Privater Umzug mit 12t
Moin moin,
ich möchte gerne meinen privaten Umzug mit einem 12tonner (also 11,99t zGG) machen. Da stellen sich mir einige Fragen und ich dachte die frage ich am besten die Fachleute:
1 - Brauche ich eine Fahrerkarte? bei Privatfahrten gehts doch ohne, oder? Mich würde insbesondere die rechtliche Grundlage interessieren, damit ich das im Straßenverkehrsrecht nachlesen, respektive nachvollziehen kann.
2 - Muß ich die Lenkzeiten einhalten?
3 - Maut geht erst ab 12t, war richtig oder?
4 - Sonst noch was zu beachten?
Viele Grüße
Matze
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Was ist das denn für ein CE ???
er meint den ganz normalen ce...
Also da bei mir etwas die Zeit drängt, habe ich mich gestern mal damit beschäftigt.
"Wenn der LKW (größer 7,5t) einen digitalen Fahrtenschreiber hat, darf dieses Fahrzeug nur mit Fahrerkarte (egal ob privat oder beruflich) gefahren werden. Ist bereits einmal eine Fahrerkarte beantragt worden, diese aber gerade gestolen oder defekt, muß eine neue beantragt werden und es darf dann 15 Tage ohne gefahren werden (täglicher Ausdruck erforderlich). Hat man noch nie eine Fahrerkarte gehabt, darf auch nicht gefahren werden, auch wenn das Ding gerade beantragt ist! Erst wenn man die Karte in der Hand hält! Dauer der ersten Ausstellung rund 20 Tage...
Man unterliegt ab 7,5t somit den Lenk- und Ruhezeiten. Dies wird entweder anhand der Fahrerkarte nachgewiesen oder mit diesen "lustigen" Papierscheiben ;-) Genau so gelten Sonntagsfahrverbote und die aktuellen Ferienfahrverbote (egal ob privat oder beruflich)"
Hoffe das hilft einigen weiter!
Wie immer "Alle Angaben ohne Gewähr, Kein Recht auf Vollständigkeit"!
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Was ist das denn für ein CE ???Zitat:
Original geschrieben von -Matze-
Moin moin,und den CE hab ich halt. Zwar nur für Probe und Überprüfungsfahrten im Werkstattbetrieb, aber ich habe ihn. Deshalb ohne Fahrerkarte und BKF-Ausbildung.
Viele Grüße
Matze
wenn es so etwas wirklich geben sollte und die Beschränkung so ist wie du sagts dann darfst du damit ja keinen Umzug fahren denn das ist dann weder eine Probe noch eine Überführungsfahrt.
CE der nach 2009 gemacht wurde ohne IHK Prüfung und damit nicht für gewerblichen Güterverkehr 😉 Privat darf er dann aber auch regulär fahren 🙂
Grüße
Steini
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Zitat:
Original geschrieben von worti32
Ach so ist das gemeint warum schreibt er das dann nicht auch so.
Er schreibt das nicht so weil einen manchmal eben nicht die richtigen Worte einfallen 😉