwirrt... Zum Glück gibt's Lichtblicke 🙂 Bei den passenden Antworten (@Gerry0309) habe ich Mal Danke gedrückt! Top!

Nochmal das wichtigste:
Reisekosten != Pendlerpauschale, daher bitte nicht durcheinander werfen. Hier geht's um Reisekosten, da der Themenstarter offensichtlich keine erste Tätigkeitsstätte hat.

Fahrtenbuch ist für die Reisekostenabrechnung nicht notwendig, nur eine Aufstellung der dienstlichen Fahrten (Datum, Ziel, gefahrene km), diese geht evtl schon aus dem Einsatzplan / Stundenzettel des AG hervor.
Diese werden bei der Steuerklärung mit 0,30€ pro gefahrenem KM angegeben und mit den steuerfrei gezahlten Fahrtkosten des AG verrechnet (wenn die dort gedeckelt sind, gibt's also nochmal Geld wieder).
Verpflegungskosten das selbe.

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Und immer schön unterscheiden:
Regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstätte: Entfernungs-km berücksichtigungsfähig.
Dienstfahrten: gef. km , mit Nachweis der Fahrten

Der Deal mit den 30Ct/km lohnt sich je nach Fahrzeugtyp nur, wenn das Auto eh angeschafft werden muss und quasi eine Zweitnutzung als Firmenwagen erfährt.

Ein nur für den Zweck der dienstlichen Nutzung angeschaffter PKW ist in Summe aller Kosten inkl. Wertverluste meist immer teuer je gefahrenen Kilometer, als die Erstattung hergibt.

Der ADAC hat da belastbare Zahlen.

Meines Wissens, lassen sich die Kosten die über die Erstattung hinaus entstehen, auf Nachweis beim Finanzamt erstatten.

Gruß vom Armani-Biker...

Zitat:

@UliBN schrieb am 2. März 2019 um 08:14:49 Uhr:


Und immer schön unterscheiden:
Regelmäßige Fahrten zur Arbeitsstätte: Entfernungs-km berücksichtigungsfähig.
Dienstfahrten: gef. km , mit Nachweis der Fahrten

Genau so ist es.
Fahrtenbuch ist wie Thinky schreibt nicht erforderlich wenn eine Aufstellung der dienstlichen Fahrten angefertigt wird.
Eigentlich ganz einfach!

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 2. März 2019 um 09:21:03 Uhr:


Der Deal mit den 30Ct/km lohnt sich je nach Fahrzeugtyp nur, wenn das Auto eh angeschafft werden muss und quasi eine Zweitnutzung als Firmenwagen erfährt.

Ein nur für den Zweck der dienstlichen Nutzung angeschaffter PKW ist in Summe aller Kosten inkl. Wertverluste meist immer teuer je gefahrenen Kilometer, als die Erstattung hergibt.

Der ADAC hat da belastbare Zahlen.

Der ADAC rechnet etwas anders als das Finanzamt. In der Kostenrechnung des ADAC sind kalkulatorische Kosten enthalten die nicht absetzbar sind. Z.B. fiktive Verzinsung des Kaufpreises etc.
Für die steuerliche Berechnung gelten nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
D.h. Zinsen nur wenn das Fahrzeug tatsächlich finanziert wurde.


Meines Wissens, lassen sich die Kosten die über die Erstattung hinaus entstehen, auf Nachweis beim Finanzamt erstatten.
Ist so etwas unverständlich, meinst du eine Kostenberechnung die zu mehr als 0,30€ pro Kilometer führt?

Gruß vom Armani-Biker...

@Gerry0309

Ist natürlich so gemeint wie du hinterfragst.

Der ADAC berücksichtigt die Kosten, die Kilometerabhängig tatsächlich entstehen.

Ich lasse mir als Freiberufler von meinen Kunden 0,85Ct/ km erstatten, damit komme ich gut klar.

Grüße vom Armani-Biker...

PS: Fährst du was altes von Mercedes, wg. deinem Nick?

Mehr als 0,30€ pro km bei Dienstreisen in der Steuererklärung anzugeben wird aufwändiger als einfach die Pauschale zu nehmen.
Man muss ja bedenken @Vedaad ist Arbeitnehmer, kein Selbstständiger oder Freiberufler, der sich mit solchen Dingen ohnehin beschäftigen muss.

Wenn ein 0815- Gebrauchtwagen vorhanden ist, zum Teil auch privat genutzt wird und zum Fahrprofil passt wird er mit den 0,30€ nicht sooo schlecht fahren.

www.spritmonitor.de ist ansonsten eine gute Hilfe die Kosten pro km auswerten zu lassen. Bei meinen bisherigen Gebrauchtwagen lag ich immer unter 0,30€ pro km (berechnet nach Verkauf des Fahrzeugs um den Wertverlust korrekt drin zu haben), muss aber dazu sagen, dass ich Wartungen selbst durchgeführt habe.
Beim Smart 451 lagen wir sogar unter 0,20€, dank geringer Fixkosten und kaum Wertverlust, trotz hohem Spritverbrauch (7l E10 / 100km).

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 1. März 2019 um 22:38:26 Uhr:


Man man man... Was hier teilweise am Thema vorbei und für ein Quatsch geantwortet wurde und den Themenstarter verwirrt... Zum Glück gibt's Lichtblicke 🙂 Bei den passenden Antworten (@Gerry0309) habe ich Mal Danke gedrückt! Top!

Nochmal das wichtigste:
Reisekosten != Pendlerpauschale, daher bitte nicht durcheinander werfen. Hier geht's um Reisekosten, da der Themenstarter offensichtlich keine erste Tätigkeitsstätte hat.

Fahrtenbuch ist für die Reisekostenabrechnung nicht notwendig, nur eine Aufstellung der dienstlichen Fahrten (Datum, Ziel, gefahrene km), diese geht evtl schon aus dem Einsatzplan / Stundenzettel des AG hervor.
Diese werden bei der Steuerklärung mit 0,30€ pro gefahrenem KM angegeben und mit den steuerfrei gezahlten Fahrtkosten des AG verrechnet (wenn die dort gedeckelt sind, gibt's also nochmal Geld wieder).
Verpflegungskosten das selbe.

Puh, ist echt viel widersprüchliches hier, aber ich bin dankbar für jeden Versuch zu helfen. Deine Aussage erscheint mir zumindest logisch und schlüssig. Wie gesagt gibt es keine erste Arbeitsstätte, da ich die Agentur in der ich angestellt bin, nicht anfahren muss. Ich fahre eben immer nur alle paar Monate zu verschiedenen neuen Kunden, auf ganz Deutschland verteilt.

Ich erhalte für jeden fiktiven gefahrenen KM 0,30€, sprich Hin- und Rückweg, prinzipiell so oft ich will, Deckelung eben bei 500.-€ Erstattung/Monat.

Ich habe mir ein digitales Fahrtenbuch (iPhone + Excel-Tabelle) angelegt und dokumentiere da jeden gefahrenen Kilometer. Betriebsfahrten werden alle einzeln, mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern erfasst. Privatfahrten werden einfach als Gesamtkilometer pro Monat gebündelt. Dazu füge ich noch die erstatteten Kilometer auf und die Differenz zu den nicht-erstatteten, so weiß ich am Ende des Jahres auf den Kilometer genau, was ich von der Steuer absetzen kann.

Aktuell fahre ich einen alten BMW 3er E46, an dem ich quasi alle Reparaturen selber mache. In diesem Falle lohnen sich die 0,30€/KM tatsächlich noch. Allerdings würde sich das Thema bei Fahrzeug-Neuanschaffung (C-Klasse) erledigen. 😁

Und noch eine kleine Anekdote: ohne diesen Job würde ich das Auto ~22.000km/Jahr nutzen, davon 6.000 beruflich, 16.000 privat - mit dem Job eben ~18.000km beruflich und nur 6-10.000 privat. Muss man nicht unbedingt verstehen, aber ist so. 🙂

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 2. März 2019 um 09:36:13 Uhr:



PS: Fährst du was altes von Mercedes, wg. deinem Nick?

Nein leider nicht, ich fahr einen Octavia3.
Aber einer Heckflosse z.B. wäre ich nicht abgeneigt.🙂
Nächste Woche ist hier in Stuttgart die Retro Classics da gehe ich mal hin, aber nur
zum ansehen der Schätzchen. Die Preise sind zwischenzeitlich völlig abgehoben.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 2. März 2019 um 10:40:34 Uhr:


Mehr als 0,30€ pro km bei Dienstreisen in der Steuererklärung anzugeben wird aufwändiger als einfach die Pauschale zu nehmen.
Man muss ja bedenken @Vedaad ist Arbeitnehmer, kein Selbstständiger oder Freiberufler, der sich mit solchen Dingen ohnehin beschäftigen muss.

Genau und zusätzlich muss er dann mit dem übersteigenden Betrag erst mal die 1.000,- Werbungskostenpauschale überschreiten. Es ist wirklich sehr fraglich ob der Aufwand lohnt.

Ich bin seit 30 Jahren im Außendienst, kaufe immer neue Autos, allerdings preiswerte, habe es aber noch nie geschafft über die 0,30€ zu kommen.

Das geht nur mit einem teueren Fahrzeug und einer relativ geringen jährlichen Fahrleistung.
Dann verteilen sich die Fixkosten auf wenige Kilometer und man knackt die 0,30€ eher.
Fährt man allerdings zu wenig z.B. 10.000km dienstlich und kommt auf einen Satz von 0,40€ dann sieht die Rechnung so aus:
10.000km mal 0,10€ ergibt 1.000,-€ die man von der Steuer absetzten kann.
Das wäre dann gerade mal der Werbungskostenpauschbetrag. Also wieder für die Katz wenn man sonst nichts abzusetzten hat.

Zitat:

@Vedaad schrieb am 2. März 2019 um 10:42:12 Uhr:


Und noch eine kleine Anekdote: ohne diesen Job würde ich das Auto ~22.000km/Jahr nutzen, davon 6.000 beruflich, 16.000 privat - mit dem Job eben ~18.000km beruflich und nur 6-10.000 privat. Muss man nicht unbedingt verstehen, aber ist so. 🙂

Dann ist doch die überschlägige Rechnung schon mal ganz einfach:
18.000 km beruflich plus 8.000km privat gesamt 26.000 km mal 0,30€ ergibt 7.800,-€
Um die 0,30€ pro Kilometer zu knacken musst du also deutlich über 7.800,- Gesamtkosten im Jahr kommen.
Mit einer neuen C-Klasse dürfte das kein Problem sein.

Zitat:

@Vedaad schrieb am 2. März 2019 um 10:42:12 Uhr:


Ich erhalte für jeden fiktiven gefahrenen KM 0,30€, sprich Hin- und Rückweg, prinzipiell so oft ich will, Deckelung eben bei 500.-€ Erstattung/Monat.

Ich habe mir ein digitales Fahrtenbuch (iPhone + Excel-Tabelle) angelegt und dokumentiere da jeden gefahrenen Kilometer. Betriebsfahrten werden alle einzeln, mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern erfasst. Privatfahrten werden einfach als Gesamtkilometer pro Monat gebündelt. Dazu füge ich noch die erstatteten Kilometer auf und die Differenz zu den nicht-erstatteten, so weiß ich am Ende des Jahres auf den Kilometer genau, was ich von der Steuer absetzen kann.

Das klingt doch gut!

Hinweis zur Steuererklärung: Der AG meldet dem Finanzamt was er dir steuerfrei für Dienstfahrten erstattet hat (genauso wie er Lohn, Steuer, usw. meldet). Dann gibst du in der Steuererklärung alle dienstlich gefahrenen KM an. Von diesem Betrag (gefahrene KM * 0,30€) wird die bereits steuerfrei gezahlte Summe automatisch abgezogen. Der Rest mindert dein zu versteuerndes Einkommen.
Wichtig ist daher alle KM anzugeben, nicht nur die, für die es kein Geld gab.

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